Der offizielle Titel des Referentenentwurfs der Bundesregierung ist „Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“. Er stammt aus dem Bundeswirtschaftsministerium und bildet das „Solarpaket I“ ab, also den ersten Teil von Maßnahmen, um die gemeinsam mit der Solarbranche und den Ländern erarbeiteten „Photovoltaik-Strategie“ umzusetzen.
Im Endeffekt soll mit den Maßnahmen der Photovoltaik-Zubau in Deutschland weiter gesteigert werden, um bis 2030 das Ziel von 215 Gigawatt bis 2030 zu erreichen. Aktuell sind erst gut 70 Gigawatt Photovoltaik-Leistung in Deutschland installiert. Das aktuelle Zubautempo müsste dafür etwa verdreifacht werden.
Nach Informationen von pv magazine könnte der Entwurf noch vor der Sommerpause im Juli vom Kabinett beschlossen werden. Verbände wie der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) oder der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hoffen auf wirkliche Erleichterungen für die Installation von Photovoltaik-Anlagen. Der BSW-Solar begrüßte es, dass damit weitere Investitionsbarrieren für Photovoltaik-Anlagen abgebaut werden könnten.
Dabei geht es im Referentenentwurf sowohl um die Stecker-Solar-Geräte, die vornehmlich in Privathaushalten installiert werden, die kein eigenes Dach zur Verfügung haben, bis hin zu Photovoltaik-Kraftwerken. So soll künftig die Einspeisung aus Photovoltaik-Balkonanlagen bis 800 Watt in den Haushaltstromkreis erlaubt werden*. Momentan sind es nur maximal 600 Watt. Die Meldung der Anlagen beim Netzbetreiber soll entfallen, die im Marktstammdatenregister bestehen bleiben.
Jeseits davon ist eine Duldungspflicht für den Netzanschluss von großen Photovoltaik-Anlagen in dem Referentenentwurf enthalten. Beim BDEW begrüßt man auch die enthaltene Vereinheitlichung der Flächenkulisse. „Grundlage dafür ist jedoch eine bessere Flächenverfügbarkeit, die noch nicht ausreichend adressiert wurde“, so der BDEW. Einen Schub erwartet der Verband auch von der Anhebung der Ausschreibungsvolumina für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, wenngleich aus Sicht des BDEW diesbezüglich noch mehr möglich gewesen wäre. Allerdings ist aus dem Entwurf die Höhe der Anhebung nicht leicht herauszulesen.
Im Entwurf vorgesehen ist auch eine Ausweitung der Direktvermarktung sowie ein vereinfachtes Netzanschlussverfahren. Letzteres soll an eine Frist zum Zählertausch binnen eines Monats gekoppelt werden. Wenn die Messstellenbetreiber diese Frist nicht einhalten können, sollen sich Kunden die Zähler selbst beschaffen und einbauen lassen können. Vereinfachungen könnten zudem für Photovoltaik-Mieterstrom kommen. Das bisherige Modell hat kaum Anreize gesetzt.
Als Datum des Inkrafttretens des Gesetzes ist der 1. Januar 2024 geplant.
*Anmerkung der Redaktion: Der Satz ist nachträglich korrigiert worden. Erlaubt ist die Einspeisung von bis zu 800 Watt, nicht der Anschluss von 800 Watt.
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Zitat aus dem Artikel.
So sollen künftig Photovoltaik-Balkonmodule bis 800 Watt an den Haushaltstromkreis angeschlossen werden können. Momentan sind es nur maximal 600 Watt Zitat Ende.
Dieser Punkt ist die einzige Energiewende relevante Maßnahme weil da garantiert, „ Preis mindernder“ Ökostrom auch Preis mindernd und Ökostrom bleibt, und dieser nicht in unserem Energiewende kontraproduktiven Strommarkt missbraucht wird, wie es nach der gegenwärtigen Gesetzeslage der Fall ist. Alles andere im Referentenentwurf, verpufft einmal mehr „virtuell“ in der Tatsache, dass der Ökostrom seit 2010 nicht mehr vorrangig im Lande verbraucht werden muss, und quasi als Überschuss gehandelt werden kann. Und wie er tatsächlich als Überschuss gehandelt wird, hat eine Hochschulrecherche ergeben..
