In diesem Jahr kannte das EEG-Konto bisher nur eine Richtung: Monat für Monat stiegen die Überschüsse an. Im September nun gab es erstmal ein Verlust – als höhere Ausgaben als Einnahmen. In der Folge sank der Überschuss von 17,44 auf 16,82 Milliarden Euro. Die Ausgaben lagen also 617,7 Millionen Euro über den Einnahmen, die nach der Abschaffung der EEG-Umlage hauptsächlich aus der Vermarktung des Stroms aus den Photovoltaik- und Windkraftanlagen im EEG ergeben.
Im August verzeichneten die Übertragungsnetzbetreiber noch Einnahmen von gut 2 Milliarden Euro aus der Vermarktung des Stroms der EEG-Anlagen. Im September sanken diese Einnahmen auf knapp 830 Millionen Euro. Dies ist zum einen auf die gesunkenen Marktpreise und zum anderen auf die niedrigeren Mengen zurückzuführen, wie es von den Übertragungsnetzbetreibern auf Nachfrage von pv magazine hieß. Waren es im Juni und Juli noch mehr als 5000 Gigawattstunden lag die zu vermarktende Strommenge im September bei 3158 Gigawattstunden. Der durchschnittliche Vermarktungspreis fiel zudem von 422 Euro pro Megawattstunde im August auf 261 Euro pro Megawattstunde im September.
Doch dies allein begründet noch nicht den deutlichen Verlust im September. Er resultiere insbesondere aus den Ausgaben von rund 600 Millionen Euro, die sich aus der Jahresabrechnung mit den Verteilnetzbetreibern ergeben. Diese Kosten fielen im September an und daher übersteigen die Ausgaben die Einnahmen in diesem Monat, wie die Übertragungsnetzbetreiber erklärten. In der Folge der Jahresabrechnung seien ebenfalls die Erlöse nach § 57 (5) EEG und § 3 (7) EEV angestiegen und die Rückzahlungen nach § (7) EEV erhöhten sich. „In der Jahresendabrechnung werden regelmäßig Abweichungen zwischen den in der Jahresendabrechnung und den unterjährig gemeldeten und abgerechneten Mengen und Kosten bereinigt“, erklärten die Übertragungsnetzbetreiber zur veröffentlichten Tabelle auf netztransparenz.de.
Aus dieser Auflistung geht auch eine deutliche Steigerung der „Kosten aus der Abrechnung EEG-BK nach § 11 StromNZV“ hervor. Lagen sie im August noch bei 5,4 Millionen Euro erreichten sie im September knapp 47 Millionen Euro. „Diese Steigerung ist unter anderem im Zusammenhang mit sehr hohen Preisen für Ausgleichsenergie zu sehen“, erklärten die Übertragungsnetzbetreiber. Zudem auffällig in der Rechnung, dass beim „Habenszins“ im September mit 15,5 Millionen Euro wieder reichlich Negativzinsen angefallen sind. Angesichts der Zinserhöhungen in der zurückliegenden Zeit eher ungewöhnlich, dass auch dieser Posten im September den bisherigen Höchststand für das laufende Jahr erreicht. „Tatsächlich sind bei Neuverträgen positive Zinsen zu erwirtschaften, allerdings werden die Guthaben teilweise über einen mehrmonatigen Zeitraum angelegt, sodass es noch (Alt)Verträge mit negativen Zinsen gibt“, gaben die Übertragungsnetzbetreiber als Erklärung an. „Wäre in der Vergangenheit nicht über mehrere Monate angelegt worden, wären die Konditionen damals – und für den Gesamtzeitraum – wesentlich schlechter gewesen.“
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15,5 Millionen Negativzinsen, die „Nebelkerze“ EEG Konto nimmt Fahrt auf. Oder hat jemand die Erklärungen der Netzbetreiber auf anhieb verstanden ?. Dabei sollte die Finanzierung der Erneuerbaren mit dem EEG Konto für jeden transparent werden. Zur Erinnerung, bis 2010 der bekannten Ermächtigungsverordnung, mussten sich die Versorger ihre Mehrkosten, die wegen der Erneuerbaren bei ihnen anfielen, von einem neutralen Wirtschaftsprüfer genehmigen lassen. Welches Schlaraffenland daraus geworden ist, sieht man ja gegenwärtig. Die Banken freuen sich, dass die monetäre Spielwiese der Netzbetreiber — nicht nur für sie — so lukrativ funktioniert. Eine alte Weisheit bewahrheitet sich einmal mehr, nichts ist einfacher, als anderer Leute Geld auszugeben.
