Steuerbefreiung bei kleinen Photovoltaik-Anlagen – (k)ein Grund zu warten?

Teilen

Die Modulpreise haben sich in diesem Jahr wohl endgültig stabilisiert, zeigen sogar einen leichten Trend zum Fallen. Ob die Abwärtsbewegung anhält, hängt im Wesentlichen davon ab, wie sich die Nachfrage in den kommenden Monaten entwickelt. Momentan ist sie den Lagerbeständen geschuldet, die sich nach und nach aufgebaut haben und bis zum Jahresende möglichst wieder abgebaut werden sollen, notfalls durch weitere Preisnachlässe. Ganz anders sieht es hingegen bei den übrigen Komponenten einer Photovoltaik-Anlage aus, wo immer noch keine Normalisierung der Lieferketten in Sicht ist. Ein zu großer Lieferstau muss bei vielen noch abgebaut werden, so dass sich das Chaos bis in die ersten Monate des kommenden Jahres hinziehen dürfte. Auch kündigen einige der großen Wechselrichter- und Speicherhersteller schon wieder Preiserhöhungen an – die dritte oder vierte in Folge innerhalb von weniger als zwölf Monaten.

Die Modul-Lagerbestände bei Verarbeitern und Lieferanten häufen sich unter anderem aufgrund der Ankündigung diverser Anpassungen im EEG und im Steuerrecht durch die deutsche Politik an. Einerseits herrscht größte Verunsicherung bei Investoren und Projektgesellschaften bezüglich der Abschöpfung von sogenannten „Zufallsgewinnen“, die aufgrund der hohen Strommarktpreise erzielt werden könnten. Solange jedoch nicht vollständig geklärt ist, ob es zu einer zusätzlichen Besteuerung – gegebenenfalls sogar rückwirkend – oder zu einer Deckelung der möglichen Erträge kommen wird, herrscht große Zurückhaltung bei den Akteuren. Einige vertrauen darauf, dass die Renditen trotzdem stimmen werden, andere warten lieber ab und verlangen mehr Planungssicherheit beziehungsweise eine Abkehr von solchen künstlichen Eingriffen in den Markt.

Auf der anderen Seite steht die Umsetzung einer EU-Richtlinie auf der Agenda. Die Kommission hat nämlich gebilligt, die Mehrwertsteuer in den Mitgliedstaaten für bestimmte Produkte und Dienstleistungen unter anderem in Zusammenhang mit Photovoltaik-Installationen auf 0 bis 5 Prozent zu senken. Die Umsetzung soll in Deutschland möglichst schon zum 1. Januar 2023 erfolgen, und zwar im Zuge der Novellierung des Jahressteuergesetzes. Der zuständige Bundesfinanzminister Christian Lindner will eine Steuerbefreiung bei allen Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowattpeak auf Einfamilien- und bis zu 100 Kilowattpeak auf Mehrfamilienhäusern für die Lieferung des Solarstroms in private oder öffentliche Netze einführen, so dass dort zum Beispiel keine Gewinnermittlung mehr stattfinden muss. Ergänzend dazu wird die Umsatzsteuer für die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden auf 0 Prozent gesenkt.

Diese Pläne haben nun aber wieder zu Verunsicherung der Installateure und zu Kaufzurückhaltung bei Endkunden geführt. Einige Firmen beklagen bereits einen Auftragsrückgang, zumindest bis zum Jahresende. Bereits beauftragte Installationen sollen nun nach Kundenwunsch ins neue Jahr verschoben, bereits begonnene Projekte verzögert werden. Darüber hinaus bleibt der Einkauf der Komponenten beim Großhändler ja nach wie vor steuerpflichtig, so dass die Umsatzsteuer zwischenfinanziert werden muss, bis der Vorsteuerabzug dann mit ein- oder zweimonatiger Verzögerung greift. Insbesondere in den ersten zwei Monaten des neuen Jahres werden finanzielle Unwägbarkeiten vermutet. Wenn wir uns aber die zeitliche Abfolge einer Kleinanlagen-Installation genauer ansehen, relativieren sich diese Probleme schnell wieder.

