Knapp 200.000 – so viele Photovoltaik-Balkonkraftwerke wurden bisher in Deutschland verkauft. Ein bis zwei Solarmodule, ein Wechselrichter mit maximal 600 Watt Leistung und eine Halterung – alles im Paket bestellt, angeschlossen, eingespeist und fertig ist der grüne Strom vom Balkon. Theoretisch, ganz einfach.
Sowohl für Mieter als auch Eigentümer gibt es dennoch einige Hürden. Dazu gehören unklare Anschlussbedingungen: Muss mein Stromzähler getauscht werden? Reicht ein Schutzkontaktstecker (Schuko-Stecker) oder muss es ein Wieland-Stecksystem sein? Für manche Solarfreunde wird auch die Anmeldung zur Barriere: Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden? Was will der Netzbetreiber wissen? Und für Mieter: Brauche ich das Einverständnis meiner Vermieter?
Wir haben selbst ein Balkonkraftwerk nach aktueller Regelung installiert und teilen unsere Erfahrungen – über Sackgassen und Unklarheiten. Das aktuelle Normungsverfahren bietet Chancen, die Nutzung von Balkonkraftwerken einfacher zu machen – ein wichtiger Baustein, um die Energiewende von unten zu entfesseln.
Installation eines Balkonkraftwerks – Ein Erfahrungsbericht
Mit einer eigenen, kleinen Photovoltaik-Anlage und ohne viel Aufwand einen Beitrag zur Energiewende leisten? Klingt super! Die 2022 rasant gestiegenen Energiekosten und das Versprechen bis zu 10 Prozent seines Strombedarfs mit einem Photovoltaik-Balkonkraftwerk selbst decken zu können, überzeugten uns und wir begannen die Planung.
Unsere Erwartung: Plug-and-Play – kaufen, montieren, in Betrieb nehmen und Strom erzeugen
Zum Glück haben sich vor uns schon viele Menschen mit der Anschaffung eines Photovoltaik-Balkonkraftwerks beschäftigt und nach kurzer Recherche wurden wir schnell fündig, wie man am besten vorgeht. Auch finden sich bereits viele Produktvergleiche zur Auswahl der passenden Anlage im Internet.
Als Mieter oder Mieterin sollte man also zuallererst mit dem Hausbesitzer oder der Hausbesitzerin abstimmen, ob eine Installation in Ordnung ist. Gesagt, getan. Unsere Vermieterin erlaubt die Installation unter einer Voraussetzung: durch die Außenwand und in die Balkonbrüstung darf nicht gebohrt werden. Da wir in unserer Mietwohnung keine Außensteckdose am Balkon besitzen, ist eine Bohrung durch die Außenwand die einzige Möglichkeit, um ein Kabel durch die Wand zu legen und Strom ins Hausnetz einzuspeisen. Sollte es daran scheitern? Wir setzten uns erneut mit der Vermieterin in Verbindung und überzeugten sie letztendlich einer fachgerechten Bohrung durch die Außenwand zuzustimmen. Das erste Hindernis war überwunden. Allerdings empfahl unsere Vermieterin dringend die Installation einer Wieland-Steckdose, um ,,sicherzugehen‘‘.
Realität: viel Recherche, unklare Regeln, unvorhergesehen Hürden, teurer als gedacht
Womit es nun schwieriger wurde. Die Debatte dreht sich aktuell stark um die Verwendung des „richtigen“ Steckers und der „richtigen“ Steckdose. Rücksprachen mit Experten und Besitzern von Balkonkraftwerken argumentieren ausschließlich für den Schuko-Stecker, jedoch ist die aktuell gültige Empfehlung nach der Norm DIN VDE V 0100-551 ein Wieland-Stecksystem, welches nicht vom Anwender selbst installiert werden darf. Aufgrund dieser widersprüchlichen Informationen waren wir unentschlossen und zögerten eine Entscheidung hinaus.
