Österreich schafft 2024 Mehrwertsteuer auf Photovoltaik-Anlagen bis 35 Kilowatt ab

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Die Diskussionen darüber liefen schon länger und nun ist es auch Realität: Ab 2024 wird in Österreich keine Umsatzsteuer mehr auf Photovoltaik-Anlagen für Privatpersonen erhoben. Der Bundesverband Photovoltaic (PV) Austria begrüßte den Beschluss der Regierung, dann es hatte die Absenkung auf Null bereits seit Jahren gefordert. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler kündigten sie als Teil ihrer Konjunkturmaßnahmen an.

„Als Verband fordern wir diese Maßnahme schon lange und freuen uns sehr, dass der PV-Ausbau im Kleinsegment für kommendes Jahr einen Turbo erhalten sollt“, sagte Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender von PV Austria. Damit werde das Motto: „Null Umsatzsteuer – Null Bürokratie“ endlich umgesetzt. Es sei ein richtiger Schritt zur richtigen Zeit, da die Branche gerade einen Rückgang der Photovoltaik-Nachfrage verzeichne. „Dieser Bürokratieabbau steuert entgegen“, so Paierl.

Die Senkung der Umsatzsteuer auf 0 Prozent soll Anfang 2024 in Kraft treten und für alle Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 35 Kilowatt gelten. Sie umfasse auch die Komponenten und die Montage. Diese Maßnahme soll die Bundesförderung ersetzen und ist auf zwei Jahre befristet, wie PV Austria erklärte. Ziel sei es, den Photovoltaik-Ausbau erheblich zu steigern, indem bürokratische Hürden beseitigt werden.

PV Austria verwies, dass dies auch für die Wirtschaft wichtig, daher müsse auch ein zeitgemäßes E-Wirtschaftsgesetz (ElWG) sowie der Ausbau der Stromnetze beschlossen werden.  „Nur mit Netzausbau und modernen rechtlichen Rahmenbedingungen können die zukünftigen Photovoltaik-Anlagen, die jetzt durch die quasi Steuerbefreiung gefördert werden, auch tatsächlich einen Beitrag zur Energiewende leisten“, so Paierl.

In Deutschland war der Umsatzsteuersatz für private Photovoltaik-Anlagen bereits in diesem Jahr auf Null gesenkt worden. Mittlerweile hat die Bundesregierung auch erklärt, dass diese Maßnahme dauerhaft bestehen bleiben soll. Dazu gehört die Absenkung der Mehrwertsteuer auf null Prozent für die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen ab dem 1. Januar 2023.

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