BDEW ver­öf­fent­licht Positionspapier zu Po­ten­zia­len von Strom­spei­chern

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Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, Speicher als eigenständige Säule des Energiesystems rechtlich zu definieren. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) drängt nun darauf, die mit dem Os­ter­pa­ket ver­ab­schie­de­ten konkreten Rechts­vor­schrif­ten anzugehen. Seine Lösungsvorschläge hat er in einem Positionspapier veröffentlicht.
 
Ge­spei­cher­ter Strom sei derzeit teurer, weil er grund­sätz­lich sowohl bei der Ein­spei­sung in den Speicher als als auch bei der späteren Nutzung mit Gebühren belegt werde, so der Verband. Das sei weder nach­voll­zieh­bar noch ziel­füh­rend. Nur mit hohem ad­mi­nis­tra­ti­vem Aufwand ließe sich diese Dop­pel­be­las­tung zwi­schen­ge­spei­cher­ter elek­tri­scher Energie teilweise vermeiden. Das BDEW-Papier „En­er­gie­wen­de er­mög­li­chen – drei Schritte, um das Potenzial von Strom­spei­chern zu heben“ schlägt Wege vor, um solche Hemmnisse abzubauen.
 
Es widmet sich dem Potenzial von Strom­spei­chern und den Kriterien, die Strom­spei­cher ausmachen. Zudem will es den Hand­lungs- und An­pas­sungs­be­darf benennen, um mögliche Rechts­un­si­cher­hei­ten bei der Umsetzung der mit dem Os­ter­pa­ket be­schlos­se­nen Spei­cher­de­fi­ni­ti­on aus­zu­schlie­ßen. Auch zeigt die Veröffentlichung Stell­schrau­ben im en­er­gie­wirt­schaft­li­chen Rechts­rah­men auf, die nach Auffassung des BDEW notwendig sind, damit Strom­spei­chern zur En­er­gie­wen­de beitragen. Dies betreffe zum Beispiel eine kohärente De­fi­ni­ti­on von En­er­gie­spei­che­rung, die Befreiung von Netz­nut­zungs­ent­gel­ten und die Rolle von Speichern im EEG.
 
„In einem En­er­gie­ver­sor­gungs­sys­tem, das zunehmend auf volatile er­neu­er­ba­re Energien aufbaut, werden Fle­xi­bi­li­täts­op­tio­nen zum Ausgleich von Er­zeu­gungs-, Last- und Strom­preis­schwan­kun­gen und zur Sta­bi­li­sie­rung des Ge­samt­sys­tems immer wichtiger“, sagt Kerstin Andreae, Vor­sit­zen­de der BDEW-Haupt­ge­schäfts­füh­rung. „Re­strik­tio­nen für Strom­spei­cher müssen daher dringend abgebaut werden. Dazu gehört es in erster Linie, den Begriff ‚En­er­gie­spei­che­rung‘ im gesamten na­tio­na­len Rechts­rah­men kohärent zu de­fi­nie­ren und im Sinne der Strom­bin­nen­markt­richt­li­nie zu be­schrei­ben. So können eine falsche Aus­wei­sung von Strom­men­gen in der Strom­bi­lanz und eine doppelte Belastung von zwi­schen­ge­spei­cher­tem Strom vermieden werden.“

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