Sachsen fördert bereits seit 2013 die Installation von Photovoltaik-Speichersystemen. In diesem Jahr war das Budget von 3,8 Millionen Euro allerdings nur wenige Stunden nach Beginn der neuen Förderrunde komplett ausgeschöpft. Bislang galt, dass für die Förderung der Batteriespeicher über die Sächsische Aufbaubank die Leistung der angeschlossenen Photovoltaik-Anlagen auf 50 Prozent gedrosselt werden mussten. Für jeweils fünf Jahre galt diese Vorschrift, wenn das Batteriesystem in den Genuss der sächsischen Förderung kam. Nun hat die Landesregierung diese Regelung mit sofortiger Wirkung aufgehoben, wie das Energieministerium am Donnerstag mitteilte.
„Profitieren werden Zuwendungsempfänger, bei denen die fünfjährige Zweckbindung noch nicht abgelaufen ist. Bei technischen Fragen zur Einstellung der Anlage sollten sich die Zuwendungsempfänger an einen Elektroinstallationsbetrieb wenden“, hieß es vom Ministerium weiter. Aus Sicht der sächsischen Energieministers Wolfram Günther ist es eine Win-Win-Situation. Zum einen werde kurzfristig mehr Solarstrom ins Netz eingespeist, zum anderen profitierten die Betreiber der Photovoltaik-Anlagen samt Batterispeicher, dass sie mehr Einnahmen generieren könnten. „Angesichts der Energiekrise und dem dringend notwendigen Ausbau der Erneuerbaren ist das ein wichtiger Schritt“, so Günther weiter.
Das sächsische Energieministerium verwies jedoch auf die Vorgaben im EEG. Dort ist für bestehende Anlagen bis 25 oder 30 Kilowatt – je nach Inbetriebnahmedatum – noch die Vorgabe enthalten, dass sie ihre Wirkleistung am Netzeinspeisepunkt auf 70 Prozent drosseln müssen. Für Neuanlagen, die seit dem 14. September in Betrieb gegangenen sind, ist diese Regelung bereits abgeschafft. Ab dem 1. Januar 2023 entfällt sie auch für alle Photovoltaik-Anlagen bis sieben Kilowatt Leistung, die zuvor ans Netz gegangen waren und ihre Leistung auf 70 Prozent begrenzt haben. Bei den Anlagen größer sieben Kilowatt Leistung kann die Drosselung durch den Einbau eines intelligenten Messsystems aufgehoben werden. In jedem Fall müssen die Anlagenbetreiber zuvor jedoch den Netzbetreiber über ihr Vorhaben informieren.
Die für 2022 zur Verfügung stehenden Fördermittel von 3,8 Millionen Euro für das laufende Jahr waren bereits am 14. Februar durch die Anträge mehr als aufgebraucht. Eine Neuauflage des Speicherförderung im kommenden Jahr ist noch fraglich. Nach dem Ende der diesjährigen Runde hieß vom Energieministerium: „Die außerordentliche Nachfrage zeigt, dass Speicher insbesondere im privaten Bereich erfolgreich im Markt eingeführt sind. Batteriespeicher sind künftig größtenteils auch ohne Förderung rentierlich. Die bisherige Förderung hat ihren Zweck – Anreiz zur Implementierung von Speichertechnologie im Zusammenhang mit dem Ausbau von Photovoltaik-Anlagen – erfüllt. Die Förderrichtlinie Speicher/2021 wird in der vorliegenden Form daher nicht weitergeführt.“
Zuvor förderte Sachsen neue Stromspeicher mit einem Sockelbetrag von 500 Euro zuzüglich eines Leistungsbetrages von 200 Euro pro Kilowattstunde Nutzkapazität. Für die mit dem Stromspeicher verknüpfte Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge war eine die Zuwendung 400 Euro pro Wechselstrom-Ladepunkt und 1500 Euro pro Gleichstrom-Ladepunkt vorgesehen. Auch die Förderung eines Wärmespeichers war in der Richtlinie vorgesehen. Die Höhe lag bei 250 Euro pro Kubikmeter Wasseräquivalent (nutzbares Speichervolumen) als Festbetrag je Einzelanlage. Die Kombination von Strom- und Wärmespeichern war ebenfalls möglich und musste in einem Antrag erfolgen. Maximal wurden Zuschüsse bis 50.000 Euro bewilligt.
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Hallo Frau Enkhardt,
verstehe ich Ihren Artikel richtig, dass ich für meine bestehende Anlage (5,6 Kwp mit 10,2 Kw Speicher und 2019 in Betrieb genommen) die 50% Drosselung ab 01.01.2023 abschaffen kann? Jetzt auf 70% zu erhöhen würde meiner Meinung nach, aufgrund der Witterung, für mich keinen Sinn machen.
Falls ich mit meiner Interpretation richtig liegen sollte, wie müsste ich in Bezug auf den Netzbetreiber vorgehen?
VG Per Sommer
Hallo Herr Sommer,
ja, so würde ich es sehen, da sich die Abregelung auf die Photovoltaik-Leistung bezieht.
Sie müssen ihren Netzbetreiber darüber informieren, dass sie die Abregelung aufheben. Dazu können Sie mehr in diesem Artikel nachlesen:
https://www.pv-magazine.de/2022/10/11/ensig-novelle-abschaffung-der-70-prozent-regelung-fuer-neue-photovoltaik-anlagen-bis-25-kilowatt-vorgezogen-kleine-bestandsanlagen-ab-1-januar-2023-ebenfalls-ohne-beschraenkung-g/
Viele Grüße,
Sandra Enkhardt