Noch vor der Sommerpause soll der Referentenentwurf, mit dem weitere Verbesserungen für Photovoltaik-Anlagen aus dem „Solarpaket 1“ umgesetzt werden sollen, vom Kabinett verabschiedet und auf den parlamentarischen Weg gebracht werden. Während Bundestag und Bundesrat in dieser Woche ihre letzten Sitzungen vor der Sommerpause haben, wird das Kabinett wohl nochmal zusammenkommen und könnte sich mit dem Entwurf befassen. In dieser Woche endete die Frist für Stellungnahmen durch Verbände und Organisationen zum Referentenentwurf. Im Folgenden finden Sie einige Einschätzungen von verschiedenen Photovoltaik-Vertretern.
Bundesverband Solarwirtschaft
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat ausführlich auf 47 Seiten zu dem Referentenentwurf Stellung genommen. Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig erklärte pv magazine, dass vor allem an fünf Stellschrauben noch nachjustiert werden müsse. Dies sei das Einpreisen der Zinssteigerung bei den anzulegenden EEG-Werten. Dies sei besonders wichtig, um das Segment der gewerblichen Photovoltaik-Dachanlagen endlich wieder auf Trab zu bringen. Daneben sollte die Begrenzung der Standortkulisse für Photovoltaik-Kraftwerke in den Ausschreibungen fallen, also benachteiligte Gebiete in ganz Deutschland genutzt werden dürfen. Auch spricht sich der Verband dafür aus, die Leistungsgrenze bei 100 Megawatt zu belassen und nicht wieder auf eine Förderung von Photovoltaik-Kraftwerken bis maximal 20 Megawatt in den Ausschreibungen zurückzufallen.* Drittens sollten auch die Gebotshöchstwerte flexibilisiert werden, etwa für Photovoltaik-Speicher-Hybridkraftwerke oder Agri-Photovoltaik-Anlagen. Zudem sei es notwendig, Resilienz- Auktionen und -Boni einzurichten, um die heimische Photovoltaik Wertschöpfung zu fördern. Als fünften wichtigen Punkt für Nachbesserungen sieht der BSW-Solar die Beseitigung weiterer steuerrechtlicher Hemmnisse im Bereich Erbschaftssteuer, Grundsteuer (Solarparks) und Grundsteuer (Mieterstrom).
Bundesverband Neue Energiewirtschaft
Ähnlich eingehend hat sich auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) mit dem Referentenentwurf befasst. Der Verband erneuerte seine Ansicht, dass das „Solarpaket 1“ vornehmlich helfe, Hindernisse für Photovoltaik-Dachanlagen aus dem Weg zu räumen. So gehe die Vereinfachung des Netzanschlussverfahrens für kleinere Photovoltaik-Anlagen in die richtige Richtung, sollte aber alle Aspekte umfassen und ein analoges Verfahren für große Dachanlagen entwickelt werden. Bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen sieht der bne ebenfalls gute Ansätze, jedoch fehlten wichtige Hebel im Gesetzentwurf, darunter die Entfristung der maximalen Zuschlagsgröße, Korrekturen bei der Kommunalbeteiligung und eine Opt-Out-Regelung für benachteiligte Gebiete. Zudem sollte die Umsetzung der Biodiversitäts-PV angegangen werden, mahnt der Verband an. Darüber hinaus fehlen aus seiner Sicht Impulse zur Erschließung von Flexibilitätsoptionen und Batteriespeichern.
Schrag Sonnenstrom
Hermann Schrag, Geschäftsführer von Schrag Sonnenstrom, sieht vor allem beim Netzanschluss für kleinere Dachanlagen große Fortschritte, da die Netzbetreiber aktuell die Verfahren beliebig in die Länge ziehen können. Im Referentenentwurf seien verbindliche Fristen inkludiert So müsse Netzbetreiber bei Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt, die zwar privilegiert sind, die er aber noch ablehnen kann, wenn die Kosten für den Netzausbau unverhältnismäßig wären, binnen acht Woche eine verbindliche Zu- oder Absage geben. Andersfalls könne die Photovoltaik-Anlage einfach angeschlossen werden.
