Bayern veröffentlicht Liste mit 34 „Stolpersteinen“ für die Energiewende

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Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hat eine Auflistung von Stolpersteinen für die Energiewende veröffentlicht. Sie enthalte 34 „Bagatellhemmnisse“, wie sie genannt werden, die aktuell den Zubau von erneuerbaren Energien behindern. „Der Bund kann und muss mehr tun, um Tempo beim Hochlauf der Energiewende zu machen“, fordert Aiwanger, der die Liste an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) übermitteln will. „Wir befragen regelmäßig die Macher in Bayern, die die erneuerbaren Energien voranbringen und sich täglich durch die Unwägbarkeiten mit endlosen Genehmigungsprozessen und Bürokratie kämpfen müssen. In Gesprächen mit Bürgern, Selbstständigen, Unternehmen und Landwirten erfahren wir täglich von den Problemen. Diese Mühlsteine um den Hals der Macher müssen rasch weggeräumt werden, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen.“

Die notwendigen Änderungen fielen nicht nur in Habecks Ministerium, sondern auch andere teils „überladene Bundesgesetze“ müssten abgeschafft oder an die Dynamik der Energiewende angepasst werden. Aiwanger kündigte zudem an, dass er im engen Kontakt mit Bürgern und Praktikern vor Ort die Liste weiterführen und die wahren Probleme regelmäßig nach Berlin melden wolle. „Energiewende funktioniert nicht aus der Hauptstadt von oben herab, sie funktioniert besser, wenn man das Ohr an den Menschen hat, die sie täglich umsetzen und wissen, wovon sie reden“, so Aiwanger weiter.

Die Liste ist in verschiedene Abschnitte zu den verschiedenen Erneuerbaren unterteilt. Bei der Photovoltaik werden sechs Stolpersteine benannt. So seien die Anforderungen an Stecker-Solar-Geräte, insbesondere hinsichtlich der Netzintegration zu hoch. Auch administrative Vorgaben verzögerten Vorhaben. Ähnlich wie von anderer Seite fordert Bayern ebenfalls die Leistungsgrenze für den Anschluss an das Hausnetz von derzeit 600 auf 800 Watt anzuheben, den Anschluss unter Verwendung eines Schuko-Steckers zu ermöglichen, einen vereinfachten Anmeldungsprozess für die Meldepflicht bei Stecker-Solar-Geräte zu etablieren.

Hinsichtlich von Agri-Photovoltaik-Anlagen spricht sich Bayern für eine Erhöhung des EEG-Bonus aus. Alternativ könne auch ein separates Ausschreibungssegment geschaffen werden, um einen wirtschaftlichen Betrieb sicherzustellen. Auch die gutachterlichen Anforderungen an Agri-Photovoltaik-Anlagen sollten gesenkt werden. Die Zertifizierung größerer Anlagen führe bereits zu Verzögerungen beim Netzanschluss von herkömmlichen Freiflächenanlagen. „Wir fordern den Bund auf, die Anforderungen an besondere Solaranlagen genauer zu definieren sowie durch möglichst einheitliche Zertifizierungsmethoden die Verfahren zu beschleunigen, um den Ausbau der Agri-Photovoltaik nicht weiter zu verzögern“, heißt es aus Bayern.

Hinsichtlich der von Freiflächenanlagen heißt es weiter, dass die Zurechnung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum Betriebsvermögen für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer zeitnah ermöglicht werden müsse. Dies sei in der Photovoltaik-Strategie des Bundeswirtschaftsministeriums angekündigt und wäre ein wichtiger Anreiz für Landwirte, in Photovoltaik zu investieren.

Bei schwimmenden Photovoltaik-Anlagen spricht sich Bayern für Anpassungen bei den Restriktionen aus, die mit dem EEG 2023 festgelegt wurden. So sollte statt 15 künftig 50 Prozent der Wasserfläche mit Modulen belegt werden können. Bei Uferabstand sollten 15 statt 40 Metern gelten.

Bei gewerblichen Dachanlagen fordert Bayern wiederum die Beseitigung der organisatorischen und finanziellen Hürden bei Mehrparteien-Gebäuden. Direktlieferungsmodelle müssten daher vereinfacht werden. Auch steuerrechtliche Erleichterungen seien notwendig, um mehr gewerbliche Dachanlagen zu ermöglichen.

Unter dem Punkt „weniger Bürokratie, mehr Bürgerbeteiligung“ sind weitere Maßnahmen aufgelistet, die der Photovoltaik zugutekommen. So sollte der Bund die Stromlieferung an Dritte erleichtern.  Auch beim Photovoltaik-Mieterstrom müsse nochmals geprüft und angepasst werden, etwa um gemeinschaftlichen Eigenverbrauch, Mieterstrommodelle sowie Quartierslösungen nachhaltig zu erleichtern. Für Bürgersolarparks sollte zudem die Möglichkeit eingeräumt werden, diese in benachteiligten Gebieten zu realisieren. Dies sei bislang nicht vorgesehen.

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