Ich habe die Erklärung so, wie sie hier wiedergegeben ist, auf Anhieb verstanden. Was soll daran so schwierig sein? Mit „Nebelkerze“ hat das gar nichts zu tun. Angesichts der Milliardenumsätze Monat für Monat ist es auch ziemlich irrelevant. Um die wichtigen Dinge muss man sich kümmern!
Bei der Neufestlegung der EEG-Umlage sollte jetzt so kalkuliert werden, dass der Überschuss zeitnah, d.h. perspektivisch nach zwei Jahren (über diesen Zeitraum hat sich das derzeitige Guthaben angesammelt) abgebaut ist. Wenn das bedeutet, dass die EEG-Umlage das Vorzeichen ändert, dann ist das auch in Ordnung. Wenn die Stromverbraucher zur Kasse gebeten werden, wenn ein Minus auszugleichen ist, müssen sie genauso beteiligt werden, wenn ein Plus zu verteilen ist.
Natürlich wecken 16Mrd Euro Begehrlichkeiten bei Politikern, die gerne Macht ausüben und ohnehin der Meinung sind, der Staat wisse besser, wofür man vorhandenes Geld richtig ausgibt. Da hätte ich gerne mal ein Statement der FDP, da wäre der liberale Ansatz gerechtfertigt. Statt dessen glaubt die, sich mit Eiertanz um die Kernkraftwerke profilieren zu können. Aber so zweckgebunden, wie die Erhebung der EEG-Umlage ist, so zweckgebunden sollte auch ihre Rückzahlung sein. Ein Teil sollte an den Staat zurück, denn der hat mit seinen Milliardenzahlungen auch zum Aufbau des Guthabens beigetragen, der andere Teil muss als negative EEG-Umlage an die Stromverbraucher zurück, und zwar so schnell wie möglich, damit möglichst viele von denen, die sie gezahlt haben, auch von den Rückzahlungen profitieren.
Der Betrag von 15Mio Zinsen hat eher anekdotischen Wert angesichts der Milliardenumsätze, die Monat für Monat über das EEG-Konto laufen. Davon wird niemand reicher oder ärmer. Auf jeden Stromverbraucher umgerechnet sind das nur ein paar Cent.
Mein alter VWL-Professor sagte dazu sinngemäß: „Zweckgebunden“ ist ein Begriff der Gesetzgebung, der der Stimmungsbeeinflussung der öffentlichen Meinung dient. Genau das und nichts anderes.
Real und verbindlich im strengen Wortsinne (wie der Bürger vielleicht denkt) existiert dieses Konstrukt nicht (siehe z.B. Corona-Fördergelder-Diskussion in Schleswig-Holstein). Am Ende ist es ein kleines Adjektiv hier, ein kleiner Nebensatz da, und „schwupps“, geht es auf einmal alles, was man gerade will.
Heyko Degenhart schreibt.
Mein alter VWL-Professor sagte dazu sinngemäß: „Zweckgebunden“ ist ein Begriff der Gesetzgebung, der der Stimmungsbeeinflussung der öffentlichen Meinung dient. Genau das und nichts anderes.
@..Heyko Degenhart .
Zweckgebunden für den normal Sterblichen. Auf das EEG Konto bezogen heißt das kurz und bündig, seht her so wenig bekommen wir nur für den Ökostrom an der Börse, und so viel müssen wir für die EE Vergütungen bezahlen. Daß sie für den Ökostrom nur so wenig bekommen, weil er sich selbst an der Börse entwertet, oder dass dadurch auch der Anteil an konventionellem Strom durch den Merit Order Effekt, den die EE selbst auslösen billiger wird, bleibt durch das EEG Konto verborgen…Für mich ist das EEG Konto eine „System Waschmaschine“
Ich glaube, Ihr VWL-Professor hatte da etwas nicht verstanden, und Sie womöglich auch nicht. Den aus Steuermitteln gefüllten Corona-Topf kann man doch nicht vergleichen mit dem von EEG-Umlage gefüllten Topf des EEG-Kontos. Mit Steuergeldern kann der Staat im Rahmen seines Ermessensspielraums umgehen, mit der EEG-Umlage nicht. Überspitzt ausgedrückt: Aus dem Coronatopf könnte man auch die Bundeswehr bezahlen, wenn man die im Zusammenhang mit Corona braucht, was mit der EEG-Umlage kaum vorstellbar ist.
