Die dritte Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in diesem Jahr war deutlich unterzeichnet. Der stockende Ausbau werde durch die mögliche Erlösabschöpfung noch verstärkt, heißt es vom Hamburger Energieversorger Lichtblick. Deswegen sei eine höhere EEG-Vergütung und eine Übergewinnsteuer – statt der geplanten Erlösabschöpfung –notwendig.
Von den ursprünglich anvisierten 1200 Megawatt erhielten bei der letzten Ausschreibungsrunde Gebote mit einem Gesamtvolumen von 609 Megawatt einen Zuschlag von der Bundesnetzagentur. Allerdings war das ausgeschriebene Volumen bereits im Vorfeld auf 890 Megawatt reduziert worden. Die Abgabefrist für die Photovoltaik-Ausschreibungen war Anfang November und damit vor der Bekanntgabe einer möglichen Erlösabschöpfung im Strommarkt. „Wenn die Investitionsbereitschaft bereits vor der Erlösabschöpfung so nachlässt, wird der Markt im nächsten Jahr versiegen. Der Photovoltaik-Ausbau 2023/2024 wird weitestgehend gestoppt – Deutschland läuft in eine Ausbau-Lücke“, erklärt Lichtblick-Chefjurist Markus Adam.
Eine zunächst vorgesehene Änderung des EEG mit höheren Vergütungssätzen für Photovoltaik-Projekte wurde Ende November vom Kabinett gekippt. Sie war kurzzeitig im Gesetzentwurf zur Strompreisbremse vorgesehen. Dies sei ein fatales Signal für den so dringend benötigten Turbo-Ausbau der Erneuerbaren, heißt es von Lichtblick weiter. Das Unternehmen fordert deswegen eine Erhöhung der EEG-Vergütung, um den inflationsbedingt gestiegenen Hardware- und Service-Kosten bei der Errichtung von Erneuerbaren-Anlagen Rechnung zu tragen.
„Außerdem braucht es statt der geplanten Erlösabschöpfung eine Übergewinnsteuer für Erneuerbare“, so Adam. Statt riskante Eingriffe in die Wertschöpfungskette und die Großhandelsmärkte vorzunehmen, solle der Staat die tatsächlichen, durch die Krise gestiegenen Gewinne der Anlagenbetreiber zusätzlich besteuern. Vorbild könne die geplante Zusatzsteuer für die Erdgas-, Kohle- und Ölindustrie sein.
Das Unternehmen ist zudem der Auffassung, dass der Gesetzentwurf, mit dem die EU-Erlösobergrenze im deutschen Strommarkt umgesetzt werden soll, gegen EU-Recht verstößt und die Eigentumsgarantie verletzt. Es beruft sich dabei auf ein in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten und erwägt eine Klage, hieß es Ende November.
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„Statt riskante Eingriffe in die Wertschöpfungskette und die Großhandelsmärkte vorzunehmen, solle der Staat die tatsächlichen, durch die Krise gestiegenen Gewinne der Anlagenbetreiber zusätzlich besteuern.“
Dem kann ich nur allerstärkstens beipflichten! Die aktuell geplanten Abschöpfungen von (virtuellem) Umsatz sind bürokratisch, ungerecht und nicht zielführend.
@Thomas, leider kann ich Ihnen da nur voll zustimmen!
Aber was wäre wenn der Staat eine einspeising von um die 20 €cent/kWh oder höher garantieren würde?
Mein Energieversorger hat mal eben mehr als 60 €cent/kWh angekündigt……
Bliebe da bei einer Einspeisung von 20 €cent/kWh nicht ausreichen Spielgeld für Verwaltung und Vertrieb übrig?
Der Strommakt gehört dringend aufgeräumt; und zwar umgehend und sofort!