Erfolgreiche Klage: Senec-Händler muss Kundin den Kaufpreis von 15.000 Euro erstatten

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SPL Rechtsanwälte spricht von einem „Sensationsurteil vor dem Landgericht Münster“ (LG Münster – Az. 212 O 68/23). Die Anwälte erstritten ein Anerkenntnisurteil, wonach ein Senec-Händler rechtskräftig zur Kaufpreiserstattung des Photovoltaik-Heimspeichers verurteilt wurde, teilte die Kanzlei mit. Das Urteil sieht die Erstattung von 15.517,60 Euro plus Anwaltskosten vor. Es sei die erste Entscheidung dieser Art vor einem Landgericht gegen einen Händler von Senec-Heimspeichern*.

Viele der Photovoltaik-Heimspeicher befinden sich aktuell erneut in einem Konditionierungsbetrieb. Dies bedeutet, dass Leistung und Kapazität der Systeme gedrosselt sind. Nach eigenen Angaben will Senec noch im November über die Rückkehr der Batteriespeicher in einen Normalbetrieb informieren.

Seit März 2022 war es immer wieder zu Zwischenfällen gekommen, bei denen Heimspeicher des Leipziger Unternehmens in Brand gerieten. Nach der ersten Brandserie versetzte Senec seine Speicher zunächst in Stand-by und entwickelte ein verbessertes Monitoring namens „SmartGuard“, um weitere Zwischenfälle zu vermeiden. Doch auch in diesem Jahr blieb Senec nicht verschont und im August kam es zuletzt zu zwei neuen Brandfällen. Seither befindet sich ein Teil der Photovoltaik-Heimspeicher im Konditionierungsbetrieb. Die Betreiber können nur auf maximal 70 Prozent der Leistung und Kapazität zugreifen. Sie erhalten im Gegenzug eine Kulanzzahlung von Senec.

Die Kanzlei SPL hatte vorgerichtlich für die Klägerin den Rücktritt und Widerruf des Kaufvertrags bezüglich des Batteriespeichers erklärt, wie die es zum Vorgehen hieß. Anschließend sei die Erstattung des Kaufpreises von dem Senec-Händler gefordert worden. Da dieser dem nicht nachgekommen sei, habe SPL Klage beim Landgericht Münster eingereicht. Nach Angaben der Rechtsanwälte sah das beklagte Photovoltaik-Unternehmen nach dem Klagevortrag keine Möglichkeit, sich gegen die Klage zu wehren und akzeptierte daher ein sogenanntes Anerkenntnisurteil zur Vermeidung weiterer Verfahrenskosten. Die Forderungen der Klägerin wurden damit umfassend anerkannt. Diese beinhalteten neben der Rückzahlung des Kaufpreises auch sämtliche Anwalts- und Verfahrenskosten.

Die Kanzlei erklärte weiter, dass der Erfolg vor dem Landgericht Münster auf einem zweiteiligen Vorgehen beruht. So seien neben den zahlreichen Defekten der Photovoltaik-Heimspeicher auch ein Fehler in der Widerrufsbelehrung der Vertragsunterlagen entdeckt worden. So habe der Händler fälschlicherweise angegeben, dass die Widerrufsfrist bereits mit dem Vertragsabschluss beginne. Dies stehe aber im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben für Kaufverträge und sei zum Nachteil der Klägerin vorverlagert worden. Nach Angaben der Kanzlei wird die Verwendung falscher Widerrufsbelegrungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch dahingehend „bestraft“, dass die Frist nicht zu laufen beginnt. Die Klägerin habe daher auch lange nach der Lieferung des Speichers noch den Widerruf vom Kaufvertrag erklären können. Die Mängel der Photovoltaik-Heimspeicher seien daher im Verfahren am Landgericht Münster gar nicht mehr entscheidend gewesen.

Die Klägerin hatte ursprünglich rund 25.000 Euro in den Kauf einer Photovoltaik-Anlage und dem Senec-Heimspeicher investiert. Mit dem erstatteten Kaufpreis wolle sie sich nun einen Lithium-Eisenphosphat-Speicher zulegen, so die Kanzlei. Da seit Jahresbeginn keine Mehrwertsteuer für den Kauf eines Batteriespeichers mehr gezahlt werden muss, profitiere die Klägerin doppelt. Die Preise für vergleichbare Batteriespeicher lägen mittlerweile unter 10.000 Euro.

SPL Rechtsanwälte rechnet mit weiteren Urteilen dieser Art deutschlandweit. Die Kanzlei selbst führe entsprechende Klageverfahren vor zahlreichen Landgerichten. Zur Vereidung von Gerichtskosten sollten die beklagten Photovoltaik-Unternehmen ihren Kunden keine Steine in den Weg legen, so die Empfehlung der Anwälte.

*Anmerkung der Redaktion: Wir haben nach einem Hinweis von Senec an dieser Stelle klargestellt, dass es sich um einen Klageerfolg gegen einen Senec-Händler und nicht gegen Senec selbst handelt. Wir bitten, dieses Fehler zu entschuldigen.

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