Der zweite Punkt, den Schrag begrüßt, dass künftig Photovoltaik-Anlagen auf Hallen im Außenbereich errichtet werden können, wenn der Entwurf so kommt. Seit dem EEG 2012 gibt es eine Regelung, dass Photovoltaik-Anlagen auf neuen Hallen im Außenbereich nicht die Vergütung für Dachanlagen, sondern für Freiflächenanlagen bekommen. Mit der Einführung wollte man damals sogenannte „Solarstadl“ verhindern, bei denen einfach Hallen – gerade im landwirtschaftlichen Bereich – errichtet werden, die keinem Zweck dienten, sondern nur zur Installation einer Photovoltaik-Anlage gebaut werden. Dieser Missbrauch solle auch künftig unterbunden werden, allerdings werde der Stichtag vom 1. April 2012 auf den 1. März 2023 verlegt, erklärt Schrag. „Damit können die Hallen, die in den letzten zehn Jahren gebaut wurden, künftig wirtschaftlich mit Photovoltaik-Anlagen belegt werden. Da kann kein Missbrauch vorliegen, da diese Hallen ja bereits gebaut wurden“, sagt er weiter. Aus seiner Sicht kann mit dieser Regelung problemlos ein zusätzliches Potenzial für Dachanlagen erschlossen werden.
Einhundert Energie
Ernesto Garnier, CEO von Einhundert Energie, bewertet den Referentenentwurf zum „Solarpaket 1“ bezüglich Photovoltaik-Dachanlagen und Mieterstrom ebenfalls positiv. Die Anlagenzusammenfassung und Direktvermarktungspflicht in §9, §10 und §24 EEG sollen auf den Netzanschluss begrenzt werden. Dies senke die Kosten im Quartier richtigerweise erheblich, sagt Garnier. Zudem werde bei Mieterstrom die Vertragsdauer analog zu sonstigen Stromverträgen gestaltet und der Ausschluss von Gewerbe aufgehoben. Daneben begrüßt er ebenfalls die Beschleunigung des Netzanschlusses und sieht diverse weitere Vereinfachungen.
Doch bezüglich Gebäude- und Mieterstrom gebe es auch noch kritische Punkte, die nachgebessert werden sollten. Garnier nennt die unterschiedliche Vergütung für Voll- und Teileinspeisung von Solarstrom. Diese strukturelle Benachteiligung der Überschusseinspeisung müsse aufgehoben werden. Wichtig sei auch eine Klarstellung, dass der Direktbezug von Solarstrom innerhalb von Kundenanlagen auch bei Weiterleitung über Dritte von der Stromsteuer befreit ist. Dies sei bisher so nicht in den Regelungen enthalten. Bezüglich der gemeinschaftlichen Eigenversorgung nach EnWG sagt Garnier, diese sei sicher gut gemeint, aber wirtschaftlich unattraktiv und prozessual derzeit gar nicht umsetzbar. Er fürchtet ein Chaos an der Schnittstelle zu Verteilnetzbetreiber und Messstellenbetreibern. „Wir raten von einer Einführung vor der geregelten Umsetzung der entsprechenden zwingend erforderlichen Marktkommunikations-Prozesse ab“, so seine Einschätzung.
