Beim Amtsgericht Kiel haben zwei Mieter einer Wohnung ihre Hausverwaltung „Haus und Grund“ verklagt. Hintergrund ist: Sie ersuchen seit November 2022 um eine Erlaubnis, eine Photovoltaik-Anlage an ihrem Balkon zu installieren. Zunächst habe die Hausverwaltung die Anbringung des Stecker-Solar-Geräts aus optischen Gründen abgelehnt, berichtet die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die die klagenden Mieter nun unterstützt.
Nach zwei weiteren Ersuchen bei der Hausverwaltung sollten die Mieter plötzlich unter anderem ein Gutachten zur Statik des Balkons, ein Brandschutz-Gutachten und die Prüfung der gesamten Hauselektrik vorlegen – alles Dinge, die eigentlich in der Verantwortung der Vermieterin liegen, wie die DUH weiter berichtet. Dies würde auch zu Kosten führen, die den Kauf einer Photovoltaik-Balkonanlage nicht mehr wirtschaftlich machten. Nach Auffassung der DUH und der Mieter handelt es sich um unsachliche und überzogene Forderungen. Diese Art der Verzögerungstaktik sei rechtsmissbräuchlich, da die Energieerzeugung aus Erneuerbaren gesetzlich den Rang des „überragenden öffentlichen Interesses“ besitze. Zudem sei die Installation ist rückbaubar und sicher. Daher gebe es „keinen sachlich nachvollziehbaren Grund“, die Installation des Stecker-Solar-Geräts nicht zu erlauben.
„In den letzten Monaten ist bei uns der Eindruck entstanden, dass Haus & Grund bewusst versucht, unser Anliegen mit absurden Forderungen und Nachweisen zu verzögern. Wir waren fassungslos als wir festgestellt haben, dass Haus & Grund hier immer wieder neue Forderungen erhebt, um unsere oder ähnliche Anfragen ins Leere laufen zu lassen“, begründet Mieter Matthias Weyland seine Klage. Ziel sei es, eine gerichtliche Klarstellung zu erwirken, die für alle Mieter angewendet werden kann.
„Zwar haben wir mittlerweile einen Referentenentwurf aus dem Wirtschafts- und Klimaschutzministerium, der vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde und weitreichende Vereinfachungen für Balkonkraftwerke bringen wird“, sagt Dirk Legler, Rechtsanwalt und Partner bei Rechtsanwälte Günther. Er hat als Anwalt den Fall der Mieter übernommen. „Das Dilemma, dass viele Vermieterinnen und Vermieter die Installation eines Balkonkraftwerkes aus fadenscheinigen Gründen ablehnen, wird dadurch aber nicht adressiert. Hier sollte ein gerichtliches Verfahren mehr Sachlichkeit in die Diskussion bringen und dem Klimaschutz im Gebäudesektor mit rechtsstaatlichen Mitteln zum Erfolg verhelfen“, so Legler weiter. Nach seiner Auffassung dürfen Photovoltaik-Balkonanlagen „nur aus sachlichen Gründen abgelehnt werden“.
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz fordert Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf, die Anbringung von Stecker-Solar-Geräten als privilegierte Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes in Gesetzesform zu gießen. „Unser Rechtsstreit wird außerdem Klarheit bringen, welche Anforderungen an Mieterinnen und Mieter bei der Anbringung gestellt werden können oder eben auch nicht“, so Metz weiter. Dies sei wichtig, damit nicht jeder Einzelfall neu juristisch durchgekämpft werden müsse.
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Die Privilegierung von Stecker-PV steht doch schon im Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums. Ebenso soll verankert werden, dass die Ablehnung aufgrund überzogener Forderungen seitens der Eigentümerversammlung nicht mehr möglich ist. Aus meiner Sicht sollte die Gesetzesänderung von BGB und WEG möglichst rasch erfolgen und das sollte gefordert werden. Die Konferenz der Justizminister der Laender hat im November 2022 darüber getagt. https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/FAQ/FAQ_RefE_Online-Versammlungen_Steckersolargeraete_Dienstbarkeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Hausverwaltungen sollten den Eigentümern empfehlen Steckersolargeräte zu installieren, dann da ist eine minimale Investition. Sie bewirkt, dass die Mieter eine etwas geringere Stromrechnung haben.
