Am Dienstagnachmittag öffnete OeMaG die vierte Runde der Förderung für Photovoltaik-Anlagen und Speicher nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Insgesamt stellt Österreich in diesem Jahr 300 Millionen Euro für diese Investitionsförderung für die Erneuerbaren bereit – so viel wie nie, wie es von der Abwicklungsstelle OeMAG heißt.
Die Nachfrage ist entsprechend große. Allein in den ersten fünf Minuten nach Öffnung des Fördercalls seien mehr als 23.600 Tickets gezogen worden. Nach einer Stunde waren es OeMAG zufolge etwa 38.600 Anträge und damit eine weitere Erhöhung gegenüber den Vorrunden. Erfreulich, dass die Server dem Ansturm standhielten, was in der Vergangenheit nicht immer der Fall war. „Mit unseren Partnern wurden alle technischen Maßnahmen gesetzt, um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen; wir arbeiten ständig an einer Verbesserung unserer Services“, erklärten die OeMAG-Vorstandsmitglieder Horst Brandlmaier und Gerhard Röthlin. Bis zum kommenden Mittwoch (26. Oktober) müssen die Bewerber nun den Förderantrag für ihre Photovoltaik-Anlagen und Speicher vervollständigen.
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist klar, dass nicht alle Anträge mit den vorhandenen Fördermitteln bewilligt werden können, wie die OeMAG erklärte. Die Antragsteller könnten sich dann in der kommenden Runde im nächsten Jahr wieder bewerben. Sofern sie einen gültigen Antrag gestellt haben, könnten sie in der Zwischenzeit auch bereits mit der Bestellung und Errichtung ihrer Photovoltaik-Anlagen und Speicher beginnen.
Bei den Anträgen in der Kategorie A – also kleine Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt mit und ohne Speicher – ist der Einreichungszeitpunkt für die Bewilligung der Investitionszuschüsse entscheidend. Es gilt das Windhund-Prinzip. Bei den größeren Anlagen, die in die Kategorien B, C und D unterteilt werden, wird nach Förderbedarf Euro pro Kilowatt und Einreichungszeitpunkt entschieden. Die Förderung in der Kategorie A beträgt in der aktuellen Runde 285 Euro pro Kilowatt. Für größere Anlagen ist sie gedeckelt. In der Kategorie B sind maximal 250 Euro pro Kilowatt möglich, in C sind es 180 und D 170 Euro pro Kilowattstunde. Speicher erhalten einen Zuschuss von 200 Euro pro Kilowattstunde, wobei eine Nettokapazität von bis zu 50 Kilowattstunden förderfähig ist. Für innovative Photovoltaik-Anlage, wie gebäudeintegrierte, schwimmende, Agri- oder Parkplatz-Photovoltaik-Anlagen sind Zuschläge von bis zu 30 Prozent auf die Fördersätze vorgesehen. Gleichzeitig sind aber auch Abschläge bis 25 Prozent vorgesehen, wenn die Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Grünflächen entstehen, wobei es auch dafür Ausnahmen gibt, die volle Höhe der Förderung zu erhalten.
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