Die Bauministerkonferenz in der vergangenen Woche hat eine wichtige Entscheidung für die Abstandregeln bei Photovoltaik-Dachanlagen getroffen. So soll der Mindestabstand künftig von 1,25 auf 0,5 Meter reduziert werden. Die Länder hätten diesem Vorschlag einstimmig zugestimmt, der besonders für die Installation bei Photovoltaik-Dachanlagen auf Reihenhäusern deutlich mehr Spielräume ergibt. Schleswig-Holstein hatte den Antrag in die Sitzung der Landesbauminister in Stuttgart eingebracht. „Dadurch sind Photovoltaik-Anlagen auf Dächern künftig effizienter und wirtschaftlicher, da wir die zur Verfügung stehende Fläche spürbar vergrößern“, erklärte Schleswig-Holsteins Innen- und Bauministerin Sabine Sütterlin-Waack nach der Abstimmung.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, begrüßte ebenfalls die beschlossenen Erleichterungen für die Installation von Photovoltaik-Dachanlagen. „Damit ist der Weg für entsprechende Änderungen der landesgesetzlichen Regelungen frei, damit insbesondere auf Reihenmittelhäusern mehr Solaranlagen entstehen können. Diese sehr gute Entscheidung kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass auf Ebene des Bundes immer noch Unklarheit über die energetischen Vorgaben für Gebäude herrscht. Hier braucht es endlich Klarheit“, sagte Scharrenbach.
Als wichtiges Zeichen für den Ausbau der Photovoltaik bewertete man auch bei Enpal den Entschluss auf der Bauministerkonferenz. „Die Harmonisierung der Abstandsregeln sorgt für mehr Planungssicherheit bei den Installateuren“, erklärte Markus Meyer, Leiter Energiepolitik bei dem Berliner Anbieter von Photovoltaik-Mietanlagen. Allerdings hätte man sich noch mehr gewünscht. „Die Energiewende braucht jetzt aber jeden Zentimeter Dachfläche. Die Länder sollten den Beschluss nun schnell umsetzen und sich hierbei an den Regelungen in Baden-Württemberg orientieren, wo auf Abstände verzichten wird, so Meyer weiter.
Zuvor war im Sommer eine Petition gestartet, die sich genau dafür – also den kompletten Wegfall der Mindestabstände – aussprach. Immerhin mehr als 47.500 Menschen zeichneten die Aufforderung an die Bundesbauministerin Klara Geywitz und den Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Nach den dortigen Angaben bestehen nur in Baden-Württemberg keine Vorschriften für Mindestabstände und in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Hamburg sowie Bremen sind sie für Glas-Glas-Module zumindest auf 50 Zentimeter reduziert. In der Petition wird als Hauptgrund auch die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik-Anlagen angeführt. Mit einem Mindestabstand von 1,25 Meter zum Nachbardach seinen für die meisten Reihenhausbesitzer keine rentablen Lösungen vorhanden. Das Argument des Brandrisikos wird mit Blick auf die Statistik zurückgewiesen. So seien Photovoltaik-Anlagen gerade einmal für 0,006 Prozent der Brände ursächlich verantwortlich, bei dem einen größerer Schaden entstanden sei.
Änderungen für mehr Photovoltaik-Mieterstrom erforderlich
Die Vertreter aus den Ländern forderten auf ihrer Sitzung zudem die Bundesregierung weiterhin auf, endlich die Bremsen beim Mieterstrom zu lösen. „Die Wohnungsbaugesellschaften stünden bereit, um Dächer mit Photovoltaik zu belegen. Von diesen Investitionen profitierten die Mieterinnen und Mieter unmittelbar“, hieß es von der Konferenz. Zudem forderten die Landespolitiker eine Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Senkung der Treibhausgasemissionen sollte dort durch einen individuellen, technologieoffenen Zielerreichungsplan ergänzt werden. Zudem müssten Quartiers- und Flottenansätze gestärkt werden. Äußerst kritisch bewertete die Bauministerkonferenz auch die Entscheidung des Bundes über die BEG-Förderung nur noch eine Milliarde Euro für den energieeffizienten Neubau als Fördermittel bereitzustellen. Dies sei für den nicht preis- und belegungsgebundenen Neubau nicht ausreichend. Bereits durch den KfW-Förderstopp 2022 seien erhebliche Finanzierungslücken für alle bis 2024 geplanten Wohnungsneubauvorhaben, einschließlich denen der sozialen Wohnraumförderung entstanden, hieß es weiter von dem Treffen.
