In einer Sitzung am Freitag hat das Kabinett in einem Umlaufverfahren die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas und Wärmepreisbremsen beschlossen, wie das Wirtschaftsministerium am späten Nachmittag erklärte. „Mit den Preisbremsen werden Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft entlastet und vor sehr hohen Energiepreisen geschützt.“ Die Entwürfe seien in enger Zusammenarbeit von Bundeskanzleramt, dem Bundesfinanzministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet worden.
Die Entlastung durch die Strompreisbremse soll teilweise über die Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Strommarkt refinanziert werden. Die EU hatte eine Notfallverordnung beschlossen, die dies den EU-Mitgliedsstaaten erlaubt. „Die Abschöpfung wird so ausgestaltet, dass einerseits ein angemessener Erlös zum wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen gewährleistetet, andererseits ein substanzieller Beitrag zur Entlastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Wirtschaft geleistet wird. Adressiert werden nur Gewinne in einer Höhe, mit der niemand gerechnet hat“, hieß es dazu aus dem Wirtschaftsministerium. Die Abschöpfung der Übergewinne soll nun ab dem 1. Dezember erfolgen. Die Laufzeit sei zunächst bis Juni 2023 befristet, könne aber noch verlängert werden bis zum April 2024.
pv magazine wird am Montag ausführlicher über die nun verabschiedeten Pläne der Bundesregierung berichten.
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Moin und mal wieder grüsse vom youtubekanal weissnichs welt.. ich finde es ja super wenn ihr über die strombreisbremse berichtet… könntet ihr dann für montag auch mal schauen ob die den in meinem kanal geleakten entwurf genommen haben? seite 69 erhöhung der einspeisevergütungen im EEG 2023? weil ich denke das wäre durchaus interessant für eure leser..
grüsse Torsten aus WeissnichsWelt
Das war mein Plan, aber nicht wir hatten den Entwurf auch 😉
https://www.pv-magazine.de/2022/11/24/gesetzentwurf-zur-strompreisbremse-enthaelt-erhoehung-der-foerdersaetze-fuer-photovoltaik-anlagen/
wurde leider auf wunsch einer partei die sich vorn mit F schreibt wohl radiert.. ebenso wie die passagen zur erleichterung der trassenführung..
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/entwurf-eines-gesetzes-zur-einfuhrung-einer-strompreisbremse-und-zur-anderung-weiterer-energierechtlicher-bestimmungen.html
Das sind wohl die Gesetzesbestandteile, über die Kubicki meckerte, Habeck versuche heimlich etwas in Gesetze hineinzuschmuggeln. Ein bißchen Stillhalten wäre da vielleicht zielführender gewesen 🙁
**** Der Verfasser hat um die Löschung seines Kommentars gebeten. ****
Das scheint mir aber eine Meldung zu sein von der Qualität der Impfverweigerer, die dann Stellengesuchsanzeigen en masse schalteten, um zu suggerieren, wegen der Impfpflicht im Gesundheitswesen wäre die Versorgung gefährdet. Eine Anlage, die nur rentabel ist, wenn sie mit den gegenwärtigen Mondpreisen beim Strom bezahlt wird, sollte gar nicht gebaut werden – da wäre die Pleite vorprogrammiert.
Ich hoffe sehr, dass der Webfehler der Direktvermarktung, dass Anlagen Mehrerlöse in die eigene Tasche stecken dürfen, Mindererlöse aber von den Stromverbrauchern (oder dem Steuerzahler) ersetzt bekommen, bald beseitigt wird. Die Produzenten sollen mit sicheren Einnahmen kalkulieren können, mehr brauchen sie nicht. Dann haben sie das geringste Risiko und die niedrigsten Kosten.
Der Zubau läuft, und wenn die Absager nicht bauen, freuen sich andere über die freien Flächen, Module und Wechselrichter.