Ein weiterer, vorerst unklarer Punkt, ist die Verwendung eines Stromzählers ohne Rücklaufsperre. Unser Stromzähler ist ein alter Ferraris-Zähler und verfügt nicht über eine Rücklaufsperre. Mit dieser will der Netzbetreiber verhindern, dass sich der Zähler in Zeiten hoher, eigener Erzeugung und geringerem Verbrauch (wenn also Strom ins Netz eingespeist wird) rückwärts dreht und damit Nutzer von Balkonkraftwerken durch den eingespeisten Strom zusätzlich profitieren. Der Austausch des Zählers wird vom Netzbetreiber vorgenommen, kann aber unter Umständen zu weiteren Kosten führen. Gleichzeitig informierten wir uns, was es mit der Anmeldung beim Netzbetreiber auf sich hat. Unser Netzbetreiber stellt ein übersichtliches Anmeldeformular bereit, in dem man die wesentlichen, technischen Daten der Anlage, das voraussichtliche Inbetriebnahmedatum nennen und glücklicherweise auch einen kostenfreien Zählerwechsel beantragen kann! Gleichzeitig will der Netzbetreiber Auskunft über den Elektrofachbetrieb, der die Installation der Wieland-Steckdose vorgenommen hat.
Womit wir wieder beim Stecker wären: Es gibt also nach allgemeinem Verständnis und aktuellen Regelungen keine offizielle Möglichkeit, den Schuko-Stecker zu verwenden und damit ein Balkonkraftwerk selbstständig und unkompliziert zu installieren. In unserem Fall argumentieren die Vermieterin, der Netzbetreiber und der VDE für den Wieland-Stecker. Es bleibt uns deshalb nichts weiteres übrig, als eine Elektrofirma zu beauftragen, mit einigen zusätzlichen Kosten und dementsprechend längerer Amortisationszeit der Anlage sowie längerer Wartezeit aufgrund des Fachkräftemangels. Oder wird es bald doch einfacher?
Gute Aussichten – viel Bewegung in der Debatte
Wer sich einen Balkonkraftwerk anschaffen will, muss also darauf vorbereitet sein, dass die Plug-and-Play-Idee unter aktuellen Voraussetzungen nicht zutrifft. Die momentanen Hürden tragen zu einem Ausbremsen der Energiewende bei und wirken auf Menschen abschreckend, die zwar an einem Photovoltaik-Balkonkraftwerk interessiert sind, aber wenig Zeit für lange Hintergrundrecherchen haben. Es braucht Änderungen – und diese scheinen endlich auf dem Weg.
In unserem Fall war die Notwendigkeit eines Wieland-Stecksystems die größte Hürde. In einer Pressemitteilung vom Januar 2023 hat der VDE nun sehr begrüßenswerte Vorschläge gemacht. Dazu gehören die Duldung des Schuko-Steckers, die Aufhebung der Notwendigkeit eines Zählerwechsels, vereinfachte Anmeldung und die Erhöhung der Bagatellgrenze von 600 auf 800 Watt. Die Änderungsvorschläge wurden bereits von der Bundesverband Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt. Mittlerweile haben sich auch das Bundeswirtschaftsministerium und das Umweltbundesamt für diese Vereinfachungen ausgesprochen.
Insbesondere die Duldung des Schuko-Steckers sorgt unserer Erfahrung nach für starke Vereinfachung und erlaubt die eigene Installation ohne Elektrofachkraft und zusätzliche Kosten. In Österreich, den Niederlanden und der Schweiz ist die Nutzung eines Schuko-Steckers bereits ausdrücklich erlaubt. Schadensfälle durch Nutzung eines Schuko-Steckers sind trotz einer hohen Anzahl an Nutzern nicht bekannt. Der Verzicht auf einen Zählerwechsel würde die Installation sogar ökonomisch noch attraktiver machen.
Alle relevanten Akteure sprechen sich nun für diese Vereinfachungen aus. Ein sehr starkes Signal! Unser Praxisbeispiel zeigt anschaulich, an welchen Stellen diese Veränderungen in der Praxis hilfreich sind. Wir unterstützen die geplanten Vereinfachungen und begrüßen eine Umsetzung dieser Vorschläge im aktuell laufenden Normungsverfahren, das bis Ende 2023 finalisiert werden soll.