Siehe hier, eine Hochschulrecherche.
Zitat: Diese zwei Artikel beantworteten sehr gut unsere Frage, wer eigentlich an der Strombörse einkauft. Denn es wurde immer nur von Versorgungsunternehmen, Stromhändlern, industriellen Großkunden und Banken gesprochen. Nun wissen wir dazu gehören auch die Stadtwerke und Unternehmen, wie E.ON, RWE usw. Es gibt also keinen Zwischenhändler mehr. Der Grund dafür, dass Unternehmen wie RWE auch an der Börse einkaufen, obwohl sie selbst rund 30 Kraftwerke besitzen und somit eigentlich genug Strom produzieren, ist einfach. Es gibt Tage, da ist der Strompreis an der Börse so günstig, dass eine Eigenproduktion viel teurer wäre. Daher werden dann die Kraftwerke gedrosselt und lieber günstig eingekauft. Zitat Ende.
Die Versorger können ihre Erträge Optimieren, aber die Verbraucher haben von diesem Preis mindernden Merit Order Effekt nix. Deshalb hilft denen nur eine PV Anlage auf dem Dach, oder einige Paneele am Balkon, wo die Erzeugung direkt ins Hausnetz geht, und im öffentlichen Netz nicht „virtuell“ missbraucht werden kann. Nur so kommen sie „physikalisch“ in den Genuss der Tatsache, dass die Sonne keine Rohstoffrechnung schickt.
Um zu verstehen was ich zum Ausdruck bringen will, muss man meine folgenden Kommentare lesen, besonders den vom 06 Jan. um 21.49 Uhr.
https://www.pv-magazine.de/2023/01/04/co%e2%82%82-emissionen-2022-in-deutschland-kaum-gesunken/
Es geht in die richtige Richtung. Bei Steckersolargeräten sollte man auch die Eintragung im Marktstammdatenregister freiwillig stellen.
Meinen Wasserkocher muss ich ja auch nirgends registrieren.
Meiner Meinung ist es schon wichtig, zu wissen, welche Photovoltaikleistung verbaut ist. Die Antragsstellung geht online und sehr schnell (im Vergleich zur Antraggstellung beim Netzbetreiber, die sich 6-8 Wochen ziehen kann). Wenn 1,6 Mio. Stecker-PV-Anlagen in Betrieb wären, könnte man ein Kohlekraftwerk abstellen.
Eventuell könnte man das auch an der Zahl verkaufter Steckersolargeräte ablesen!?
Stefan Rösch schreibt
Wenn 1,6 Mio. Stecker-PV-Anlagen in Betrieb wären, könnte man ein Kohlekraftwerk abstellen.
@ Stefan Rösch.
„Könnte“ man ein Kohlekraftwerk abstellen. Muss man aber seit 2010 nicht mehr. Lieber wird der zusätzliche Ökostrom „virtuell“ missbraucht und ins Ausland verscherbelt. Wir verdrängen bei unseren Nachbarn deren Dreckschleudern, der Dreck bleibt bei uns, und deshalb klebt bei uns die „Letzte Generation“ auf der Straße, weil wir die Klimaziele nicht erfüllen.
Um besser zu verstehen was ich zum Ausdruck bringen will, lesen Sie meine folgenden Kommentare.
https://www.pv-magazine.de/2023/01/04/co%e2%82%82-emissionen-2022-in-deutschland-kaum-gesunken/
Besonders den vom 06. Jan. um 21.49 wo deutlich gemacht ist, wie unser Strombedarf und Preis entsteht.
Hallo Frau Enkhardt,
danke für den Artikel. Können Sie evtl. noch einen Link zum Verordnungsentwurf teilen? Ich finde ihn im Netz einfach nicht.
