50 Megawatt Photovoltaik wollte die Schweiz bei der ersten Auktionsrunde für große Anlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Einmalvergütung fördern. Wie aus der Übersicht der Pronovo AG hervorgeht, wurden 116 Gebote über insgesamt 43,6 Megawatt eingericht. Da damit das ausgeschriebene Auktionsvolumen nicht vollständig erreicht wurde, wurde es automatisch auf 90 Prozent aller gültigen Gebote gekürzt. Als Folge erhielten 94 Gebote mit zusammen 34,6 Megawatt den Zuschlag, dieser wurde wie in Deutschland nach dem Pay-as-bid-Verfahren vergeben.
Wie das Bundesamt für Energie mitteilte, haben sich Anlagen verschiedener Größenklassen an der Aktion beteiligt, mit Leistungen von 150 Kilowatt bis zu 1,5 Megawatt. Der festgelegte Gebotshöchstwert von 650 Schweizer Franken pro Kilowatt wurde demnach teilweise deutlich unterschritten: Die bezuschlagten Gebote bewegten sich zwischen 360 und 640 Schweizer Franken, der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 516,20 Schweizer Franken pro Kilowatt.
In der Schweiz erhalten Photovoltaik-Anlagen ohne Eigenverbrauch seit 2023 eine sogenannte hohe Einmalvergütung (HEIV). Diese entspricht maximal 60 Prozent der Investitionskosten von Referenzanlagen. Ab einer Anlagenleistung von 150 Kilowatt wird die Höhe der HEIV per Auktion bestimmt, die von der Pronovo AG abgewickelt wird.
Die nächste Auktionsrunde findet vom 17. April bis zum 1. Mai 2023 statt. Die Auktionsbedingungen sollen zeitnah auf der Website von Pronovo publiziert werden.
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Die Schweiz sollte sich schleunigst überlegen, ob nicht das Modell der garantierten Einspeisevergütung das zukunftsträchtigere ist. Bei der schweizer Einmalvergütung muss man außer den jetzigen Marktverhältnissen noch eine gute Prognose über die zukünftigen machen. Der vorsichtige Kaufmann rechnet mit fast keinen Erlösen nach einigen Jahren, weil an der Börse bei Stromüberangebot immer nur die Grenzkosten erzielt werden können. Die Grenzkosten bei PV sind aber fast null. Ein Überangebot muss bei einem Gut der Daseinsvorsorge die Regel sein, denn Zeiten des Unterangebots werden volkswirtschaftlich schnell unkalkulierbar teuer.
Das einzig funktionierende Vermarktungsmodell wären dann für PV-Anlagen PPAs. Dieser Markt wird aber immer kleiner bleiben, als es dem Strombedarf entspricht, weil die Abnehmer (Großverbraucher und Weiterverkäufer) sich aufgrund des systemimmanenten Überangebots an der Börse billiger eindecken können als mittels PPA. Das bedeutete, dass nicht alle PV-Anlagen, die für die Vollversorgung benötigt werden, über PPAs finanziert werden können.
Die Idee, dass sich die unflexiblen und unsicheren Erneuerbaren Erzeuger an einem „freien“ Markt bewähren könnten, war von Anfang an zum Scheitern verurteilt. An der Unterzeichnung von ohnehin nicht sehr großen Ausschreibungsvolumina sieht man, dass die potentiellen Betreiber dieser Anlagen das genauso sehen.
Beim Überdenken ihrer Förderstrukturen könnte die Schweiz Fehler, die man in Deutschland gemacht hat, auch gleich vermeiden. In Deutschland kam es z.B. zu Unterzeichnungen, als die Modulpreise stiegen, und bei den Ausschreibungen für große Dachflächen. Bei den letzteren lag es wohl an den schwierigeren Eigentumsverhältnissen der Gewerbebauten. Aufgrund des begrenzten Potentials an Dachflächen, die für große PV-Anlagen in Frage kommen, könnte man da auf Ausschreibungen auch gänzlich verzichten, und an den Ausschreibungsergebnissen für Freiflächenanlagen orientierte Einspeisevergütungen festlegen.