bne will Biodiversitäts-Solarparks zum Standard erheben

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Photovoltaik-Kraftwerke können oft mehr als nur Solarstrom erzeugen. Mit guter Planung, wofür der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) bereits ein Siegel kreiert hat, lässt sich auch die Artenvielfalt steigern oder die Solarstromerzeugung kann mit Landwirtschaft kombiniert werden. All dies sind gute Voraussetzungen mit Blick auf das Ziel der Bundesregierung, bis 2030 eine installierte Photovoltaik-Leistung von 215 Gigawatt zu erreichen – die Hälfte davon auf Freiflächen. Nach Ansicht des bne müsse dieser Ausbau mit hoher Naturverträglichkeit und nachhaltiger Landwirtschaft einhergehen, weshalb Biodiversität zum neuen Standard werden müsse. Dafür sollte die Bundesregierung bereits jetzt die Voraussetzungen schaffen und die Biodiversitäts-Photovoltaik im EEG und Agrarrecht gesetzlich verankern.

Der Bundesverband hat dafür einen konkreten Umsetzungsvorschlag vorgelegt, den die Kanzleien Becker Büttner Held und Agrilex entwickelt haben. „Schon im Solarpaket 1 sollte Biodiversitäts-Photovoltaik im EEG definiert und im Segment 1 des EEG zuschlagsfähig werden, damit 2024 die ersten Projekte vergeben werden können“, sagt bne-Geschäftsführer Robert Busch. „Unser Vorschlag liegt jetzt auf dem Tisch und hat den weiteren Vorteil, dass er ebenso für PPA-Solarparks nutzbar ist.”

Notwendig aus Sicht des Verbands ist eine einfache Definition für Biodiversitäts-Photovoltaik und die Ausschreibung im EEG. Die Bauart betreffende Kriterien könnten in einem Festlegungsverfahren durch die Bundesnetzagentur zeitnah und eindeutig festgelegt werden. Damit könnten dann erste Zuschläge in Ausschreibungen bereits kommendes Jahr vergeben werden. Dazu sei es ausreichend, Biodiversitäts-Photovoltaik als Variante der Agri-Photovoltaik in die GAP-Direktzahlungen-Verordnung aufzunehmen, so der Verband weiter. Die GAP-Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung. Wenn die Solarparks nach den dann verankerten Kriterien gebaut würden, sei Biodiversitäts-Photovoltaik sofort für alle Anlagen nutzbar und auch für PPA-Projekte anwendbar. „Die Bundesregierung sollte jetzt im Solarpaket 1 alles dafür tun, damit Biodiversitäts-Photovoltaik schnell Realität wird“, betonte Busch.

Der Verband betont, dass Biodiversitäts-Photovoltaik auch Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen umfasst, die durch ihre Bauweise und die extensive Pflege nachweislich die Artenvielfalt fördern. Möglich werde dies etwa durch einen breiten besonnten Streifen zwischen den Modulreihen und die Wasserdurchlässigkeit zwischen den einzelnen Modulen. Zudem dürfe in den Solarparks weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. „Wird Biodiversitäts-Photovoltaik zum Standard, werden jedes Jahr zehntausende Hektar für die Artenvielfalt gesichert – für mehrere Jahrzehnte und ohne, dass diese Flächen gesondert für den Naturschutz gesichert werden müssen“, sagte Busch.

Für die Ermittlung des besonnten Streifens in Biodiversitäts-Solarparks gibt es mitlerweile sogar ein Berechnungsmodell sowie ein dazugehöriges Tool, was in der Zeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung (NuL)“ veröffentlicht wurde. Es ist nur die Eingabe weniger Werte notwendig und das Tool zeigt an, wie breit der besonnte Streifen gewählt werden muss, um die Biodiversität zu fördern. Es kann auch Grundlage dafür sein, um den Verzicht auf externen naturschutzfachlichen Ausgleich für die Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu erreichen.

Doch auch Landwirte profitierten von der Biodiversitäts-Photovoltaik, da die genutzten Flächen nicht dauerhaft für die Landwirtschaft verloren gingen. Dazu muss festgeschrieben werden, dass der Status als „landwirtschaftliche Fläche“ bei der Biodiversitäts-Photovoltaik erhalten bleibt. Auch der Anspruch auf die GAP-Leistungen nach EU-Recht bliebe damit bestehen. Mit der Biodiversitäts-Photovoltaik könnten zudem Landwirtschaftsbetriebe auf den artenreichen Solarparkflächen ihren Vorgaben zur “Stilllegung” nachkommen, also Flächen aus der Nutzung nehmen.

Mit dieser Lösung würde nach Ansicht des bne auch das steuerliche Hemmnis beseitigt, was aktuell den Ausbau der Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen massiv behindert. Hofübergaben und steuerliche Einordnung der Solarpark würden durch den rechtlichen Status als landwirtschaftliche Fläche für die Solarparks einfacher. Für bestehende Photovoltaik-Kraftwerke und mit Blick auf aktuelle Planungen sollte zusätzlich das Bewertungsgesetz geändert werden, um den Übergang zum neuen Standard zu vereinfachen, so der Verband.

Am Ende würde sich dann auch noch der Name ändern. Aus Biodiversitäts-Solarparks sollen dann extensive Agri-Photovoltaik-Anlagen werden. So zumindest der Vorschlag, den der bne gemeinsam mit Experten erarbeitet hat und der in der Bundespolitik bereits auf offene Ohren stieß.

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