Bonn weitet Förderung von Photovoltaik-Anlagen aus und nimmt sich auch Solarthermie an

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Im neuen Jahr wird Bonn sein bisheriges „Förderprogramm Photovoltaik“ zum Förderprogramm Solares Bonn“ ausweiten. Dann soll nicht nur Photovoltaik, sondern auch Solarthermie in der ehemaligen Bundeshauptstadt geförderten werden, wie der Rat der Stadt am Donnerstag beschloss. Die Zuwendungen können dabei von privaten und gewerblichen Gebäudeeigentümer sowie Pächtern von Dächern, die eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage dort errichten wollen, beantragt werden. Eine weitere Neuerung sei eine stärkere Fokussierung der Förderung auf soziale Gerechtigkeit.

Diese wird etwa bei den Zuschüssen für Stecker-Solar-Geräte berücksichtigt. Photovoltaik-Balkonmodule würden demnach mit bis zu 600 Euro gefördert. Wenn die Mieter jedoch aus finanzschwachen Haushalten kommen, sollen sogar 800 Euro für die Installation von Stecker-Solar-Geräten gezahlt werden. Überdies soll ein Bonus helfen, dass mehr Photovoltaik-Mieterstrommodelle in der Stadt umgesetzt werden. Auch die Solarförderung auf den Dächern im geförderten Wohnungsbau werde verdreifacht – inklusive Bonus-Zahlungen für die verbleibenden Zweckbindungsjahre.

„Macht die Dächer voll“

Zudem zielen die Zuschüsse nicht nur auf Einfamilienhäuser ab, sondern auch größere Wohnkomplexe. Im Teilsegment der Wohngebäude bis drei Wohneinheiten wird eine neue Förderung mit dem vielsagenden Titel „Macht die Dächer voll“ eingeführt. So würden die Zuschüsse nur noch gezahlt, wenn die gesamte geeignete Dachfläche mit Photovoltaik oder Solarthermie ausgestattet werde. Bei der Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern ab vier Wohneinheiten werde so der Zuschuss auf 300 Euro pro Kilowatt verdreifacht. Die Vorgabe, die Dächer voll belegen zu müssen, gibt es in dieser Kategorie nicht. Für PVT-Kollektoren, die durch die Kombination von Photovoltaik und Solarthermie auf derselben Fläche gleichzeitig Solarstrom und Solarwärme erzeugen, gebe es künftig ebenfalls diesen hohen Zuschuss von 300 Euro je installiertem Kilowatt.

Wenn die Photovoltaik-Anlagen auf Baudenkmälern und in Denkmalbereichen entstehen, wird der Zuschuss auf 200 Euro pro Kilowatt verdoppelt, wie es von der Stadt hieß. Die maximale Förderhöhe könne bei Baudenkmälern zudem zehn Prozent höher liegen, wenn nachgewiesen wird, dass für eine denkmalgerechte, farb- oder materialangepasste Ausführung Mehrkosten von mindestens 20 Prozent entstanden sind. Für die Kombination von Photovoltaik und Gründach gebe es zusätzlich einen Bonus von 100 Euro pro Kilowatt.

Neuerungen für das Gewerbe

Mit seinem Förderprogramm will Bonn jedoch nicht nur Privat- und Mietshäuser mit Photovoltaik-Anlagen versehen sehen. Es ist auch explizit an das Gewerbe gerichtet, für die es 2023 drei wesentliche Neuerungen geben wird. Die Förderquote für Photovoltaik auf Nicht-Wohngebäuden wie Gewerbehallen oder Büros wird auf 200 Euro pro Kilowatt verdoppelt und die maximale Förderhöhe je Objekt auf 25.000 Euro angehoben. Neu eingeführt werde erstmals eine Förderung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zum Beispiel auf Unternehmens-Parkplätzen, Parkplätzen von Supermärkten oder Baumärkten, aber auch in Flächendoppelnutzung in der Ackerbau- oder Grünlandnutzung, also Agri-Photovoltaik, sofern eine Baugenehmigung für ein solches Projekt vorliegt.

„Besonders freue ich mich, dass wir unser Förderprogramm noch mal sozial nachgeschärft haben“, sagte Oberbürgermeisterin Katja Dörner nach der Verabschiedung. „Auch Bonnerinnen und Bonner in Mietwohnungen können jetzt mit geförderten Solarpanels an Balkonen nicht nur ihre Stromrechnung deutlich reduzieren, sondern einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten.“ Im Zuge des im September 2021 gestarteten „Förderprogramms Photovoltaik“ sind nach Angaben der Stadt bisher 1286 Zuschüsse für Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 967ß Kilowatt bewilligt worden. Das Fördervolumen habe dafür bei 1,6 Millionen Euro gelegen und sei aus städtischen Mitteln finanziert worden.

Je zwei Millionen Euro Förderung für 2023 und 2024 vorgesehen

Für das neue „Förderprogramm Solares Bonn“ sind für 2023 und 2024 jeweils zwei Millionen Euro vorgesehen. Final darüber entschieden werden soll mit der Verabschiedung des Haushaltsplans 2023/24 im April kommenden Jahres. Die Finanzierung des Förderprogramms sei bis zur Haushaltsgenehmigung über Mittel aus der „Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen“ des Landes Nordrhein-Westfalen gesichert. Anders als bei solchen Förderprogrammen sonst üblich, darf mit Einführung der neuen Richtlinie „Solares Bonn“ die Beauftragung, der Kauf und die Installation der Solaranlagen bereits vor Förderantragstellung erfolgen. Allerdings müsse der Antrag spätestens drei Monate nach der Schlussrechnung eingereicht werden, wie der Website der Stadt zu entnehmen ist.

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