Wer im oberfränkischen Waldsassen, nahe der tschechischen Grenze, eine Freiflächenanlage errichten will, hat besser genügend Punkte gesammelt. Der Stadtrat Waldsassen hat für die Genehmigung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen einen Leitfaden beschlossen. In dem Leitfaden wird ein Punktesystem etabliert. Nur, wenn das Projekt genügend Punkte sammelt, erteilt der Stadtrat eine Baugenehmigung.
Ziel sei es, Photovoltaik-Anlagen auszubauen und dabei auch Vorhaben, die nicht als privilegierte Vorhaben entsprechend dem Baugesetzbuch zulässig sind, zu genehmigen, dabei gleichzeitig für eine breite Akzeptanz zu sorgen. Zudem schaffe die Transparenz und für Nachvollziehbarkeit von Ausschlussgründen, für mehr Planbarkeit. Der Stadtrat betont dabei, dass Standorte entsprechend ihrer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes bewertet werden. So sollen die Region mit ihren „sakralen Bauwerken und Premiumwanderwegen“ weiterhin touristisch attraktiv bleiben, wie es in dem Leitfaden heißt.
Freiflächenanlagen in bestimmten Sichtachsen und im Abstand von weniger als 250 Meter zu Wohngebieten sind zum Beispiel grundsätzlich ausgeschlossen. Werden Anlagen von nicht-ortsansässigen externen Investoren geplant, müssen diese zwangsläufig eine Bürgerbeteiligung ermöglichen. Andernfalls seien solche Projekte grundsätzlich nicht zu genehmigen. Zudem dürfen die Photovoltaik-Anlagen und die notwendigen Umgriffsflächen für weitere Bauten, wie Trafo und Wechselrichter, sowie der naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen, nicht mehr als zehn Hektar umfassen. Insgesamt dürfen maximal 30 Hektar der Flächen um Waldsassen herum für Photovoltaik-Freiflächenanlagen genutzt werden. Das entspreche 1,2 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen von Waldsassen. Diese Begrenzung soll Nutzungskonflikten mit Landwirten vorbeugen.
Maximal zwölf Punkte
Und so funktioniert das Punktesystem: Entsteht ein Projekt auf einer Konversionsfläche oder vorbelasteten Flächen, erhält es drei Punkte. Befindet es sich auf Flächen, die kaum einsehbar sind und die Sichtachsen nicht beeinträchtigen, erhält es vier Punkte. Im Falle einer Bürgerbeteiligung gibt es nochmal zwei Punkte. Für Artenschutz und Biodiversität gibt es drei Punkte. Es können maximal zwölf Punkte erreicht werden. Werden diese Aspekte gar nicht erfüllt, gibt es keine Punkte. Werden diese nur zum Teil erfüllt, gibt es zwei beziehungsweise einen Punkt.
Erhält ein Projekt in der Planung neun oder mehr Punkte, kann ein Bauleitplanverfahren direkt eingeleitet werden. Zwischen sechs und acht Punkten sollten Genehmigungen nur im Ausnahmefall erteilt werden. Der Stadtrat habe dann eine Entscheidung vorzulegen. Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die auf fünf oder weniger Punkte kommen, sind grundsätzlich abzulehnen. Der Stadtrat sollte aber darüber informiert werden.
Für besonders innovative Projekte, wie zum Beispiel Wasserstoffprojekte, sollen Einzelfall-Entscheidungen getroffen werden.
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Die Begrenzung auf 1,2% der landwirtschaftlichen Fläche ist für eine ländliche Gemeinde deutlich zu klein. Im Endausbau müssen etwa 3% der Landesfläche mit PV belegt sein, in ländlichen Gemeinden mehr, in städtischen weniger. Die kommunalen Entscheider machen immer wieder den Fehler, dass sie nur den lokalen Stromverbrauch im Blick haben. Den importierten Stromverbrauch, dadurch dass die Gemeindebürger Lebensmittel, Verkehrsleistungen und Rohstoffe von außerhalb beziehen, vergessen sie.
3% klingt schlimmer, als es ist. Eine PV-Anlage steht ja nicht da für die Ewigkeit. Nach 20 Jahren ist sie abgeschrieben, und kann betriebswirtschaftlich unschädlich rückstandslos entfernt werden. Wenn man sie noch ein paar Jahre weiterarbeiten lässt, wird sie unschlagbar günstig weiterhin sauberen Strom produzieren. Wann sie die regenerierte Fläche freigeben wird, müssen wir nicht heute entscheiden: Das kann man den dann in der Verantwortung stehenden Entscheidern überlassen.
Ein Teil der 3% wird On-Top auf noch anders genutzten Flächen seinen Platz finden. Aber wenn das 1/3 der PV-Flächen ist, wird das viel sein. Auf einem EFH-Grundstück wird weniger als 1/10 der Fläche für PV geeignet sein.
Sehr guter Kommentar 👍
Schon richtig und wichtig, auch den importierten Strombedarf in die Kalkulation einzubeziehen.
Ich gehe allerdings davon aus, dass FF-Photovoltaik nicht die einzige regenerative Stromerzeugung in einer ländlichen Kommune bleibt, sondern auch noch Dachanlagen, Windkraftanlagen, evtl. Biomasse etc. hinzukommen.