Gemessen an der Landesfläche ist Brandenburg mit 94 Kilowatt pro Hektar das Bundesland mit der höchsten installierten Photovoltaik-Leistung. Beim Zubau liegt Bayern mit 761 Megawatt im Jahr 2021 vorn. Und Mecklenburg-Vorpommern ist das Bundesland mit der höchsten installierten Photovoltaik-Leistung nach Bevölkerungsproporz. Dann kommt das Bundesland an der Ostseeküste auf 1871 Kilowatt pro 1000 Einwohner, die bis Ende 2021 am Netz angeschlossen waren. Diese Statistiken sind auf einem Webportal der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) zu finden.
Gemessen an der Bevölkerungsdichte belegt das Land Brandenburg den zweiten Platz mit 1822 Kilowatt pro 1000 Einwohner, gefolgt von Sachsen-Anhalt mit 1570 Kilowatt. Die Schlusslichter bilden die drei Stadtstaaten mit deutlich unter 100 Kilowatt pro 1000 Einwohner. Den letzten Platz unter den Flächenländern belegte Nordrhein-Westfalen mit 366 Kilowatt pro 1000 Einwohnern.
Bei der installierten Photovoltaik-Leistung pro Quadratkilometer liegt Saarland mit 233 Kilowatt bundesweit vorn. Bayern kommt auf 229 Kilowatt, immerhin 20 Kilowatt mehr als der Quadratkilometer-Schnitt von Baden-Württemberg. Schlusslicht ist Niedersachsen mit 106 Kilowatt pro Quadratkilometer.
Auf der Seite verweist der Interessenverband auf die Flächennutzung für erneuerbare Energien der Bundesländer. Ende 2021 waren 59 Gigawatt Photovoltaik-Leistung in Deutschland installiert, davon 28 Prozent als Freiflächenanlage. Mehr als zwei Drittel aller Anlagen in Deutschland wurde auch Hausdächern oder als Fassadenelemente installiert. Der Ausbaupfad im EEG23 setzt voraus, mehr Photovoltaik-Freiflächenanlagen installieren zu müssen. Ob das Ziel, ab 2025 pro Jahr 22 Gigawatt Photovoltaik-Anlagen zu errichten, erreicht wird, wird auch davon abhängen, ob große Freiflächenanlagen gebaut werden, schreibt AEE. Die Bundesregierung strebt an, den Zubau jeweils etwa hälftig auf Freiflächen und Dächern zu erreichen.
Dabei sei es zu begrüßen, dass das EEG23 die Flächenkulisse für geförderte Photovoltaik-Anlagen ein Stück weit geöffnet hat. Mit dem aktuellen Gesetz können zum Beispiel schwimmende Photovoltaik-Anlagen oder auch Agri-Photovoltaik-Anlagen gebaut und gefördert werden. Zusätzlich kommt hinzu, dass mittlerweile ein 500 Meter breiter Streifen neben Autobahnen und Schienenwegen genutzt werden kann. Vor der Änderung waren es nur 200 Meter.
Photovoltaik-Freiflächenanlagen können überdies auf Konversionsflächen wie ehemaligen Mülldeponien oder Militärgeländen errichtet werden. Die Bundesländer konnte in Eigenregie über eine Länderöffnungsklausel minderwertiges Acker- und Grünlandland umfunktionieren, um darauf Photovoltaik-Projekte für die Ausschreibungen zu erlauben. Einige Bundesländer haben bislang davon Gebrauch gemacht, aber längst nicht alle.
Jedoch sind Freiflächenanlagen oftmals auch ohne EEG-Vergütung wirtschaftlich. Dann sind die Anlagen nicht an die Flächenkulissen und Größenbegrenzung des EEG gebunden. Im Jahr 2022 wurden förderfreie Solarparks mit einer Leistung von 772 Megawatt zugebaut.
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Hallo Marian,
vielen Dank für deinen interessanten Artikel. Aus den beiden folgenden Sätze daraus
„Jedoch sind Freiflächenanlagen oftmals auch ohne EEG-Vergütung wirtschaftlich. Dann sind die Anlagen nicht an die Flächenkulissen und Größenbegrenzung des EEG gebunden.“ bin ich nun verunsichert, wo denn PV-Freiflächenanlagen errichtet werden dürfen.
Ich dachte bislang, nur entlang Schienenwege und Autobahnen, auf Konversionsflächen und auf Benachteiligten Flächen dürfen PV-Freiflächenanlagen errichtet werden.
Jetzt frage ich mich, dürfen solche Anlagen grundsätzlich überall errichtet werden, wenn sie a) keine EEG-Vergütung in Anspruch nehmen und b) die zuständigen örtlichen/regionalen Behörden über einen z.B. vorhabensbezogenen Bebauungsplan genehmigen?
Freue mich über Rückanantwort.
Liebe Grüße
Karl
Hallo Karl
Vielen Dank für Ihre Frage. Genau wenn a) und b) zutreffen, kann meines Wissens eigentlich überall gebaut werden.
Die Beschränkung auf einen Streifen entlang vonvAutobahnen und Schienenwegen, sowie Konversionsflächen usw. besteht nur, wenn EEG-Förderung in Anspruch genommen wird.
Das heißt aber nicht, dass b) immer problemlos erfüllt werden kann. In einem Artikel über Agri-Photovoltaik in unserer Novemberausgabe 04/22 –“Mehr Akzeptanz durch Doppelnutzung“ steht, dass ein Projektentwickler in Mecklenburg-Vorpommern damit rechnet, dass ab 2026 keine Photovoltaikanlagen auf Agrarflächen mehr genehmigt werden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen damit etwas weiterhelfen.
Viele Grüße
Marian
„Die Schlusslichter bilden die drei Stadtstaaten mit deutlich unter 100 Kilowatt pro 1000 Einwohner.“
Den zwischengeschobenen Satz finde ich schwierig, so ganz ohne jegliche Einordnung. Da wäre schon noch ein zweiter möglich gewesen, der das erklärt und nicht nur aufzählt.
Das es einen Unterschied gibt zwischen Regionen die als unbewohnt gelten (EW/qm) und dicht bebauten Regionen wie in Stadtstaaten, macht den Vergleich eher fragwürdig.
Das auch in den 3 Städten noch Luft nach oben ist, muss man dabei nicht mal in Frage stellen.