Balkon-Photovoltaik hat bei stimmigen Rahmenbedingungen viel Potenzial
Die komplizierte, aktuelle Situation rund um die Balkonkraftwerke kann als Symbol für die verzögerte Energiewende verstanden werden. Das sollte so nicht sein. Die geplanten Änderungen könnten den Balkon-Photovoltaik-Boom nun endgültig lostreten und das volle Potenzial dieser Technologie entfesseln. Ein Balkonkraftwerk, sollte in der Installation nicht komplizierter sein als eine Waschmaschine: kaufen, auspacken, anschließen, fertig. Theoretische ganz einfach – in der Praxis hoffentlich auch bald.
Mittlerweile läuft unsere Anlage auch und produziert Strom. Aufgrund des trüben Winterwetters sind die Erträge noch gering, nehmen aber mit längeren Tageszeiten und Sonnenstunden stetig zu. Letztendlich hat sich der Aufwand gelohnt, für den Moment, in dem die erste Kilowattstunde an eigenem Strom ins Hausnetz eingespeist wurde. Mit einem Ostbalkon produziert die Anlage hauptsächlich in der ersten Hälfte des Tages. Wie lange es dauern wird, bis sich die Anlage amortisiert hat, wird sich nun zeigen. Der Energiewende hilft es in jedem Fall.
Über die Autoren:
Philipp Diesing forscht am Energiesystemwende-Kolleg der Reiner Lemoine Stiftung und der LUT University in Lappeenranta, Finnland zur Defossilisierung des deutschen Industriesektors. Er beschäftigt sich zudem mit der Modellierung von 100 Prozent erneuerbaren Energiesystemen mit hohem Anteil an Photovoltaik.
Ricardo Reibsch forscht am Energiesystemwende-Kolleg der Reiner Lemoine Stiftung und an der Technischen Universität Berlin an neuen Anwendungen für Speichertechnologien. Im Fokus steht die Rolle dezentraler Batteriespeichersysteme zum Gelingen der Energiesystemwende in Niederspannungsnetzen unter Einbeziehung von Elektromobilität und elektrischen Wärmeerzeugern.
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Vielen Dank für diesen Überblick über die Hürden, die Interessenten an Balkonkraftwerken bisher zu ertragen hatten.
Die Pioniere, die diese Technik in Deutschland salonfähig gemacht haben, wie z. B. Volker Laudeley, haben von Beginn an gegen die Interessen von Energieversorgern, Politik, VDE und Medien angekämpft. Dadurch ist schon sehr viel Zeit verstrichen.
Die Energieversorger haben alles dagegen getan. Sie haben ihren Einfluss in die Politik genutzt, um so etwas möglichst zu verhindern.
Und warum? Energieversorger wollen Energie verkaufen. Sie können keine Prosumer gebrauchen. Sie erzeugen am liebsten die Energie in Großkraftwerken und transportieren sie über weite Strecken zu den Verbrauchern, weil man solche Vorgänge so schön kontrollieren und abrechnen kann.
Der größte Vorteil solcher Kleinkraftwerke ist, dass sie einen großen Teil dazu beitragen, dass Verluste verringert werden. Verluste, die bei der Umwandlung und beim Transport der elektrischen Energie zu den Verbrauchern entstehen. Nur ca. 30 % der Energie, die in Form von Kohle oder Gas in die Großkraftwerke eingebracht wird, kommen als elektrischer Strom bei den Verbrauchern an.
Hier können die kleinen Kraftwerke ihre ganze Stärke ausspielen. Es handelt sich um sehr effiziente und sehr robuste Anlagen, die mit wenig Aufwand installiert werden könnten, wenn es weniger Hürden gäbe. Die Energie wird sofort verbraucht. Es gibt keine weiten Transportwege. Und das Beste daran: Die Benutzer lernen sogar, ihren Energieverbrauch zu optimieren, sofern sie ihre Eigenerzeugung überwachen. Sie haben Spaß daran, elektrische Verbraucher dann zu starten, wenn die eigene Energie zur Verfügung steht. Dadurch ergeben sich zusätzliche Einsparpotentiale. So kommt die Energiewende voran. Die Energiewende gehört in Bürgerhände und nicht in die Hände von Konzernen oder der Politik.
