Das eigentliche Ziel, 50.000 Euro mit einem Crowdfunding auf der Plattform „Kickstarter“ einzusammeln, hat Indielux bei weitem übertroffen. Das Berliner Unternehmen sammelte in den vergangenen zwei Monaten insgesamt knapp 720.000 Euro ein, wobei 689 Menschen das Projekt unterstützten und sich beteiligten. Das Geld soll in die Serienfertigung des ready2plugin Stromwächters fließen. Dieser ermögliche es, bis zu 1800 Watt über Stecker-Solar-Geräte in herkömmliche Steckdosen einzuspeisen, so Indielux.
Menschen könnten auf diese Weise, die Photovoltaik-Balkonmodule auch ohne Elektriker installieren und anschließen. Das erste Sicherheitssystem für die Einspeisung in die Steckdose ermöglicht, bis zu zwei Drittel des eigenen Strombedarfes über die Steckdose zu decken– und zwar ohne Elektriker und Zählertausch“, sagte Indielux-Geschäftsführer Marcus Vietzke. Alle Elektrogeräte verbrauchten dabei automatisch vorrangig den selbst erzeugten Solarstrom.
Die Crowdinvestoren bestätigten damit auch den Trend, den eine Studie der HTW Berlin kürzlich aufzeigte, dass sie mehr Photovoltaik nutzen wollen. Im Zuge seiner Aktion bot Indielux mehrere Kits mit verschiedenen Größen an. Mehr als die Hälfte der Einnahmen generierte Indielux über das große „Hybrid-Kit“ mit 10 Solarmodulen mit insgesamt 3800 Watt Photovoltaik-Leistung und 4800 Wattstunden* Speichersystem. Es wurde beim Crowdinvesting für den Mindestbeitrag von 8200 Euro angeboten. Die ready2-plugin-Stromwächter sollen voraussichtlich im März 2023 an die Unterstützer ausgeliefert werden.
Erst vor wenigen Wochen kündigten Indielux und Katek an, eine Komplettlösung für die Photovoltaik-Kleinstanlagen zu entwickeln. Dabei wird der Steca-Wechselrichter von Katek mit dem ready2plugin-Stromwächter kombiniert. Das Indielux-Produkt misst dabei permanent die Einspeiseleistung der Photovoltaik-Anlage und den Strombedarf im Haushalt. Aus diesen beiden Werten errechnet er, wieviel Solarstrom laut der geltenden Norm noch eingespeist werden darf – und drosselt den Wechselrichter bei Bedarf.
Die maximale Modulanschlussleistung hängt dabei von der Eingangsleistung des Wechselrichters ab. So können an den „coolcept fleX StecaGrid 1511“ Module mit einer Gesamtleistung von 1540 Watt und den „coolcept fleX StecaGrid 2011“ die Maximalleistung von 1800 Watt angeschlossen werden. Letzteres gelte auch für den Wechselrichter „coolcept fleX Hybrid“, der im Frühjahr 2023 auf den Markt kommt. Diese Wechselrichter kommunizieren über ihre Modbus-Schnittstelle mit dem Stromwächter, wie es von den Unternehmen kürzlich hieß.
*Anmerkung der Redaktion: Die Einheit wurde nachträglich korrigiert. Danke für den Leserhinweis.
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@pv-magazin:
Warum macht ihr für ein Produkt Werbung, dass nicht an das deutsche Stromnetz angeschlossen werden darf. Laut VDE ist eine Einspeisung über Schuko und/oder >600W WR Leistung ohne Elektriker nicht erlaubt. (Und bitte in den Komentaren keine Grundsatzdiskussion darüber). Fakt ist, dass es momentan nicht über Schuko erlaubt ist.
Haha Tadeus, erstmal eine kontroverse Position in den Raum werfen, und dann „bitte keine Diskussion“. Laut VDE nicht ohne Elektriker erlaubt… fällt dir selbst was auf?
@ Tadeus.
Gegenfrage, was bewegt Sie dazu, so eindringlich darauf aufmerksam zu machen ??
VDE ist eine Norm, kein Gesetz oder? (ist das schon Grundsatzdiskussion?)
