Die letzten drei Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden (Solaranlagen des zweiten Segments) waren unterzeichnet – bei der Runde mit Stichtag 1. Juni 2023 hingegen war das eingereichte Volumen mit 342 Megawatt, verteilt auf 155 Gebote, weit größer als die ausgeschriebene Menge von 191 Megawatt. Damit zeigt Wirkung, dass die Bundesnetzagentur Ende letzten Jahres den Höchstwert auf 11,25 Cent pro Kilowattstunde heraufgesetzt hat. Die Bonner Behörde reagierte damit auf den drastischen Rückgang der Gebote in 2022. Zuvor lag der Höchstwert bei 8,91 Cent.
Die Bundesnetzagentur bezuschlagte jetzt 79 Gebote mit einem Volumen von 193 Megawatt. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert beträgt 10,18 Cent pro Kilowattstunde. Die Zuschlagswerte liegen zwischen 8,80 Cent und 10,80 Cent pro Kilowattstunde.
Regional verteilen sich die Zuschläge in dieser Runde ausgewogen. Die meisten Zuschläge gingen an Projekte in Nordrhein-Westfalen (19 Zuschläge / 48 Megawatt Zuschlagsmenge), gefolgt von Niedersachen (11 Zuschläge / 20 Megawatt), Baden-Württemberg (7 Zuschläge / 27 Megawatt) und Bayern (7 Zuschläge / 22 Megawatt). Lediglich im Saarland wurde kein Projekt bezuschlagt. Sieben Gebote mussten aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des zweiten Segments findet am 1. Oktober 2023 statt.
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Überzeichnung ist gut, die Höhe des gewichteten Durchschnittspreises nicht. 10,18ct/kWh, und das für 20 Jahre, sind eine kleine Hypothek, wenn man daran interessiert ist, einen niedrigen Industriestrompreis zu ermöglichen. Ein Teil dieses Betrages wird der Tatsache geschuldet sein, dass die Projektentwickler einen Risikoaufschlag einrechnen für Preiserhöhungen beim Material. Dieser Risikoaufschlag lässt sich vermindern, wenn der Markt sich verstetigt. Ein anderer Anteil wird den Pachtpreisen für die Flächen geschuldet sein. Durch weniger restriktive Bedingungen bei der Flächenauswahl wird man diesen Preis senken können. Ist dann zwar schade für die Flächenbesitzer, aber für die ist das ohnehin nur ein Zubrot, ein Windfall-Profit, mit dem sie nicht gerechnet hatten, und auf den sie nicht angewiesen sind. Insgesamt kann man die Kosten auch durch Entbürokratisierung senken. Die Pflicht zur Direktvermarktung sollte generell aufgehoben werden, und es den Anlagenbetreibern überlassen werden, ob sie das möchten, oder nicht.