Um das klarzustellen: Ich mache nicht den Anlagenbetreibern Vorwürfe, dass sie jetzt vorübergehend so kräftig verdienen. Die haben dieses Schwachsinnsgesetz ja nicht gemacht, das waren die Wirtschaftsidioten (pardon: -minister) aus CDU, FDP und SPD. Die Direktvermarktung war mal gedacht als Erschwernis für Großanlagen – der Schuß ist nach hinten losgegangen. Was man allerdings schon zum Vorwurf machen kann, wenn solche unverschämten Drohungen in die Welt gesetzt werden. Ich glaube aber nicht, dass das repräsentativ für die Mehrheit der Betreiber ist. Das sind unseriöse Geschäftemacher, die den Ruf der Branche hoffentlich nicht ruinieren können.
So sehen Gesetze aus, die auf einer Fehlkonstruktion aufgebaut sind.
Einer Fehlkonstruktion, die 2010 mit der bekannten Ermächtigungsverordnung zu Stande gekommen ist.
Für neu hinzukommende Leser siehe im Folgenden unter Auswirkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Wenn die Erneuerbaren noch vorrangig im Lande verbraucht werden müssten, in dem sie den Bilanzkreisen der Versorgern, zwingend zugeteilt würden, wie es bis 2010 der Fall war, hätten wir bei der Strompreisbildung nach dem Merit Order Prinzip mindestens 35% weniger Nachfrage, und „Teure“ Gaskraftwerke kämen bei der Preisbildung überhaupt nicht zum Einsatz. An dieser Grundlage für ein Energiewende relevantes Strommarktdesign führt kein Weg vorbei, und alles andere ist Stückwerk, das früher oder später an anderer Stelle wieder problematisch in Erscheinung treten wird. Ich werde das hier bei jeder Gelegenheit wiederholen, bis möglicherweise mal eine der Macher hier liest, und meine Thesen sinnvoll widerlegt.
@Sandra
Ein Punkt hier zu dem Thema wäre mit Sicherheit, die Strompreisbildung mit der alg. Entwicklung des Gaspreises, insbesondere mit der Rolle und deren unermäßlicher finanzieller Nachforderungen von Uniper als Systemrelevanter Lieferant in den Vordergrung zu schieben…..
JCW schreibt am 26. November um 16:46 Uhr
Ich hoffe sehr, dass der Webfehler der Direktvermarktung, dass Anlagen Mehrerlöse in die eigene Tasche stecken dürfen, Mindererlöse aber von den Stromverbrauchern (oder dem Steuerzahler) ersetzt bekommen, bald beseitigt wird.
@ JCW
Dieser Webfehler ist doch nur eine der Folgen dessen, was ich hier das „Faule Ei“ nenne, das der Energiewende 2010 von Lobbyisten ins Nest gelegt wurde, und sich wie ein roter Faden problematisch durch alle Bereiche der Wende zieht. Nach der Gesetzeslage von vor 2010 wären diese Übergewinne gar nicht möglich, und die Direktvermarktung hätte somit auch keinen Webfehler.
Lesen Sie im Folgenden meinen Kommentar vom 24 Nov. um 11.35 Uhr. da ist alles erklärt.
https://www.pv-magazine.de/2022/11/22/bundesregierung-haelt-an-rueckwirkender-abschoepfung-von-mehrerloesen-am-strommarkt-fest/#comments.
Ich müsste nach vorn schauen, meine Kommentare wären rückwärtsgewandt halten Sie mir oftmals vor, wenn ich auf Missstände hinweise die früher anders waren, erkennen aber leider nicht, was ich damit zum Ausdruck bringen will.
Hans Diehl schrieb:
„Ich müsste nach vorn schauen, meine Kommentare wären rückwärtsgewandt“.
Das Problem ist tatsächlich von einer sehr schlechten und weiterhin unkorrigierten Gesetzgebung verursacht.