DGS
Bei der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) erklärt man grundsätzlich die Zustimmung zum Referentenentwurf, der geeignet sei, die Photovoltaik voranzubringen. Besonders die geplanten Regelungen zu Stecker-Solar-Geräten, privaten Dachanlagen und Mieterstrom werden als Fortschritt gesehen. Einige wichtige Punkte müssten aber aus Sicht der DGS noch geändert werden. Dazu zählt die Streichung der Leistung von bis zu 2 Kilowatt für Stecker-Solar-Geräte. Die Grenze der Einspeiseleistung für Photovoltaik-Balkonanlagen sollte im Gesetz zudem mit 800 Watt und nicht Voltampere angegeben sein und sich nicht auf die Wechselrichter-Einspeiseleistung beziehen. Außerdem will die DGS den Verzicht auf die Einspeisevergütung, wie sie von Netzbetreibern bei Stecker-Solar-Geräten eingefordert wird, gestrichen werden und stattdessen ein Recht darauf für die Anlagenbetreiber mit entsprechender Messtechnik eingeführt werden. Zudem fordert die DGS,B einen Einspeisetarif von 16 Cent pro Kilowattstunde für bauwerksintegrierte Photovoltaik-Anlagen einzuführen, um deren Installation anzureizen. Bislang sei deren Marktanteil mit unter 0,5 Prozent aufgrund verschwindend gering, was auch auf die höheren Investitionskosten zurückzuführen sei.
Verbraucherzentrale Bundesverband
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bezog am Freitag noch Stellung zum vom Bundesjustizministerium vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Stecker-Solar-Geräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen. Der vzbv begrüßt dabei die vorgesehene Ausweitung der privilegierten Maßnahmen im Wohneigentumsrecht und im Mietrecht für Stecker-Solar-Geräte. Allerdings sollte dieser Anspruch auf bauliche Veränderungen im WEG auch auf Photovoltaik-Dachanlagen ausgeweitet werden, so der Verband. Die im Gesetz geplanten rein virtuellen Wohnungseigentümerversammlungen ohne die Möglichkeit einer Präsenzteilnahme von Wohnungseigentümern lehne der vzbv dagegen ab.
*Anmerkung der Redaktion: Dieser Punkt ist kurz nach Erscheinen des Artikels nochmal präzisiert worden.
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Warum lässt sich die Bundesregierung auf das ganze Gezerre um die Balkonkraftwerke ein. Bei 800W treten jetzt Zweifel wegen Überlastung der Leitungen auf. Welcher Bürger versteht noch Scheinleistung und VA? Warum soll die Leistung der Module begrenzt werden?
Grund: Jeder will sich an den Schwächsten der Gesellschaft bereichern!
BKWs sollen Strom liefern. Bezahlen möchte man dafür jedoch nichts. Das ist aber ein häufig genannter Grund, warum einige in meinem Bekanntenkreis kein BKW bauen, obwohl sie beste Möglichkeiten hätten.
Ist jedoch der erste Schritt getan, folgt bald der nächste und dann fängt das jammern an, weil nicht mehr erlaubt ist. Im besten Fall greifen Stromkundige in die Trickkiste.
Aber muss das alles sein?
Kann man nicht einfach sagen, dass Steckersolargeräte maximal 600W Wirkleistung am Wechselrichter leisten dürfen, wenn sich an der Leitung noch andere Steckdosen befinden, die nicht durch eine Unterverteilung abgesichert sind (Anwendungsfall Garage). Ansonsten sollte eine Erweiterung bis 2,4 kW erlaubt werden, d.h. mehrere 600W Steckersolargeräte dürfen an unterschiedlichen Sicherungen betrieben werden (Anwendungsfall: Garage Ost, Terrasse West).
Damit sollte bewusst in Kauf genommen werden, dass ein starker Anreiz besteht, in die EEG Vergütung über 2 kWp zu kommen.
Sehr zu begrüßen wären auch einfache Regelungen zur Vergütung, wie zum Beispiel: 1/3 des eingespeisten Stromes wird am Ende des Jahres vom Bezug abgezogen und darüber hinausgehende Überschüsse einfach genullt. Alternativ könnte auch am Ende des Jahres der Marktwert Solar abzüglich Vermarktungspauschale ausbezahlt werden.