Schon heute erstrecken sich auch kleine Photovoltaik-Projekte oft über mehrere Monate, schon allein wegen der gestörten Lieferketten und den knappen Ressourcen bei Installationspersonal und den zuständigen Behörden oder Netzbetreibern. Der Errichter muss ein gewisses finanzielles Polster mitbringen, gute Zahlungskonditionen beim Vorlieferanten haben oder vom Endkunden gewisse Vorauszahlungen verlangen. Haben Installateur und Kunde keine fixen Teilleistungen mit entsprechender Rechnungsstellung vereinbart, so bestimmt der Zeitpunkt der Fertigstellung der gesamten Anlage den Steuersatz. Bei noch in diesem Jahr neu beauftragten Photovoltaik-Installationen dürfte eine Fertigstellung vor Januar oder Februar in den allermeisten Fällen ohnehin unrealistisch sein, so dass es keinen Grund zur Auftragsverzögerung seitens der Endkunden gibt.

Auch dürften die Bücher der Monteure noch reichlich gefüllt sein mit Altaufträgen, bei denen zumindest noch Wechselrichter und Energiespeicher aufzubauen sind oder die AC-Seite fertiggestellt werden muss. Nachdem sich der Knoten bei den entsprechenden Lieferanten langsam löst und die bestellte Ware nach und nach ausgeliefert werden kann, sollte bis zum Jahresende noch genügend Material und Arbeit vorhanden sein. Wenn im neuen Jahr dann die Steuerbefreiungen greifen, dürfte die Errichtung von Kleinanlagen für private Hausbesitzer und Gewerbetreibende noch attraktiver sein, als sie es ohnehin schon ist. Für die Installateure bedeutet das, sich frühzeitig auf den Ansturm vorzubereiten und unter anderem eine genaue Einkaufsplanung zu machen, um Engpässe und Überraschungen wie in diesem Jahr möglichst zu vermeiden.

Noch ist die Versorgungslage insbesondere mit Solarmodulen gut und die Preise stabil. Auch die anderen Komponenten werden wieder besser verfügbar sein, sofern Pandemien und Kriege uns nicht wieder einen Strich durch die Rechnung machen. Wer als Montagebetrieb mit seinen Lieferanten also noch keine Verträge für 2023 angeschlossen hat, sollte sich dringend mit deren Vertriebsmitarbeitern in Verbindung setzen. Wir Großhändler haben unsere Forecasts auf Basis unserer Erfahrungen mit diesem Jahr schon frühzeitig bei den Herstellern eingereicht. Wer als interessierter Endkunde bereits eine Kaufentscheidung getroffen, jedoch noch keinen Auftrag erteilt hat, der sollte nicht mehr allzu lange damit warten. Die Montagekapazitäten bei guten Fachinstallateuren sind und bleiben knapp, so dass sich der Zeitpunkt, ab dem man im neuen Jahr selbsterzeugte preiswerte Solarenergie steuerfrei nutzen kann, im Zweifelsfalle immer weiter nach hinten verschiebt.

Übersicht der nach Technologie unterschiedenen Preispunkte im November 2022 inklusive der Veränderungen zum Vormonat (Stand 21.11.2022):

— Der Autor Martin Schachinger ist studierter Elektroingenieur und seit über 20 Jahren im Bereich Photovoltaik und regenerative Energien aktiv. 2004 machte er sich selbständig und gründete die international bekannte Online-Handelsplattform pvXchange.com, über die Großhändler, Installateure und Servicefirmen neben Standardkomponenten für Neuinstallationen auch Solarmodule und Wechselrichter beziehen können, welche nicht mehr her­gestellt werden, die aber für die Instandsetzung defekter Photovoltaik-Anlagen dringend benötigt werden. —

Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion@pv-magazine.com.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Batteriespeicherkraftwerk, Windkraft
Sechs Vorhersagen für die Batterieindustrie 2025
20 Dezember 2024 Trotz volatiler Märkte steigt der Ausbau von Energiespeichersystemen, auch durch mehr Planungssicherheit dank Garantien.