Ein Ehepaar hat ein Grundstück am Ortsrand von Naurath/Wald im Landkreis Trier-Saarburg. Es hat sich überlegt, dort eine Kleinwindanlage zu errichten. Doch es hat die Rechnung ohne die Gemeinde und den Landkreis gemacht. Diese verwehren bisher die Genehmigung und verweisen auf einen Flächennutzungsplan, der die Errichtung von Großwindkraftanlagen nur auf speziell ausgewiesenen Konzentrationsflächen im Landkreis vorsieht. Dabei ist auch ein Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohnbebauung vorgesehen, was jegliche Dimension des Anwesens sprengt.
Den Eheleuten blieb nur der Weg vor Gericht, um die Genehmigung der Anlage doch noch durchzusetzen. Dirk Legler, ein auf Energie- und Umweltrecht spezialisierter Rechtsanwalt der Kanzlei Günther vertritt das Ehepaar. Hat in der ersten Instanz jedoch wenig Erfolg: Das Verwaltungsgericht Trier macht sich die Argumente des Landkreises und der Kommune zu eigen. auch die Berufung wurde nicht zugelassen. Es musste daher der aufwändige Weg des Berufungszulassungsverfahren beim Oberverwaltungsgericht Koblenz bestritten werden. Das war aufwändig, aber erfolgreich, was aus Sicht des Anwalts bereits ein immenser Zwischenerfolg ist. „Wir haben die Zulassung der Berufung erreicht. Obwohl die Gemeinde einen erfahrenen Rechtsprofessor mandatiert und massiv gegengehalten hat. Es mussten sehr viele Schriftsätze produziert werden. Viel mehr als erwartet. Aber wir waren erfolgreich“, so der Rechtsanwalt.
Seine Hoffnung: Beim Oberverwaltungsgericht findet die „Verhinderungsplanung der Gemeinde“ bisher keine Zustimmung. „Anders als beim Verwaltungsgericht Trier wird von den obersten Richtern in Rheinland-Pfalz erkannt, dass Kleinwindanlagen anders als Großwindanlagen zu behandeln sind. Ein Abstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung mag bei Großwindanlagen verhältnismäßig sein, bei einer unter 30 Meter hohen Kleinwindanlage zum Eigenverbrauch ist das unverhältnismäßig.“
Mit dem Urteil im Berufungsverfahren könnte somit ein Präzedenzfall geschaffen werden. Doch Gerichtsverfahren kosten Geld – insgesamt werden etwa 15.500 Euro für die Weiterführung des Falls benötigt. So sucht die Kanzlei Sponsoren. Schon ab 10 Euro könnten sich diese beteiligen, die Anmeldung auf der Aequifin-Plattform dafür ist kostenlos. Dort stünden dann auch weitere Details und Schriftsätze zu dem Fall zur Verfügung. Bis Ende Februar muss die Summe zusammenkommen, damit es weitergehen kann.
Dirk Legler liegt der Fall am Herzen und im Magen. „Aus meiner Sicht kann es nicht sein, dass seitens der Behörden und Gerichte in Deutschland immer wieder für Kleinwindanlagen die gleichen Maßstäbe angesetzt werden wie für Großwindanlagen“, sagt der Rechtsanwalt im Gespräch mit pv magazine. „Insbesondere bei der Frage, ob der 1000-Meter-Abstand zur Wohnbebauung Sinn macht oder nicht, muss daher meines Erachtens dringend differenziert werden.“ Denn bislang führt die Regelung dazu, dass pauschal jede Windanlage, sei sie noch so klein, abgelehnt werden könne.
„Das ist unverhältnismäßig und wir haben die Hoffnung, dass dies endlich einmal seitens eines deutschen Obergerichtes auch rechtskräftig festgestellt wird“, sagt Legler weiter. Das wäre dann auch eine Präzedenzentscheidung mit Strahlkraft auf dezentrale Kleinwindprojekte in ganz Deutschland und würde im Sinne des Klimaschutzes sehr helfen, bei den Behörden endlich einmal eine differenzierte Betrachtung zu erreichen. Davon könnten am Ende auch die Photovoltaik-Anlagen profitieren, bei denen es vielerorts auch bei den Genehmigungen noch hapert.
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Im Privaten ist es nicht anders – WEGs und Vermieter verhindern immer wieder Balkonkraftwerke wegen „optischer Beeinträchtigung“, gerade heute in der ZEIT: https://zeit.de/green/2023-01/solaranlage-balkon-konstanz-landesgericht-eigentuemer
Daher Privilegierung nach §20 Abs. 1 WEG / § 545 BGB, wie von der Justizministerkonferenz gefordert!
Der Paragraph 35 Baugesetzbuch wurde ja gerade dahingehend angepasst um größere PV Anlagen schneller errichten zu können.
Dies ist der Presse aber leider noch nicht aufgefallen;-) .
Wir allerdings als Projektierer haben im Moment mehr Anfragen im MWp Bereich als 10kWp Anfragen….so schnell kann sich die Lage drehen.
Gruß Jochen
Windkraft ist in Deutschland nur sinnvoll mit sehr hohen Megawatt-Windkraftanlagen. Wer ein mit 30m angebliches „kleines“ Windrad aufstellen will sollte das nur auf Inseln, großen eigenen Ländereien, einsamen Bergen oder sonstwo weit weg von der hierzulande sehr dichten Bevölkerung wollen und dürfen. Am Ortsrand steht der Ertrag für die Betreiber in keinem Verhältnis zur Belastung der Allgemeinheit. Mit so einem stupiden Egotrip schadet man der Energiewende nur. Aufhören und das offenbar überschüssige Geld anders investieren.
