Die EEG-Novelle im vergangenen Jahr brachte nichts Gutes für schwimmenden Photovoltaik-Anlagen. Vielmehr unterliegen sie für die Förderung seither großen Restriktionen. So dürfen die Floating-Photovoltaik-Anlagen maximal 15 Prozent der Wasseroberfläche bedecken und müssen einen Mindestabstand von 40 Metern zum Ufer einhalten. Dies sehen die neuen wasserrechtlichen Vorschriften vor und viele Gewässer kommen damit für schwimmende Photovoltaik-Anlagen nicht mehr in Frage.
SINN Power, ein bayerisches Unternehmen was sich seit längerer Zeit mit Lösungen für Floating-Photovoltaik-Anlagen befasst, hat nun zumindest ein kleines Schlupfloch gefunden. Es kam auf die Idee eine Schönungsteich für die Produktion von Solarstrom zu nutzen. So plant das Unternehmen nun für das Klärwerk in Eching am Ammersee eine Floating-Photovoltaik-Anlage. Das Smarte an der Idee: Schönungsteiche sind keine Gewässer im wasserrechtlichen Sinne, sondern gelten als Teil einer technischen Anlage. Insofern müssen die im Wasserhaushaltsgesetz erlassenen Vorschriften für schwimmende Photovoltaik-Anlagen nicht eingehalten werden, da sie für diese Wasserflächen keine Anwendung finden.
„Eine Nutzung von Schönungsteichen für die Gewinnung von Solarstrom hat es deutschland- und weltweit so noch nicht gegeben. Wir hoffen, dass dieses Projekt Schule machen wird“, sagt Philipp Sinn, Gründer und Geschäftsführer von SINN Power. Das Unternehmen mit Sitz in Gauting arbeitet für sein Projekt mit AWA-Ammersee Wasser- und Abwasserbetriebe und den Ammerseewerken zusammen. Insgesamt fünf Schönungsteiche sollen mit schwimmenden Photovoltaik-Blöcken bebaut werden. Die Fläche für die Solarmodule beträgt nahezu 11.000 Quadratmeter. Dies entspricht etwa 50 Prozent der verfügbaren Wasserfläche der Schönungsteiche, wie eine Sprecherin auf Nachfrage von pv magazine erklärt. Insgesamt will SINN Power mehr als 140 Photovoltaik-Blöcke installieren, die mit jeweils 16 Solarmodulen bestückt sind.
Die Anlage mit 1,5 Megawatt Leistung soll jährlich rund 1500 Megawattstunden Solarstrom produzieren, die direkt vor Ort für den Eigenbedarf der Kläranlage genutzt werden. Zusätzlich werde überschüssiger Solarstrom ins Netz eingespeist, heißt es von SINN Power weiter. Wann es mit dem Bau genau losgehen kann, ist jedoch noch offen. Zunächst steht noch das Genehmigungsverfahren aus.
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Baggerseen müssten doch genauso „Teil einer technischen Anlage“ sein? Damit würde die Regelung vielleicht auch ihrer ursprünglichen Intention näher kommen, nämlich die Verschandelung von natürlichen Seen zu begrenzen. Die meisten Baggerseen sind keine ästhetischen Highlights und die Wasseroberfläche liegt häufig so tief unter dem Landschaftsniveau, dass man auch gar nicht sehen kann, ob oder ob nicht da eine PV-Anlage drauf ist.
Um erstmal auf einen vernünftigen Ausbaubestand zu kommen, sollten aber insgesamt so wenig Restriktionen wie möglich erlassen werden. Um Optimierungen kann man sich auch noch später kümmern.
Ich bin mal gespannt, ob es – allen Trägheitsmomenten unserer Genehmigungsbehörden zum Trotz – gelingt, den PV-Ausbau auf solchen künstlich geschaffenen Wasserflächen so schnell „im neuen Deutschland-Tempo“ (Zitat Bundeskanzler Olaf Scholz) hinzubekommen, wie das bei den ersten LNG-Flüssiggasterminals in der Nord- und Ostsee der Fall war: ohne Umweltbelastungen, ohne Blendwirkungen für Verkehrsteilnehmer, ohne sog. Verschandelung des Landschaftsbildes und ohne unnötige Behinderungen durch bürokratische Vorschriften.