Wie verhält es sich nach dem Entwurf denn mit den Themen Anlagenzertifikat Typ B und Vereinfachung beim Netzanschluss von Anlagen bis 270kW bzw. 500kW (Verordnung über technische Anforderungen an Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie vom 24.05.23). Soll das auch im Solarpaket 1 kommen oder wurde das zurückgestellt?
Hallo Herr Eichel,
hätte ich gemacht, aber er ist leider noch nicht öffentlich verfügbar.
Viele Grüße,
Sandra Enkhardt
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/Energieversorgung/details-solarpaket-1.html
Schöne, das es vorran geht.
Mir persönlich fehlt noch das Thema WEG und PV. So das WEG auch einfach PV-Anlagen bauen und betreiben können und der Ertrag aus der EEG Vergütung oder Verkauf an die Nutzer (Überschuss, nach Eigenverbrauch z.B. für WW, Heizung, allgemein Strom) z.B. in die Rücklage des Gebäudes fließen kann.
Zudem bedarf es noch einer Regelung wie PV-Strom der in WP für die Gebäudeheizung verbraucht wird, bei Vermietung abgerechnt werden kann.
SG Stefan
Stefan schreibt.
Schöne, das es vorran geht.
@ Stefan.
Für den oberflächlichen Betrachter mag das wohl so sein. An das Grundübel traut sich leider keiner ran. Solange die Erneuerbaren nicht wieder „Physisch“ gewälzt werden, das heißt vorrangig im Lande verbraucht werden müssen, wie das bis 2010 der Fall war, bleiben das alles wohlklingende Nebensächlichkeiten. Die Tatsache, dass Sonne und Wind keine Rohstoffrechnungen schicken, und somit eigentlich mindernden Einfluss auf „Alle“ Verbraucherpreise nehmen „Könnten“, kommt nur denen zugute, die nicht das öffentliche Netz in Anspruch nehmen, sondern einen Teil ihres Strombedarfes vom Balkon oder Dach ins Hausnetz einspeisen, und verbrauchen. Dann bleibt er grün, und billiger, weil er nicht im öffentlichen Netz „virtuell“ missbraucht werden kann.
Lesen Sie dazu meinen obigen Kommentar und die Links dazu. Wenn Sie diese meine Thesen widerlegen könnten, ginge es voran.
M.E. braucht man nicht für alles, was man tut, eine gesetzliche Befugnis – die WEG darf auch so eine PV betreiben und die Betriebskosten, wie bei der Heizung, mit dem Hausgeld umlegen.
Problematisch ist die Schnittstelle zu den Mietern; m.E. am einfachsten und schon heute vertretbar ist es, den Vorteil der um den PV-Strom geringeren Stromkosten der WEG als „Sachleistung“ nach § 1 BetrKV anzusehen und die entsprechenden kWh PV-Strom zum Netzstrompreis und die NK-Abrechnung aufzunehmen.
Wenn so schnell, so viel PV aufgebaut wird, frage ich mich ob die Netze diesen PV-Leistung überhaupt verteilen können, ohne in Überlast zu geraten, denn der Ausbau der Netze scheint ja eher schleppend voran zu gehen.
Solange wir noch nicht die 100% EE (oder auch etwas mehr) erreicht haben, ist die kurzfristige Lösung eine dezentrale Struktur mit Sektorenkopplung… dass also möglichst in Erzeugungsnähe der dynamische Verbrauch (E-Auto, Wärmepumpe, Industrie, Batteriespeicher) stattfindet. Das wiederum gelingt mit Preisanreizen und digitaler Vernetzung… das ist eigentlich ein nicht mal großer Aufwand und geht sehr viel schneller, als der Aufbau von Extra-Speicher oder dicke Leitungen. Hierfür müssen nur die Rahmenbedingungen stimmen. Das kürzlich beschlossene Smartester-Gesetz ist der erste Schritt, eine gerechte Netzentgelt-Regelung muss sehr bald folgen…
Hallo Herr Bleichinger,
ja die Netzversorger sind seit 20 Jahren überrascht von den schnell zugebauten PV Anlagen. Evtl. hätte man ein paar der Milliarden verdienten Euros auch für den Ausbau der Ortsnetze verwenden sollen. Die von Wutbürgern verzögerten Überlandleitungen sind häufig eher für Windkraftanlagen zum Hindernis geworden.