Dadurch wird der Wohnwert und die Zufriedenheit der Mieter erhöht.
Es gibt für Eigentümer nichts besseres als zufriedene Mieter.
Ich würde sofort ein Steckersolargerät installieren, wenn ich eine geeignete Wohnung zum Vermieten hätte.
„Zunächst habe die Hausverwaltung die Anbringung des Stecker-Solar-Geräts aus optischen Gründen, berichtet die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die die klagenden Mieter nun unterstützt.“
fehlt da nicht ein Verb?
„Nach zwei weiteren Ersuchen“
das Wort Ersuchen gibt es meine nicht
„Zudem sei die Installation ist rückbaubar und sicher.“
hier mal ein Verb zu viel
Das fehlt einfach so beim Lesen auf. Nach Korrekturen gerne den Kommentar entfernen.
An sich gut, dass die Mieter um das BKW kämpfen. Mein Vermieter in HH setzt auch Hürden (Einspeisesteckdose; durch qualifiziertes Fachpersonal angebracht), dabei bin ich selbst im PV-Bereich tätig. Naja, ab 2024 wird es einfacher.
‚„Nach zwei weiteren Ersuchen“
das Wort Ersuchen gibt es meine nicht‘
„Ersuchen“ gibt es sehr wohl, als Verb und als Substantiv: https://www.dwds.de/wb/Ersuchen
Passt da aber nicht hin, es fehlt nur ein V.
Bei dir fehlt übrigens ein Pronom.
‚Das fehlt einfach so beim Lesen auf.‘
Du meinst wohl eher: Es fällt auf.
Im Vergleich zum Artikel liegst du bei Fehlern pro Zeichen deutlich vorne 🙂
Balkon-PV ist ein (chaotisch entstandenes) Seitengebilde der Energiewende, dass durch die Zeit einfach irgendwie auf einmal da war und der Gesetzgeber schlicht gezwungen war, darauf zu reagieren – denn von alleine ist da im Vorwege gar nichts geschehen. Die Regierung/en setzen da einfach eigenmächtig in kleines „a“ in ihre Verantwortung: Aus regieren wird re“a“gieren. Ein kleiner aber feiner Unterschied.
Viel Arbeit und Kraft wird aufgewendet für verhältnismäßig wenig Ergebnis. Immerhin ist es eine eher progressive Entwicklung in eine gute Richtung und gibt vielen Bürgern einen leichten Zugang zur Thematik – verbunden mit direktem persönlichen Nutzen. Auch hier überlässt man die Message aber dem Markt und der politischen Berichterstattung. Ein eigenes Framing und ein eigenes Marketing in der Sache habe ich zumindest bisher nicht relevant spürbar wahrgenommen.
Alleine wie der Weg entstanden ist, finde ich bedenklich und z.T. symptomatisch für die Energiewende.
Erst als absehbar wird, dass man die (administrative) Kontrolle verliert, sobald ALDI und Co die Produkte hunderttausendfach unters Volk bringen, fängt man an zu reAgieren. Für mich ist das Gesetzgebung nach dem Prinzip der bürokratischen Notwehr / Schadensminimierung. Mit aktiver Zukunftsgestaltung von Rahmenbedingungen hat das für mich gar nichts zu tun (auch wenn man es natürlich anders verkauft).
Interessant, welche Begründung für die Verzögerung in diesem Fall genannt wurde. Ich selbst möchte mir eine neue Hausverwaltung suchen. Hoffentlich finde ich bis zum Ende des Monats einen guten Ansprechpartner.