Gesetzentwurf zur Strompreisbremse enthält Erhöhung der Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen

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Fast untergegangen ist ein Vorschlag der Regierung im Gesetzentwurf zur Strompreisbremse zur Erhöhung der Solarförderung im nächsten Jahr. Auf Seite 69 des 157-seitigen Referentenentwurfs findet sich eine Anhebung der Höchstwerte in den Ausschreibungen sowie der Einspeisetarife für Photovoltaik-Dachanlagen.

Bei den Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist vorgesehen, den zulässigen Höchstwert im kommenden Jahr von 5,9 auf 7,08 Cent pro Kilowattstunde zu erhöhen. Zugleich ist jedoch auch eine Kürzung der Ausschreibungsvolumen bei „drohender Unterzeichnung“ geplant. „Eine drohende Unterzeichnung ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Gebotsmengen der zugelassenen Gebote der beiden vorangegangenen Gebotstermine jeweils weniger als 90 Prozent der ausgeschriebenen Mengen betrugen. Im Fall einer drohenden Unterzeichnung soll das neue Ausschreibungsvolumen vorbehaltlich der Sätze 4 und 5 höchstens dem Durchschnitt der Gebotsmengen der zugelassenen Gebote der zwei vorangegangenen Gebotstermine entsprechen“, heißt es im Referentenentwurf zur Strompreisbremse. Für Freiflächenanlagen bis einem Megawatt außerhalb der Ausschreibungen und sonstige Anlagen ist eine Erhöhung des Fördersatzes im kommenden Jahr von 7,0 auf 8,4 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen.

Für neue Photovoltaik-Dachanlagen gelten seit 30. Juli 2022 höhere Fördersätze. Nun sollen die Einspeisetarife nochmals erhöht werden, und zwar für beide Modelle – Voll- und Überschusseinspeisung. Nach dem Gesetzentwurf wird die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Dachanlagen im Eigenverbrauchsmodell von 8,6 auf 10,32 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Für Photovoltaik-Dachanlagen bis 40 Kilowatt ist die Anhebung von 7,5 auf 9,0 Cent geplant und bei Dachanlagen zwischen 40 und 1000 Kilowatt von 6,2 auf 7,44 Cent pro Kilowattstunde. Die im Entwurf angegebenen Tarife beziehen sich auf den anzulegenden Wert. Dies bedeutet, dass für die feste Einspeisevergütung 0,4 Cent pro Kilowattstunde von den Werten abgezogen werden müssen.

Im Referentenentwurf zur Strompreisbremse ist auch eine Anhebung der festen Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen außerhalb der Ausschreibungen bis ein Megawatt Leistung vorgesehen.

Quelle: Enervis

Zusätzlich soll auch der Volleinspeiserbonus steigen. Bei kleinen Anlagen ist die Erhöhung von 4,8 auf 5,76 Cent pro Kilowattstunden im Entwurf vorgesehen. Bei den größten Dachanlagen ist immerhin noch eine Steigerung von 1,9 auf 2,28 Cent pro Kilowattstunde geplant.

Ab 2024 soll zudem eine neue Regelung für Photovoltaik-Anlagen in der verpflichtenden Direktvermarktung kommen. Demnach soll nur bei mindestens drei aufeinanderfolgenden Stunden mit negativen Preisen am Spotmarkt keine Vergütung mehr gezahlt werden. Für Neuanlagen ab 2026 sind zwei Stunden dann die Maßgabe und ab 2027 dann ab der ersten Stunde. Momentan sinkt der anzulegende Wert auf null, wenn es mindesten vier Stunden in Folge negative Strompreise am Spotmarkt gibt.

Für großen Diskussionsstoff im Referentenentwurf sorgt die geplante Regelung zur Abschöpfung der Mehrerlöse am Strommarkt für Anlagen ab einem Megawatt. Dies betrifft auch Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, die eine EEG-Förderung erhalten oder PPAs abgeschlossen haben. Rechtsanwältin Margarete von Oppen hat für pv magazine die bisher bekannten Pläne der Regierung eingeordnet und bewertet. Die ist nachzulesen in „Pläne zur Mehrerlösabschöpfung strapazieren Nerven und Rechtsstaatsprinzip“.

Anmerkung der Redaktion: Der Tweet von Markus Meyer ist nachträglich in den Artikel eingebaut worden. Demnach sind im aktuellen Entwurf die Vorschläge für die höheren Tarife wieder entfernt und durch ein „x“ ersetzt worden.

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