@ Frank Bleichinger.
Nach der Ermächtigungsverordnung von 2010, die ich hier das „Faule Ei“ nenne, das der Energiewende ins Nest gelegt wurde, sind Ihre Bedenken natürlich berechtigt.
Siehe hier unter Auswirkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Bis 2009 hatten erneuerbare Energien sowohl einen Einspeisevorrang als auch einen Verbrauchsvorrang. Wurde viel regenerativer Strom ins Netz eingespeist, mussten konventionelle Kraftwerke abgeschaltet werden, damit der Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland verbraucht wurde. Mit der Reform wurde der Verbrauchsvorrang aufgehoben, was einen starken Anstieg der Kohlestromproduktion zur Folge hatte, da diese nun bei starker Einspeisung erneuerbarer Energien nicht mehr notwendigerweise gedrosselt werden musste. Der nun in großem Maße zusätzlich produzierte Strom konnte stattdessen in andere Staaten exportiert werden. Zitat Ende.
Solange das nicht wieder rückgängig gemacht wird, in dem die Kohlekraftwerke angepasst werden müssen, können wir noch so viel zubauen, es wird nicht im Sinne der Energiewende funktionieren.
Allenfalls die folgenden Schlagzeilen, werden dominieren.
https://www.bild.de/geld/wirtschaft/politik-inland/energie-irrsinn-belgier-daenen-und-oesis-kriegen-unseren-strom-geschenkt-82412206.bild.html
Wir verdrängen bei unseren Nachbarn deren Dreckschleudern, der Dreck bleibt bei uns, und bei uns klebt deshalb die „Letzte Generation“ auf den Straßen weil wir unsere Klimaziele nicht einhalten können.So simpel ist das und keiner will’s wahrhaben.
@Hans Diehl
Ich habe gelesen, dass die großen Stromerzeuger (E-ON und Co.) auf dem Markt lieber billigen Strom einkaufen (und wieder teuer and die Endkunden verkaufen), als diesen selber teuer mit Kohle und Gas zu erzeugen um so ihre Gewinne zu maximieren. Dies müsste doch eigentlich zu einer Reduktion der Stromproduktion mit Kohle- und Gas führen.
Wenn ich bei http://www.Stromdaten.info mir die Import- und Export-Bilanz ansehe, fällt mir auf, dass seit April mehr Strom importiert, als exportiert wird. Das kann ja nicht nur mit den abgeschalteten A-Kraftwerken zusammen hängen. Können Sie sich diese Entwicklung erklären, Herr Diehl?
Frank Bleichinger schreibt
Ich habe gelesen, dass die großen Stromerzeuger (E-ON und Co.) auf dem Markt lieber billigen Strom einkaufen (und wieder teuer and die Endkunden verkaufen), als diesen selber teuer mit Kohle und Gas zu erzeugen um so ihre Gewinne zu maximieren.
@ Frank Bleichinger.
Da haben Sie an der richtigen Stelle gelesen. Das ergaben einige Untersuchungen, z.B. die folgende Hochschulrecherche.
Zitat: Diese zwei Artikel beantworteten sehr gut unsere Frage, wer eigentlich an der Strombörse einkauft. Denn es wurde immer nur von Versorgungsunternehmen, Stromhändlern, industriellen Großkunden und Banken gesprochen. Nun wissen wir dazu gehören auch die Stadtwerke und Unternehmen, wie E.ON, RWE usw. Es gibt also keinen Zwischenhändler mehr. Der Grund dafür, dass Unternehmen wie RWE auch an der Börse einkaufen, obwohl sie selbst rund 30 Kraftwerke besitzen und somit eigentlich genug Strom produzieren, ist einfach. Es gibt Tage, da ist der Strompreis an der Börse so günstig, dass eine Eigenproduktion viel teurer wäre. Daher werden dann die Kraftwerke gedrosselt und lieber günstig eingekauft. Zitat Ende.