Das würde bewirken, dass es einen Anlass gibt, einmal im Jahr unter Kollegen über die über die Vergütung oder Erträge zu reden und Zweifler zu überzeugen.
Wichtig wäre dann auch für ein rundes Konzept und auch um Klarheit zu schaffen, dass man eine einfache Regellung für die Migration zu fest installierten Anlagen definiert oder eine Erweiterung derselben durch ein BKW durch das bestehende Konzept der Mischvergütung.
Wenn das bisherige BKW keine Vergütung bekommen hat, soll die Vergütung der neu errichteten fest installierten Anlage gelten. Der Betreiber meldet im Falle der Erweiterung um ein BKW lediglich den Vergütungsanspruch an.
Damit wäre dann auch keine Haftungsübernahme bei der Errichtung einer festinstallierten Anlage durch den Elektriker mehr notwendig, d.h. das BKW würde dann wie jeder andere Toaster behandelt werden.
Die 800W kommen von der EU, welche den Wert festgelegt hat. In Irland sind zb 2kW erlaubt. In den meisten EU Ländern aber 800W , von daher würde es Sinn machen.
@Jan 800W fände ich auch besser als 600W. Nur Physik ist eben Physik und lässt sich nicht bestechen.
Wenn ich VA lese, dann sind hier schon wieder Schlaue Leute am Werke, die der Regierung erklären, dass die Leitung durch Bindleistung plus Wirkleistung belastet wird und Blindleistung bei einem Wechselrichter eine eingeprägte Funktion der Leistung ist. Am Ende kommt dabei raus, dass 800W Wechselrichter knapp mehr leisten als erlaubt und daher in Deutschland nicht betrieben werden dürfen und die ganze Welt für Deutschland eben einen 800 VA Wechselrichter bauen muss.
Ich bin der Meinung, dass die Regierung eine großzügige Grenze festlegen sollte und der VDE mögliche Optionen aufzeigen, von denen es genügend gibt.
Bei einer maximalen Leistung von 2,4 kW wäre man sehr Flexibel, was die Leistung der Wechselrichter angeht.
Es geht mir um ein Konzept, das offen für die Zukunft ist, Fehlinvestitionen vermeidet und keinen Subventionsbetrug unterstellt, wenn man existierende Steckersolargeräte mit fest angeschlossener PV kombinieren möchte.
Die Frage ist doch: Welche Stufe kann als nächstes gezündet werden und wie nimmt man die Leute am besten mit.
Beim Betrieb einer 600W Balkonanlage in einem stromsparende Haushalt kann nur ca. Die Hälfte des erzeugten Stroms verbraucht werden. Die andere Hälfte wird ins Netz eingespeist, von den Nachbarn verbraucht und von diesen mit allen Steuern und Abgaben an den Stromversorger bezahlt. Bei momentan ca 220000 eingesetzten Balkonanlagen macht das im Jahr einen ungerechtfertigten Gewinn von ca 33 MioEuro für die Stromversorger. Beim zukünftigen flächendeckenden Einsatz von Zweirichtungszählern sollte man am Jahresende den eingespeist Strom vom bezogenen Strom bei der jährlichen Zählerstandsmeldung abziehen dürfen. Dies wäre ein starker Anreiz für die im Sinne der Ziele der Energiewende notwendigen weiteren Ausbaus der Balkonanlagen.
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Das wäre eine Benachteiligung derer, die eine normale PV-Anlage aufs Dach schnallen.
Wo ist die Grenze?
Am Ende wird auch nicht kontrolliert ob jemand vielleicht mehrere BKW betreibt und somit würde der Zähler nachher vielleicht +-0 aufweisen.
Ich habe eine normale PV und beziehe trotzdem wenn es Dunkel ist noch rund 1500 kWh pro Jahr aus dem Netz. Ich werde also benachteiligt, dafür, dass ich für mehrere tausende Euro ein paar kWp aufs Dach, formell über einen Elektriker angeschlossen und ordentlich in Betrieb genommen habe?
