München will kommunale Photovoltaik-Pflicht einführen

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Die Münchener Stadtregierung – bestehend aus der Fraktion Die Grünen – Rosa Liste und der SPD/Volt-Fraktion – haben sich für eine kommunale Photovoltaik-Pflicht ausgesprochen. Man müsse als größte Kommune Deutschlands ein unmissverständliches Zeichen der Zeitenwende setzen. Die Parteien haben im Referat für Stadtplanung und Bauordnung einen entsprechenden Antrag verabschiedet. Der Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) soll sich jetzt bei der bayerischen Landesregierung dafür stark machen, dass Kommunen eigenständig die Bauordnung dahingehend verschärfen können.

Der Münchener Stadtrat begründet diesen Schritt mit der aktuellen Situation an den Energiemärkten. Beim Gas könnte diesen Winter laut eine Versorgungskrise eintreten, so die antragsstellenden Fraktionen. Um dem entgegenzutreten, erklären die Regierungsparteien den beschleunigten Ausbau von Windkraft und Photovoltaik zu einer Frage der nationalen Sicherheit. Konkret soll es den Kommunen erlaubt werden, bei neuen Wohnbauten, Nicht-Wohngebäuden und Parkplätzen durch eine Satzung in der Bauordnung eine Photovoltaik-Pflicht festzusetzen. Eine entsprechende Pflicht soll auch im Bestand im Falle einer Dachsanierung gelten.

Die Regelung aus dem Antrag sieht vor, dass Dachflächen, die größer als 20 Quadratmeter sind, zu 60 Prozent mit Photovoltaik belegt werden sollen. Norddächer wären von der Erfassung ausgenommen. Die gesetzliche Grundlage für ein solches Vorhaben soll die geplante Novellierung des Klimaschutzgesetzes bilden. Aus der Kabinettsvorlage soll ein entsprechender Rahmen in die Bayerische Bauordnung gesetzt werden. Der Rahmen kann dann durch kommunale Satzungen konkretisiert und angepasst werden.

Orientierungshilfe kommt dabei aus dem benachbarten Baden-Württemberg. Die antragsstellenden Stadträte verweisen auf die „fortschrittliche“ Photovoltaik-Pflicht für Dächer und Parkplätze. Hieraus könnten Passagen bezügliche der Eignungsvoraussetzungen, Ausnahmen und Einschränkungen übernommen werden, wie es in dem Antrag heißt. Gerade Tübingen und Waiblingen seien gute Beispiele. Hier wurde schon in der Vergangenheit die Photovoltaik-Pflicht in der Bauordnung verankert.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte sich vor der Bundestagswahl für eine bundesweite Solarpflicht ausgesprochen. Als die Ampel im Osterpakt die Pflicht nicht beschlossen hat, wurde Bayerns Landesregierung selbst tätig und beschloss eine Solarpflicht für neue Gewerbegebäude ab 2023. Für sonstige Nicht-Wohngebäude gilt die Pflicht ab dem 1. Juli 2023. Und bei neuen Wohngebäuden soll eine „Soll-Bestimmung im Sinn einer Empfehlung“ gelten. Hierfür werde man die Bauordnung entsprechend ändern.

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