Nachdem jetzt auch der Bundesrat dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) zugestimmt hat, wird der Smart-Meter-Rollout künftig deutlich schneller vonstatten gehen. Das Gesetz sieht aber auch vor, virtuelle mit physischen Summenzählern gleich zu stellen. Mieterstromprojekte werden damit wirtschaftlicher, erwartet der Kölner Mieterstrom-Dienstleister Einhundert Energie.
Mussten bislang in der Regel physische Summenzähler installiert werden, so können künftig nun auch intelligente Messsysteme, also Smart Meter, eingesetzt werden. Sie erfassen die Photovoltaik-Erzeugung und den Stromverbrauch der Kunden innerhalb einer Liegenschaft digital und aggregieren die Daten dann mittels Software. Dieses digitale Messkonzept wird als virtueller Summenzähler bezeichnet.
Da Stromerzeugung und -verbrauch am Netzanschluss durch die Gesetzesänderung nur noch virtuell gemessen werden müssen, entfallen Investitionen in teure Messtechnik und Handwerkerkapazitäten. Pro Netzanschluss können so rund 8.000 Euro eingespart werden, rechnet Einhundert Energie vor – das seien rund 20 Prozent der Gesamtkosten pro Netzanschluss eines Mieterstromprojekts. Sie könnten nun schneller, effizienter und kostengünstiger umgesetzt werden. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Zahl der Gebäude, sie sich für ein Mieterstrom-Projekt eignen, damit um 50 Prozent steigt.
Konkret bedeute die neue Regelung, dass Baukostenzuschüsse für die Elektroinstallation im Rahmen von Mieterstromprojekten sinken oder sogar wegfallen können. „Wir sind derzeit dabei, Projekte neu zu bewerten und zu kalkulieren, da sich nun eine Vielzahl von Projekten besser rechnen wird“, erklärt Ernesto Garnier, CEO und Gründer von Einhundert Energie. „In der Vergangenheit mussten wir bei vielen Projekten hohe Baukostenzuschüsse für die Elektrik ansetzen.“ Das sei jetzt anders.
Einhundert Energie hatte während des Gesetzgebungsprozesses – unter anderem im Interview mit pv magazine – darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung ihre urprüngliche Fassung nachbessern müsse, um Nachteile für Mieterstrom-Projekte zu vermeiden. Das nun verabschiedete Gesetz berücksichtigt diese Kritik, die auch viele andere Experten geäußert hatten.
Smart Meter für alle Untermessungen
Einhundert Energie setzt mit dem Wohnungsunternehmen Rheinwohnungsbau GmbH in Düsseldorf schon jetzt Mieterstrom mit virtuellem Summenzähler um. Da die Projekte vor der Gesetzesänderung gestartet wurden, waren hier noch bilaterale Vereinbarungen mit dem zuständigen Netzbetreiber nötig. Durch das neue Gesetz ist das künftig nicht mehr notwendig.
Bei diesem Projekt handelt es sich um ein großes Gebäudeportfolio, allerdings mit kleineren Objekten: 450 Wohnungen in 60 Gebäuden. Gerade hier zeigt der virtuelle Summenzähler seine Wirkung, so Einhundert Energie – ohne das virtuelle Messkonzept wären viele der Projekte nicht umsetzbar gewesen. Denn die meisten Gebäude haben jeweils einen eigenen Netzanschlusspunkt. Die Kosten wären deshalb zu hoch gewesen. Die dortigen Mieterstrom-Anlagen haben eine Leistung von insgesamt 700 Kilowatt.
Um das neue Messkonzept in der Praxis umsetzen zu können, bedarf es einiger Voraussetzungen. Zum einen ist die Installation von Smart Metern an allen Untermessungen notwendig. Zum anderen wird eine Software benötigt, um die Stromflüsse virtuell abbilden und bilanzieren zu können. Einhundert Energie bietet dafür eine Lösung an. Auf der Softwareplattform können die Stromkunden ihre CO2-Einsparungen sowie die aktuellen Kosten in Echtzeit einsehen. Abgerechnet wird monatlich und nur der tatsächlich verbrauchte Betrag. Abschlagszahlungen sind damit nicht notwendig, ebensowenig Nachzahlungen.
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Ich verstehe es noch nicht.
Bei Mieterstrom hat man doch einen Zähler für Bezug/Einspeisung auf der Hauptleitung und dann Unterzähler für den Bezug bei den einzelnen Wohnungen.