Ich speise im Jahr rund 4000 kWh ein und bekomme dafür 18€ monatlich als Abschlag ausgezahlt.
800W erzeugen pi mal Daumen 800 kWh pro Jahr. Wenn ich davon 500€ einspeise und der Zähler rückwärts läuft sind das 12,50€ pro Monat „Gewinn“.
Das ist mir zu wenig Abstand und verringert den Anreiz einer großen Anlage die für die Energiewende deutlich mehr bringt.
So etwas nennt sich Stromcloud und gibt es kostenpflichtig bei Anbietern. Oder man investiert in Speicher.
Übrigens geht mein Strom – für den ich rund 7 Cent pro kWh bekomme – auch zum Nachbarn und der bezahlt voll dafür. Da macht ein EVU also auch Gewinn.
Dafür bezahlt aber aber auch die Netze in die ich Einspeise – und die Diskussion ob die Netze die ganzen PV-Anlagen überhaupt verkraften oder ausgebaut werden müssen, schließt sich an.
PV-Nutzer404 schreibt.
Übrigens geht mein Strom – für den ich rund 7 Cent pro kWh bekomme – auch zum Nachbarn und der bezahlt voll dafür. Da macht ein EVU also auch Gewinn.
@ PV-Nutzer404
Und jetzt halten Sie sich fest, denn jetzt erkläre ich ihnen unser skandalöses Strommarktdesign. Der Strom für den Sie 7 Cent bekommen, geht „physisch“ zwar zu ihrem Nachbarn, aber „virtuell“ muss der Strom seit 2010 erst mal als Überschuss an die Börse, und verursacht dort niedrig Preise, manchmal auch negative Preise, wo der Abnehmer noch Geld dazu bekommt, weil er ihn abnimmt. Erst daraus entstehen die Margen der EVU’s. Ihr Nachbar zahlt nicht die Differenz zwischen ihren 7 Cent und dem Vollen Tarif, sondern von viel weniger als 7 Cent ausgehend.
Wie und wo die Margen dann entstehen, haben verschiedene Untersuchungen ergeben.
Siehe hier: Zitat: Diese zwei Artikel beantworteten sehr gut unsere Frage, wer eigentlich an der Strombörse einkauft. Denn es wurde immer nur von Versorgungsunternehmen, Stromhändlern, industriellen Großkunden und Banken gesprochen. Nun wissen wir dazu gehören auch die Stadtwerke und Unternehmen, wie E.ON, RWE usw. Es gibt also keinen Zwischenhändler mehr. Der Grund dafür, dass Unternehmen wie RWE auch an der Börse einkaufen, obwohl sie selbst rund 30 Kraftwerke besitzen und somit eigentlich genug Strom produzieren, ist einfach. Es gibt Tage, da ist der Strompreis an der Börse so günstig, dass eine Eigenproduktion viel teurer wäre. Daher werden dann die Kraftwerke gedrosselt und lieber günstig eingekauft. Zitat Ende.
Die Tage wo der Strompreis an der Börse günstig wird nehmen zu, je mehr Sie und viele andere für 7 Cent erzeugen und einspeisen.
Oder hier; https://www.ee-news.ch/de/article/27409
Wo das beschlossen wurde, können Sie im Folgenden unter Auswirkungen sehen .
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung.
Viel Spaß beim recherchieren meiner Ausführungen.
Hallo Leute vergesst nicht, die Energiewende ist nach wie vor ein „Kalter Krieg“ zwischen zwei Systemen. Wenn alles schnell umgesetzt würde, was hier von den praktischen Anwendern vorgeschlagen wird, müsste die andere Seite schon längst um ihre Existenz fürchten. Die wollen ja die Energiewende, oder tun wenigstens so, aber bitte schön langsam, damit wir mitkommen, und auf keinen Fall Nachteile erleiden.