1. Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit 1950 Megawatt geöffnet

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Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in diesem Jahr eröffnet. Sie wird das anvisierte Volumen von 1950 Megawatt haben. Der Stichtag für die Gebotsabgabe ist der 1. März. Zuschläge werden seit diesem Jahr für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einem Megawatt Leistung erteilt. Die Leistungsgrenze war mit dem EEG 2023 von 750 auf 1000 Kilowatt* angehoben worden. Dazu kommt, dass Gebote für Freiflächenanlagen bis 100 Megawatt, nicht nur bis 20 Megawatt zulässig sind.

Erst unlängst hatte die Bundesnetzagentur auch von der rechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Höchstwert für Ausschreibungen anzuheben. Er liegt für die Runden 2023 für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bei 7,37 Cent pro Kilowattstunden. Damit soll den gestiegenen Komponenten-, Installations- und  Finanzierungskosten Rechnung getragen werden und eine neuerliche Unterzeichnung vermieden werden. Im Vorjahr ist das ausgeschriebene Volumen in keiner Runde voll ausgeschöpft worden. Für die Runde im November senkte die Bundesnetzagentur sogar das ursprünglich geplante Volumen von 1200 auf 890 Megawatt. Dennoch gab es am Ende nur Zuschläge für 104 Gebote von Photovoltaik-Projekten mit insgesamt knapp 609 Megawatt. Mit 5,80 Cent pro Kilowattstunde bewegte sich der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert auch nur knapp unter dem im Vorjahr geltenden Höchstwert von 5,90 Cent pro Kilowattstunde.

Mit dem neuen Jahr sind auch wieder mehr Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten möglich. Mittlerweile haben 9 der 16 Bundesländer von einer entsprechenden Öffnungsklausel im EEG Gebrauch gemacht und erlauben in einem individuell festgelegten Rahmen Photovoltaik-Freiflächenanlagen in diesen Gebieten. Mit Abstand das größte Kontingent stellt dabei Bayern zur Verfügung – mit 200 Zuschlägen pro Jahr, die zulässig sind. Nordrhein-Westfalen hat die zulässige Gebotsmenge in diesem Jahr auf 300 Megawatt für solche Anlagen verdoppelt. In Baden-Württemberg sind sogar 500 Megawatt pro Kalenderjahr für solche Anlagen freigegeben. Daneben erlauben auch Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den benachteiligten Gebieten.

Insgesamt sollen in diesem Jahr Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit insgesamt 5850 Megawatt erfolgen. Die weiteren Termine sind 1. Juli und 1. Dezember. Für Photovoltaik-Dachanlagen ab einem Megawatt Leistung gibt es ebenfalls drei Ausschreibungsrunden in diesem Jahr. Die erste Runde mit knapp 217 Megawatt Volumen ist bereits eröffnet und hat den Stichtag 1. Februar. Insgesamt sollen in diesem Segment in diesem Jahr 650 Megawatt ausgeschrieben werden, wobei auch hier der zulässige Höchstwert gegenüber 2022 deutlich auf 11,25 Cent pro Kilowattstunde angehoben wurde.

*Anmerkung der Redaktion: Natürlich sind es 1000 Kilowatt und nicht 1000 Megawatt. Wir haben dies nachträglich korrigiert. Vielen Dank für den Leserhinweis.

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