Bundesnetzagentur warnt vor mangelhaften Wechselrichtern für Photovoltaik-Balkonanlagen

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Stecker-Solar-Geräte sind in aller Munde oder besser neuerdings an vielen Balkonen oder in Gärten in Deutschland zu finden. Die Produktvielfalt hat in den vergangenen Monaten deutlich zugenommen und selbst Discounter und Baumärkte führen mittlerweile Photovoltaik-Balkonmodule. Mitten in diesen Trend warnt die Bundesnetzagentur nun vor mangelhaften Wechselrichtern, die in Kombination mit Photovoltaik-Balkonmodulen verkauft werden. Von diesen unzulässigen Produkten gehe eine mögliche Gefahr aus.

Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben verschiedene Wechselrichter geprüft und zahlreiche Mängel festgestellt. Im zurückliegenden Jahr seien der Behörde so Photovoltaik-Wechselrichter aufgefallen, bei denen kein CE-Kennzeichen, keine deutsche Bedienungsanleitung oder keine deutsche Händleradresse vorhanden war. Es sei nicht erlaubt, Produkte ohne CE-Kennzeichen in Deutschland zu vertreiben und zu nutzen, so die Behörde weiter. Dies gelte auch für Produkte, die keine deutsche Bedienungsanleitung oder keinen europäischen Ansprechpartner hätten. Diese formellen Anforderungen bei Produkten seien wichtig, denn nur so könnten Kunden die Produkte bedenkenlos einsetzen.

Die Bundesnetzagentur hat zudem bei ihrer messtechnischen Prüfung auch Photovoltaik-Wechselrichter gefunden, die die technischen Anforderungen nicht erfüllen. „Aktuell laufen bei der Bundesnetzagentur entsprechende Verfahren gegen Hersteller von Solarwechselrichtern, die zwar den formalen Voraussetzungen genügen, jedoch bei der messtechnischen Überprüfung im Labor Mängel aufweisen“, heißt es weiter. So würden bei einigen Produkten die gesetzlichen Grenzwerte für elektromagnetische Verträglichkeit überschritten.

Die Bundesnetzagentur erklärte weiter, dass den Herstellern dieser Photovoltaik-Wechselrichter europaweite Vertriebsverbote drohten, wenn sie die Anforderungen nicht erfüllten. Auch Geldbußen von bis zu 100.000 Euro könnten verhängt werden. Einführer und Händler, die ihre Pflichten nicht erfüllen, können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro belegt werden. „Leider finden wir zahlreiche Produkte, die unzulässig oder auch potenziell gefährlich sind“, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Durch unsere Marktüberwachung tragen wir dazu bei, dass der Gebrauch von Photovoltaik-Anlagen durch Verbraucherinnen und Verbraucher sicher ermöglicht wird.“

Die Überprüfung von elektronischen Geräten nimmt die Bundesnetzagentur regelmäßig vor, zum Teil auch nach entsprechenden Hinweisen von Verbrauchern. Dabei werden Produkte sowohl aus dem stationären Handel als auch Online-Angebote geprüft. Die Bundesnetzagentur arbeitet nach eigenem Bekunden auch mit den Zollbehörden zusammen, um die Einfuhr nicht-konformer Produkte direkt an der EU-Außengrenze zu stoppen.

Nachtrag der Redaktion vom 12.6.2023: Die Bundesnetzagentur wollte sich aufgrund der noch laufenden Verfahren nicht zu den Namen der betroffen Hersteller äußern.

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