Was ist das Problem an so einer Minianlage für das Umfeld?
Welche (unverhältnismäßig) großen Belastungen sind denn für die Allgemeinheit zu befürchten?
Genau das wird das klären, daher ist es wichtig.
Sehe ich genauso. Das gleiche Geld in eine PV-Anlage mit großem Speicher investieren. Die Anlage würde wahrscheinlich schon laufen und statt dass sich Nachbarn darüber beschweren, hätten sie bestimmt schon nachgezogen.
Windkraft lohnt sich erst ab 100 Meter. Allerdings sollten auch hier die Gemeinden ganz schnell neue Gebiete ausweisen, denn die Energiewende geht noch viel zu langsam.
Ich verstehe hier die Argumente nicht. Ob die kleine Windkraftanlage wirtschaftlich ist oder eine PV Anlage besser ist steht doch gar nicht zur Diskussion und eine Ergänzung der PV Anlage für sonnenarme Zeiten kann doch auch sinnvoll sein.
Es gibt z. B. Amateurfunker die im dichtbesiedelten Gebieten (Reihenhäuser) Funkmasten mit ca. 15 m Höhe habe, warum darf dann an so einem Mast sich nicht auch ein Flügel drehen?
Fortbewegung ist in Deutschland mit der sehr dichten Bevölkerung nur sinnvoll mit sehr niedrigen Kilowatt Fahrzeugen. Wer in Deutschland ein Fahrzeug mit 200 kW betreiben will, sollte das nur auf dem Nürbergring, unbewohnten Inseln oder großen eigenen Ländereien dürfen. Auf öffentlichen Straßen steht der Nutzen für die Betreiber in keinem Verhältnis zur Belastung der Allgemeinheit. Aufhören und das offenbar überschüssige Geld anders investieren.
Mittlerweile sollte sich herumgesprochen haben, dass es bei regenerativen Energien nicht um ein Entweder-Oder geht sondern ein Sowohl-als-Auch. Vermutlich ist eine PV-Anlage – wie Herr Iltmanns sie vorschlägt – wirtschaftlicher, aber vielleicht gibt es die ja dort schon, und das schließt nicht aus, dass eine kleine Windkraftanlage auch was bringt. Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist. Grundsätzlich gehören all diese Verhinderungsparagraphen und -Verordnungen auf den Prüfstand.
Was ich allerdings naheliegender als ein Crowdfunding fände, wäre eine finanzielle Unterstützung der Eheleute im geschilderten Rechtsstreit durch die Erzeuger von Klein-Windkraftanlagen! Schließlich geht es um ihren Markt!
Es wäre nur Mist, den Kleinviehwindanlagen in(!) oder zu nahe an Wohngebieten machen würden, aber kaum Strom. Ich behaupte dass durch Abschattung viel mehr PV-Ertrag in der Umgebung verloren geht als dass so ein Windrädchen in wenigen Starkwindstunden im Jahr erzeugen kann. Vom Generve für die Anwohner ganz zu schweigen. Mit so was torpediert man die Energiewende und fördert sie nicht.
So ein Amateurfunker wird bei PV-Betreibern in der Nachbarschaft auch beliebt sein, begann mit dem Hobby aber meist vor dem Jahr 2000 bzw. dem Internet oder dem Mobilfunk mit den ebenfalls heißgeliebten Funkmasten – die im Gegensatz zu Kleinwindkraft Nutzen bringen.
Wo bitte stehen solche Kleinanlagen, wieviel erzeugen sie, was kosten sie? Wo sind die Beispiele, die Vorzeigeanlagen? Sind Fehlanzeige! Wer irgendwo an der irischen Küste ein Cottage hat kann es dort mit der Kleinwindkraft ja mal probieren, aber doch nicht an deutschen Wohngebieten demonstrieren dass so ein Winzding nicht annähernd soviel taugt wie eine echte Megawatt-WKA mit der nötigen Größe. Und dann auch noch für die unsinnige Provokation prozessieren wollen, finanziert mit den Spenden anderer Leute. Wie wäre es mit überzeugen?
Und nein, einen Markt für Klein-Windkraftanlagen gibt es nicht, denn das ist abgesehen von bereits beschriebenen Spezialanwendungen nur Dummenfang, ähnlich wie übergroße Akkus und Notstromaggregate aller Art für Leute die unbedingt „off grid gehen“ wollen. Die einzigen Rotoren in der Größe, die funktionieren, findet man an Hubschraubern, und gottlob verhindern Gesetze dass begüterte Egoisten sich Landeplätze in Wohngebieten errichten.
Leute!
Wenn Kleinwindanlagen nicht rentabel sind (was ich auch glaube) so machen sie doch Spass!
Die Menschen kaufen auch zB einen Ferrari und können damit zumeist nicht schneller fahren als alle anderen mit einer Rostlaube.
Vor allem aber Speicher sind auch nicht rentabel in aller Regel in keinster Weise nicht einmal annähernd und dabei erzeugen Speicher keinen Strom sondern verbrauchen Energie im Betrieb und in der Herstellung. Windkraftanlagen dagegen erzeugen Strom und das zu Zeiten wo vom Dach wenig bis nichts kommt!
Zu den Behörden: Ich „darf“ mein Haus verkommen lassen einen Schrotthaufen in der Einfahrt parken etc. alles ultrahässlich. Viele Gebäude, vor allem Industrie sehen maximal bescheiden aus.
Da ist ein Windrad ein Schmuckstück gegen.