Fast untergegangen ist ein Vorschlag der Regierung im Gesetzentwurf zur Strompreisbremse zur Erhöhung der Solarförderung im nächsten Jahr. Auf Seite 69 des 157-seitigen Referentenentwurfs findet sich eine Anhebung der Höchstwerte in den Ausschreibungen sowie der Einspeisetarife für Photovoltaik-Dachanlagen.
Bei den Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist vorgesehen, den zulässigen Höchstwert im kommenden Jahr von 5,9 auf 7,08 Cent pro Kilowattstunde zu erhöhen. Zugleich ist jedoch auch eine Kürzung der Ausschreibungsvolumen bei „drohender Unterzeichnung“ geplant. „Eine drohende Unterzeichnung ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Gebotsmengen der zugelassenen Gebote der beiden vorangegangenen Gebotstermine jeweils weniger als 90 Prozent der ausgeschriebenen Mengen betrugen. Im Fall einer drohenden Unterzeichnung soll das neue Ausschreibungsvolumen vorbehaltlich der Sätze 4 und 5 höchstens dem Durchschnitt der Gebotsmengen der zugelassenen Gebote der zwei vorangegangenen Gebotstermine entsprechen“, heißt es im Referentenentwurf zur Strompreisbremse. Für Freiflächenanlagen bis einem Megawatt außerhalb der Ausschreibungen und sonstige Anlagen ist eine Erhöhung des Fördersatzes im kommenden Jahr von 7,0 auf 8,4 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen.
Für neue Photovoltaik-Dachanlagen gelten seit 30. Juli 2022 höhere Fördersätze. Nun sollen die Einspeisetarife nochmals erhöht werden, und zwar für beide Modelle – Voll- und Überschusseinspeisung. Nach dem Gesetzentwurf wird die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Dachanlagen im Eigenverbrauchsmodell von 8,6 auf 10,32 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Für Photovoltaik-Dachanlagen bis 40 Kilowatt ist die Anhebung von 7,5 auf 9,0 Cent geplant und bei Dachanlagen zwischen 40 und 1000 Kilowatt von 6,2 auf 7,44 Cent pro Kilowattstunde. Die im Entwurf angegebenen Tarife beziehen sich auf den anzulegenden Wert. Dies bedeutet, dass für die feste Einspeisevergütung 0,4 Cent pro Kilowattstunde von den Werten abgezogen werden müssen.
Zusätzlich soll auch der Volleinspeiserbonus steigen. Bei kleinen Anlagen ist die Erhöhung von 4,8 auf 5,76 Cent pro Kilowattstunden im Entwurf vorgesehen. Bei den größten Dachanlagen ist immerhin noch eine Steigerung von 1,9 auf 2,28 Cent pro Kilowattstunde geplant.
In einer aktuellen Version sind die Zahlen aber durch ein „x“ ersetzt.
— Markus Meyer (@zweiem) November 24, 2022
Ab 2024 soll zudem eine neue Regelung für Photovoltaik-Anlagen in der verpflichtenden Direktvermarktung kommen. Demnach soll nur bei mindestens drei aufeinanderfolgenden Stunden mit negativen Preisen am Spotmarkt keine Vergütung mehr gezahlt werden. Für Neuanlagen ab 2026 sind zwei Stunden dann die Maßgabe und ab 2027 dann ab der ersten Stunde. Momentan sinkt der anzulegende Wert auf null, wenn es mindesten vier Stunden in Folge negative Strompreise am Spotmarkt gibt.
Für großen Diskussionsstoff im Referentenentwurf sorgt die geplante Regelung zur Abschöpfung der Mehrerlöse am Strommarkt für Anlagen ab einem Megawatt. Dies betrifft auch Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, die eine EEG-Förderung erhalten oder PPAs abgeschlossen haben. Rechtsanwältin Margarete von Oppen hat für pv magazine die bisher bekannten Pläne der Regierung eingeordnet und bewertet. Die ist nachzulesen in „Pläne zur Mehrerlösabschöpfung strapazieren Nerven und Rechtsstaatsprinzip“.
Anmerkung der Redaktion: Der Tweet von Markus Meyer ist nachträglich in den Artikel eingebaut worden. Demnach sind im aktuellen Entwurf die Vorschläge für die höheren Tarife wieder entfernt und durch ein „x“ ersetzt worden.
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Statt jedesmal ein neues Gesetz erlassen zu müssen, um die Einspeisevergütungen anzupassen, sollte endlich ein an den Ausschreibungsergebnissen orientierter Mechanismus installiert werden, der für eine zügige Anpassung der Vergütungssätze an die Marktlage (Zinsen, Kosten) sorgt. Es ist prinzipiell ungut, wenn der Staat sich ständig in den Markt einmischt. Wenn er das tut, sollte es so wenig willkürlich wie möglich erfolgen.
Unplump! Es kommt doch bei einer Preisdefinition aus den Erwartungshorozot an!
Wenn jegliche Stromproduktion von PV- oder Wind zugelassen und nur durch den Speicherpreis bestimm werden würde, wäre schon viel erreicht!
Einfach mal nachdenken!
na ist ja nett gemeint. 44 ct pro kw für den Bezug zahlen und ca 10 ct als Einspeisevergütung erhalten. So eine Marge möchte ich auch mal haben. Das geht in anderen Ländern ehrlicher !
Das hat doch nichts mit Ehrlichkeit „ja oder nein“ zu tun, sondern schlicht mit Kosten. Zu den Erzeugungskosten für den PV-Strom kommen noch die Vorhalte- und Brennstoffkosten dazu, wenn die PV nichts liefert. Der Ersatzstrom kann schließlich nicht umsonst produziert werden. Nur wenn man bereit wäre, Strom nur dann zu verbrauchen, wenn die unflexiblen Erzeuger PV und Wind gerade mal liefern, dann könnte man auch deren Erzeugungskosten als Beschaffungskosten erwarten. Aber gerade Haushalte erwarten, dass Fernseher, Kühlschrank und WLAN-Router auch nachts laufen, wenn die PV nichts liefert. Nach meinem Eindruck ist man in anderen Ländern wesentlich unehrlicher. Die Franzosen merken z.B. nichts von dem Versagen ihrer Kernkraftwerke, weil der Strompreis auf Steuerzahlerkosten gedeckelt ist. Den aus dem französischen Erzeugungsmangel resultierenden Strompreisanstieg merken nur die Nachbarländer, allen voran Deutschland. Hier ist man nämlich ehrlicher.
Ich verstehe es nicht mehr. Da wird man als Betreiber einer Photovoltaikanlage nur noch verarscht. Vor zwei Jahren installiert, damit geringe Einspeisevergütung (steigt bei Neuanschaffung), nach wie vor muss alles versteuert werden (fällt auch weg bei Neuanschaffung). Sonnenreiches Jahr 2022, deswegen kaum Netzbezug, Folge ist keine Strompreisbremse für mich, ich bin aktuell schon über den 80%! Wieso wird da nicht dran gearbeitet, man wird ja zum Beschiss gezwungen! Wieso bekomme ich keine Strompreisbremse auf meinen Verbrauch, oder eine steuerliche Entlastung, weil ich bereits eine Anlage habe oder eine Anhebung der Einspeisevergütung zum Ausgleich der Betriebsmehrkosten???
Ich könnte nur noch kotzen!