Im Juli hatten die Beratungen im hessischen Landtag begonnen, jetzt wurde das neue Energiegesetz des Bundeslandes beschlossen. Hessen soll bis 2045 klimaneutral sein, daher spielt der Ausbau der Ausbau der Erneuerbaren bei der Novelle eine große Rolle. Erstmal wird ein Flächenziel für die Photovoltaik formuliert: Ein Prozent der Landesfläche für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen dem Gesetz zufolge neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen sowie landeseigene Gebäude künftig mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden. Und um die Installation auf Reihenhäusern und Doppelhaushälften zu erleichtern, werden für Photovoltaik-Dachanlagen die Mindestabstände zu den Nachbardächern reduziert. Darauf hatte sich im September auch die Bauministerkonferenz geeinigt.
Des weiteren stellt das Gesetz klar, dass erneuerbare Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Damit soll vor allem die Genehmigung von Windkraftanlagen vereinfacht werden.
Um den Gebäudebestand energieeffizienter zu machen, sollen die Förderprogramme des Landes für die energetische Modernisierung von Gebäuden höhere Zuschüsse gewähren, wenn gesetzliche Mindeststandards übertroffen werden. Außerdem müssen Städte und Gemeinden ab 20.000 Einwohnern künftig kommunale Wärmepläne ausarbeiten, auf deren Grundlage sich die Wärmeversorgung langfristig in Richtung Energieeffizienz, Klimaneutralität und Energieversorgungssicherheit weiterentwickeln lässt. Wärmepumpen bis zu einer Höhe von zwei Metern und einer Länge von drei Metern werden zudem nach dem neuen Gesetz künftig auf den grundsätzlich freizuhaltenden Abstandsflächen von Baugrundstücken zulässig sein.
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