Bundesregierung will Tankstellenbetreiber zum Bau von Schnellladern verpflichten

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Insgesamt 101.000 allgemein zugängliche Ladepunkt hat der Bundesverband der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft BDEW zum 1. Juli dieses Jahres gezählt. Damit ist das Ziel der Bundesregierung von einer Million öffentlicher Ladepunkte bis 2030 noch weit entfernt. Mit dem „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ und der Förderung von Schnellladern per Ausschreibung will die Ampel-Koalition mehr Tempo beim Ausbau der Lade-Infrastruktur machen.

Doch nun setzen SPD, Grüne und FDP auch das Ordnungsrecht ein: Die Bundesrepublik werde als erstes Land in Europa in den nächsten Wochen ein Gesetz auf den Weg bringen, das die Betreiber von fast allen Tankstellen dazu verpflichtet, Schnelllademöglichkeiten mit mindestens 150 Kilowatt Leistung bereitzustellen, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz jetzt bei der Eröffnung der Automesse IAA Mobility in München. „Damit gehört Reichweitenangst bald endgültig der Vergangenheit an“, erklärte der Kanzler. Eine solche Pflicht hatte Scholz bereits als Finanzminister der vormaligen Bundesregierung 2020 ins Spiel gebracht. Sie wurde aber nie beschlossen.

Er verwies bei seiner Rede auch auf die wirtschaftlichen Vorteile von Elektrofahrzeugen – auch, weil der Ausbau der Erneuerbaren die Strompreise drückt. So würden derzeit täglich Photovoltaik-Anlagen mit einer Fläche von mehr als 30 Fußballfeldern neu installiert, doppelt so viel wie noch vor einem Jahr.

Förderung für Bündel aus Wallbox, Photovoltaik und Speicher

Darüber hinaus fördert der Bund ab dem 26. September 2023 Pakete aus Wallbox, Photovoltaik-Anlage und Batteriespeicher. Das Programm richtet sich ausschließlich an private Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum. Geld gibt es nur dann, wenn alle drei Komponenten zusammen und neu gekauft werden und zudem ein Elektroauto bereits vorhanden oder zumindest verbindlich bestellt ist.

Die Photovoltaik-Anlage muss demnach über mindestens fünf Kilowatt Leistung verfügen, der Batteriespeicher über mindestens fünf Kilowattstunden Kapazität und der Ladepunkt über mindestens elf Kilowatt. Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Solarstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden. Die Eigentümer werden mit bis zu 10.200 Euro gefördert. Das Programm liegt in den Händen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

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