Smart-Meter-Gesetz vereinfacht Mieterstrom-Projekte

Teilen

Nachdem jetzt auch der Bundesrat dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) zugestimmt hat, wird der Smart-Meter-Rollout künftig deutlich schneller vonstatten gehen. Das Gesetz sieht aber auch vor, virtuelle mit physischen Summenzählern gleich zu stellen. Mieterstromprojekte werden damit wirtschaftlicher, erwartet der Kölner Mieterstrom-Dienstleister Einhundert Energie.

Mussten bislang in der Regel physische Summenzähler installiert werden, so können künftig nun auch intelligente Messsysteme, also Smart Meter, eingesetzt werden. Sie erfassen die Photovoltaik-Erzeugung und den Stromverbrauch der Kunden innerhalb einer Liegenschaft digital und aggregieren die Daten dann mittels Software. Dieses digitale Messkonzept wird als virtueller Summenzähler bezeichnet.

Da Stromerzeugung und -verbrauch am Netzanschluss durch die Gesetzesänderung nur noch virtuell gemessen werden müssen, entfallen Investitionen in teure Messtechnik und Handwerkerkapazitäten. Pro Netzanschluss können so rund 8.000 Euro eingespart werden, rechnet Einhundert Energie vor – das seien rund 20 Prozent der Gesamtkosten pro Netzanschluss eines Mieterstromprojekts. Sie könnten nun schneller, effizienter und kostengünstiger umgesetzt werden. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Zahl der Gebäude, sie sich für ein Mieterstrom-Projekt eignen, damit um 50 Prozent steigt.

Konkret bedeute die neue Regelung, dass Baukostenzuschüsse für die Elektroinstallation im Rahmen von Mieterstromprojekten sinken oder sogar wegfallen können. „Wir sind derzeit dabei, Projekte neu zu bewerten und zu kalkulieren, da sich nun eine Vielzahl von Projekten besser rechnen wird“, erklärt Ernesto Garnier, CEO und Gründer von Einhundert Energie. „In der Vergangenheit mussten wir bei vielen Projekten hohe Baukostenzuschüsse für die Elektrik ansetzen.“ Das sei jetzt anders.

Einhundert Energie hatte während des Gesetzgebungsprozesses – unter anderem im Interview mit pv magazine – darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung ihre urprüngliche Fassung nachbessern müsse, um Nachteile für Mieterstrom-Projekte zu vermeiden. Das nun verabschiedete Gesetz berücksichtigt diese Kritik, die auch viele andere Experten geäußert hatten.

Smart Meter für alle Untermessungen

Einhundert Energie setzt mit dem Wohnungsunternehmen Rheinwohnungsbau GmbH in Düsseldorf schon jetzt Mieterstrom mit virtuellem Summenzähler um. Da die Projekte vor der Gesetzesänderung gestartet wurden, waren hier noch bilaterale Vereinbarungen mit dem zuständigen Netzbetreiber nötig. Durch das neue Gesetz ist das künftig nicht mehr notwendig.

Bei diesem Projekt handelt es sich um ein großes Gebäudeportfolio, allerdings mit kleineren Objekten: 450 Wohnungen in 60 Gebäuden. Gerade hier zeigt der virtuelle Summenzähler seine Wirkung, so Einhundert Energie – ohne das virtuelle Messkonzept wären viele der Projekte nicht umsetzbar gewesen. Denn die meisten Gebäude haben jeweils einen eigenen Netzanschlusspunkt. Die Kosten wären deshalb zu hoch gewesen. Die dortigen Mieterstrom-Anlagen haben eine Leistung von insgesamt 700 Kilowatt.

Um das neue Messkonzept in der Praxis umsetzen zu können, bedarf es einiger Voraussetzungen. Zum einen ist die Installation von Smart Metern an allen Untermessungen notwendig. Zum anderen wird eine Software benötigt, um die Stromflüsse virtuell abbilden und bilanzieren zu können. Einhundert Energie bietet dafür eine Lösung an. Auf der Softwareplattform können die Stromkunden ihre CO2-Einsparungen sowie die aktuellen Kosten in Echtzeit einsehen. Abgerechnet wird monatlich und nur der tatsächlich verbrauchte Betrag. Abschlagszahlungen sind damit nicht notwendig, ebensowenig Nachzahlungen.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Deutscher Bundestag, Plenarsaal, Bundesadler, Reichstagsgebäude
Gesetz zur Vermeidung von Überschüssen in der Stromerzeugung in die Ausschüsse überwiesen
20 Dezember 2024 Der Bundestag hat Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes mit Wirkung für den Gasmarkt beschlossen. Die für Photovoltaik und Windkraft relevante Ges...