Was ist dann ein „physischer Summenzähler“? Spart man sich den Zähler auf der Hauptleitung, muss dafür aber Unterzähler als Smart Meter ausführen? Da spart man doch nur einen einfachen Zähler, der sicher keine 8000€ kostet (wie im Artikel beschrieben).
Der „physische Summenzähler“ (= „Zähler auf der Hauptleitung“) ist per se nicht so teuer, sondern der Messwandlerschrank, in dem dieser Zähler verbaut wird. Der schlägt gut und gerne mal mit 8.000€ zu Buche. Da der physische Summenzähler im virtuellen Summenzählermodell entfällt, braucht man dann auch keinen teuren Messwandlerschrank mehr, ergo die genannten Einsparungen.
Hier wird es dabei bleiben.
Der Wandlerzähler ist das eine, aber die Anlage um den Strom transportieren bleibt.
Bin auch der Meinung das der Hauptsummenzähler physisch bleibt, der macht ja nicht die Hauptkosten aus. Irgendwie muss ja der Strom gemessen werden gegenüber dem Stadtnetzbetreiber.
Was hier nur entfällt sind die ganzen Unterzähler für die Mieter und Allgemeinanlagen, die man jetzt schön zusammenfügen kann … auch über das Haus hinweg in einem Quartier zum Beispiel.
Ab 30kva Dauerstrom bedarf es halt einer Wandleranlage.
Bitte korrigiere, falls ich was falsch verstanden habe.
„Virtuelle“ Messung bedeutet Greenwashing pur.
. Denn wenn „Virtuell“ gemessen wird, ist natürlich auch die CO2 Einsparung virtuell. Und das bedeutet, nach der gegenwärtigen Gesetzeslage, muss nicht eine kWh Kohlestrom weniger produziert werden, weil Kohlestrom seit 2010 nicht mehr den Erneuerbaren angepasst werden muss, und unkontrolliert, zusätzlich drauf los produziert werden darf.
Für neu hinzugekommene Leser siehe im folgenden unter Auswirkungen
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Bis 2009 hatten erneuerbare Energien sowohl einen Einspeisevorrang als auch einen Verbrauchsvorrang. Wurde viel regenerativer Strom ins Netz eingespeist, mussten konventionelle Kraftwerke abgeschaltet werden, damit der Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland verbraucht wurde. Mit der Reform wurde der Verbrauchsvorrang aufgehoben, was einen starken „..ANSTIEG DER KOHLESTROMPRODUKTION“. .zur Folge hatte, da diese nun bei starker Einspeisung erneuerbarer Energien nicht mehr notwendigerweise gedrosselt werden musste. Zitat Ende.
Echt Grün kann so ein Vorhaben nur werden, wenn der PV Strom entweder ins eigene Hausnetz eingespeist wird, oder das „Faule Ei“ von 2010 muss wieder dahingehend geändert werden, dass die Erneuerbaren wieder „Physisch“ behandelt und nicht – wie aktuell der Fall – virtuell missbraucht werden.
Um besser zu verstehen, was ich zum Ausdruck bringen will, siehe meine folgenden Kommentare
https://www.pv-magazine.de/2023/01/04/co%e2%82%82-emissionen-2022-in-deutschland-kaum-gesunken/
Besonders den vom 06.Jan. um 21.49 Uhr, wo ich anhand der Merit Order Grafik deutlich zu machen versuche, wie die „Nachfrage“ von N1 auf N2 sinkt, wenn der Ökostrom „Physisch“ gemessen wird. Bei „Virtueller“ Messung ist das nicht der Fall.
Es kostet zwar etwas mehr im Hausnetz, ,aber Nur so sind solche Projekte echt grün.
@TB, ja du hast es falsch verstanden:
– Bisheriges Summenzählermodell: Summenzähler am Netzanschluss (= teure Wandlermessung) + PV-Erzeugungszähler (je nach Anlagenleistung ggf. ebenfalls Wandlermessung) + Unterzähler für jede Wohneinheit (Direktmessungen) –> Keiner der Zähler muss als intelligentes Messsystem (iMSys)ausgeführt sein, es können normale Arbeitszähler sein, die jährlich bilanziert werden.
– virtuelles Summenzählermodell: PV-Erzeugungszähler (je nach Anlagenleistung ggf. ebenfalls Wandlermessung) + Unterzähler für jede Wohneinheit (Direktmessungen) –> all diese Zähler MÜSSEN als iMSys ausgeführt werden. Dafür kann dann die teure Wandlermessung für den Summenzähler entfallen, da allein mit den 15-Min-Werten der o.g. Zähler eine Bilanzierung möglich ist: Was wurde erzeugt, was wurde zeitgleich verbraucht, was wurde eingespeist, was wurde an Reststrom benötigt.
That’s it.
Virtuell….. Virtuell….und immer wieder Virtuell. Eine echt Grüne Energiewende wird „virtuell“ nicht möglich sein. Zumindest nicht unter den gegenwärtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, wo Kohlekraftwerke nicht den Erneuerbaren angepasst werden müssen.
Wenn es um die Netzsicherheit geht, wird es nämlich „Physikalisch“ und da muss raus was zu viel ist…. „Zu viel“ zum Beispiel weil es für die Kohlekraftwerke billiger ist am Netz zu bleiben, als runter zufahren, und sich den EE anzupassen. Zumal es ja noch was einbringt, wenn man den Überschuss ins Ausland verscherbelt. Und das auch noch „Virtuell“ als Ökostrom deklariert.
In den einschlägigen Medien klingt das dann wie folgt
Siehe hier:
https://www.bz-berlin.de/deutschland/deutschland-verschenkt-strom-ins-ausland-trotz-rekordpreisen-fuer-verbraucher
ZITAT:…Energie-Irrsinn in Deutschland! Unfassbar: Während Verbraucher den höchsten Strompreis (32 Cent/Kilowattstunde) aller Zeiten zahlen müssen, wird immer wieder Strom ins Ausland verschenkt, weil hier die Netze überlastet sind. Bis zu einer halbe Milliarde Euro kosteten die Verbraucher die Strom-Geschenke der Regierung an EU-Staaten wie Österreich, Polen oder die Niederlande. Zitat Ende.
Dass es auch anders geht, zeigt 50 Hertz.
Siehe hier: https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/80-prozent-erneuerbare-sind-kein-problem-6619315.html
ZITAT:…Es gibt inzwischen gute Vorhersagen, wie viel Wind- oder Solarstrom voraussichtlich ins Netz eingespeist werden wird. Das weicht bei Wind nur noch um etwa zwei Prozentpunkte von der Realeinspeisung ab. Zitat Ende.
Ich habe gerade den Machern der Mieterstromprojekte eine Mail geschickt, und auf meine Kommentare hier aufmerksam gemacht. Möglicherweise nimmt mal einer Stellung, und man kann diesbezüglich, neue Erkenntnisse gewinnen.
Lieber Herr Diehl,
ich denke Sie verwechseln hier etwas. Vielleicht ist es nochmal notwendig eine Mieterstromanlage bzw. Kundenanlage (wie es im EnWG genannt wird) zu erklären.
Eine Kundenanlage ist im Grunde eine vom Netz abgrenzbare Bilanz von Erzeugern und Verbrauchern. Die Abgrenzung erfolgt durch einen sogenannten Summenzähler. Dieser Summenzähler aggregiert – wie der Name es vermuten lässt – sämtlichen Strom, also Netzbezug vom Netz und Überschusseinspeisung ins Netz. Das bedeutet zugleich, dass ein sehr hoher Strom durch diesen Zähler gemessen wird, wodurch eine zusätzliche Wandlermessung in einem gesonderten Zählerschrank notwendig ist.
Der Summenzähler ist insb. deswegen notwendig, um die Verbräuche von Mieterstromteilnehmern von Nicht-Mieterstromteilnehmern abgrenzen und bilanzieren zu können. Durch den Einsatz von Smart Metern und damit einhergehend der Erfassung von Zählerständen im 15-Minuten-Takt kann diese Bilanzierung nun virtuell erfolgen.
Das bedeutet, dass damit nicht nur der (Kosten-)Aufwand für den Zähler wegfällt, sondern auch für den erwähnten Wandlerschrank. Beides zusammen kann sich im Laufe von 20 Jahren gut und gerne auf mehr als 10.000 Euro summieren.
Aus diesem Grund ist die Novellierung der Gesetzeslage für einen virtuellen Summenzähler durchaus als ökologischer Schritt zu betrachten. Denn so werden dezentrale Versorgungskonzepte mit Hilfe fortschrittlicher, digitaler Messtechnik vorangetrieben.
