In Sachsen hat ein eigenes Förderprogramm für Stecker-Solar-Geräte aufgelegt. Ab Dienstag (29. August) können ausschließlich digital Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden. Die Anschaffung von Photovoltaik-Balkonanlagen wird dabei mit 300 Euro bezuschusst. Voraussetzung sei, sie dürfe nicht vor dem 22. Juni 2023 bestellt oder gekauft worden sein. Die Mindestleistung der Solarmodule muss bei 300 Watt liegen, die maximale Ausgangsleistung der Wechselrichter bei 600 Watt.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Stecker-Solar-Gerät auch bereits in Betrieb sein. Zudem müssen die Antragsteller ihren Erstwohnsitz in Sachsen haben. Dabei richtet sich der Zuschuss sowohl an Mieter als auch an private Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum. Je Wohneinheit ist dabei nur eine Photovoltaik-Balkonanlage förderfähig. Insgesamt stehen 6,5 Millionen Euro für das Förderprogramm „Balkonkraftwerke“ zur Verfügung. Es ist Teil der Förderrichtlinie „Erneuerbare Energien und Speicher“, die das Energieministerium im Juni erlassen hat und für die 21,5 Millionen Euro insgesamt zur Verfügung stehen. Das Geld stammt aus dem Klimafonds, den der Sächsische Landtag im Zuge des aktuellen Doppelhaushalts aufgestockt hatte.
»Die Förderung von Balkonkraftwerken ist ein wichtiger Schritt für die Energiewende in Sachsen. Wir brauchen große Projekte mit erneuerbaren Energien, aber genauso die vielen kleinen Beiträge“, kommentierte Sachsens Energie- und Klimaschutzminister Wolfram Günther (Grüne) den Start des Förderprogramms. „Balkonkraftwerke rechnen sich, sie sind ein Beitrag zur Energiewende und entlasten das Haushaltskonto.“ Günther hofft auf viele Nachahmer, wenn sie vermehrt Photovoltaik-Balkonanlagen in Sachsen sehen. „Viele Menschen sammeln durch ein Balkonkraftwerk zum ersten Mal eigene Erfahrungen mit Photovoltaik, sehen die Chancen und wollen im nächsten Schritt eine große Anlage auf dem Dach“, so der Minister.
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Das ist so ein Förderprogramm, das wirkt wie aus den Nullerjahren: Schaut mal, wir machen doch was! Damals wäre es sogar relativ viel gewesen, heute ist es ein Tropfen auf den heißen Stein. Dabei brauchen Balkonsolaranlagen gar keine Förderung. Obwohl sie die ineffizienteste Form der PV-Nutzung sind, können sie sich unter günstigen Bedingungen (Südausrichtung, Winkel an den Sonnenstand angepasst, hoher Eigenverbrauchsanteil) sogar rechnen.
Gleichzeitig werden die eigentlich notwendigen, und viel wirtschaftlicheren Großanlagen weiterhin im Planungsrecht behindert, wo es geht. So sehr behindert, dass Projektentwickler es als Fortschritt ansehen, wenn sie wenigstens Repowern dürfen, was meist heißt, dass sie funktionsfähige, ältere Module auf den Müll schmeißen. Das ist wirtschaftlicher Sachverstand alla CDU-Sachsen.
Die Teile amortisieren sich in drei bis vier Jahren, alleine durch den Eigenverbrauch. Außer man montiert sie an einem Nordbalkon. Das gilt auch wenn es für das bisschen Netzeinspeisung keinerlei Vergütung gibt. Warum muss sowas gefördert werden?
Mit Kosten von ca. 600 € pro 600 Wp, einem jährlichen Stromertrag von ca. 400 kWh, Ferrarizähler und einem Strompreis von 35 ct/kWh. amortisieren sich die Anlagen schon in 600 € / (400 kWh/a * 0,35 €/kWh) 4.3 Jahren. Wozu die Förderung?