Davor haben die Energieversorger Angst. Diese Angst konnte ich bei den Anrufern an der Hotline eines Anbieters für Balkonkraftwerke deutlich spüren. Die Interessenten wurden eingeschüchtert und es wurden ihnen so viele Hürden wie möglich in den Weg gelegt, damit sie möglichst das Interesse an so einem Kleinkraftwerk verlieren.
Zitat: ### In einer Pressemitteilung vom Januar 2023 hat der VDE nun sehr begrüßenswerte Vorschläge gemacht. Dazu gehören die Duldung des Schuko-Steckers, die Aufhebung der Notwendigkeit eines Zählerwechsels, vereinfachte Anmeldung und die Erhöhung der Bagatellgrenze von 600 auf 800 Watt. ### ist aber noch nicht festgeschrieben – oder ???
Nein, das ist noch nicht in nationalen Bestimmungen in D festgeschrieben.Wird aber unter Beifall von allen Seiten ignoriert.
„Alle relevanten Akteure sprechen sich nun für diese Vereinfachungen aus“
Und wird von der EU schon lange gefordert.
Sollte deswegen eine Solarpolizei gegruendet werden wird der EU Menschenrechtshof denen die Knueppel wegnehmen.
Danke Herr Diesing und Herr Reibsch für diesen aufschlussreichen Artikel. Ein Medium wie PV Magazin könnte mit solchen anwendungsorientierten Informationen (ich denke da auch an Herrn Seltmann) eine Alleinstellung bekommen. Für Kleinanwender aufbereitete Informationen über den (tages-)aktuellen Stand der Gesetzgebung / Duldung sind extrem hilfreich und werden so sehr benötigt. Gerade jetzt, wo fast täglich Änderungen passieren.
Danke für den Erfahrungsbericht. Nehmen Sie auch die Einspeisevergütung in Anspruch oder sind die Mengen so gering, dass sich das nicht lohnt? Wie ist der Umgang damit im Allgemeinen? Verzichtet man bei Balkonkraftwerken auf die Einspeisevergütung?
Eine Einspeisevergütung ist nicht möglich, die Anlagen fallen nicht unter EEG soweit ich weiß. Zudem wäre dann der Einbau eines Zweirichtungszählers verbunden mit weiteren Kosten erforderlich.
In D muessen die Prosumenten noch verzichten, in anderen Laendern ist per Gestz festgeschrieben das Versorger die eingespeisten kWh vergueten muessen.
Und das wird auch in D so kommen.
Hier in Irland bekomme ich 24 cents/kWh
https://www.energiezukunft.eu/erneuerbare-energien/solar/pv-anlagen-bis-drei-kilowatt-leistung-einfach-anschliessen/
Fachleute sollten sich mal mit den alten Ferrariszählern beschäftigen. Meiner war 33 Jahre alt und wurde nie überprüft. Erst als ich mein Balkonkraftwerk angemeldet habe, wurde er innerhalb von 4 Wochen ausgetauscht. Seit 3 Monaten messe ich meinen Verbrauch und siehe da; er ist um 30 % gesunken. Ich vermute, was schwer zu beweisen ist, dass die alten Ferrariszähler nicht richtig zählen. Ich bin in der Nachbarschaft auf noch ältere Zähler gestoßen, die nie überprüft wurden.Ich bin sehr froh, dass ich die Minianlage gekauft und installiert habe.
Die Ferrariszaehler haben eine hohe Toleranz im Messbereich.Aber 30% erscheinen mir viel.Die intelligenten Zaehler stehen denen aber nicht nach, evtl. hatten Sie einen alten Zaehler der im + Bereich lag und jetzt einen neuen Zaehler der im – Bereich liegt.
Mein intelligenter Zaehler aus Daenemark zaehlt nicht hinter dem Komma, machen das andere sog. ’smart meter‘?
Es gibt noch weitere Hemmnisse für den PV- Ausbau. Wir haben einen Mieter der über einen privaten Zwischenzähler an unserem Hauptzähler angeschlossen ist. Meine Anfrage bei der EnBW ergab dass dann kein Anschluss möglich ist. Man müsste einen separaten EnBW- Zähler beantragen. Dadurch entstehen aber eine Grundgebühr von mindestens 120€ die dem Ertrag eines Balkonpanels entsprechen. So gelingt die Energiewende nicht
Die Aussage der EnBW ist offensichtlich grober Unfug.
