Österreich hat eine neue Förderung für „kleine“ Stromspeicher aufgelegt. Insgesamt 15 Millionen Euro stelle das Klimaschutzministerium in Wien für den Zuschuss der Installation neuer oder der Erweiterung von Speichern zu bestehenden Anlagen in Kombination mit erneuerbaren Energien zur Verfügung, teilte der Klima- und Energiefonds am Freitag mit. Gefördert würden Stromspeicher mit einer nutzbaren Speicherkapazität zwischen 4 und 50 Kilowattstunden.
Interessenten müssten sich zunächst für das Programm auf der Seite des Klima- und Energiefonds registrieren. Danach könne der Antrag und die Errichtung der Stromspeicher erfolgen. Die Batteriespeicher dürfen nicht vor der Registrierung bestellt oder errichtet werden. Insgesamt blieben den Investoren 24 Monate für die Umsetzung Zeit. Das Programm ist ab sofort geöffnet. Die Förderpauschale beträgt 200 Euro pro Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität.
Mit dem Förderprogramm „Stromspeicheranlagen 2023“ verbunden sind weitere Bedingungen. So müssten die Systeme im vollen Umfang von einer Fachfirma installiert werden. Das Verhältnis der nutzbaren Speicherkapazität muss bei mindestens 0,5 Kilowattstunden pro installierter Erneuerbaren-Leistung liegen. Die Batteriespeicher müssen mindestens zehn Jahre betrieben werden. Pro Standort werde zudem nur ein Stromspeicher gefördert.
„In Österreich haben wir bereits technologisch ausgereifte Speicherlösungen, die breit ausgerollt werden können. Mit der Förderung können wir es schaffen, diese Technologien ins System zu integrieren und die Stromversorgung in jenen Regionen zu verbessen, in denen die Netze nicht ausreichend entwickelt sind oder wo deutlich mehr erneuerbarer Strom produziert als genutzt wird“, erklärte Klima- und Energiefonds Geschäftsführer Bernd Vogl. Er verwies darauf, dass es neben dem Förderprogramm für kleine Stromspeicher in diesem Jahr noch eine weitere Pilotaktion für Wärmespeicher geben soll. Dafür will das Klimaschutzministerium 35 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Mit diesem Programm sollen dann Großspeicher und Pufferspeicher für Fernwärmenetze unterstützt werden.
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Sind „nur“ 15 Millionen Euro Steuergeld, aber trotzdem zum Fenster rausgeworfen. Ohne eine netzdienliche Ladesteuerung sollten Batterien niemals gefördert werden. Außerdem sollte die Batterieförderung auf 0,5 kwh pro kwp begrenzt werden, und nicht dort erst anfangen. Das führt zu völliger Überdimensionierung der Akkus bei den Anlagen. HTW Unabhängigkeitsrechner: 10 kwp PV mit 3500 kwh/a Verbrauch. Eine Verdopplung des Speichers von 5 auf 10 kwh reduziert den Netzverbrauch nur noch um weitere 280 kWh im Jahr. Unglaubliche Ressourcen- und Steuergeldverschwendung und die einzigen die davon profitieren sind die Batteriehersteller.
Psi schreibt.
Sind „nur“ 15 Millionen Euro Steuergeld, aber trotzdem zum Fenster rausgeworfen. Ohne eine netzdienliche Ladesteuerung sollten Batterien niemals gefördert werden.
@ Psi
Haben Sie das Folgende nicht gelesen ??
ZITAT:…In Österreich haben wir bereits technologisch ausgereifte Speicherlösungen, die breit ausgerollt werden können. Mit der Förderung können wir es schaffen, diese Technologien ins System zu integrieren und die Stromversorgung in jenen Regionen zu verbessen, in denen die Netze nicht ausreichend entwickelt sind oder wo deutlich mehr erneuerbarer Strom produziert als genutzt wird“, erklärte Klima- und Energiefonds Geschäftsführer Bernd Vogl. ZITAT Ende.
Das ist doch „Netzdienlich“ oder ???
Die netzdienliche Ladesteuerung wird auch ohne Förderrichtlichen durch Marktmechanismen kommen. Wer bei Awattar, Tibber & Co ist hat einen direkten Anreiz netzdienlich (= auf Stundenpreise optimiert) zu betreiben. Mit steigendem Anteil der PV an der Erzeugung werden dynamische Tarifen immer attraktiver werden.
Bei der Netzdienlichkeit und dynamischen Strompreisen geht es grundsätzlich um den Merit Order Effekt den Sonne und Wind auslösen. Das heißt um die Phasen wo Sonne und Wind Überschuss erzeugen, und die Börsenpreise gegen „Null“ oder sogar bis hin zu negativ senken.
Solange die EE nicht wieder „Physisch“ gewälzt werden, das heißt den Bilanzkreisen der Versorger zwingend zugeteilt werden, ist es den jeweiligen Versorgern selbst überlassen, ob sie den preismindernden Merit Order Effekt an ihre Kunden weiter geben, oder nicht.
Siehe dazu meine folgenden Kommentare.
https://www.pv-magazine.de/2023/01/04/co%e2%82%82-emissionen-2022-in-deutschland-kaum-gesunken/
Besonders den vom 06 Jan. um 21.49 Uhr, wo ich anhand der Merit Order Grafik versuche deutlich zu machen, wie N1 zu N2 wird und dadurch für ..„Alle“.. P1 auf P2 sinkt.
Auch die Netzdienlichkeit ( Redispatch ) würde profitieren wenn die EE wieder den Bilanzkreisen mit Ökobändern zugeteilt würden. Dann hätten die Versorger nämlich die Eigenverbraucher mit ihren Heimspeicher auf dem Schirm, sprich in ihrem Vertriebsportfolio, und könnten bei der Bilanzierung berücksichtigt werden.
Für all diejenigen, die sich an meinen ständigen Wiederholungen stören, möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Ermächtigungsverordnung von 2010 – ich nenne es da „Faule Ei“ – wie ein roter Faden, kontraproduktiv durch die gesamte Energiewende zieht, und immer wenn der Faden irgendwo ankommt, und ich darauf hinweise, wird es zwangsläufig eine Wiederholung meinerseits.