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Soll der verringerte Mindestabstand von 50 cm für alle Arten von Modulen gelten oder nur für Glas-Glas Module?
Ich denke, es geht um den generellen Mindestabstand und somit keine Unterscheidung, ob Glas-Glas- oder Glas-Folien-Modul.
Also, wenn ich meinem Nachbarn erlaube, eine weitere Modulreihe so zu bauen, sie ein Stück weit bis über mein Dach ragt, oder ich ihm gar mein Dach überlasse, oder ihm erlaube, einen größeren Teil meines Dachs mit zu nutzen, da ich selbst nur eine kleinere PV-Anlage benötige? Das ist doch wohl kein Problem, oder? Gibt es nicht schon genug Nebensächlichkeiten, mit denen sich Behörden und Geriche beschäftigen?
0 006 Prozent aller Brände, also praktisch Null Komma Nix! Wird da etwa wieder für irgend jemanden eine Beschäftigungstherapie benötigt, der mit seinem Zollstock über die Dächerkrabbelt, um genauestens nachzumessen? Ich hatte 2001 meine erste Anlage selbst montiert und bis heute hat noch kein Hahn danach gekräht. Es könnten bei mir auch gut 50 Zentimeter sein, wenn man diagonal vom Modul zur Dachhaut misst, oder muss man genau waagerecht messen? Misst man bis zur Mitte der Brandmauer? Was ist, wenn jedes Haus eine eigene Brandmauer hat, mit einer Luftschicht dazwischen? Wie ist das bei aneinander grenzenden Garagen? 🤔 Leider kennt der Regulierungswahn hierzulande keine Grenzen mehr.
Das interessiert mich auch brennend. Auch Glas-Folie und wo steht das konkret?
Ab wann soll der verringerte Abstand gelten?
Geht es nur mir so, oder wird in jeder zweiten Meldung aus der Politik auf einmal ein Statement von Enpal eingewürzt?
Enpal betreibt wohl starken Lobbyismus.Allerdings sind deren Mietmodelle dadurch immer noch unrentabel
Nein mir ist das auch aufgefallen.
Wer zum Teufel ist Enpal?
Lach😎
Handelt es sich bei den 0,5 Metern um den Abstand zum nächsten Grund-/Flurstück oder zur eigenen Brandwand?
Gibt es dazu denn auch Quellenangaben?
In der Pressemitteilung wird das Thema Reihenhaus angerissen, in der Stuttgarter Erklärung nicht. Konkret lese ich nichts von der 50 cm Regelung.
Außerdem ist aktuell nicht jedes Glas-Glas-Modul geeignet, es muss trotzdem der Feuer/Brandschutzklasse A nach IEC 61730 entsprechen, oder?
Das ist einmal mehr eine mutlose Entscheidung der Politik. Ich verzichte damit weiterhin auf die Errichtung einer PV Anlage.
Sie sind nicht der einzige welcher sein Geld lieber in teure gekaufte Energie steckt.
Bedeutet das, dass in Baden Württemberg der Abstand auf 50cm erhöht wird? Also weniger gebaut werden kann?
Gibt es wenigatens Bestandsschutz für bestehende Anlagen ohne Abstand?
Wie gut in BW zu wohnen
Ich würde den Artikel abändern, da derzeit in NRW Glas/Glas Module nicht bis zu 0,5 Metern an das Nachbarhaus installiert werden dürfen, wenn die Reihenhäuser oder die Doppelhaushälften eine durchgehende Dachbedeckung aufweisen oder eben keine durchgängige Brandwand, die die Dachhaut um 0,3 Meter überragt oder eine 0,5 Meter große Auskragung aufweist.