Lösung: EnBW die PV-Anlage melden, die werden dann ggf. einen (Haupt-)Zähler mit Rücklaufsperre einbauen.
Den privaten Zwischenzähler würde ich auf jeden Fall durch einen mit Rücklaufsperre ersetzen, falls noch nicht drin. Sonst spart der Mieter auf Kosten des Vermieters.
Ich würde gerne eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe mit Photovoltaik und Speicher (m.E. wären 50 kw erforderlich) versorgen. Nach wie vor kann mir keiner sagen, ob ich das darf. Liegt z.B. verbotenes Selbstkontrahieren vor, wenn ich als Eigentümer der Fotovoltaik 20 cent für jede von der Wärmepumpe bezogene kwh den Mietern in der Heizkostenabrechnung in Rechnung stelle. Ist diese Leistung umsatzsteuerpflichtgig? Ist die Einspeicherung in den Speicher schon umsatzsteuerpflichtig? Un die Entnahme dann nochmal? Muss irgendeine Stromsteuer bezahlt werden? Die vom Landratsamt betriebene Energiesparberatung hat mich einfach zum Steuerberater geschickt, der wusste aber auch nichts. Also wird die Photovolatik nicht eingebaut. Und die Wärmepumpe wird mit Netzstrom zu 37 ct versorgt.
Hallo Günther,
wenn du die Heizung auf Wärmepumpe umbaust, ändert sich nichts gravierendes. Entweder hast du Wärmezähler drin und rechnest weiter darüber ab. Den Strom für die Heizung kannst du zum ortsüblichen Preis ansetzen und die Steuern abziehen. Dein Ansatz mit 20 ct sollte da nicht schlecht liegen. Dein Invest muss sich ja auch bezahlt machen.
Denke da gibt es zwei Ansätze. seit 2023 ist eine PV Anlage auf Wohngebäude steuerfrei in der Anschaffung und steuerfrei in den Erträgen. Der Ertrag der Stromeinspeisung muss nicht mehr versteuert werden. Aber es gibt auch nichts zum abschreiben.
Wenn du die PV Anlage zur Heizung dazurechnest, schreibst du den Invest ab. Stromsteuer fällt keine An da du kein Strom verkaufst sondern nur Wärme erzeugst. Der Stromüberschuß geht ins Netz und die Erträge gehen als Gewinn ein. Was die bessere Rechnung ist muss von Fall zu Fall entschieden werden.
Das müsste als steuerfreie Nebenleistung zur Vermietung gehen. Nur halt Einkommensteuer, weil die Nebenkosten mit angegeben werden müssen. Man stellt den Stein ja in Rechnung und hat die keine direkten Kosten. Ich bin der Meinung, dass dadurch auch die Anlage abgeschrieben werden kann.
Mit 20 Cent wäre ich vorsichtig. Mit einem Zähler an der Wärmepumpe kann man nicht rausbekommen, ob das PV Strom war oder vom Netz gekauft
Ihr Glücklichen!
Wo wohnt ihr? Ich habe im Bereich der SH-Netz über 3 Monate gewartet bis der Zähler getauscht war, solange konnte ich mit meiner PV-Anlage nicht einspeisen. Und dann hat es noch weitere 6 Monate gedauert, bis der neue Zähler dann endlich bei denen im System angekommen ist.
Und ich habe mir sagen lassen, solche Zeiten sind leider keine Seltenheit.
Sie duerfen als PV Besitzer nicht benachteiligt werden (EU-Vorschrift) und schon gar nicht als Anlagenbesitzer bis 800 Watt.
Unter 800 Watt (EU Beschluss) gilt Ihre Anlage als ’nicht netzrelevant‘.
Also unmittelbar anmelden und dann anschliessen sollte erlaubt sein. Auch wenn der Netzbetreiber lange braucht bis er in die Poette kommt.
Es gibt keine Solarpolizei.
