Der Schweizer Bundesrat hat die Änderungen des Energiegesetzes beschlossen. Damit wird die Umsetzung der vom Parlament beschlossenen Änderungen des Energiegesetzes offiziell, die seit dem Oktober 2022 in Kraft sind. Photovoltaik-Anlagen können eine Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten erhalten. Die Änderungen treten am 1. April 2023 in Kraft und sind bis 2025 befristet.
Die „hohe Einmalvergütung“ (HEIV) gilt für Anlagen mit einer Leistung ab 2 bis unter 150 Kilowatt, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb sind. Sie sieht vor, bis zu 60 Prozent der bei der Inbetriebnahme maßgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen zu erstatten. Dies gilt nach Angaben des Bundesamtes für Energie (BFE) für Anlagen ohne Eigenverbrauch.* Leistet die Anlage mehr als 150 Kilowatt, wird die HEIV per Auktion vergeben. Diese Regel gilt, bis die neuen Anlagen in der gesamten Schweiz eine jährliche Gesamtproduktion von maximal zwei Terawattstunden erreichen.
Um den Zubau-Schwellenwert von zwei Terawattstunden zu bestimmen, melden die Kantone dem BFE laufend die geplanten Projekte und deren Stand von der öffentlichen Auflage bis zur Inbetriebnahme. Das BFE führt eine öffentlich zugängliche Liste mit den Informationen.
Zudem legt die Verordnungsänderung fest, wie Baubewilligungen erteilt werden. Sie müssen durch den Kanton erfolgen und setzen voraus, dass die Standortgemeinde und die Grundeigentümer zugestimmt haben. Im Rahmen der Baubewilligung muss der Kanton auch die Auflagen für den Rückbaus festlegen. Die Genehmigung für die elektrische Erschließung erfolgt durch das eidgenössische Starkstrominspektorat oder das Bundesamt für Energie.
*In einer früheren Version waren die diesbezüglichen Informationen nicht korrekt. Wir haben die Angabe korrigiert.
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Die Informationen zur Einspeisung (mind. 10%) widersprechen den Angaben aus dem pv-Magazin-Artikel vom 18.1. (ist oben schon verlinkt) und den Angaben auf der Seite des schweizer Dienstleisters Pronovo, der die HEIV auszahlt: https://pronovo.ch/de/foerderung/einmalverguetung-eiv/
Die HEIV bekommen danach nur Anlagen OHNE Eigenverbrauch. Anders wäre eine so hohe Förderung auch nicht zu rechtfertigen.
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herzlichen Dank für den Hinweis, wir haben die Stelle korrigiert.
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