Es ist erstmal prinzipiell falsch anzunehmen, dass ein Glas/Glas Modul nicht brennbar ist.
Für das Bauamt und den Versicherungen ist nämlich jedes PV-Modul brennbar, solange es nicht die Brandklasse A aufweist.
Ich habe Derzeit kein PV-Modul gefunden, welches käuflich erwerbbar ist und die Brandklasse A aufweist (welches vom Hersteller zertifiziert ist), es kursieren im Netz Berichte von Solarwatt von 2020 aber die bestärken nur die jenige, die bei Google nur Überschriften lesen.
Und wenn ich diesen Artikel lese, würde ich sagen, dass man die Bauvorschriften von NRW und co. übernehmen will. Dies würde aber nicht viel ändern, solange die PV-Modulhersteller keine Platten verkaufen, die die Brandklasse A aufweisen.
Falls es nicht so ist, wäre ich sehr froh und könnte nächstes Jahr vielleicht noch eine Reihe Module mehr planen.
Ein Wort noch zur Verantwortlichen des Artikels:
Es ist in Ihrer Verantwortung Inhalte gut zu recherchieren, da durch Fehlinformationen großer Schaden entstehen kann.
„Ich habe Derzeit kein PV-Modul gefunden, welches käuflich erwerbbar ist und die Brandklasse A aufweist (welches vom Hersteller zertifiziert ist), es kursieren im Netz Berichte von Solarwatt von 2020 aber die bestärken nur die jenige, die bei Google nur Überschriften lesen.“
Also ich habe mal nach Brandklasse A Photovoltaik gegoogelt und als ersten Treffer Solarmodule des Typs BS-M6HBB-GG der Firma Bauer Solar gefunden, die diese Brandklassenzertifizierung besitzen und die tatsächlich auch käuflich zu erwerben sind. Aktuell bei ebay für 221€ je 385kWp zu haben.
Gibt es diese Module doch oder habe ich Sie falsch verstanden?
Ich nehme Bezug auf den Kommentar von Schummelschumi.
Da wir hier über deutsches Baurecht bzw. Landesbaurecht sprechen, beziehen sich Brandklassen oder Baustoffklassen auf die DIN 4102 oder DIN EN 13501 und nicht auf IEC 61215 / IEC 61730 (Standards der International Electrotechnical Commission (IEC) Zertifizierung und Sicherheit von Elektronikprodukten)
Ein Beispiel ist der MC4-Stecker oder die Beipassdiodendosen, solange die nicht aus Keramik oder anderen Werkstoffen bestehen, ist die Unterseite brennbar.
Z.B. wird die Brandklasse bei Meyer Burger Glas/Glas Modulen so angegeben:
Brandklasse nach EN 13501-1: B2 (Normal entflammbar)
Ich persönlich hoffe, das sich in NRW und manchen anderen Bundesländern mal was tut aber der Weg dahin wird schwer.
Man sollte sich aber durch Aussagen im Netz nicht verleiten lassen, einfach seinen eigenen Weg zu gehen, da es ja andere auch machen und es schon nicht so schlimm sein kann.
Versicherungen wollen aus Prinzip nicht zahlen, wenn sie es nicht müssen.
Wenn es schlimm kommt ist es das Eigene und das Nachbarhaus und dann spielt es auch keine Rolle mehr warum es gebrannt hat, sondern nur das die Feuerwehr hätte besser Löschen können, wenn die blöden PV-Module da nicht gewesen wären.
Gilt wohl nicht für Garagen. Mein Nachbar hat auf seiner Garage schon vor 15 Jahren bis zur Grenze gebaut, und genau so werde ich das auch handhaben, wenn meine Garagen-PV kommt.
Hat damals niemanden gestört, das wird es auch in Zukunft nicht.