Was ich nicht verstehe, ist das scheinbare Unvermögen von JCW zu erkennen, dass die Förderung zwar sehr wohl „den Stromverbrauchern (oder dem Steuerzahler)“ getragen werden, aber die daraus resultierenden Gewinne nicht von den Betreibern von Wind- und Solarkraftwerken eingesteckt werden, sondern von denen, die von künstlich niedrigen Preisen profitieren. Und das sind nun einmal diejenigen, welche am Spotmarkt einkaufen dürfen und das sind bekanntlich Spekulanten (Akteure ohne eigene Stromerzeugung und eigenen Stromverbrauch) und Betreiber von konventionellen Kraftwerken, welche dann die eigene teure Produktion substituieren können.
Wenn die resultierenden Ramschpreise an die Stromverbraucher (oder Steuerzahler) weitergegeben würden, dann wäre das eine ausreichende Justifizierung der Förderung. Das ist aber nicht der Fall, die Differenz wird eben von lizenzierten Marktteilnehmern abgeschöpft, ohne dass das direkt ersichtlich ist. Und JCW hat dies bereits erklärt bekommen und offensichtlich immer noch nicht verstanden, was möglicherweise daran liegt, dass das Konzept doch ausreichend komplex ist, um die tatsächlichen Finanzströme vor unbedarften Augen zu verbergen.
Ohne „rückwärtsgewandt“ zu sein und den Finger auf die „historische“ Ursache zu legen, wird die Ursache auch weiterhin mitgeschleift und nur Pflaster aufgeklebt, um die hässlichsten Stellen zu verbergen.
Ja, natürlich sind die Kommentare repetitiv. Aber deswegen nicht falsch.
Dirk Schiller hat geschrieben.
Wenn die resultierenden Ramschpreise an die Stromverbraucher (oder Steuerzahler) weitergegeben würden, dann wäre das eine ausreichende Justifizierung der Förderung. Das ist aber nicht der Fall, die Differenz wird eben von lizenzierten Marktteilnehmern abgeschöpft, ohne dass das direkt ersichtlich ist.
@ Dirk Schiller.
Die Differenz ist ja auch schon mal — unterschiedlichst — , zum Wohle der Verbraucher zu Buche geschlagen. Die resultierenden Ramschpreise sind bis vor kurzem noch an die Verbraucher weitergegeben worden. Leider sind diese Anbieter – die die Energiewende, sprich den Merit Order Effekt echt umgesetzt haben – bis auf wenige Ausnahmen, durch Insolvenz, auch dem System zum Opfer gefallen. Weil das nur Händler, und keine Erzeuger , oder mit den Erzeugern verbandelt waren, hatten die „Altgedienten“ sich die schnell vom Leibe geschafft. Sie erinnern sich doch sicher noch an die Zeit, wo bei den üblichen Strompreiserhöhungen, selbst von der Politik empfohlen wurde, zu den Anbietern zu wechseln, die die gesunkenen Börsenpreise an ihre Kunden weitergeben, weil man dabei die Erhöhungen größtenteils kompensieren könnte. Alleine diese Aussagen hätten doch schon immer zum Nachdenken Anlass geben müssen. Zumal bei offiziellen Stellen zu lesen war, dass man bei einem Anbieterwechsel jährlich bis zu 300 Euro sparen könnte, während ein Durchschnittshaushalt in dieser Zeit durch die EEG Umlage mit 220 bis 240 Euro belastet würde.
Wenn man dazu meine Kommentare liest, wo ich darauf hinweise wie, und auf wessen Drängen seit 2010 die Börsenpreise, sprich diese „Ramschpreise“ entstehen, kann jeder selbst nachvollziehen, wie, und wer sich den Markt mit den Erneuerbaren gefügig gemacht hat.
Und nur weil bei diesem gefügig machen ein Schuß nach hinten los gegangen ist, und die „Untertanen“ genau deswegen plötzlich „Übergewinne“ machen ist das Geschrei riesig.
Von all den Energiewende kontraproduktiven Machenschaften, hat man zu keiner Zeit was gehört.
Das ist einmal mehr ein Zeichen dafür, was ich hier als „Kalten Krieg“ zwischen den zwei Systemen bezeichne.
Damit neu hinzugekommene Leser wissen von was hier die Rede ist, siehe den Ursprung des Ganzen, im Folgenden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung