Die Strompreise explodieren seit Sommer 2021, aktuell werden in Deutschland astronomische Preise von den Stromverbrauchern verlangt. Die Volkswirtschaft erleidet einen ökonomischen Schock, der einerseits hausgemacht ist und andererseits von außen importiert wurde.
• Die Folgen der energiepolitischen Entscheidungen der CDU-geführten Bundesregierungen in den Jahren 2005 bis 2021 (Atompolitik, Verhinderung der erneuerbaren Energien) zeigten sich als hausgemachtes Problem erstmals im Sommer 2021 am Markt, als die Börsenpreise kurzfristig auf über 20 Cent pro Kilowattstunde stiegen.
• Mit dem Angriff der Russischen Föderation auf das Nachbarland Ukraine wurde die Versorgung mit Erdgas durch Gazprom zur strategischen Waffe, um die Energiemärkte in Europa in Unordnung zu bringen.
Der Strompreis wird in Deutschland an der Börse über die sogenannte Merit-Order gebildet, um einen einheitlichen Strompreis zu bestimmen. Als Merit-Order (englisch für Reihenfolge der Vorteilhaftigkeit) bezeichnet man die Einsatzreihenfolgen von Kraftwerken. Diese werden durch die Grenzkosten der Stromerzeugung bestimmt. Die Grenzkosten beschreiben dabei die inkrementellen Kosten, die durch die Produktion einer weiteren Megawattstunde Strom bei den Kraftwerken entstehen würde.
So ergibt sich folgendes Schaubild 1, das auch für jede andere Zeiteinheit (Jahr, Monat, Tag, Stunde) erstellt werden kann. Auf der Abszisse (X-Achse) werden die verfügbaren/angebotenen Kapazitäten der jeweiligen Kraftwerke aufsteigend nach den entsprechend angebotenen Grenzkosten sortiert. Auf der Ordinate (Y-Achse) sind die Grenzkosten in Euro pro Megawattstunde angegeben.
Im zweiten Schritt wird der Marktbedarf (Nachfrage) in das Schaubild 1 eingetragen. Diejenige Kapazität, die die letzte Megawattstunde liefert, um den Strombedarf zu decken, bestimmt nun den Markträumungspreis. Alle Kapazitäten, die sich im Schaubild links von der markträumenden Produktionskapazität befinden, werden zur Versorgung des Marktes herangezogen und profitieren von dem Markträumungspreis, der von der letzten Kapazität angeboten wurde. Alle Kapazitäten, die sich rechts von der markträumenden Produktionskapazität befinden werden nicht berücksichtigt und stehen still.
Dieses Preisbildungssystem belohnt in einem Markt alle Produzenten, die Energie günstiger als zum Marktpreis produzieren können, und ermöglicht damit diesen Produzenten höhere Verkaufspreise, als sie eventuell in einer direkten Lieferbeziehung hätten durchsetzen können. Höhere Gewinne (als gesellschaftlich akzeptierte) können somit bei den Kraftwerken mit niedrigen Grenzkosten entstehen. Das erleben wir derzeit auch am Markt, da die großen Versorger hohe Gewinne bei der Energieversorgung berichten. Aber auch Produzenten mit erneuerbaren Energien erleben derzeit phantastische Renditen. Photovoltaikanlagen, die mit 5 Cent pro Kilowattstunde geplant worden sind, erzielen derzeit an der Börse EEX Preise von bis zu 50 Cent pro Kilowattstunde.
Der Marktpreis ist eine extrem wichtige Information für eine Volkswirtschaft, da der Marktpreis verschiedene Funktionen innehat. Zu den wichtigsten Funktionen gehören:
Markträumungsfunktion | Angebot und Nachfrage kommen zum Ausgleich. Zum Gleichgewichtspreis wird die gesamte Nachfrage bedient. |
Signalfunktion | Der Marktpreis informiert über die Knappheit der Energie am Markt. |
Lenkungsfunktion | Die Energie wird nur von den Verbrauchern nachgefragt, die sich den hohen Preis auch leisten können. |
Der volkswirtschaftlichen Theorie liegt ein ungestörter Markt zugrunde, in den der Staat nicht eingreift. Zudem können die Anbieter und Nachfrager schnell auf Preisänderungen reagieren, da sie vollkommen über die aktuelle Lage informiert sind. Damit können sie den Markt bei Veränderungen wieder in ein gewünschtes Gleichgewicht zu bringen.
Diese grundlegenden Voraussetzungen für einen vollkommenen Markt liegen auf dem deutschen Strommarkt nicht vor, da der Staat elementar in den Markt eingegriffen hat und Angebot und Nachfrage durch langlaufende Verträge zeitlich entkoppelt sind. Folgende Störungen liegen vor:
Einspeisevorrang der erneuerbaren Energien | Zur Förderung der erneuerbaren Energien verfügte der Staat einen Einspeisevorrang der erneuerbaren Energien vor den fossilen Energieträgern und änderte somit die Merit-Order der Kraftwerke. |
Regulierte (künstliche niedrige Grenzkosten der erneuerbaren Energien | Die sehr hohen Grenzkosten der erneuerbaren Energien (Photovoltaik erhielt zum Beispiel mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde zu Beginn der 2000er Jahre) wurden aus der Preisbildung der Merit-Order herausgenommen, um den Marktpreis nicht steigen zu lassen. Der Unterschiedsbetrag zum Markträumungspreis wurde über die EEG-Umlage vom Verbraucher finanziert. |
Flexibilität des Angebotes | Nicht alle Kraftwerke können kurzfristig in Betrieb gehen oder außer Betrieb genommen werden, um auf die Nachfrageveränderungen zu reagieren. Ein Kraftwerksbau, je nach Technik, dauert Monate bis Jahre. |
Flexibilität der Nachfrage | Die Nachfrage nach Strom ist starr, da die meisten Kunden feste Preise in ihren Lieferverträgen haben und reagieren somit nicht direkt auf die veränderte Angebotslage und auf die veränderten Marktpreise. Es ist politischer Wille, dass Energie als allgemein verfügbares Gut für alle Bürger des Landes zur Verfügung steht. Die Signal- und Lenkungsfunktion ist damit außer Kraft gesetzt. |
Konzernbildung | Die großen Stromversorger betreiben verschiedene Stromerzeugungstechnologien (Atom, Kohle, Gas, Erneuerbare) und können somit das Angebot künstlich verteuern. Durch den Einsatz von Gaskraftwerken kann somit die Gewinnmarge der übrigen Technologien beeinflusst werden. Es kann daher sinnvoll sein, ein Prozent weniger Strom aus Erneuerbaren zu produzieren, um ein Prozent mehr aus Gas zu produzieren, da der höhere Preis für Gas allen Erzeugungsarten zu Gute kommt. |
Da die grundlegenden Voraussetzungen zur Anwendung der Merit-Order in Deutschland nicht vorliegen, sollte dieser Preisbildungsmechanismus schnellstens an die Realität angepasst werden. Welche Maßnahmen würden schnell wirken, um jetzt den Markt zu entlasten?