Sonnige Grüße!
Rufus ..schreibt
Lieber Herr Diehl,
ich denke Sie verwechseln hier etwas. Vielleicht ist es nochmal notwendig eine Mieterstromanlage bzw. Kundenanlage (wie es im EnWG genannt wird) zu erklären.
@ Rufus.
Wie Sie meinem obigen Kommentar entnehmen können, gehen meine Bedenken in Richtung „Greenwashing“ von Kohlestrom..Ich vermute Sie sind von den Anbietern dieser Anlagen, und können mich dahingehend aufklären. Ich stelle dazu die folgende Frage. In welcher Form wird nach der gegenwärtigen Gesetzeslage, mit diesem Mietermodell, eine kWh Kohlestrom weniger an der Börse nachgefragt und erzeugt.
Siehe dazu meine folgenden Kommentare
https://www.pv-magazine.de/2023/01/04/co%e2%82%82-emissionen-2022-in-deutschland-kaum-gesunken/
Besonders den vom 06. Jan. um 21.49 Uhr wo ich anhand der Merit Order Grafik versuche deutlich zu machen wie N1 zu N2 wird. Bezüglich meiner Frage, wie „möglicherweise“ weniger Kohlestrom durch das Mietermodell nachgefragt wird. Denn nur so wäre auf der Homepage von „Einhundert Energie“.. die Aussage zu rechtfertigen, die wie folgt lautet „Ein CO2-neutraler Gebäudebestand“
Ich möchte diesem Mietermodell absolut keine positive Energiewende relevanten Absichten absprechen, aber leider macht auch hier wieder die Ermächtigungsverordnung von 2010 ein Strich durch die Ökobilanz. Es sei denn die Kohlekraftwerke müssten sich den Mietermodellen anpassen.
Für neu hinzugekommene Leser siehe im Folgenden unter Auswirkungen
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Rufus Schreibt.
Eine Kundenanlage ist im Grunde eine vom Netz abgrenzbare Bilanz von Erzeugern und Verbrauchern.
@ Rufus.
Vergessen wir mal alle physischen oder virtuellen Zählvarianten.
Wenn das so ist, wird meine Vermutung bestätigt, dass mit diesem Modell ein Mietgebäude nicht – wie auf der Homepage von „Hundert Energie“ angekündigt – CO2 frei wird, sondern „Greenwashing“ von Kohlestrom stattfindet.
Solch eine Anlage produziert außerhalb der Bilanzkreisen der Versorger heißt es. Da die Anlage aber nicht 100%ig autark macht, wird das Gebäude im Bilanzkreis eines Versorgers bilanziert. Und zwar mit dem vollen Verbrauch, das heißt Erzeugung und Eigenverbrauch. Der Eigenerzeugungsanteil muss nämlich seit 2010 an die Börse, und wird dort mit Graustrom gemischt und degradiert, bevor er wieder als Graustrom zurück kommt. Es sei denn, die Eigenerzeugung ginge direkt ins Hausnetz, dann bliebe die Ökobilanz, zumindest für den Eigenverbrauch, erhalten.
Oder die Erneuerbaren müssten wieder „physisch“ behandelt werden, wie bis 2010 der Fall, dann würde der selbst erzeugte Mieterstrom im Bilanzkreis des Versorgers zu Buche schlagen, und müsste nicht von ihm an der Börse beschafft werden. Entsprechend weniger Kohlestrom würde nachgefragt werden.
Siehe dazu meine folgenden Kommentare.
https://www.pv-magazine.de/2023/01/04/co%e2%82%82-emissionen-2022-in-deutschland-kaum-gesunken/
Besonders den vom 06. Jan. um 21.49 Uhr, wo ich anhand der Merit Order Grafik deutlich mache, wie infolge der Physischen Zuteilung N1 zu N2 wird, und dadurch weniger Kohlestrom benötigt wird.
Wie gesagt, nur wenn die Eigenerzeugung direkt in das Hausnetz eingespeist wird, ist wenigsten der direkt Verbrauchte Anteil Öko.
Wenn es anders sein sollte, kann sich ja mal jemand von „Einhundert Energie“ melden und aufklären.
Hallo Herr Diehl.,
ich bin mir sicher, ob ich Ihnen ganz folgen kann, daher erläutere ich einmal kurz wie eine Mieterstromanlage grundsätzlich auch bilanziell gehandhabt wird. Das wird bei allen Mieterstrom-Anbietern vermutlich gleich behandelt.
