18 Photovoltaik-Unternehmen haben ein gemeinsames Positionspapier zur gesetzlichen Anerkennung der biodiversitätsfördernden Agri-Photovoltaik vorgelegt. Zu den prominenten Unterzeichner gehören unter anderem prominiente Photovoltaik-Projektierer aus Deutschland wie Baywa re, Wattmanufaktur, Maxsolar, Juwi, Wattner oder GP Joule, aber auch die Energiekonzerne EnBW, Vattenfall und Eon Solar.
Die biodiversitätsfördernden oder auch extensiven Agri-Photovoltaik-Anlagen sind Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, die durch ihre besondere Bauweise und Pflege der Fläche nachweislich die Artenvielfalt fördern. Ursprünglich gab es die Hoffnung, dass sie bereits mit der Umsetzung des „Solarpaket 1“ ins EEG als Kategorie aufgenommen werden. Doch im bislang kursierenden Referentenentwurf sind sie nicht enthalten. Dabei richtet sich die Unternehmensinitiative auch explizit an die drei zuständigen Bundesministerien für Landwirtschaft, Wirtschaft und Umwelt. Ziel sei es, durch ressortübergreifende Anpassungen unter anderem im EEG sowie im Landwirtschafts- und Naturschutzrecht die Bereiche Biodiversität, Landwirtschaft und Energiewende in Einklang zu bringen. Damit ließe sich für diese Art der Photovoltaik-Anlagen eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz sicherstellen.
„Wir möchten mit der Initiative zur biodiversitätsfördernden Agri-Photovoltaik unsere Landwirtschaft stärken und gleichzeitig den Klima- und Naturschutz voranbringen – ein neuer Dreiklang im Konzert der Energiewende“, erklärte Matthias Taft, CEO von Baywa re. „Mit dieser neuen Form der Agri-Photovoltaik sichern wir für Jahrzehnte Flächen für die Biodiversität und Energiewende, ohne sie der Landwirtschaft zu entziehen.“
Zur besonderen Bauweise der Photovoltaik-Freiflächenanlagen finden sich in dem Positionspapier dezidierte Angaben. So sollte ein ausreichend besonnter Streifen von mindestens 2,5 Meter Breite durch größere Reihenabstände der Solarmodule geschaffen werden. Dies gewährleiste eine homogene Wasserverteilung mittels Abtropfkanten zwischen den Modulen. Für die Ermittlung des besonnten Streifens in den Solarparks gibt es seit einigen Monaten ein Berechnungsmodell sowie ein dazugehöriges Tool, was in der Zeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung (NuL)“ veröffentlicht wurde. Auch auf eine auf Biodiversität ausgerichteten Nutzung der Fläche sei zu achten, etwa durch eine insektenschonende Mahd oder den Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel. „Flächen, auf denen biodiversitätsfördernde Apri-Photovoltaik-Parks errichtet werden, sollen wie andere Agri-Photovoltaik-Flächen Ihren Status als landwirtschaftliche Flächen behalten“, so Taft weiter.
Kernelemente der gesetzlichen Anerkennung dieser Freiflächenanlagen beinhaltet deren Aufnahme in das erste Segment für Photovoltaik-Ausschreibungen, wobei ein Bonus von 0,5 Cent pro Kilowattstunde gewährt werden sollte. Dieser könnte bei Nicht-Einhaltung der biodiversitätsfördernden Bewirtschaftung wieder entfallen. Die Bundesnetzagentur sollte Kriterien und Anforderungen an diese Anlagen festlegen.
Daneben müsste sichergestellt werden, dass die GAP-Direktzahlung, die es für hauptsächlich landwirtschaftlich genutzte Flächen gibt, nicht durch den Bau einer Photovoltaik-Anlage entfallen. Zudem müsse auch die mögliche landwirtschaftliche Nachnutzung der Flächen im Bundesnaturschutzgesetz klargestellt sowie die Regelung zur Erbschaftssteuer angepasst werden.
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Eine sehr begrüßenswerte Initiative, wie schon durch den bne mit konkreten Gesetzesvorschlägen definiert. Es würde tatsächlich einen bedeutenden Schub für die Freiflächenanlagen geben und hat unsere volle Unterstützung, wir bauen demnächst eine (echte) Biodiversitätsanlage von 2 MW auf Gelände des Freistaats Bayern.
Sehr schade, dass die technische Definition der Anlagen Tür und Tor öffnet, dass so gebaut wird wie bisher:
– 3 Module von mindestens 2,28m Länge übereinander und z.B. 17° Neigung ergeben im zentralen Bayern eine GRZ von 63% (Überdeckung des Geländes durch Horizontalprojektion der PV Module), mit Randbereichen entspricht das dem Siegel „Gute Planung“ des bne, nicht mehr. UNter den Modulen ist kein homogenes Wachstum möglich
– Regen wird benötigt v.a. im Sommer, mit der Tendenz zu Starkregen wird viel Wasser einen Spalt von 20mm (der ohnehin Standard ist) ignorieren
– das Problem der Solarbetreiber, dass die Mahd für Biodiversität abgefahren werden muss, ist durch die üblichen Doppelpfostensysteme sehr schwierig zu bewerkstelligen und dieses übliche Gebot der Naturschutzbehörden wird schlichtweg übergangen
Wofür also 0,5ct Zuschlag?
Wenn sie es ernst nehmen würden, müsste an die GRZ (Modulüberdeckung) ran:
mit einer GRZ von max. 45% und der Begrenzung der Tischlänge auf 5m (= 2 Module übereinander) würde wahre Biodiversität erzeugt werden können.
Mit Nachführsystemen ist das kein Problem, so bauen wir die 2MW BioDiv Anlage.
Insgesamt eine gute Initiative der 18 Unternehmen in Übereinstimmung mit dem BNE. Die Bundesnetzagentur möge bitte die Kritieren so festlegen, dass die Naturschutzanforderungen gut erfüllt werden und dass 0,5 Cent auch sinnvoll angelegt sind.
Soweit ich als Biodiv-Solarpark-Fan die Sache überblicke, kann es nur besser werden, als der aktuelle Zustand mit der einseitigen regulatorischen Bevorzugung von Agri-PV.
@Axel Pustet: Jetzt schon eine Diskussion über „echte“ Biodiversitätsanlagen anzufangen halte ich für verfrüht, sehe aber natürlich die Gefahr, wenn die Anforderungen zu niedrig sind, dass man locker mehr für die Artenvielfalt hätte tun können. Ich appeliere an die Kommunen im Rahmen ihrer Planungshoheit oder an die zuständigen Behörden auf Kreisebene (bei privilegierten Anlagen), die Latte in jedem Einzelfall so hoch zu legen, dass die Anlage einen guten Kompromiss zwischen Wirtschaftlichkeit und Artenschutz darstellt und hier kein Greenwashing betrieben wird.
Bin also sehr gespannt, was am Ende der Gesetzgeber beschließen wird und wie die Bauämter und Baubehörden das umsetzen, damit es gut wird.