1. Bei der modifizierten Merit-Order wird die Stromerzeugung mit Gas nicht bei der Preisbildung des Markträumungspreises berücksichtigt. Sofern Gas zur Stromerzeugung eingesetzt würde, würde diese Stromproduktion nur zum Markträumungspreis der modifizierten Merit-Order vergütet.
2. Bei der Pay-as-you-bid Preisbildung erhält jeder Anbieter genau seinen angebotenen Preis und nicht den einheitlichen Markträumungspreis.
Beide Methoden könnten umgehend hands-on an der Börse umgesetzt werden und würden damit direkt zur Marktberuhigung beitragen. Dazu bräuchte es noch nicht einmal die Unterstützung der politischen Akteure. An der Börse könnten die verantwortungsvollen Marktakteure dieses Prinzip auch alleine umsetzen.
Die Kraftwerksbetreiber (erneuerbare Energien wie auch fossile Energien) sollten sich daran erinnern, dass sie mit den aktuell hohen Preisen und den damit verbundenen Gewinnen langfristig das Land deindustrialisieren und somit in Zukunft weniger Nachfrage am Markt sein wird. Mit erneuerbaren Energien und Speichersystemen ist Erneuerbare-Energien-Branche in der Lage, nachhaltige Energie für 8 bis 10 Cent pro Kilowattstunde bereitzustellen.
Deutschland ist ein energie-intensives Land, das langfristig günstige Preise für Energie benötigt, um die industrielle Produktion zu erhalten. Werner von Siemens hatte bereits 1884 erkannt:
„Für den augenblicklichen Gewinn verkaufe ich nicht die Zukunft“.
— Der Autor Kai-Wilfrid Schröder hat jahrelange Erfahrung in der Projektentwicklung von Erneuerbare-Energien-Projekte für die Stromeigenversorgung. Aufgrund vieler bekanntgewordener Projektentwicklungsfehler aus Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien hat Kai-Wilfrid Schröder mit einem Ingenieurteam die Beratungsfirma Utility Consultants gegründet, die technische und kaufmännische Analysen für Geldanleger und Investoren in den erneuerbaren Energien anbietet. Der fachkundige Rat soll den privaten Investor vor Fehlentscheidungen in eine Investition oder eine Geldanlage schützen. Mehr Informationen finden Sie unter http://www.utility-consultant.de/ —
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Für die Energiewende ist der Merit Order Effekt schon seit 2010 kein Segen mehr, sondern wirkt in vielen Bereichen kontraproduktiv.
Und das hat folgenden Grund.
Siehe im folgenden Link die zweite Grafik an, wo nach Angebot und Nachfrage die Preise entstehen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Merit-Order
Vor 2010 als die EE den Versorgern mit Ökobändern . „zwingend“.. zugeordnet wurden, mussten die für ihren Restbedarf an der Börse.. ..“zwingend“.. weniger Nachfragen. Und nun zur Grafik. Infolgedessen sank N1 „zwingend“.. auf N2 und dem entsprechend P1 „zwingend“..auf P2, weil die Gaskraftwerke auf der Merit Order Angebotskurve ..„zwingend“..nicht mehr zum Zuge kamen. Die EE haben sie damals.. „zwingend“.. Merit Order verdrängt..
Das hat sich mit der Ermächtigungsverordnung 2010 gravierend verändert. Die Preis senkende Merit Order Wirkung von Sonne und Wind, ist seit 2010 eliminiert worden, weil die EE aus dem System raus genommen wurden, und separat an der Börse — zu Graustrom degradiert — verkauft werden müssen .
Wie das zustande kam, siehe im Folgenden unter Auswirkungen
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Fazit, die EE müssen wieder „zwingend“ ins Versorgungssystem aufgenommen werden, damit der Preis senkende Merit Order Effekt den diese auslösen, den Verbraucherpreisen zugute kommt, und nicht zu „Übergewinnen“ führen kann.
Herr Diehl, so einfach, wie Sie das beschreiben, funktioniert es nicht.
Auch der Graustrom wirkt indirekt an den Preisbildungsmechanismen mit. Die momentane Nachfrage ist eine wenig inelastische externe Größe für den Strommarkt und deren Akteure. Diese müssen sich dann jede Stunde auf eine neue Situation einstellen. Die an der Strombörse gehandelten, überwiegend thermischen Kraftwerke haben die Produktion wetterabhängiger Erzeuger (Graustrom) jederzeit zu berücksichtigen und von ihrer physischen Einspeisung abzuziehen.
Das zeigt sich auch daran, dass die Börsenpreise für Strom bis Ende 2016 mit dem Ausbau wetterabhängiger Erzeuger gesunken ist auf wenig nachhaltiges Terrain. Das führt zum Abbau von Überkapazitäten, seit etwa 2019 sind diese Überkapazitäten aber auf das existenziell Notwendige geschrumpft. Seither muss in Strommangellagen deutlich vermehrt auf ausländische Kapazitäten zurückgegriffen werden. Das Jahr 2010 markiert keine strukturelle Änderung der Preisbildung an der Strombörse.
„EPEX SPOT wurde 2008 durch den Zusammenschluss der Stromspotmärkte der Energiebörsen Powernext und European Energy Exchange (EEX) gegründet. EPEX SPOT wird zu 51 % von EEX AG und zu 49 % von den Übertragungsnetzbetreibern Amprion, APG, RTE, Elia, Swissgrid und TenneT durch die Holding HGRT gehalten.“
Verordnung zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Erneuerbare-Energien-Verordnung – EEV) (vorm. AusglMechV)
§ 2 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber
„Die Übertragungsnetzbetreiber dürfen den nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vergüteten oder nach § 13a Absatz 1a des Energiewirtschaftsgesetzes bilanziell ausgeglichenen Strom nur am Spotmarkt einer Strombörse nach Maßgabe der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung vermarkten. Sie müssen zur bestmöglichen Vermarktung des Stroms die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns anwenden.“
§13 Subdelegation an die Bundesnetzagentur
„Die Bundesnetzagentur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu regeln:
1. die Anforderungen an die Vermarktung der Strommengen nach § 2, insbesondere den Handelsplatz, die Prognoseerstellung, die Beschaffung der Ausgleichsenergie, die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten,
2. die Bestimmung der Positionen, die als Einnahmen oder Ausgaben nach § 3 gelten, und des anzuwendenden Zinssatzes,
3. Anreize zur bestmöglichen Vermarktung des Stroms,
4. die Übertragung der Aufgabe der Vermarktung auf Dritte in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren, insbesondere die Einzelheiten der Ausschreibung und die Rechtsbeziehungen der Dritten zu den Übertragungsnetzbetreibern,
5. die Voraussetzungen, unter denen die Übertragungsnetzbetreiber berechtigt werden können,
a) mit Anlagenbetreibern vertragliche Vereinbarungen zu treffen, die unter angemessener Berücksichtigung des Einspeisevorrangs der Optimierung der Vermarktung des Stroms dienen; dies schließt die Berücksichtigung der durch solche Vereinbarungen entstehenden Kosten als Ausgaben nach § 3 Absatz 4 ein, sofern sie volkswirtschaftlich angemessen sind,
b) Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2015 in Betrieb genommen werden und deren Strom nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vergütet wird, abzuregeln, wenn der Spotmarktpreis nach § 3 Nummer 42a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes andauernd negativ ist und
6. nähere Bestimmungen zur Zahlung der EEG-Umlage nach § 61 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, auch unter Einbeziehung der Netzbetreiber, die nicht Übertragungsnetzbetreiber sind, und die notwendigen Anpassungen bei den Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten.“
„Die Vermarktung über die Börse darf nicht als EEG-Strom oder „grüner Strom“ erfolgen, da es insoweit bei dem Gebot des § 37 Abs. 5 EEG verbleibt, wonach Strom unter dieser besonderen Bezeichnung nicht unter der für EEG-Strom gezahlten Durchschnittsvergütung der Hersteller verkauft werden darf.“
EEX
„Unser Ziel ist, den Teilnehmern einen fairen und transparenten Marktplatz zu stellen und dauerhaft Liquidität an diesen Märkten zu erzielen. Wir betreiben einen Börsenhandelsplatz für Energie, energienahe Produkte und weitere Commodities. Damit stellen wir sicher, dass alle Handelsteilnehmer gleichberechtigt an einem sicheren und regulierten Marktplatz handeln können. Dabei verbinden wir verschiedene europäische und internationale Märkte und bieten unseren Kund*innen größtmöglichen Handlungsspielraum. Sie erhalten Zugang zu fairen und transparenten Preisen, die wir tagtäglich für jeden sichtbar veröffentlichen. “
„Etwa 75 % des Stromhandels werden nicht über die Strombörse EEX, sondern OTC getätigt. Während die Börse auf den Spot- und Intradaymärkten fast Monopolstellung hat, wird OTC ein großer Teil der Termingeschäfte getätigt.“
„Im OTC-Terminhandel beschaffen Lieferanten wie zum Beispiel Stadtwerke langfristig ihre Absatzmengen. Kraftwerksbetreiber sichern langfristige das Ergebnis ihres Kraftwerks durch Verkauf des voraussichtlich erzeugten Fahrplans am Strommarkt sowie unter Umständen auch durch Kauf des für die Erzeugung benötigten Gasfahrplans (siehe Kraftwerkseinsatzoptimierung und Spark Spread).
Möchte ein Unternehmen am OTC-Strommarkt teilnehmen, muss zwingend ein Bilanzkreisvertrag abgeschlossen werden. OTC-Kontrakte werden physisch erfüllt, das heißt, sie führen tatsächlich zu einer (virtuellen) Lieferung, d. h. zu einer Buchung aus dem Bilanzkreis des Verkäufers in den Bilanzkreis des Käufers. Dagegen werden die entsprechenden Börsenkontrakte finanziell erfüllt, das heißt, es wird nur eine Preisdifferenz ausgezahlt.
Der OTC-Handel ist weniger transparent. Im Unterschied zum Börsenhandel sind die gehandelten Preise und Volumina nur den Marktteilnehmern bekannt. “
„Trotz der COVID-19-Pandemie konnte die Deutsche Börse im Jahr 2020 ihren Umsatz um 15 % und ihre Nettoerlöse um 9 % zum Vorjahr 2019 steigern.“
Unternehmerische Verantwortung
https://www.pv-magazine.de/unternehmensmeldungen/elexon-zahlt-seinen-beschaeftigten-eine-temporaere-monatliche-energiezulage/
17. Feb. 2015, „§ 10 Verordnungsermächtigung
Die Bundesnetzagentur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu regeln:
1. die Anforderungen an die Vermarktung der Strommengen nach § 2, insbesondere den Handelsplatz, die Prognoseerstellung, die Beschaffung der Ausgleichsenergie, die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten,
2. die Bestimmung der Positionen, die als Einnahmen oder Ausgaben nach § 3 gelten, und des anzuwendenden Zinssatzes,
3. Anreize zur bestmöglichen Vermarktung des Stroms,
4. die Übertragung der Aufgabe der Vermarktung auf Dritte in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren, insbesondere die Einzelheiten der Ausschreibung und die Rechtsbeziehungen der Dritten zu den Übertragungsnetzbetreibern,
5. die Voraussetzungen, unter denen die Übertragungsnetzbetreiber berechtigt werden können,
a) mit Anlagenbetreibern vertragliche Vereinbarungen zu treffen, die unter angemessener
Berücksichtigung des Einspeisevorrangs der Optimierung der Vermarktung des Stroms dienen; dies
schließt die Berücksichtigung der durch solche Vereinbarungen entstehenden Kosten als Ausgaben nach § 3 Absatz 4 ein, sofern sie volkswirtschaftlich angemessen sind,
b) Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2015 in Betrieb genommen werden und deren Strom nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vergütet wird, abzuregeln, wenn der Wert der Stundenkontrakte für die Preiszone Deutschland/Österreich am Spotmarkt der Strombörse EPEX Spot SE in Paris andauernd negativ ist, und
6. nähere Bestimmungen zur Zahlung der EEG-Umlage nach § 61 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, auch unter Einbeziehung der Netzbetreiber, die nicht Übertragungsnetzbetreiber sind, und die notwendigen Anpassungen bei den Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten.“
„Im April 2016 wurde der Referentenentwurf der nächsten EEG-Novelle vorgelegt, der am 8. Juli 2016 – in EEG 2017 umbenannt – den Bundestag passierte.“
Zitat:…
§ 2 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber
„Die Übertragungsnetzbetreiber dürfen den nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vergüteten oder nach § 13a Absatz 1a des Energiewirtschaftsgesetzes bilanziell ausgeglichenen Strom nur am Spotmarkt einer Strombörse nach Maßgabe der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung vermarkten. Sie müssen zur bestmöglichen Vermarktung des Stroms die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns anwenden.“ Zitat Ende.