Verstehe die Technik dahinter nicht. Man darf ja nicht mehr als 600W in einen Endstromkreis einspeisen. Was will das Teil da wo messen um das sicher zustellen? Es hört sich eher so an als ob da die Einspeiseleistung am Zähler begrenzt werden soll, was das Problem mit den 600W am Endstromkreis doch gar nicht berührt?
Die 600w beziehen sich nicht auf den endstromkreis, das Teil kann selber nichts messen es muss die Information von einem Messgerät bekommen was nur den einen Stromkreis misst, dieses muss allerdings von einem Elektriker installiert werden
Shelly und WLAN gelten als „gesicherte Kommunikation“?
Der Laie soll sich selbst einen Shelly 3em in die Unterverteilung setzen?
Der Laie darf definieren ab wann, die Installation die er natürlich fachlich bewerten kann, überlastet ist? Weil es muss dem Gerät ja eine Vorgabe gemacht werden, sonst weiß es ja nicht wann eine Überlast auf der Leitung ist.
Und dann wird auf der Homepage auch noch davon geschrieben das bei über 600VA trotzdem eine Elektrofachkraft die Meldung machen muss?
Ich kann nicht verstehen wieso Leute bereit sind
rund 400 Euro für das Gerät + rund 100 Euro für den Shelly 3em um dann trotzdem einen Elektrobetrieb beauftragen zu müssen.
Da stellt sich spätestens die Frage, wer den Einspeisewächter am Netzanschluss installieren soll.
Warum macht ihr Werbung dafür? Ich habe mir die Seite angeschaut, es ist ohne Elektriker nicht möglich dieses Gerät in Betrieb zu nehmen. Da das Gerät die Leitungsreserve berechnet die kann aber nur berechnet werden wen das Gerät weiß wie viel Strom gerade im Stromkreis fließt dafür muss ein Messgerät eingebaut werden was nur durch einen Elektriker installiert werden darf.
@Tadeus
Wer sagt, das der Inbetriebnehmer keine Elektrofachkraft ist? Viele Menschen sind durch Ihre Ausbildung Elektrofachkraft und führen dennoch keinen Betrieb mit Konzession als Elektriker. Sie dürfen also durchaus elektrische Anlagen, z.B. in den eigenen vier Wänden, in Betrieb nehmen.
Genau mit der Frage der 600VA Grenze habe ich mich auch schon beschäftig. Deine Aussage ist vielleicht auch nicht ganz richtig. Einige Netzbetreiber haben in Ihrem Anmeldeformular für „Balkonanlagen“ folgende formulierung:
Am Zähler wird die maximale Gesamtleistung von Erzeugungsanlagen von 600VA nicht überschritten.
Nur ist für mich die Frage nicht abschließend geklärt, ob die 600VA am Zählpunkt gelten, die VDE 4105 ist leider nicht kostenfrei verfügbar. Mit dem Anmelden einer Balkonanlage unterschreibt der Inbetriebsetzer jedoch deren Einhaltung, obwohl er Sie nicht lesen kann.
Ich sehe hier eigentlich die günstige Möglichkeit 600VA weich zu regeln. Hier würden sich neue Optionen auftun. Allerdings würde mich die genaue Formulierung in der VDE interessieren! Wer hat Zugriff?
Grüße
Wiedergabe der AR-N4105 Punkt 5.5.3 mit eigenen Worten:
Wird eine Energiesteckvorrichtung nach VDE V 0628-1 verwendet, ist ein Zweirichtungszähler vorhanden und hat die Anlage nicht mehr als 600VA, kann der Lageplan entfallen und auf dem Inbetriebnahme Protokoll kann die Unterschrift des Fachbetriebs entfallen.
Das ist die vereinfachte Meldung.
Jede Erzeugungsanlage muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Der Netzbetreiber verlangt die Einhaltung der VDE Norm 4105. Bindend ist die Leistung des Wechselrichters.
D.h. wenn > 600 Watt keine vereinfachte Anmeldung. Dadurch wird auch der Einbau eines Zweirichtungszählers notwendig.