Oder um den erfolgreichen Einsatz der Zweckbindung am negativen Gegenbeispiel zu erläutern: In Deutschland gibt es eine gesetzliche Krankenversicherung. Die Versicherungsbeiträge, die quasi steuergleich erhoben werden, sind zweckgebunden. Dank dessen haben wir in Deutschland eine sehr gute Gesundheitsversorgung. In Großbritannien wird der National Healthservice (NHS) aus Steuermitteln unterhalten. Kauft Großbritannien einen Flugzeugträger zuviel, werden halt ein paar Krankenhäuser zugemacht, und das Personal auf Nullrunde gesetzt. Entsprechend katastrophal ist dort die öffentliche Gesundheitsversorgung. Zweckbindung funktioniert also und hat einen Sinn. Der Satz Ihres VWL-Professors ist eine dämliche Polemik. Entschuldigung für die Humorlosigkeit. Eine dämliche Polemik ist meistens lustiger, als eine traurige Wahrheit. Aber es ist auch nicht alles so schlecht, wie es von manchen um des polemischen Witzes willen gemacht wird.
@Hans Diehl
Ich habe schon verstanden, wie sie das meinen und wollte satirisch unterstreichen.
Man kann halt mit dem Geld machen was man will. Es kommt nur auf eine Begründung für uns Bürger drauf an.
JCW schreibt:
Mit „Nebelkerze“ hat das gar nichts zu tun. Angesichts der Milliardenumsätze Monat für Monat ist es auch ziemlich irrelevant. Um die wichtigen Dinge muss man sich kümmern!
@ JCW
Lassen Sie mich erklären, weshalb ich das EEG Konto Nebelkerze nenne
Man muss natürlich die Zusammenhänge kennen, und wie die EEG Umlage bis 2010 ermittelt wurde, und was dann daraus geworden ist.
Ich nenne das EEG Konto „Nebelkerze“ weil es lediglich eine Ansammlung von Geldern ist – Sie haben das selbst schon mal als Fonds bezeichnet – womit die Netzbetreiber in eigener Regie arbeiten können..
Es geht auf dem Konto eine rein „Nummerische“ Differenz Summe ein zwischen den Börsenpreisen und den EE Vergütungen. Mit Differenz „Kosten“ im Sinne der Energiewende, hat das rein gar nichts zu tun. Differenz „Kosten“ wie sie lt Gesetz vor 2010 als Umlage ermittelt wurden, ist der Unterschied zwischen einem Versorger Portfolio „..mit und ohne „…EE Anteil. Dabei ist berücksichtigt worden , dass ein Versorger Portfolio nur einen Teil des umzulegenden, teuren EE Stromes beinhaltet. Wenn dann der übrige Teil, durch den Merit Order Effekt den die EE an der Börse auslösen, billiger geworden ist, wirkte das kompensierend auf die „Mehrkosten“ das waren dann echte Differenz „Kosten“.
Im Folgenden ein verkleinertes Beispiel mit fiktiven Zahlen.
1) ohne EE Strom Anteil. Es werden an der Börse 100 kWh zu je 0,25€/kWh gehandelt. Das macht eine Gesamtpreis von 25,00€
2) mit EE Strom Anteil: Es werden 15 kWh nach EEG für durchschnittlich 0,30€/kWh eingespeist und an der Börse die restlichen 85kWh für nur noch 0,20€/kWh.
Der EEG-Strom kostet 4,50€, der an der Börse 17,00€, macht zusammen 21,50€, also 3,50€ weniger als ohne EEG-Strom! Obwohl der doch teurer ist…
Sie sehen, die 3,50 Euro sind der Merit Order Effekt, die werden mit dem Konto unterschlagen, sprich „vernebelt“
Auf ein Versorger Portfolio bezogen heißt das, wenn ein Versorger einen bestimmten Prozentsatz relativ teuer vergüten muss, dafür aber den Restbedarf billiger beschaffen kann, entstehen für ihn oft gar keine „Mehrkosten“, sprich EEG Umlage. Kosten/Nutzen Prinzip nenne ich das hier in meinen Beiträgen. Und weil das alles mit dem EEG Konto verdeckt bleibt, nenne ich das Konto „Nebelkerze“
Dazu kommt, dass diese jeweiligen „Mehrkosten“ der Versorger, ursprünglich von einem neutralen Wirtschaftsprüfer genehmigt werden mussten.
Wäre ich nicht wegen der 70% Regelung gedrosselt hätte ich an manchen Tagen einiges mehr einspeisen können.
Echt traurig hier in Deutschland.
Ergänzung zu meiner Nebelkerzenbegründung
Siehe hier die gegenwärtigen Ausgaben.
https://www.netztransparenz.de/portals/1/Aktuelle_Daten_zu_den_Einnahmen-_und_Ausgabenpositionen_nach_EEAV_September_2022.pdf
Im Vergleich zu dem, wie die Umlage vor 2010 ermittelt wurde.
