DZ4 schafft rechtssicheres Modell für Nullsteuersatz bei Photovoltaik-Mietanlagen

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Seit Jahresbeginn gilt für die Lieferung und Installation von privaten Photovoltaik-Anlagen ein Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer. Allerdings waren zunächst Mietmodelle bei den Plänen zu Steuersenkungen nicht direkt eingeschlossen. Mittlerweile hat das Bundesfinanzministerium (BMF) jedoch zumindest einen Entwurf für ein Schreiben mit weiteren Details veröffentlicht. So können unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Photovoltaik-Mietmodellen die Steuererleichterungen an die Kunden weitergegeben werden. DZ4 hat dafür ein eigenes rechtssicheres Modell entwickelt, wie es am Montag erklärte. Es macht dafür nun transparent, wie hoch der umsatzbefreite Mietanteil für seine Kunden jeweils sein wird.

Grundlage dafür sei das BMF-Schreiben von Ende Januar, dass allerdings noch ein Entwurf ist, jedoch Erläuterungen und Beispiele enthält. So werde erklärt, wann die Bedingungen für die umsatzsteuerbefreite Lieferung von Photovoltaik-Anlagen erfüllt sind. Dem BMF-Schreiben zufolge sind auch Mietkaufverträge, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, als Lieferung einzustufen und profitieren von der Umsatzsteuer-Absenkung.

So seien die komplette Photovoltaik-Anlage, die Installation und der Austausch von Komponenten mehrwertsteuerbefreit, nur für gewisse Serviceleistungen, wie etwa Versicherungen, gilt der Nullsteuersatz nicht. Diese Leistungen fielen sowohl bei der Miete als auch beim Kauf einer Photovoltaik-Anlage. „Wir begrüßen die Absenkung der Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen sowie die mittlerweile durch das BMF herbeigeführte Klärung zu dessen Anwendung auf Mietmodelle“, sagt DZ4-Geschäftsführer Christopher McLachlan. Aus seiner Sicht ist es für die Photovoltaik-Ausbauziele wichtig, dass Mieter und Käufer von den Steuererleichterungen profitierten.

Entsprechend der Kostenstruktur von DZ4 würden lediglich für zwölf Prozent der Miete weiterhin die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer anfallen. Dies betreffe Leistungen wie Versicherungen und das Anlagenmonitoring. Der überwiegende Anteil der Photovoltaik-Miete sei damit komplett umsatzsteuerbefreit, was die Kosten für die Photovoltaik-Anlage, die Installation sowie die Rücklagenbildung einschließe. DZ4 nennt einen weiteren Vorteil, denn unabhängig von künftigen Gesetzesänderungen sei den Kunden die Mehrwertsteuerbefreiung beim Austausch defekter Komponenten wie etwa des Wechselrichters oder des Stromspeichers für die gesamte Vertragslaufzeit sicher.

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