Erlösabschöpfung läuft zu Ende Juni aus

Glas, Geld, Münzen

Teilen

Im vergangenen Jahr sorgte die Erlösabschöpfung für viel Rumoren bei Betreibern von Stromerzeugungsanlagen größer einem Megawatt. Erst war sie deutlich rückwirkend geplant, was dann mit der Strompreisbremse doch nicht so kam. Doch seit 1. Dezember greift die Regelung und betrifft die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen größer einem Megawatt. Doch seither hat sich das Bild an den Strommärkten wieder deutlich geändert. Der durchschnittliche Spotmarktpreis sank im Mai erstmals wieder unter die Marke von 10,00 Cent pro Kilowattstunde.

Bereits zu Beginn des Frühjahrs deutete Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck an, die Erlösabschöpfung nicht über das vorläufige Datum 30. Juni 2023 verlängern zu wollen. Möglich wäre eine zeitliche Ausdehnung bis April 2024 gewesen. Doch angesichts der wieder niedrigeren Strompreise ist die Regelung eher ein Bürokratiemonster, als dass sie Einnahmen generieren wird.

Am Freitag machte das Bundeswirtschaftsministerium das Auslaufen der Regelung auch amtlich. „Die Abschöpfung von Überschusserlösen bei der Stromerzeugung läuft zum 30. Juni 2023 aus. Die Bundesregierung wird den zeitlichen Anwendungsbereich der entsprechenden Reglung des Strompreisbremsegesetzes nicht verlängern“, teilte es mit. Angesichts der gesicherten Stromversorgung, aktuell sinkender Strompreise und damit ausbleibender Einnahmen aus der Abschöpfung sowie nicht auszuschließender Investitionshemmnisse sei eine Verlängerung der Abschöpfung nicht gerechtfertigt, so die Begründung. Zudem sei auch europarechtlich keine Verlängerung der entsprechenden Rechtsgrundlage erfolgt. Die EU-Kommission hatte sich Anfang Juni gegen die Verlängerung ausgesprochen.

Konkret bedeutet das für die betroffenen Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, dass die Abschöpfung auf die ersten beiden Abrechnungszeiträume (1. Dezember 2022 bis 31. März 2023 und 1. April 2023 bis 30. Juni 2023) begrenzt bleibt. Die jeweiligen Abschöpfungsbeträge müssen bis Ende Juli 2023 bzw. Oktober 2023 dem regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber mitgeteilt werden, wie das Ministerium erklärt. Für Fragen sei eine kostenfreie Telefonhotline 0800-78 88 900 eingerichtet. Diese bleibe auch nach dem 30. Juni für Fragen erreichbar.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Bayern will 0,3 Cent/kWh Abgabe für große Solarparks verbindlich machen
19 Dezember 2024 Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab fünf Megawatt sowie Windkraftanlagen sollen unter die heute vom bayrischen Kabinett verabschiedete Regelung fallen...