Oder hier: https://www.ee-news.ch/de/article/27409
Und nun zu Ihrer Frage nach der Handelsbilanz.
Hier spiegelt sich einmal mehr das was ich das „Faule Ei“ von 2010 nenne.
Diese Import/Export Bilanz gilt nur für den „Physikalischen“ Handel wie auf der Darstellung deutlich betont wird.. Seit 2010 „dürfen“ die Erneuerbaren aber nur „Virtuell“ gehandelt werden. Mit anderen Worten Strom aus Erneuerbaren kann da gar nicht dabei sein, weil der in den Bilanzkreisen der Versorger gar nicht mehr vorkommt. Wenn der EE Strom dabei wäre, würde die Bilanz anders aussehen .
Für mich ergibt sich daraus die Erkenntnis, dass ab April wo die Sonne höher stand, der EE Strom tatsächlich „physisch“ im Land genutzt , und nicht „virtuell“ ins Ausland verscherbelt wurde, und der Rest wurde billig eingekauft. Sie sehen einmal mehr, wie die Erneuerbaren seit 2010 zum Spielball für die großen Player freigegeben worden sind. Man konnte zudem noch Stimmung machen, seht her kaum sind die letzten AKW vom Netz und schon müssen wir importieren. Dabei brauchte man lediglich den Ökostrom, der ohnehin physisch im Netz war auch zu nutzen, und ihn nicht wie seither „virtuell“ ins Ausland zu verscherbeln
Deshalb weise ich immer wieder darauf hin, dass man all diese Spielchen nur abstellen kann, wenn die Erneuerbaren wieder „Physisch“ gewälzt werden, das heißt den Bilanzkreisen der Versorger zugeteilt werden, dann kommen sie auch wieder in deren Bilanzen vor.
Siehe dazu meine folgenden Kommentare.
https://www.pv-magazine.de/2023/01/04/co%e2%82%82-emissionen-2022-in-deutschland-kaum-gesunken/
Besonders den vom 06 Jan. um 21.49 Uhr, wo deutlich gemacht ist warum die Erneuerbaren nicht mehr in den Bilanzen der Versorger vorkommen. können
Zu den H. Bleichinger u. Musicman.
Diese ‚Netzsorge‘ ist m.E. völlig grundlos, denn es sollte aus Gründen der wirtschaftlichen Vernunft nicht mehr Strom erzeugt werden als verbraucht wird. Deswegen sollte kein Zuschlag mehr für EEn-Kraftwerke ohne Mittelfristspeicher erteilt werden. Speicher kosten heute nicht mehr als der Netzausbau. Aber gegen ein solches vernünftige Netzdesign wehren sich die StromAGs RWE , EON etc. mit allen Kräften und erzeugen die ‚NETZANGST‘ bei Politikern und Verbrauchern mit allen medialen Mitteln. (Trump lässt grüßen)
Peter Bechert schreibt.
Diese ‚Netzsorge‘ ist m.E. völlig grundlos, denn es sollte aus Gründen der wirtschaftlichen Vernunft nicht mehr Strom erzeugt werden als verbraucht wird. Deswegen sollte kein Zuschlag mehr für EEn-Kraftwerke ohne Mittelfristspeicher erteilt werden
@ Peter Bechert.
Die meisten EE Kraftwerke gehen ja heute schon nur mit Speicher ans Netz.
Was korrigiert werden muss, die Kohlekraftwerke müssen wieder den Erneuerbaren angepasst werden, wie das bis 2010 Gesetz war. Damit wie Sie zu Recht sagen, nicht mehr Strom erzeugt wird als verbraucht wird.
Dann gibt es nämlich gerade mal 2% Prognoseabweichungen die zu speichern sind.