Hallo Winfried, warum auf den Zähler warten? Du hattest doch ein Zähler drin, entweder ein digitaler der zwar den eingespeisten Strom nicht zählt aber dein Eigenverbrauch wird durch die PV Anlage reduziert oder du hast noch ein alter Zähler der dir dein Stromverbrauch noch besser bilanziert. Und da du die PV Anlage im Probebetrieb betreibst passt alles. Wenig fragen und nix sagen. Die Sonne scheint auf die einen wie auf die anderen.
Mein Vermieter hat aus Sorge, dass sich die gesamte Dachterrasse bei starkem Wind vom Gebäude lösen könnte, der Anbringung der PV Module außen am Balkongeländer nicht zugestimmt. Jetzt stehen sie auf der Dachterrasse und können wegen diverser Verschattungssituationen nur 50% des möglichen Ertrages erbringen. Eigentlich Schade, aber ich freue mich trotzdem, wenn die Sonne scheint und meine Anlage kostenlosen, CO2-freien Strom produziert 😉
Mit Windkraftanlagen und Solargeländer könnte so viel für den Umweltschutz, für unabhängige Energiegewinnung und den Klimaschutz getan werden. Aber leider wird der wie so oft von Lobbygruppen ausgebremst. Da machen hoch gesteckte Klimaziele wenig Sinn, wenn man auf der Arbeitsebene solche Brocken in den Weg gelegt kriegt.
Hallo PV-Freunde,
die hier in den Beiträgen geschilderten negativen Erfahrungen mit Energieversorgern, hatte ich zum Glück in MSE in Mecklenburg Vorpommern nicht. Unabhängig von der Inbetriebnahme meines 600 Watt Balkonkraftwerkes erfolgte die problemlose Registrieung bei der Bundesnetzargentur sowie die Anmeldung bei den hiesigen Stadtwerken. Innerhalb einer Woche lagen die Bestätigungen beider Adressaten vor. Übrigens, wie von einigen Kommentatoren bereits erwähnt, eine „Gehnemigung vor dem Betrieb“ einer 600 Watt PV Anlage wird in keinem der Vordrucke verlangt.
Unsere Stadtwerke verzichten auch auf Austausch des alten „Ferraris-Zählers“ ,da der gesetzlich vorgeschriebene Austausch gegen digitale Zähler bis 2032 ohnehin erfolgt. Die schriftliche Bestätigung durch unsere Stadtwerke endet mit dem Satz: „Sollte ein Austausch des Stromzählers in eine Zweirichtungszähler notwendig sein, veranlassen wir alle Schritte für Sie. Durch den Austausch entstehen Ihnen keine Kosten. Bitte informieren Sie uns auch bei zukünftigen Veränderungen(z.B. Erweiterung oder Demontage). Alles klar?
Balkonkraftwerk von den Stadtwerken
Meine Reise zum eigens hergestellten Strom vom Balkon begann auf der Homepage meiner Stadtwerke (die mir Strom, Telefon und Internet verkaufen). Dort wurde mit einem Balkonstrom Gesamtpaket geworden. Die Voraussetzungen sollten bei mir passen: Eigentumswohnung, sonniger Balkon nach Südost, Außensteckdose vorhanden und noch nie genutzt. Die Stadtwerke schickten einen Mitarbeiter vorbei, der hat sich selber überzeugt und sein Ok für die Machbarkeit gegeben.
Als nächstes waren die Genehmigungen dran. Einerseits musste das Thema auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung und andererseits sollte das Bauamt der Welterbe-Stadt sein denkmalrechtliches Ok geben. Denkmal? Die Wohnung ist keine zehn Jahre alt, aber das Ensemble drumherum deutlich älter. Ein paar Formulare, etwas Geduld und alle Genehmigungen lagen vor. Das war vor ca. 1,5 Jahren.
