Hamburg will bis 2045 CO2-neutral werden, fünf Jahre früher als bisher geplant. Dazu hat der Senat eine Novelle seines Klimaschutzgesetzes beschlossen. Die Novelle wird nun den betroffenen Verbänden vorgelegt wird. Noch vor der Sommerpause soll die Bürgerschaft über die Gesetzesänderungen abstimmen.
Das Hamburgische Klimaschutzgesetz trat im Februar 2020 in Kraft. Damit wurde die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern und die Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung zur Pflicht. Die Umsetzverordnung hierzu gilt seit dem 01. Januar 2021 und die Photovoltaik-Pflicht greift seit 1. Januar 2023. Die Neufassung des Gesetzes sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:
Die Photovoltaik-Pflicht bei Dachsanierungen wird von 2025 auf 2024 vorgezogen. Neu in der Novelle vorgesehen ist auch, dass die Anlagen mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche belegen müssen.
Die kombinierte Nutzung von Dächern für Photovoltaik-Anlagen und Begrünung wird ab 2027 vorgeschrieben. Hamburg ist damit das erste Bundesland, das die Pflicht zu Photovoltaik-Gründächern einführt. Alternativ können auch Fassaden und Gebäudehüllen anstelle des Daches genutzt werden. Ab 2024 müssen Autostellplatzanlagen mit mindestens 35 Plätzen mit Photovoltaik-Anlagen überbaut werden.
Beim Austausch oder nachträglichem Einbau einer Heizungsanlage muss ab 2027 der Anteil erneuerbarer Energien 65 Prozent betragen. Bislang sind es 15 Prozent. Dafür will der Senat ab 2024 ein Förderprogramm aufsetzen. Die vorliegende Klimaschutznovelle sei „ausgewogen und technologieoffen“, so Jens Kerstan, Hamburger Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. „Wir werden die gesetzlichen Anforderungen weiterhin durch Information, Beratung, Förderung und Ausnahmetatbestände flankieren. Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung mit den Verbänden und Fachkreisen.“
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