Vor 2010 mussten die Versorger, einen Anteil Ökostrom abnehmen, und den EE Anlagenbetreibern vergüten. Ihren Restbedarf mussten sie sich konventionell beschaffen. Die „Mehrkosten“, die ihrem Vertriebsportfolio dabei entstanden, war die Umlage. Beim Stromeinspeisegesetz, dem EEG Vorgänger, mussten diese Mehrkosten sogar noch von einem neutralen Wirtschaftsprüfer genehmigt werden. Wenn damals die Börsenpreise – durch den Merit Order Effekt – nach unten gingen, und der Restbedarf billiger wurde, konnten die dadurch den größten Teil ihrer Mehrkosten kompensieren.
Bis dahin war die Welt noch in Ordnung sagt der Ex Chef vom Fraunhofer Institut im folgenden Video.
Siehe hier: https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Ab 2010 begann dann die „Nebelkerze“ EEG Konto wirksam zu werden, wie man am Verhältnis der Vergütungsbalken zu der Umlagenkurve erkennen kann.
Und was ja noch als Hauptübel dazu kommt. Bis 2010 waren die EE im Versorgungssystem zwingend integriert. Der preismindernde Merit Order Effekt den die EE auslösen, kam voll dem System zugute, in dem teure Gaskraftwerke nicht mehr zum Zuge kamen.
Siehe dazu meine folgenden Kommentare, besonders den vom 29 Sept um 12.32 Uhr.
https://www.pv-magazine.de/2022/09/27/strommarkt-preise-noch-bis-ende-des-jahrzehnts-bei-deutlich-ueber-100-euro-pro-megawattstunde/#comments
@Hans Diehl
seit wann sind die Wirtschftsprüfer nicht mehr erforderlich, oder machen die immernoch Ihren Job???
@ Thomas I
Die Wirtschaftsprüfer vom Stromeinspeisegesetz, die ich meine, hatten jedem Versorger speziell die „Mehrkosten“ in seinem Vertriebsporfolio genehmigen müssen.
Damals hatte auch jeder Versorger seine eigene Umlage. Ökostromabgabe nannte man das in den Neunzigerjahren. Wenn ein Versorger seinen Restbedarf besonders günstig eingekauft hat, konnte er seine „Mehrkosten“ mit einer niedrigen Umlage sogar Werbewirksam machen. Ich erinnere mich, dass wir bei unserem Versorger noch lange eine ..„Ökoabgabe“.. von 0,9x hatten, da hatten andere schon eine „1“ vorm Komma. Wir hatten eine Marktsituation wie heute der Preisvergleich, die EE waren monetär in den Markt integriert. Als die Lobbyisten der „Altgedienten“ immer mehr Einfluss bekamen, wurde da ständig, und geräuschlos, dahin gehend geändert, was heute Gesetz ist. Der neutrale Wirtschaftsprüfer ist dann auch irgendwann, bei den Umgestaltungen, genauer gesagt „Ungestaltungen“ abhanden gekommen. Er wurde ersetzt durch Gutachter, die prognostizierten.
Siehe hier:
https://www.netztransparenz.de/portals/1/2019-10-15%20Pressemitteilung-EEG-Umlage-2020_EEG-Vorschau_2020-2024_Offshorenetzumlage-2020.pdf
Zitat:…Die Ermittlung der EEG-Umlage erfolgt auf Basis von Prognosen unabhängiger Gutachter in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur. Diese überwacht die Ermittlung, Festlegung, Veröffentlichung und Weitergabe der EEG-Umlage sowie die Vermarktung der EEG-Strommengen und regelt die Anforderungen für deren Vermarktung. Zitat Ende.
Während die ehemaligen Wirtschaftsprüfer eine Umlage auf der Basis von absoluten Zahlen genehmigten, sind das jetzt Gutachter, die auf der Basis von Prognosen, in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur agieren.
Mit anderen Worten die Netzbetreiber sagen – über ihre übergeordnete Bundesnetzagentur – den Gutachtern , wie viel Geld auf dem EEG Konto für das jeweils kommende Jahr eingehen muss. Was dabei heraus kommt, sieht man ja jetzt an dem Milliarden Überschuss auf dem Konto. Bei den Wirtschaftsprüfern mit absoluten Zahlen konnte das nicht passieren. Da wurde auch keine Liquiditätsreserve in Höhe von von 10% der Deckungslücke in Milliardenhöhe benötigt
Weil ich das alles schon seit unserer ersten PV Anlage, – seit 1992 am Netz – akribisch verfolge, kommen meine Kommentare für jüngere PVler und Leser manchmal etwas zu kritisch, und unverständlich rüber., so nach dem Motto der ewige Nörgler. Einer, der sich als von der PV Branche geoutet hat, bezeichnete meine Kommentare sogar als mysteriös.
Meine Beiträge sollen mysteriös sein, nur weil ich auf mysteriöse Dinge hinweise.