Da ein Balkonkraftwerk nach eigenen Erfahrungen oftmals den Kauf einer großen Anlage nach sich zieht ist die Förderung zu begrüßen.
Vor allem im Osten gibt es, auch bedingt durch weniger finanzielle Mittel als im Westen, einen Nachholbedarf der damit unterstützt wird.
Zusätzlich wird auch bei Nachbarn, Freunden und Bekannten Interesse geweckt wenn gezeigt werden kann dass die Stromproduktion funktioniert und die Stromrechnung geringer wird. Hoffentlich wird bei anderen Bundesländern im Osten die noch keine Förderung haben auch darüber nachgedacht.
@JCW, Johan, Alfred Körblein: Was soll auch der Neid?
EEG Anlagen werden in der Regel vom Staat sogar mit mehr oder weniger Gewinn voll finanziert (Accu nicht eingerechnet).
Hier wird Betrug unterstellt und bemängelt, dass Anlagen mit dem besten Kosten- / Nutzen-Verhältnis gefördert werden. Warum sollte der Staat immer das schlechtere fördern? In Naturwissenschaft und Technik fördert man erfolgversprechende Projekte!
Für das Bundesland Sachsen bedeutet die Förderung: Wir bauen eine 6,5 – 13 MWp PV Anlage um 6,5 Mio EUR und verzichte zugunsten der Bürger und des Staates auf die Einnahmen. Ich wünschte BW würde sich hier als großes grün geführtes Stromimportbundesland hier mehr engagieren.
Wer ein Balkonkraftwerk hat, will zukünftig meist mehr haben.
Die Saat wird also sicher aufgehen. Insofern ist das gut angelegtes Geld, auch wenn es noch besser gehen würde.
Beispiel: Jährliche Vergütung des eingespeisten Stromes auch beim BKW und damit natlosen Übergang zu fest angeschlossenen PV-Anlagen.
Wie gesagt: Vor 20 Jahren wäre das ein zu vertretendes Programm gewesen. Heute ist es völlig überholt. Die kWh aus einem Balkonkraftwerk kostet deutlich mehr als 10ct, aus einer Freiflächenanlage so um die 5ct. Wie wird der Strom also billiger produziert? Was sollte man also fördern? Die Amortisation des Balkonkraftwerks gelingt doch nur so einfach, weil der Betreiber seinen Reststrom nicht zu den Kosten bezahlen muss, die seine Produktion kostet. Wenn es einen verursachergerechten Stromtarif für Eigenverbraucher gäbe, wären alle Kostenvorteile des Balkonkraftwerks dahin, und es würde sich nie amortisieren. So etwas ist doch nicht förderungswürdig! Dass man es nicht verbietet, sollte Förderung genug sein.
Mit Neid hat das nichts zu tun. Nur mit nüchterner Rechnerei ohne Milchmädchenrechnung. Den sozialen Aspekt (auch Mieter können etwas tun) sehe ich durchaus. Ist OK. Aber gefördert werden müssen die Großanlagen, weil die Balkonkraftwerke viel zu klein sind, um eine wesentliche Rolle bei der Deckung unseres Gesamtstrombedarfs zu spielen.
Die CDU-Sachsen verkündet jetzt sicher auf allen Marktplätzen: „Guckt, wir fördern die Photovoltaik!“. Dabei ist die Förderung von Balkonkraftwerken etwa so, als man jedem hungernden Bewohner der Sahelzone ein Praline schenkt, und dann groß verkündet: „Guckt, wir versorgen die hungernden Menschen mit hochwertigen Lebensmitteln!“. Das ist Halbwahrheit in ihrer besten Lügenform: Stimmt schon, aber es reicht halt nicht oder ist sogar völlig bedeutungslos, wenn nicht sogar schädlich.
