Bremen verringert Mindestabstände von Solaranlagen zu Brandwänden

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Im Vorgriff auf die nächste Novelle der Bremer Landesbauordnung und unter Verweis auf die geänderte Musterbauordnung des Bundes hat die Klimaschutz-Senatorin Maike Schaefer (Grüne) jetzt per Erlass die Mindestabstände von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen zu Brandwänden verringert.

Bislang galt in Bremen ein pauschaler Mindestabstand von 1,25 Metern. Ab sofort können Solaranlagen ganz ohne Abstand installiert werden, wenn die Brandwände mindestens 30 Zentimeter über die Bedachung herausragen. Sind Brand- oder vergleichbare Wände nur bis unter das Dach geführt, können Anlagen mit bis zu 30 Zentimetern Höhe über dem Dach mit einem Mindestabstand von 50 Zentimetern Metern errichtet werden. Für alle anderen Fälle bleibt es beim Abstand von 1,25 Metern.

Das Risiko zusätzlicher Brände hält der Bremer Senat für überschaubar, insbesondere weil die Brandweiterleitungsgefahr von Solaranlagen bis 30 Zentimetern Höhe nicht besonders ausgeprägt ist – und Nachbargebäude entweder durch die Brandwand geschützt sind oder die Feuerwehr wegen des Mindestabstandes von 50 Zentimetern noch in der Lage ist, die Dachhaut für Löscharbeiten zu öffnen.

„Damit erhöht sich der mögliche Ertrag aus diesen Anlagen, die Rentabilität, sowie der Beitrag zum Klimaschutz und der Energiewende in Bremen“, erklärt Maike Schaefer, Bremer Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau. „Wir beschleunigen so die Möglichkeit, Bremer Dachflächen optimal nutzen zu können.“

In wie weit sich ein Dach in Bremen für die Solarenergie eignet, zeigt das Solarkataster der Hansestadt.

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