Im Referentenentwurf stand noch, dass nach spätesten 2 Jahren der Verkauf des EEG Stromes an einen neutralen Verkäufer übergehen soll. Davon hat man nie wieder was gehört.
Alles was ich – für jeden verständliche – in meinem obigen Kommentar über den Merit Order Effekt geschrieben habe, ist 2010 in diesem Paragrafendschungel versteckt, im Bundestag mit einer Ermächtigungsverordnung durchgewunken worden. Immer mit der Blackout Drohung in der Hinterhand. Und wenn ich jetzt lese, dass an der Gasumlage die betroffenen Unternehmen selbst mitgeschrieben haben sollen, erinnert mich das auch wieder an 2010.
Die Leute vom Fernsehmagazin Monitor haben recherchiert
https://de.wikipedia.org/wiki/Externe_Mitarbeiter_in_deutschen_Bundesministerien
Einer breiteren Öffentlichkeit wurden Personalaustauschprogramme und die Mitarbeit Externer in Bundesministerien durch das Fernsehmagazin Monitor am 19. Oktober 2006 bekannt. Der Beitrag wurde anmoderiert mit den Worten:„Lobbyisten versuchen, die Politik zu beeinflussen, um ihrem Arbeitgeber Vorteile zu verschaffen. Dazu sprechen sie auch in Ministerien vor. Manche Lobbyisten haben das gar nicht mehr nötig – sie sind nämlich schon da. Ja, richtig, das ist neu: Lobbyisten haben in unseren Ministerien mittlerweile eigene Büros – Tür an Tür mit Regierungsbeamten und mit eigener Durchwahl, und schreiben an Gesetzen mit. Bezahlt werden sie von ihren Unternehmen. Leihbeamte – gut für die Wirtschaft, schlecht für Bürger.
In dem Bericht wird als Beispiel geschildert, dass ein Mitarbeiter der Flughafenbetreibergesellschaft Fraport AG einen Gesetzentwurf über weitreichenden Lärmschutz im Sinne seines Arbeitgebers verwässert haben soll.
Erfüllungsaufwand staatlicher Anordnungen
Beispiele:
„Kfz-Halterinnen und -halter montieren die Reifen entweder selbst (Fallgruppe 1),
oder sie beauftragen eine Fachwerkstatt (Fallgruppe 2).“ Seite 28
„Ermitteln des Personalaufwands aufgrund einer vierteljährlich zu erfüllenden In-
formationspflicht anhand einzelner Tätigkeiten (hier: Standardaktivitäten) bei
Nutzung der Zeitwerttabelle Wirtschaft“ Seite 35 (Stundensatz ca. 23.6Euro für ‚Kopieren, Archivieren, Verteilen‘, ca. 34Euro für ‚Ausfüllen von Formularen‘)
Anhang VII Lohnkostentabelle Wirtschaft
„Energieversorgung“ ca. 35/54/85Euro (niedriges/mittleres/hohes Qualifikationsniveau³)
„Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ ca. 30/51/80Euro
„Baugewerbe) 22/28/51Euro
(„³Mittel: Beschäftigte mit qualifizierten Tätigkeiten, die nach Anweisung erledigt werden.“)
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/erfuellungsaufwand-handbuch.pdf?__blob=publicationFile
Bürokratiekosten
Entwicklung des Erfüllungaufwandes nach Jahren
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Erfuellungsaufwand/erfuellungsaufwand.html;jsessionid=9C509D0498A144099201AAE069D8537F.live722?nn=212472#110050
Zitat aus dem Artikel: Welche Maßnahmen würden schnell wirken, um jetzt den Markt zu entlasten?
1). Bei der modifizierten Merit-Order wird die Stromerzeugung mit Gas nicht bei der Preisbildung des Markträumungspreises berücksichtigt. Sofern Gas zur Stromerzeugung eingesetzt würde, würde diese Stromproduktion nur zum Markträumungspreis der modifizierten Merit-Order vergütet. Zitat Ende.
Zunächst hätte ich mir gewünscht, dass der Autor die allgemein gebräuchliche Bezeichnung wie Börsenpreis benutzt, und nicht mit . Markträumungspreis Namen ins Spiel bringt, die in Insiderkreisen Anwendung finden.
Und nun zum Vorschlag 1) Für eine Notlösung auf die Schnelle, mag das wohl eine Möglichkeit sein, mit dem Abkoppeln der Gaskraftwerke, aber auf Dauer wird man nicht drum herum kommen, die EE wieder, – wie bis 2010 der Fall – ins Versorgungssystem zu integrieren, damit sie selbst in der Lage sind ihren Merit Order Effekt wirksam zu machen, um Gaskraftwerke zu verdrängen.
Nach der bekannten Ermächtigungsverordnung von 2010 ist das nämlich nicht mehr der Fall.
Siehe im Folgenden Link unter Auswirkungen, wie man die EE für den Merit Order Effekt ausgeschaltet hat.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Zitat:… Vor der Ausgleichsmechanismusverordnung wurde EEG-Strom „physisch“.. gewälzt, ein Handel an der Strombörse fand nicht statt. Waren mit dieser physischen Wälzung Unternehmen dazu v..erpflichtet, Strom aus erneuerbare Energien in ihre eigenes Vertriebsportfolio einzubinden, Zitat Ende.
Wie das geschehen muss, siehe auf der folgenden Merit Order Grafik. das zweite Bild, wo Angebot und Nachfrage den Preis ergeben.
.https://de.wikipedia.org/wiki/Merit-Order
Wenn die Versorger wieder die EE „zwingend“ in ihr Vertriebsportfolio aufnehmen müssen, dann fällt „zwingend“ N1 auf N2 und infolge dessen sinkt ..„zwingend „.. P1 auf P2, weil Gaskraftwerke von den EE „zwingend“ verdrängt werden.
Und genau, das findet seit 2010 nicht mehr statt, weil die EE nicht mehr „Physikalisch“, sondern nur noch „Virtuell“ gehandelt werden..
Siehe hier:
https://www.netztransparenz.de/portals/1/EEG-Jahresabrechnung_2018.pdf
Was aber noch gravierend dazu kommt ist die Tatsache, dass der Staat Sonderprämien zahlt, wenn Kohlekraftwerke vorzeitig vom Netz genommen werden.
Siehe hier: https://www.pv-magazine.de/2020/12/01/auktion-bis-zu-150-000-euro-pro-megawatt-stilllegugspraemie-fuer-kohlekraftwerke/
Dadurch geht auf der Merit Order Angebotskurve ja auch noch „Schub“ verloren, der nötig ist um die teuren Gaskraftwerke zu verdrängen. Das heißt, nicht nur die Nachfrage ist höher weil die EE nicht mehr zwingend zugeteilt werden, sondern auch das Angebot wird weniger, weil Kohlekraftwerke – mit Sonderprämien belohnt – früher als vereinbart vom Netz gehen. Ein Schelm, dem dabei auffällt, dass dafür nicht ausgelastete, teure Gaskraftwerk wieder aktiv werden müssen, und die Preise erhöhen.
Wenn ich die Entwicklung so beobachte, spiegelt sich da genau das, was die Leute vom Fernsehmagazin „Monitor“ mal recherchiert haben.
Siehe hier. https://de.wikipedia.org/wiki/Externe_Mitarbeiter_in_deutschen_Bundesministerien
Lobbyisten schreiben mit an den Gesetzen. So soll es doch auch gegenwärtig wieder bei der Gasumlage gewesen sein, wie an verschiedenen Stellen zu lesen ist. Wobei man den Politikern nicht mal einen Vorwurf machen kann. Denn mit der Trumpfkarte „Blackout“ in der Hinterhand, haben die Berater leichtes Spiel in diesem komplexen System.
Deutschland ist was Korruption angeht immer wieder auf dem Weg zu einer Bananenrepublik. Die Flickaffäre machte das deutlich und die großen Energieversorger und die Autoindustrie sind schon immer weitere Beispiele
Die Justiz müsste diesen Sumpf mal trocken legen. Und die Bürger*innen müssten hier den Regierungen im Bund, Ländern und Kommunen mehr auf die Finger klopfen. Aber die Politik zusammen mit diesen Unternehmen schüren geschickt Ängste vor angeblichen Wohlstandsverlusten.
Strom ist ein Gut, das heutzutage zur Daseinsvorsorge gehört, ähnlich der Wasserversorgung. Der Staat hat hier daher einen gerechten Rahmen vorzugeben, wie Strom am besten für Menschen, Tiere und Umwelt im globalen Zusammenhang zu produzieren ist.
Die geltenden Regeln für die Preisbildung für Strom in D. und der EU sind dieser Realität nicht angemessen.
Ich würde von den Ökonomen dieses Landes erwarten, dass sie mal ihren Gehirnschmalz zusammennehmen um eine gerechte Ordnung für die Strompreisbildung zu finden.
Realität im Behördenumfeld:
(verständlich: „in amtsangemessener Höhe und auf Lebenszeit zu alimentieren, sodass sie ihre gesamte Arbeitskraft dem Staat zur Verfügung stellen können, ohne sich um finanzielle Schwierigkeiten kümmern zu müssen“)
Ausführungskosten der Bürokratie (ohne weiteren Hinweis sind damit wahrscheinlicher Nettostundensätze (etwa A5/A6, mittlerer Dienst bzw Laufbahngruppe 2, idS. keine leitende Funktion) angesetzt worden, vgl. (Mindest-)Stundenlohn für gesuchte Facharbeiter*innen in Handwerksberufen des Bauhauptgewerbes Ost/West, diverser Bundesländer, ~11-18.30Euro, Stundensatz im Bereich allg. Ingenieursexpertise ~75Euro, netto), für beispielsweise §4 Absatz 2 der EEAV:
„Die Infomationspflicht kann durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit mittlerem Qualifikationsniveau erfüllt werden, so dass ein Stundensatz von 38,00 Euro zugrunde gelegt werden kann.“
EEG-/KWKG-Aufsicht
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEGAufsicht/AusglMechanismus/start.html
Die Mitarbeiter*innen auf diesem Gehaltsniveau (nicht W1-W3) haben die Gesetze nicht (als Referentenentwürfe) verfasst.
Tja die Deutschen mal wieder…. Da wird geschoben und gedrückt, hart verhandelt und laut aufgeschrien. Wer sich da die Klinken dauerhaft in die Hand gibt, ganz sicher werden jährlich die Türgriffe im Ministerium getauscht. Mehr Verkehr hat man wohl nirgends….
Am Ende muss man heutzutage doch gar nicht mehr ins Gesetz schauen um was es geht, Kompetenz und Sachwissen, Allgemeinwohl, völlig überbewertet… Heute ist es viel entscheidender zu wissen, wer an der Gesetzgebung beteiligt war, dann kennt man auch in der Regel die Gewinner….. Wie stehts aktuell eigentlich bei der Scheibenpacht bei Gericht ?
Das die EE aus dem System der „Merit Order“ raus sind…….ist wohl eher ein Zufall, oh, oder glaubt man an was anderes?
Als Bürger muss man sich wohl dran gewöhnen, das das Geld nicht weg ist, es hat nur ein anderer…..
TSM schreibt.
Das die EE aus dem System der „Merit Order“ raus sind…….ist wohl eher ein Zufall, oh, oder glaubt man an was anderes?
@ TSM
An Zufall glaube ich nicht, die Lobbyisten sind ja Experten, und kennen sehr wohl die Zusammenhänge.
Die wussten ganz genau, wenn die EE nicht mehr zwingend den Versorgern zugeteilt werden, steigt deren Nachfrage an der Börse, und somit ist der Merit Order Effekt der EE ausgeschaltet.
Siehe hier die Grafik, wo Angebot und Nachfrage den Preis regelt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Merit-Order
Weil die EE nicht mehr zwingend zugeteilt sind, kann N1 nicht mehr auf N2 sinken, und somit auch nicht der P1 auf P2 fallen.
Der Merit Order Effekt der EE ist „offiziell“ ausgeschaltet.
TSM schreibt.
Das die EE aus dem System der „Merit Order“ raus sind…….ist wohl eher ein Zufall, oh, oder glaubt man an was anderes?
@ TSM
An Zufall glaube ich nicht, die Lobbyisten sind ja Experten, und kennen die Zusammenhänge.
Die wussten ganz genau, wenn die EE nicht mehr zwingend den Versorgern zugeteilt werden, steigt deren Nachfrage an der Börse, und somit ist der Merit Order Effekt der EE ausgeschaltet.
Siehe hier die Grafik, wo Angebot und Nachfrage den Preis regelt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Merit-Order
Weil die EE nicht mehr zwingend zugeteilt sind, kann N1 nicht mehr auf N2 sinken, und somit auch nicht der P1 auf P2 fallen.
Der Merit Order Effekt der EE ist ausgeschaltet.
Danke für den Referenten Entwurf.
Im Folgenden eine Passage aus dem Referentenentwurf, die seit 2010 zu dem führte, was ich hier das „Faule Ei“ nenne.
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/AusglMechAV/AusglMechAV_Ursprung.pdf;jsessionid=C9F698D3A9EAADD8D40F9FA2B1C0E791?__blob=publicationFile&v=2
Zitat:…Die „Differenzen“ zwischen den Einnahmen und den Ausgaben, die bei der Anwendung des weiterentwickelten Ausgleichsmechanismus anfallen, werden nach der AusglMechV in Form einer EEG-Umlage auf die Stromlieferanten gewälzt. Zitat Ende.
Wie man, durch eine kleine unauffällige Wortveränderung, ein ganzes System zum Nachteil der Stromverbraucher, und zu Gunsten anderer verändern kann zeigt das, was ich in Anführungszeichen gesetzt habe, die Differenzen. Denn ursprünglich im Stromeinspeisegesetz, dem EEG Vorgänger hieß es, die Versorger müssen den Ökostrom abnehmen und Vergüten. Die „Mehrkosten“ die ihnen dabei anfallen, „dürfen“ sie an ihre Kunden weitergeben. Nun ist ja ein himmelweiter Unterschied, zwischen Differenz „Kosten“, sprich Mehrkosten und einer „Nummerischen „ Differenz.
Und so hat sich das dann auch zum Nachteil der Verbraucher niedergeschlagen. Vom Einspeisegesetz an, über die Umwandlung hin zum EEG (2000 ) bekamen die Versorger bis 2010 einen Anteil Ökostrom zwingend zugeteilt, mussten den vergüten, und die „Mehrkosten“ die dabei entstanden, war die Umlage. Vor dem EEG hieß das noch Ökoabgabe. Je günstiger sich ein Versorger seinen Restbedarf beschaffen konnte, desto weniger musste er umlegen. Kosten/Nutzen konnte man das damals noch nennen. Was er an Mehrkosten hatte, musste von einem neutralen Wirtschaftsprüfer genehmigt werden. Beim Stromeinspeisegesetz hatten wir dabei die unterschiedlichsten Ökoabgaben, weil man mit niedriger Ökoabgabe, sogar Werbung machen konnte. Der Ökostrom war quasi in den Markt integriert.
Das hat sich 2010 mit dem „Faulen Ei“ geändert. Die Umlage heißt jetzt „Differenz“ Im Klartext, die „Nummerische“ Differenz zwischen EE Vergütungen und den Börsenpreisen. Bedeutet in der Praxis, je billiger sich ein Versorger Strom beschaffen kann, desto mehr Umlage müssen seine Kunden bezahlen.
Besonders gravierend trat das – Merit Order Effekt – zwischen 2011 und 2016. zutage.
Siehe hier:https://www.iwr-institut.de/images/seiteninhalte/presse/grafiken/strompreis_terminmarkt.png
In dieser Zeit haben sich die Strom Beschaffungskosten fast halbiert, und genau deswegen ist die EEG Umlage von 3,530 auf 6,354 Cent/kWh gestiegen.
Der Ex Chef vom Fraunhofer Institut nennt das im folgenden Video größte Schweinerei der Stromwirtschaft.
Siehe hier: https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Ich habe nie ganz verstanden, um was es geht, wenn die EU wollte, dass die Schweiz den Strommarkt ‚liberalisiert‘. Jetzt verstehe ich das ein Stück besser – und ich werde von jetzt an dagegen kämpfen, so gut ich kann.
Sie haben sich vielleicht an das System und die zugrunde liegenden Prämissen gewohnt. Ich finde das völlig pervers. Mit wichtigen Versorgungsgütern der Menschen derartig Monopoly zu spielen, ist nicht richtig, überhaupt nicht. Diese verqueren Pseudo-Marktsysteme basieren doch einfach auf der falschen Prämisse, dass man gemeinsam, staatlich oder genossenschaftlich nichts hinkriegt, weil alle Gauner sind. Ist aber nicht so; die meisten sind keine Gauner, sondern wollen die Sache gut machen, und wenn man die Sachen nicht zu gross aufzieht, erkennt man die faulen Eier schon. Das beweisen der Bund, die meisten Kanton, Post, SBB, Migros und Coop tagtäglich.
Das Grundmodell (für Privathaushalte) hier in der Schweiz, wonach der von mir via Gemeinde oder Kanton mitgetragene, genossenschaftlich organisierte Energieversorgung die Energie selber produziert oder grösstenteils mit langfristigen Verträgen beschafft, ist in fast jeder Beziehung besser. Man kann auf allen Stufen auch faire Preise aushandeln, indem sich die Beteiligten in die Augen schauen, und nicht durch komplexe Algorithmen, die bei einer unvorhergesehenen Entwicklung jederzeit Amok laufen können.
Ich will für meinen PV-Strom gar nicht das Maximum, das möglich ist; ich will nur einen fairen Preis, möglichst langfristig abgesichert, damit ich sinnvoll investieren kann. Den erhalte ich aktuell auch. Den Rest produziert unser Energieversorger weitestgehend selbst (mit Wasserkraft). Für das notwendige Miniumum an Austausch und Absicherung im übergeordneten Netzwerk nimmt er am Handel teil. Aber nur so weit. Sein Auftrag ist, uns gut, vorteilhaft und sicher zu versorgen, nicht irgendetwas zu maximieren. Man kennt sich, und wenn uns die Verantwortlichen über längere Zeit nicht passen, werden wir sie via die politischen Systeme zurückbinden.
Da gibt es einige wenige Risiken, die man aber kennt und sehr gut bewältigen kann, aber so blödsinnig wie gerade jetzt in Euren marktwirtschaftlichen Systemen kommt das nie raus.
Werner von Siemens hatte bereits 1884 erkannt:
„Für den augenblicklichen Gewinn verkaufe ich nicht die Zukunft“.