Siehe hier, wo es einer tagtäglich praktiziert.
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/80-prozent-erneuerbare-sind-kein-problem-6619315.html
Wir verstehen uns als Labor der Energiewende. Unser Netzgebiet umfasst mit dem Nordosten etwa ein Drittel Deutschlands. Im vergangenen Jahr lag der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch rechnerisch bei 49,5 Prozent. Wir werden in diesem Jahr deutlich oberhalb von 50 Prozent liegen. Es gibt keine andere Region, die vergleichbar viel nicht stetige Energien, wie Solar- und Windstrom, sicher ins System integriert hat. Die Versorgungssicherheit ist derweil sogar noch gewachsen. Es fängt bei den Prognosen an. Es gibt inzwischen gute Vorhersagen, wie viel Wind- oder Solarstrom voraussichtlich ins Netz eingespeist werden wird. Das weicht bei Wind nur noch um etwa. .. „ZWEI“… Prozentpunkte von der Realeinspeisung ab. Zitat Ende.
Hallo Herr Blechinger,
die Stromanbieter kaufen vermutlich lieber billiger an der Strombörse ein, statt teurer selbst zu produzieren.
Die Kraftwerksbetreibern müssen dann aber auch produzieren wo physisch die Nachfrage da ist.
Ich würde eigentlich auch gerne als Privatmensch Strom in den Vereinigten Arabischen Emiraten kaufen zum Verbrauch in meinem Haus in D. Dort produzieren sie PV Strom aktuell für 1,7 USD Cent und vor der Krise für 1,04 USD Cent.
😉
Hallo Frau Enkhardt,
sind im Entwurf auch Details zu einer Privilegierung vorhanden? Falls ja, können Sie schon sagen wie diese Aussehen sollen? Nur Agri-PV-Anlagen, Erweiterung des 200m-Radius auf 500m?
Vielen Dank im Voraus und noch einen schönen Tag!
VG Martin Haster
Leute!
Der gesetzl.Auftrag an die Netzbetreiber lautet bislang E-Energie vom Produzenten aus zu den Verbrauchern verteilen. Abgestaffelt vom Großreaktor bis hin in das entsprechende EFH-Gebiet.
Durch die mittlerweilen etablierten Erzeugerkapazitäten von Wind und PV dreht sich offensichtlich die bisherige etablierte Übertragungsrichtung des Stromflusses konsequent um.
Zus. Verbraucher wie E-Autos kommen in den Versorgungsgebieten als große Leistungsbezieher eventuell auch störend hinzu.
Der Ansatz sollte lauten, daß ein Versorger ausreichend techn. Übertagungskapazität zur Verfügung stellen sollte.!!!! Die Richtung wäre egal!
Entweder sollte die fehlende Übertragungskapazität durch geeignete mittels “ Abfahren“ umsetzen, denkbar wären hier Wärmewiderstände oder auch Warmwasserbereiter oder Wasserstoffproduktion, oder eben geeigneter Ausbau der erforderlichen Netzkapazitäten herbeiführen.
Eine bisherige Einflußnahme oder auch maßgebende Reglementierung und Vergütung der Erzeuger durch Abregelung durch die Netzargentur scheint hier erwiesendermassen nicht zielführend.
Ich habe jetzt nicht alle Inhalte und Kommentare genau gelesen.
Mich wundert es wieder, dass es nicht erlaubt ist, dass mein Zähler (auch langfristig) rückwärts laufen darf, wenn ich den nicht selber verbrauchten Strom einspeise. Dies wäre ein sehr großes Anschaffungsargument für viele. In den Niederlanden muss das ja auch gehen (soweit ich gehört habe).
Hier ist wohl eine große Lobbyarbeit dahinter. Aber warum wird so etwas nicht öffentlicher diskutiert?
Wir haben in unserer Wohnung zwei Balkone, mit je einem Balkonkraftwerk. Muss ich lt. Referentenentwurf eines dann wieder abbauen?