Im August reichten zwei Wohnungsmieter beim Amtsgericht Kiel eine Klage gegen ihre Hausverwaltung „Haus und Grund“ ein. Sie hatten zuvor mehrfach die Hausverwaltung um Erlaubnis ersucht, ein Stecker-Solar-Gerät an ihrem Balkon zu installieren. Erstmals war dies im November 2022 der Fall, doch die Hausverwaltung lehnte es immer wieder aus wenig nachvollziehbaren Gründen ab.
Nun feierten die Mieter vor Gericht einen Erfolg. Ihre Klage wurde von der Deutschen Umwelthilfe unterstützt. Diese teilte am Donnerstag mit: „Die Vermieterin hat in Folge des Rechtsstreits nun nach knapp einjähriger Verzögerung ihren Widerstand per Anerkenntnisurteil aufgegeben: Das Balkonkraftwerk darf angebracht werden.“ Die Deutsche Umwelthilfe sah die Mieter „mit unsachlichen und überzogenen Forderungen von ihrer Hausverwaltung“ konfrontiert. Die klagenden Mieter freuten sich über das Ende monatelanger Diskussionen. „Am Ende hat sich der lange Atem für uns gelohnt – auch um zu zeigen, dass die absurden Forderungen und die Verzögerungstaktik von ‚Haus & Grund Kiel‘ vollkommen haltlos waren“, so Kläger Matthias Weyland.
Es gebe zahlreiche ähnlich gelagerter Fälle in Deutschland. Die DUH fordert deshalb, dass gesetzlich geplante Mitspracherecht von Vermietern bei der Genehmigung von Balkonkraftwerken zu konkretisieren, um Willkür künftig zu unterbinden. Dies könne beispielsweise in einem Kriterienkatalog durch das Bundesjustizministerium erfolgen. „Die Forderungen der Hausverwaltung waren unangemessen und hätten vor Gericht keinen Bestand gehabt“, erklärte Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH.
„Sobald der Klageweg bestritten wurde, haben Hausverwaltung und Beklagte deshalb auch schnell eingelenkt.“ Rechtliche Anpassungen würden zudem „eine Klagewelle von potenziell hunderttausenden Betroffenen und weitere Verzögerungen bei der Energiewende von unten“ verhindern. „Menschen, die einen Beitrag zur Energiewende leisten wollen, dürfen nicht mehr länger von der Politik im Regen stehen gelassen werden. Wir stehen hinter den Betroffenen und unterstützen, wo nötig, auch weiter vor Gericht“, so Metz weiter. Auch die Mieter hoffen, dass sie mit ihrer Klage ein Zeichen setzen konnten. „'Haus & Grund‘ muss ihre restriktive Balkonkraftwerkstrategie aufgeben und allen Zweigstellen empfehlen, Balkonkraftwerke unter klar definierten Kriterien vorbehaltlos zu genehmigen“, sagte Weyland weiter.
Rechtsanwalt Dirk Legler vertrat die Mieter vor Gericht. „Es ist schon überraschend, wie schnell die Vermieterin von ihren überzogenen Forderungen Abstand genommen hat, nachdem ihr die Klage zugestellt worden war“, erklärte er. Es sei gut, dass es wohl austarierte, sachliche Gründe für den Klimaschutz durch Photovoltaik-Balkonanlagen gebe. An die Vermieter gerichtet erklärte er: „Ich hoffe, dass damit für viele andere Vermieterinnen und Vermieter in Deutschland ein objektiver Maßstab über die Wichtigkeit dieser Form der ‚Energiewende im Kleinen‘ erkennbar wird.“
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Man stelle sich vor, nicht nur SAT-Schüsseln sondern jetzt auch noch Balkonkraftwerke verschandeln in ganz Deutschland mit Hilfe DUH sämtliche Häuserfronten. Der Wohnqualität wird sicherlich dadurch sinken, ich hoffe das die Personen der DUH in Miethäusern wohnen.
Was verschandelnd wirkt, ist zum Glück eine subjektive Sache der Sichtweise. An SAT-Schüsseln sollte man sich mittlerweile gewöhnt haben und auch an Balkonsolar wird man sich gewöhnen müssen. Und warum dadurch die Wohnqualität leiden soll, erschließt sich mir in keiner Weise.
Sehr geehrter Rolf, gehen Sie doch bitte wieder in Bild- oder Welt-Forum, da bekommen Sie ohne Ende lautstarken Zuspruch, hier ganz bestimmt nicht.
Deswegen die Dachflächen vollständig nutzen – das sieht auch schöner aus
als lauter Einzelmodule an der Hauswand,
und die Überregulierung, Willkür und Ungleicheit beim Netzanschluß abbauen
Dass es auch ganz einfach geht sieht man im Ausland.
In Irland liegt die Bagatellgrenze bei 11kW bei uns bei armseligen 600 W.
Dor brenne die Häuse auch nicht ab.
Manchmal hat man den Eindruck daß die Grünen gar keine Bürgeranlagen wollen.
Es war genug Zeit diese bürokratischen Schikanen der Vorgängerregierung abzubauen.
Wie machen die Iren das nur und speichern 50 A in einen Hausstromkreis ein?🤣🤣🤣
„nach den derzeitigen Vorschriften in Deutschland dürfen Balkonkraftwerke (Mini-PV-Anlagen bzw. Mini-Solaranlagen) maximal 600 Watt in das Stromnetz einspeisen. Es gibt jedoch positive Entwicklungen in Aussicht: Es ist beschlossen, dass Deutschland zum 1. 1. 2024 die Einspeisegrenze für Balkonkraftwerke auf 800 Watt anheben wird.“
Immerhin, hey, cool, positiv, 2024… achja….seufz … Schulterzucken. Immerhin ist bald schon November und jetzt ist’s grad eh wurscht.
In meiner bösen und unterstellenden Vorstellung, spüre ich bei derartigen Themen schon eine leichte, beamtendeutsche Gleichgültigkeit. So läuft das hier halt, wir wollen das so.
(PS, erinnern Sie sich, als die Maskenpflicht mit 2-wöchiger Vorankündigung abgeschafft wurde? Das war so ein ähnliches Gefühl). WHY?
[bitte keine(!!!) Corona Diskussion, ich wollte nur auf dieses „Man, macht’s doch gleich“ Ding hinaus]
A. Guenzel schrieb:
„Wie machen die Iren das nur und speichern 50 A in einen Hausstromkreis ein?“
Ich bin jetzt nicht ganz auf dem neuesten Stand für Irland aber in England, Schottland und Wales ist der derzeitige Standard eine 100A Sicherung. 3 Phasen sind eher ungewöhnlich und kosten meist unverschämt viel Geld. Es gibt auch noch Anschlüsse mit 60A oder 80A, die können aber in der Regel kostenlos auf 100A hochgerüstet werden. Bis 16A Einspeisung gilt ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren.
Ein normaler Steckdosenkreis (ring mains) ist mit 32A abgesichert, ein normaler Haushalt hat 2-3 solcher Kreise.
Irland hat ein eigenes Netz, damit habe ich mich noch nicht näher beschäftigt. Ich nehme aber an, dass Standards ähnlicher den britischen Standards sind.