Abo Wind bringt weiteres Photovoltaik-Speicher-Kraftwerk aus Ausschreibungen ans Netz

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In Lahr in Rheinland-Pfalz hat Abo Wind ein Hybridprojekt aus den Innovationsausschreibungen fertiggestellt. Das kombinierte Photovoltaik-Speicher-Kraftwerk hatte ersten Ausschreibung dieser Art im Herbst 2020 einen Zuschlag erhalten. Das Photovoltaik-Kraftwerk hat eine Leistung von 4,27 Megawatt. Der Batteriespeicher verfügt Abo Wind zufolge über eine Leistung von 1,5 Megawatt und 2,2 Megawattstunden Kapazitäten. Das Hybrid-Kraftwerk befinde sich zudem in unmittelbarer Nähe eines Windkraftwerks, was Abo Wind 2016 ans Netz brachte und anschließend an die Energiegenossenschaft Solix veräußerte.

Die guten Beziehungen zur Gemeinde hätten auch für eine zügige Umsetzung des neuen Projekts geführt, erklärte Thomas Treiling, Bereichsleiter Projektentwicklung Wind und Solar Deutschland. Bereits im Juli 2022 hatte Abo Wind sein erstes Photovoltaik-Speicher-Kraftwerk in Betreib genommen, was über einen Zuschlag aus den Ausschreibungen verfügt. Es befindet sich ebenfalls in Rheinland-Pfalz, und zwar im Ort Wahlheim. Beide Hybridanlagen seien gemeinsam mit dem Solarpark „Aulendorf“ an die Stadtwerke Tübingen verkauft worden, hieß es weiter.

Ein großer Nachteil, den Betreiber wie Abo Wind monieren, ist, dass die Speicher aus den Innovationsausschreibungen kein Netzstrom beziehen dürfen. Sie müssen die Vorgaben für positive Sekundärregelleistung erfüllen und dürfen zur Verschiebung der Einspeisung des Stroms aus der angeschlossenen Erneuerbaren-Anlage genutzt werden. Wenn Sie Strom aus dem Netz speichern, um die EEG-Förderung nicht zu verlieren. „An dieser Stelle sollte der Gesetzgeber nachschärfen“, sagt Julia Badeda, Bereichsleiterin für Hybride Energiesysteme und Speicher. „In der aktuellen Regelung kann der Speicher nicht sein volles Potenzial als netzstützendes Element entfalten. Es ist heute schon messtechnisch möglich, zu differenzieren, welcher Anteil des Stroms regenerativ erzeugt und eingespeichert wurde.“ Eine EEG-Regelung sollte daher „kein Hindernis für einen volkswirtschaftlich sinnvollen Einsatz“ sein.

Zumal die Bedingungen für die Innovationsausschreibung mit der letzten Runde im Dezember 2022 geändert wurden. Nun gibt es die gleitende, statt der fixen Marktprämie für die Hybrid-Kraftwerke. Auch in diesem Fall wünscht sich Abo Wind eine Rückkehr zum alten Modell. Das Ergebnis der Umstellung war, dass es bei der letzten Auktion gerade mal ein Gebot gab und die Runde somit stark unterzeichnet war.

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