Dieser Satz und die Ausführungen von Boris Palmer bei Lanz gestern abend, daß er als Chef der Stadtwerke gesetzlich dazu verpflichtet ist den maximalen Gewinn zu machen in dem er auch Gewinne aus hohen Strompreisen bei seinen Kunden einstreicht und die Umrüstung von BHKW von Gas auf Öl nicht vollziehen darf, weil er Gas aus langfristigen Verträgen noch günstig bezieht, und damit letztlich allgemein schädlich handelt, ist die Bankrotterklärung die man unserem Staat aussprechen muß!
In 70 Jahren Demokratie haben wir es geschafft, Gesetze, Paragraphen und Verordnungen so bis ins kleinste aller Handlungsbereiche des täglichen Lebens zu verästeln, daß gesunder Menschenverstand nicht mehr benötigt wird ja sogar strafbar ist. Überspitzt würde ich behaupten, daß wir in einer Industrie-Diktatur leben, die nach außen als Individualismus verkauft wird, der auch bis in die Allgemeinschädlichkeit ausgelebt wird.
Herr Schröder macht den untauglichen Versuch, mit unsachgemäßen Reparaturversuchen am falschen Instrument Verbesserungen an einer Marktordnung zu erreichen, die ohnehin dringend auf ganz neue Füße gestellt werden muss.
Konkret: Er schlägt vor, den Börsenhandel an der EEX (falsches Instrument) so zu verändern, dass nach der Merit-Order nicht mehr ein Preis für alle festgelegt wird, sondern jeder nur das bekommt, zu welchem Preis er angeboten hat. Dieser Vorschlag wird nicht funktionieren, und deshalb ist der Versuch, damit etwas zum Besseren zu wenden, zum Scheitern verurteilt.
Man muss sich erst einmal klar machen, wozu der Börsenhandel geschaffen wurde: Der alte Strommarkt hat so funktioniert, dass 80-90% des Stroms über feste, langfristige Lieferverträge gehandelt wurden. Das ist auch sachgemäß so, weil die Investitionen der Produzenten über lange Zeiträume abgeschrieben werden müssen. Da sich der Verbrauch der Belieferten aber nicht genau vorhersehen lässt, bleibt ein gewisser Rest an Produktionskapazität, der an der Börse nach dem Merit-Order-Prinzip vertickt wurde. Als Käufer traten dort das Ausland und flexible Verbraucher wie Pumpspeicherwerke auf oder Händler, die in der Hoffnung auf günstige Preise nicht allen Strom über feste Lieferverträge beziehen wollten, sondern einen Restanteil an der Börse kauften. Von der Börse leben kann ein Produzent nicht, denn dort bekommt er nur seine Brennstoffkosten bezahlt, die Investitionskosten müssen über die festen Lieferverträge hereinkommen. Deshalb funktioniert dieser Merit-Order-Handel nur, wenn nur ein kleiner Teil des insgesamt verbrauchten Stroms über die Börse gehandelt wird. Das Merit-Order-Prinzip wurde (so stelle ich mir das jedenfalls vor) gewählt, weil das von Herrn Schröder vorgeschlagene Pay-as-you-bid-System zur Folge hätte, dass der durchschnittliche Börsenpreis und damit die Kosten für die Stromverbraucher steigen. Wenn jeder nämlich nur das bekommt, was er geboten hat, wird keiner mehr niedrige Angebote machen, sondern immer so viel bieten, dass er das bekommt, was er als Merit-Order-Erlös erwartet hätte. Vielleicht bieten viele etwas darunter, um sicher zum Zuge zu kommen, aber nur knapp darunter. Dazu müssen sie eine Bedarfsprognose erstellen, welchen Preis sie als höchsten Zuschlagspreis erwarten. Diese Prognose wird aber regelmäßig verfehlt: Wenn sie den Preis zu niedrig geschätzt haben (Bedarf höher als erwartet), bekommen sie etwas weniger – Vorteil für den Verbraucher, wenn sie ihn aber höher geschätzt haben (Bedarf etwas niedriger als erwartet), bekommen sie trotzdem das, was sie geboten haben, denn niedrige Angebote gibt es ja nicht. Das wird zum Nachteil für den Verbraucher, und dieser Nachteil ist gewichtiger als der kleine Vorteil im umgekehrten Falle. Der Vorschlag Pay-as-you-bid wird also zu einer weiteren Kostensteigerung für die Verbraucher führen und ist damit kontraproduktiv.
Das eigentlich entscheidende Merkmal des derzeitigen EEX-Handels und weshalb er für die Erneurbaren kein geeigneter Markt ist: An der Börse traten als Bieter flexible Produzenten (Betreiber von Gas- und Steinkohlekraftwerken) auf, denen ein weitgehend unflexibler Verbrauch gegenüberstand. Nur ganz wenige Verbraucher richten ihren Verbrauch nach dem Börsenpreis, die meisten kennen ihn gar nicht, weil sie einen festen Lieferanten haben, mit festen Preisen. Diese festen Preise errechnen die Stromhändler als Mischkalkulation aus den festen Lieferverträgen mit den Produzenten, und dem was sie an der Börse für die Deckung ihres Restbedarfs bezahlen müssen. Völlig anders wird die Situation in Zukunft sein: Wir werden weitgehend unflexible aber sehr volatile Produzenten haben (Sonne und Wind), die auf durchaus flexible Verbraucher, nämlich Elektrolyseure und Speicherbetreiber, treffen. Auch der Preis, den diese Verbraucher bezahlen müssen, wird sich an einer Börse bilden können, aber einer umgedrehten: An dieser Börse würde nicht mehr entschieden, wer liefern darf, sondern wer beliefert wird. Bieten tun nicht mehr die Produzenten, sondern die Verbraucher. Entsprechend wird die Merit-Order auch umgedreht: Beliefert wird, wer nicht weniger als den Merit-Order-Preis geboten hat, alle die mehr geboten haben, müssen nur das bezahlen, was dieser Mindestbieter geboten hat. Damit wird sichergestellt, dass auch Strom aus Kraftwerken, die mit Null-Grenzkosten produzieren, zu dem Preis verkauft wird, den er einem Speicherbetreiber wert ist. Die Einrichtung dieser Börse hat die alte Regierung verweigert, denn das würde ja eine Förderung der Erneuerbaren darstellen, wenn man ein an ihre Bedürfnisse angepasstes Vertriebsmodell schüfe.
Die alte Börse kann dann auch noch laufen: Dort bieten die Speicheranbieter und Betreiber von flexiblen Kraftwerken (Rückverstromung von H2) wie früher ihren Strom an, und die Weiterverkäufer fragen den Strom nach, den sie nicht aus festen Lieferverträgen bekommen.
