Referentenentwurf mit Photovoltaik-Nachbesserungen soll noch vor der Sommerpause ins Kabinett

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Der offizielle Titel des Referentenentwurfs der Bundesregierung ist „Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“. Er stammt aus dem Bundeswirtschaftsministerium und bildet das „Solarpaket I“ ab, also den ersten Teil von Maßnahmen, um die gemeinsam mit der Solarbranche und den Ländern erarbeiteten „Photovoltaik-Strategie“ umzusetzen.

Im Endeffekt soll mit den Maßnahmen der Photovoltaik-Zubau in Deutschland weiter gesteigert werden, um bis 2030 das Ziel von 215 Gigawatt bis 2030 zu erreichen. Aktuell sind erst gut 70 Gigawatt Photovoltaik-Leistung in Deutschland installiert. Das aktuelle Zubautempo müsste dafür etwa verdreifacht werden.

Nach Informationen von pv magazine könnte der Entwurf noch vor der Sommerpause im Juli vom Kabinett beschlossen werden. Verbände wie der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) oder der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hoffen auf wirkliche Erleichterungen für die Installation von Photovoltaik-Anlagen. Der BSW-Solar begrüßte es, dass damit weitere Investitionsbarrieren für Photovoltaik-Anlagen abgebaut werden könnten.

Dabei geht es im Referentenentwurf sowohl um die Stecker-Solar-Geräte, die vornehmlich in Privathaushalten installiert werden, die kein eigenes Dach zur Verfügung haben, bis hin zu Photovoltaik-Kraftwerken. So soll künftig die Einspeisung aus Photovoltaik-Balkonanlagen bis 800 Watt in den Haushaltstromkreis erlaubt werden*. Momentan sind es nur maximal 600 Watt. Die Meldung der Anlagen beim Netzbetreiber soll entfallen, die im Marktstammdatenregister bestehen bleiben.

Jeseits davon ist eine Duldungspflicht für den Netzanschluss von großen Photovoltaik-Anlagen in dem Referentenentwurf enthalten. Beim BDEW begrüßt man auch die enthaltene Vereinheitlichung der Flächenkulisse. „Grundlage dafür ist jedoch eine bessere Flächenverfügbarkeit, die noch nicht ausreichend adressiert wurde“, so der BDEW. Einen Schub erwartet der Verband auch von der Anhebung der Ausschreibungsvolumina für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, wenngleich aus Sicht des BDEW diesbezüglich noch mehr möglich gewesen wäre. Allerdings ist aus dem Entwurf die Höhe der Anhebung nicht leicht herauszulesen.

Im Entwurf vorgesehen ist auch eine Ausweitung der Direktvermarktung sowie ein vereinfachtes Netzanschlussverfahren. Letzteres soll an eine Frist zum Zählertausch binnen eines Monats gekoppelt werden. Wenn die Messstellenbetreiber diese Frist nicht einhalten können, sollen sich Kunden die Zähler selbst beschaffen und einbauen lassen können. Vereinfachungen könnten zudem für Photovoltaik-Mieterstrom kommen. Das bisherige Modell hat kaum Anreize gesetzt.

Als Datum des Inkrafttretens des Gesetzes ist der 1. Januar 2024 geplant.

*Anmerkung der Redaktion: Der Satz ist nachträglich korrigiert worden. Erlaubt ist die Einspeisung von bis zu 800 Watt, nicht der Anschluss von 800 Watt.

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