Aber vorab: Nein, Mieterstrom dient nicht zum Green-Washing von Kohlestrom. Tatsächlich dient es dazu, weniger Strom am Strommarkt einzukaufen und mehr dezentral zu erzeugen und versorgen. Und wenn der Strom vor Ort nicht ausreicht, wird zur Vollversorgung aus dem Netz Ökostrom bezogen.
Also…
– Sie haben eine PV-Anlage auf dem Dach und der Strom kann und wird physisch von allen Bewohner:innen bezogen – also anders als bei einer Volleinspeisung.
– Jede:r Bewohner:in hat freie Wahl, ob sie oder er einen Mieterstrom-Vertrag mit dem Mieterstromanbieter oder meinetwegen gar einen Graustrom-Vertrag mit irgendeinem anderen Lieferanten abschließen möchte.
– Jetzt sucht sich der PV-Strom ja nicht die Leitung und den Stromzähler aus, wo ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde, sondern fließt gleichmäßig zu ALLEN Verbrauchern.
– Hier muss anhand der Zählerstände von PV-Erzeugung, Verbrauch Mieterstromkunde, Verbrauch Nicht-Mieterstromkunde sauber bilanziert werden, damit der PV-Strom auch den Mieterstrom-Kunden angerechnet wird. (siehe letzter Post)
– Eine PV-Anlage (ohne Speicher) gewährleistet im besten Falle eine vielleicht 40%ige Autarkie. Also muss der Mieterstromanbieter als Stromlieferant für seine Kunden an der Börse den restlichen Bedarf einkaufen.
– Wenn Sie sich auf der Seite von Mieterstromanbietern schlau machen, dürften Sie die Info finden, dass in der Regel der Reststrom durchweg Ökostrom mit Herkunftsnachweisen ist. Das bedeutet: Für die gesamte Versorgung der Mieterstromkunden fließt kein Cent in die Kohleverstromung.
– Was nun mit den Bewohner:innen im Gebäude ist, die kein Mieterstrom beziehen möchten und lieber den günstigsten Graustromtarif bei bspw. dem Grundversorger wählen, haben die Mieterstrombetreiber keine Handhabe.
Viele Grüße
R.
Rufus schreibt.
Hallo Herr Diehl.,
ich bin mir sicher, ob ich Ihnen ganz folgen kann, daher erläutere ich einmal kurz wie eine Mieterstromanlage grundsätzlich auch bilanziell gehandhabt wird. Das wird bei allen Mieterstrom-Anbietern vermutlich gleich behandelt.
Also…
– Sie haben eine PV-Anlage auf dem Dach und der Strom kann und wird physisch von allen Bewohner:innen bezogen – also anders als bei einer Volleinspeisung.
@ Rufus
„Physisch“ von den Bewohnern bezogen aber nur, wenn er direkt ins Hausnetz eingespeist wird. Sollte er ins öffentliche Netz eingespeist werden, geht der Ökostrom nach der gegenwärtigen Gesetzeslage an die Börse, wird dort zu Graustrom degradiert, und kommt dann erst zu den Mietern . Genau das geht bei den „virtuellen“ Messungen nicht klar hervor. Ich weiß von was ich rede, denn wir haben beide Varianten. Auf unserem EFH mit Anbau liegen 25 kWp, davon speisen 15 kW ins Hausnetz und die restlichen 10 kW gehen ins öffentliche Netz. Aber selbst die 15 kW vom Dach ins Hausnetz verhindern nach der gegenwärtigen Gesetzeslage, nicht eine Kwh Kohlestrom. Wir bewahren unseren Ökostrom lediglich vor der Diskreditierung an der Börse.
Was neuerdings, nach in Betriebnahme eines Heimspeichers, und laden eines weiteren E-Autos, in höherem Maße möglich ist.
Warum unsere 15 kW keinen Kohlestrom verhindern, siehe in meinen folgenden Kommentaren
https://www.pv-magazine.de/2023/01/04/co%e2%82%82-emissionen-2022-in-deutschland-kaum-gesunken/
Besonders den vom 06. Jan. um 21.49 Uhr, wo anhand der Merit Order Grafik deutlich gemacht ist, wie N1 zu N2 werden kann ..