Anstatt gleich nach Erteilung aller Genehmigungen den Auftrag zu erteilen, hatte ich im späten Herbst mit kurzen Tagen keinen Kopf für Solarstrom. Der Beginn des Krieges in der Ukraine hat mich dann wach gerüttelt und ich habe Mitte März 2022 bei den Stadtwerken meine Mini-PV-Anlage bestellt. „Vier bis sechs Wochen, dann melden wir uns zur Vereinbarung eines Installationstermins.“ Daraus wurden dann 50 Wochen Wartezeit. Auf Nachfrage bekam ich immer nur zu hören, dass nicht alle Komponenten geliefert werden können.
Seit Anfang März 2023 hängen nun zwei Module mit den üblichen 600 Watt am Balkon und werden täglich vom Regen gewaschen, Sonne gab’s kaum. Die Installation erfolgte durch zwei Techniker der Stadtwerke, volles Programm, Schukostecker raus, Wielandstecker rein, zwischen Wechselrichter und Wielandstecker hängt ein kleines Kästchen mit einem eigenen FI und einem schwer ablesbarem Ertragszähler. Nach knapp drei Stunden wurde das Installationsprotokoll unterschrieben. Da in meinem Fall die Stadtwerke gleichzeitig Netzbetreiber und Lieferant meiner Mini-PV-Anlage sind, war die Hürde mit der entsprechenden Abmeldung sehr niedrig. Nur der Hinweis auf die weitere Anmeldung im Marktstammdatenregister kam nur nach Rückfrage und durch eigene Recherche. Aber auch diese Anmeldung war online schnell erledigt (auch dazu findet man Video-Tutorials).
Nächste Wochen kommen die Stadtwerke noch mal vorbei und tauschen meinen wenige Jahre alten Stromzähler gegen einen neuen Zähler, der Verbrauch und Ertrag separat erfasst. Für mich ist dieser Tausch kostenfrei.
Hinter dem ehemaligen Schalter für die Außensteckdose im Wohnzimmer wohnt mittlerweile ein kleines Shelly Plus 1 PM Schaltrelais und funkt mir den Ertrag des Balkonkraftwerks in die entsprechende App.
Damit endet der erste Teil meiner Reise zum eigenen Strom. Während der langen Wartezeit hätte ich nicht mehr damit gerechnet, dass irgendwann mal Strom von meinem Balkon fließt. Die lange Wartezeit wurde wenigstens durch den Wegfall der Mehrwertsteuer entschädigt.
Im zweiten Teil der Reise wird es darum gehen, zu beobachten, was meine Mini-PV-Anlage reinspielt und wie ich meinen Verbrauch so.anpassen kann, dass ich sie bestmöglich nutze. Natürlich kreist schon die Frage im Kopf rum, ob sich ein Batteriespeicher den lohnt oder nicht? Hier gab es an anderen Artikeln ja durchaus wichtige Hinweise, dass so eine Batterie ökonomisch und ökologisch vielleicht doch nicht das beste ist. Und die Preise, die Zendure für sein SolarFlow aufruft, sind ja nicht ohne (zwischen 1399 € und 2999 € je nach Menge der Akkus).
Ich bin jedenfalls gespannt, wohin mich diese Reise noch führt …
Man kann sehr viele Berichte, Meinungen und Zusammenfassungen in Bezug auf BKW und Ferraris-Zählern lesen. Worauf ich leider keine Antwort finde ist folgende Frage:
Wenn ich mein 600W BKW beim Netzbetreiber anmelde, (was ja durch eine formlose Mail, alternativ Meldeportal des Netzbetreibers möglich ist). Darf ich das BKW dann direkt anschließen, oder muss ich zwangsweise warten bis der Zähler ausgetauscht ist? Wenn mir der Netzbetreiber einen Termin für den Austausch in 3 Monaten nennt, ist das ja auch nicht zielführend.
Danke für die interessante Seite. Der Anschluss meines Balkonkraftwerks war einfach und problemlos, ich hatte mir sogar eine Wieland-Steckdose montieren lassen, ohne dass ich das gemusst hätte. Die Meldung bei Netze Duisburg online war wegen grottenschlechter Software nicht möglich, also per Mail die Meldung, dass eine 600-Watt Anlage installiert ist. Einen Tag später die Antwort (und das von Netze Duisburg !!!!), ich soll ein Installationsprotokoll schicken. Ich denke, ich hab meine Aufgaben erledigt.