@JCW: Ok, neue Milchmädchenrechnung: BKW 820 Wp mit Halterung ist für 800 EUR zu haben. Der Jahresertrag laut Hersteller und erfahrungsgemäß liegt bei 800kWh. In 20 Jahren sind dies 800 EUR / (20 * 800 kWh) = 5 Cent / kWh. Damit könnte das Balkonkraftwerk mit der Freilandanlage mithalten! Wobei beide Anlagen noch einen Gewinn erwirtschaften! Wenn 500 kWh am Jahresende eingespeist wurden, wären dies 25 EUR und in 20 Jahren 500 EUR, bei 8,2 Cent / kWh wären es nach 20 Jahren 820 EUR zuzüglich 2040 EUR Marge für jährlich eingesparte 300 kWh zu 34 Cent / kWh.
Wegen mir könnte man auch den Strom zur Vereinfachung dem Netzbetreiber Steuerfrei überlassen, wenn dieser 1/3 des eingespeisten Stromes vom Bezug abzieht.
Das Argument mit den Produktionskosten habe ich nicht verstanden. Bei mehreren Milliarden Überschuss der Energieversorger, glaube ich nicht, dass diese ihren Strom unter Gestehungskosten verkaufen würden. Im Gegenteil, die Versorgung von Kleinstverbraucher ist mit sehr viel Verluste behaftet.
Neben sozialen Aspekten sehe ich auch einen gewissen Lerneffekt. Wie passe ich meinen Verbrauch an die Stromerzeugung an. Wo geht die Energie hin. Wie kann ich die Energie am besten selbst nutzen.
Manchmal hat Förderung auch etwas mit Politik zu tun. Denken Sie mal darüber nach – Sachsen und so 😉
~ 30% aller wählenden Sachsen haben konkrete Bauchschmerzen mit der heutigen Form unserer Demokratie und insbesondere mit „den GRÜNEN“ (diese Öko-Diktatoren!).
Daher etwas vorsichtige Förderung? Wer weiß.
Alter Falter:
Reststrom für einen Eigenverbraucher ist deshalb teurer, weil er zu Zeiten bezogen wird, wo die Produktion im Netz teuerer ist. Die Verbraucher zahlen aber alle nur einen Durchschnittspreis. Der Nicht-Eigenverbraucher bezieht billigen und teuren Strom, da funktioniert es mit dem Durchschnitt. Der Eigenverbraucher verbraucht aber hauptsächlich teuren Strom, da müsste der Durchschnittspreis also höher sein. Ist er aber nicht. Jeder Konzessionsinhaber muss einen staatlich genehmigten Grundversorgertarif anbieten, der für alle Stromverbraucher gleich ist, egal wie hoch der Durchschnittspreis des Stroms ist, den sie beziehen. Die Energieversorger müssen unter Gestehungskosten verkaufen. Was die Balkonkraftwerke angeht: Die produzieren so wenig Strom, dass es im Gesamtmarkt nicht ins Gewicht fällt. Da braucht man jetzt kein Bürokratiemonster schaffen.
Wenn Sie Balkonkraftwerke für 1€ pro W kaufen können, dann können Sie PV-Module für Freiflächenanlagen für 0,5ct/W kaufen. Der Preisvorteil für die Freiflächenanlagen bleibt, auf welchem Preisniveau auch immer. Und die 1kWh jährlich pro installiertem Watt bringen sie nur bei optimaler Ausrichtung: Nach Süden und angewinkelt. Senkrecht und/oder mehr als 45° weg von der Südrichtung bringen sie weniger. Das Milchmädchen muss aufpassen, dass es nicht den Optimal- für den Normalfall hält.
Ich wiederhole mich nochmal: Nicht verbieten, oder mit teurem Reststromtarif unattraktiv machen, ist schon genug Förderung. Förderung braucht man für das, was wirklich hilft. Und das muss gar nicht unbedingt monetäre Förderung sein. Weniger Stolpersteine, oder mal vorausschauender Netzausbau statt hinterherhinkender, das wäre mindestens genauso wichtig.