Die letzten zwei Sätze sind mir nicht klar. Mein Stand war:
1. Alle netzverbundenen Anlagen sind anmeldepflichtig. Ausnahme, da nicht netzverbunden, sind reine Inselanlagen (Schrebergartenhütte, Anglerhütte etc).
2. Anlagen kleiner gleich 600 Wp-WR-Leistung bedürfen einer MaSt-Anmeldung sowie Anzeige beim Netzbetreiber (wobei verschiedene Formulare kursieren, teilweise mit Unterschrift eines Elektrikers zum Einbau einer Energiesteckdose), allerdings keiner Zustimmung des Netzbetreibers (dennoch versuchen Netzbetreiber teilweise Umbauten zu fordern, wenn sie im Rahmen eines nötigen Zählertauschers die Zählerkasten inspizieren).
Was ändert daran die Nulleinspeisung rechtlich?
Mir ist bewusst das PV-Guerilleros (denen ich nicht abgeneigt bin), sich eventuell versprechen, dass Ihre Anlagen durch Nulleinspeisung unsichtbar bleiben. Auch Verstärkung von Anschlussleistungen großer Anlagen eine Einspeisung nicht wirtschaftlich machen, habe ich schon von Nulleinspeisung gehört.
Shelly und WLAN gelten als „gesicherte Kommunikation“?
Der Laie soll sich selbst einen Shelly 3em in die Unterverteilung setzen?
Der Laie darf definieren ab wann, die Installation die er natürlich fachlich bewerten kann, überlastet ist? Weil es muss dem Gerät ja eine Vorgabe gemacht werden, sonst weiß es ja nicht wann eine Überlast auf der Leitung ist.
Und dann wird auf der Homepage auch noch davon geschrieben das bei über 600VA trotzdem eine Elektrofachkraft die Meldung machen muss?
Ich kann nicht verstehen wieso Leute bereit sind
rund 400 Euro für das Gerät + rund 100 Euro für den Shelly 3em um dann trotzdem einen Elektrobetrieb beauftragen zu müssen.
@ David:
kontaktlose Messgeraete gibt es schon lange.Die stellt der Laie in den Zaehlerkasten und fertig.
Mein Stromhaendler bietet so was gratis an wenn man einen etwas teureren Vertrag abschliesst. Die Daten werden von dem Dingens ins Haus gesendet und so kann man an einem mobilen Geraet ablesen was im Moment verbraucht wird.
Ob das Sinn macht – keine Ahnung.Fakt ist das der Laie durchaus selbst Messgeraete am Uebergabepunkt installieren darf.Er darf halt nichts aufschrauben, abknipsen usw. .
Ich finde es klasse, es geht in die richtige Richtung. Jeder im Bekanntenkreis der vor kurzem Balkon-PV installiert hat, hat sich einen feuchten Kericht um die 600W Grenze geschert. 1000W-1500W Steckerwechselrichter mit PV Modulen von 1000-2000W werden verwendet. Funktioniert ganz wunderbar ohne Elektriker.
Die 600 W sind nicht willkürlich. Die übliche 16 A Sicherung schaltet Überlastung bei 16 A ab.
Das sind 3680 Watt.
Die im Haushalt verlegten Leitungen mit 1,5 Quadratmillimeter können aber bis ca. 18 A belastet werden.
Die Reserce sind also 2 A oder 460 W. (Nicht 600 !) Machmal ist auch 2,5 mm2 verbaut . Das wäre etwas mehr.
Wenn jemand eine pv Anlage an eine Leitung anschließt, die noch eine weitere Steckdose hat, kann die Reserve schon mit 600 W überschreiten Die Leitung wird warm, wenn man z.b. 2 . Heizlüfer mit je 2000 W an der gleichen Leitung betreibt. Wer sogar 1500 W an der gleichen Leitung einspeist und dann mehrere Heizlüfter einschaltet, der wird sich zunächst freuen, dass seine Solaranlage nun das Haus heizt. Nach kurzer Zeit wird es aber anfangen komisch zu riechen und dann könnte ein Einsatz der Feuerwehr nötig sein.