Im Januar sind die Preise an den Strombörsen deutlich gesunken. Der durchschnittliche Spotmarktpreis lag mit 11,783 Cent pro Kilowattstunde deutlich unter den 25,2 Cent pro Kilowattstunde des Vormonats. Auch im Januar 2022 – noch vor Ausbruch des Ukraine-Kriegs – lag der Spotmarktpreis mit 16,773 Cent pro Kilowattstunde wesentlich höher. Ebenso deutlich niedriger fielen die Marktwerte für Solar und Wind im Januar aus. Der Marktwert Solar halbierte sich gegenüber dem Dezember von 24,66 auf 12,29 Cent pro Kilowattstunde. Im Januar 2022 hatte der Marktwert für den Strom aus Photovoltaik-Anlagen bei 17,8 Cent pro Kilowattstunde gelegen.
Auch die Marktwerte für Windkraft an Land und auf See gingen gegenüber dem Dezember weiter zurück. Sie erreichten im Januar Werte von 8,726 und 9,650 Cent pro Kilowattstunde. Photovoltaik-Anlagen erzeugen naturgemäß im Januar wenig Solarstrom. Doch die phasenweise hohe Einspeisung der Windkraftanlagen ließ die Preise an den Strombörsen sinken. So gab es im Januar gleich am ersten Tag des Jahres zwischen 0 und 14 Uhr negative Strompreise.
Der Solarstrom aus ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt, die nach dem EEG eine Anschlussvergütung für den eingespeisten Solarstrom bis 2027 erhalten, ist in diesem Jahr auf 10 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Ursprünglich sollte die Höhe des durchschnittlichen Jahresmarktwerts Solar gezahlt werden. Für 2022 trifft dies auch zu und die Betreiber der Ü20-Anlagen erhielten 22,3 Cent pro Kilowattstunde abzüglich der Vermarktungsgebühr von 0,184 Cent pro Kilowattstunde. Mit der Strompreisbremse im Dezember verabschiedete die Politik jedoch eine Änderung im EEG 2023, die nun vorsieht, dass für die ausgeförderten Anlagen maximal 10 Cent pro Kilowattstunde gezahlt werden. (Mehr zu diesem Thema finden Sie auch in unserer März-Ausgabe des pv magazine Deutschland.) Sollte der durchschnittliche Jahresmarktwert Solar höher liegen, wandert die Differenz als Guthaben auf das EEG-Konto.
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An dem Notnagel 10ct sieht man, dass der Börsenpreis ein denkbar schlechter Indikator ist für das, was Ü20-Betreibern zustehen sollte. Auf der Erzeugerseite sollte das gezahlt werden, was es kostet, den Strom herzustellen, nicht das, was man bei Ausnutzung allen Erpressungspotentials erlösen kann.
Wie sollte diese Lösung aussehen? Die Garantiedauer von 20 Jahren – wie bisher – ist ein völlig willkürlich gewählter Wert. Warum nicht 19 oder 21? Oder 18 oder 22? Die Einspeisevergütung sollte „auf ewig“ gewährt werden, aber mit degressivem Satz. Die Degression kann schon vor Ablauf der 20 Jahre einsetzen und sollte größere Stufen vermeiden. Das Ende der Degression sollte sich an dem orientieren, was aktuelle Anlagen in Ausschreibungen erzielen. Weniger ist der Strom aus abgeschriebenen Kleinanlagen schließlich nicht wert. Wer irgendwann aussteigt, um den Strom selber zu verbrauchen oder die alte Anlage zu entsorgen, verliert das Recht auf die Einspeisegarantie.
Aus dem notnagel zeigt sich eher, dass ihre Idee, stromnetz und Erzeugung, in Staatsmann zu übergeben vielleicht eher hinkt als springt.
Wenn wird umgekehrt ein Schuh draus. Alle,pv Anlagen,sollten den jahresmarktwert solar erhalten. Die Elektronen sind identisch und die Verfügbarkeit ebenfalls. Es ist anlagenbetreibern unverständlich warum Ihre neue Anlage weniger Wert ist, als die ausgeförderte Anlage.
Vorteil:
Rückkehr zum marktprinzip
Weniger Bürokratie/Verwaltung bei den VNBs
Keine Diskussionen im Sinne von“strommarktpreis ist hoch, also sollte ich auch mehr bekommen “ denn nach weniger Vergütung bei günstigen Marktpreis fragt niemand
Die willkürliche Festsetzung von 20 Jahren ist im Endeffekt eine nebelkerze, da es um die Förderung von einer Technologie ging und hier wirtschaftliche planbarkeit im Vordergrund steht
JCW schreibt.
An dem Notnagel 10ct sieht man, dass der Börsenpreis ein denkbar schlechter Indikator ist
@ JCW
Der Börsenpreis ist kein Notnagel, sondern für die Netzbetreiber ein Instrument, womit sie „Virtuell“ bestimmen können was Sache ist. beeinflussen
Bekanntlich muss der Ökostrom seit 2010 separat am Spotmarkt der Börse verkauft werden .
Zum Verkaufen dort gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen den Day Ahead Handel. Da wird nach Angebot und Nachfrage der Preis bestimmt. Das heißt wenn die Erneuerbaren da angeboten werden, verdrängen sie nach dem Merit Order Prinzip die teuren Gaskraftwerke und der Börsenpreis bleibt niedrig, und gleichzeitig sparen wir Gas. Werden die Erneuerbaren allerdings Intra Day angeboten, mit anderen Worten nach dem Prinzip alles muss raus, dann bleiben die Börsenpreise hoch, und lediglich die Schnäppchenjäger freuen sich, über das was raus muss. Die Verbraucher – neuerdings der Staat – zahlen wegen dem paradoxen System höhere EEG Umlage.