Was ist mit der Position, dass der Endkunde seinen Energielieferanten frei auswählen kann? Dann war dieser aus dem Eigenverbrauchszählerkreis (Mieterstrom) physisch zu extrahieren. In dem Moment, wo anhand der 1/4 Vorschübe eine Zusammenfassung und Herausrechnung der Leistungsbilanzen vorgenommen werden kann erreicht die Installation eine hohe Flexibilität bzgl. der Stromlieferantenwahl, ohne eine schaltungstechnische Berücksichtigung vornehmen zu müssen. Das wird auch durch SMGW und mehreren „Smart Metern“ als intelligentes Messsystem (iMSys) erreicht und bedarf keiner besonderen Hardware. Die Lösung ist zudem mit 1:n leicht zu installieren.
Hier sind einige Themen verwechselt worden.
Aktuell ist es im Mietshaus so, das jeder Mieter entscheiden kann, wer ihn versorgt. Dies hatte bei einer großen PV Dachanlage die Folge, daß im Haus eine komplexe und teure Verschaltung nötig wurde, da tags der PV Dachstrom kam, sonst aber Netzstrom. Weiterhin konnte der Mieter rein-/raus aus der Vereinbarung, eine zuverlässige Kalkulation für den Eigentümer sieht anders aus.
Damit war das Mieterstrommodell teuer und witzlos, ganz im Sinne vom Dicken (vulgo P. Altmaier)
Jetzt bleibt die Hausinstallation so wie sie ist, es wird nur ein neuer Hauptzähler (Zweirichtungszähler) für das Haus/PV Dacheinspeisung und je Mietpartei ein sog. Smartmeter mit 1/4 Std Messung nötig.
Durch den Zeitstempel jeder Messung und etwas Software kann jetzt ermittelt werden, ob PV Dachstrom oder Netzstrom bezogen wurde.
In der Realität ist die Software etwas komplexer, aber grundsätzlich – durch den Wegfall von überflüssigen Kosten – werden PV Mieterstromkonzepte etwas realistischer in der Umsetzung.
Schaun wir mal.
Die bessere Lösung ist allemal, dass der PV-Strom vollständig eingespeist wird, und die Mieter ihren Strom dort kaufen, wo sie gerne möchten: Stadtwerke, Discounter, Ökoanbieter, Energiegenossenschaft, oder was sonst. Damit wird ein haufen Bürokratie und Messtechnik gespart, es ist gerecht und günstig. Mieterstrom ist ein Irrweg. Das sieht man schon an den Installationszahlen. Die liegen im Promillebereich und sind eigentlich vernachlässigbar, eben weil da nur kontraproduktive Zusatzkosten erzeugt werden.
Die Vermieter sollten verpflichtet werden, ihre Dächer für Anlagenbetreiber zu standardisierten Bedingungen zur Verfügung zu stellen, wenn sie selber keine Lust haben, die Anlagen zu errichten und zu betreiben.
sorry und ich möchte es noch ganz anders alleine die technik kann es noch nicht
priorisierte verwendung des Solarstroms
1. mein Verbrauch
2. WP Verbrauch
3. Ladung Batteriespeicher
4. NUR bei Überschuss an die Mietparteien so sie denn wollen
5. restlicher Überschuss in die Direktvermarktung
An den Mieteranschlüssen soll auch nur das was gerade verbraucht wird ausgeglichen werden. Rest von wem der Mieter es auch immer möchte
wie eine Wasserleitung mit 20 Hähnen wenn vorne 2 Hähne weniger brauchen dann tropft es an den nächsten Hähnen …..
Sowas geht auch nicht mit Summenzählern hier muss die Einspeisung an jedem Anschluss mit ausgleich des Potenzials gearbeitet werden.
wer da die Hardware zu kennt die zu Ökonomisch vertretbaren Preisen das kann …
die mit Pi.. rechnen sich erst in 20 Jahren …
Juchuuu, genau diese Lösung suche ich auch gerade..
Das ist alles noch viel zu undurchsichtig was ich wie installieren muss damit das so funktioniert, und auch alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Weil kann meine Mieter ja nicht zwingen, sonst gäbe es nur einen hauptzähler mit 2 Richtungen und zwischenzähler für die Mieter, aber das ist ja nicht erlaubt.
Ich habe nur 3 Parteien, will da keinen externen Anbieter für brauchen, das muss ein Elektriker installieren können und einfach laufen.
Bestenfalls ne App wo ich die Prioritäten festlegen kann, wer da eine Lösung kennt, gerne nennen!