Für die alten Gegener des Börsenhandels hier noch der Vollständigkeit halber: Ja, es war falsch, die Erneuerbaren-Erzeuger in den Börsenhandel einzubeziehen, weil dieser Handel durch die niedrigen Grenzkosten der Erneuerbaren völlig überfordert wurde. So lange der Anteil der Erneuerbaren an dem Strom, der über die Börse gehandelt wurde, noch klein war, war das ein vernachlässigbares Problem, aber seit 50% des produzierten Stroms so über die Börse laufen musste, war der Handel sehr anfällig für starke Preisschwankungen und damit kein verlässlicher Indikator mehr für langfristige Preisentwicklungen. Die Börse war halt für andere, flexible Stromproduzenten mit hohen Grenzkosten eingerichtet worden, und dann tauchten da plötzlich in ungeahnter Masse unflexible Stromproduzenten mit niedrigen Grenzkosten auf: Das konnte nicht gut gehen.
Die gegenwärtigen Krisen (französische Kernkraftwerke und russischer Gas-Lieferausfall) machen außerdem klar, dass bei der Konzeption einer Marktordnung auch seltene Ereignisse in Betracht gezogen werden müssen, damit es nicht zu Spekulationsblasen wie derzeit kommt.
JCW, SIe beschrieben hier sehr klar die Nachteile des pay-as-bis-Verfahrens. Das hält aber die Bundesrepublik bzw. die Bundesnetzagentur nicht davon ab, genau dieses unkluge Verfahren bei Auktionen gemäß EEG anzuwenden.
Auch die Wende zu zukünftig mehr flexiblen Verbrauchern und mehr unflexiblen Erzeugern ist gut beschrieben. Aber das wird doch derselbe Markt sein und kein getrennter, wie es bei Ihnen klingt?
Die endgültige Marktkonzeption ist mir auch noch nicht klar. Ich habe ja nur ein sehr begrenztes Wissen. Nach gegenwärtigem Stand meiner Überlegungen laufen beide Märkte, also der Überschuss- und der Defizitmarkt (dieser letztere ist der, den wir schon haben), alternierend: Während Überschuss im Netz ist, ist am Defizitmarkt nichts zu verdienen, also gibt es dort keine Verkaufs-Gebote von Stromerzeugern, sondern sie warten am Überschussmarkt auf Kauf-Gebote von Verbrauchern und bekommen nur das, was der niedrigste Verbraucher, im Zweifelsfalle ein Speicherbetreiber, zu zahlen bereit ist. Im Defizitfall gibt es am Überschussmarkt keine Gebote von Verbrauchern, sondern sie warten am Defizitmarkt auf Gebote von Erzeugern (wie bisher) und zahlen dann (wie bisher) den Merit-Order-Preis, der wahrscheinlich meistens von einem H2-Rückverstromer bestimmt wird.
Die große Frage, die ich nicht gelöst habe, ist die, wie der Übergang zwischen beiden Märkten zu gestalten ist. Der ist nämlich mit einem erheblichen Preissprung vom Einspeicherpreis zum Ausspeicherpreis verbunden. Von der Differenz dieser Preise leben die Speicherbetreiber. Gleichzeitig ist die Grenze von Überschussmarkt und Defizitmarkt eine weiche: Es gibt noch flexible Verbraucher (nicht Speicherbetreiber), die ihren Bedarf an das allgemeine Preisniveau anpassen können, und damit einen Übergangsbereich erzeugen, in dem die Last mit dem Angebot steigt bzw. fällt. Der Preis in diesem Übergangsbereich liegt zwischen dem Ein- und dem Ausspeicherpreis. Ein größerer Teil der flexiblen Verbraucher wird allerdings nur begrenzt flexibel sein, und damit in längeren Defizitphasen in das Lager der unflexiblen Verbraucher wechseln müssen. Deshalb sollte man eigentlich ein Marktdesign schaffen, in dem es nur einen Markt gibt, aber trotzdem die Mechanismen der zwei von mir beschriebenen Märkte integriert sind. Die Markttheoretiker sollten da eigentlich Lösungen haben.
Wahrscheinlich wird das alles schon irgendwo an fachkundiger Stelle diskutiert und man ist in den Überlegungen schon viel weiter. Die Schwierigkeit ist, dass das Funktionieren eines Marktes immer auch davon abhängt, wie er an die spezifischen Bedingungen der Marktteilnehmer angepasst ist. Wie die sich in Zukunft zusammensetzen, ist aber bisher nur ungenau bekannt. Marktsimulationen müssen also mit einer großen Unsicherheit leben, von denen das Wetter noch die sicherste ist.
JCW schreibt.
Herr Schröder macht den untauglichen Versuch, mit unsachgemäßen Reparaturversuchen am falschen Instrument Verbesserungen an einer Marktordnung zu erreichen, die ohnehin dringend auf ganz neue Füße gestellt werden muss.
@JCW
Na also geht doch… Nach dem Sie immer moniert haben, dass ich nicht von der Zeit vor 2010 los käme, sind Sie nun selbst drauf gekommen das die EE wieder gerechter behandelt werden müssen, so wie das bis 2010 der Fall war.
Ob das nun mit der Zwangszuteilung von Ökobändern geschieht, wie bis 2010 der Fall, oder einer speziellen Börse, wie Sie vorschlagen, sei mal dahingestellt. Wichtig ist, dass die EE nicht mehr – wie gegenwärtig der Fall – diskreditiert werden, und..infolge dessen, .entsprechend ihrem grünen Privileg, wieder an der Energiewende mitwirken können.
Wobei ich immer noch die Zwangszuteilung von Ökobändern favorisiere, weil dadurch sichergestellt ist, dass der Merit Order Effekt den die EE bewirken, auch zwingend zur Geltung kommt.
Siehe meinen Kommentar vom 05 Sept. 20.02 Uhr wo ich mit einer Merit Order Grafik, die Preisbildung geschildert habe.
Meine ständigen Wiederholungen, mit den Hinweisen wie das vor 2010 mal war, werden immer öfter interessant..
Beflügelt durch die allabendlichen Nachrichten und Talkshows, wo Merit Order schon zu einem Standardbegriff geworden ist, mit dem, mehr oder weniger allgemeinverständlich, deutlich wird, was ich hier mit meinen Kommentaren zum Ausdruck bringen will.
Die von Ihnen favorisierte Lösung wird nie kommen, weil sie europarechtlich nicht durchsetzbar wäre.
Auch aus der sachlichen Perspektive ist sie nicht wünschenswert, weil unklar ist, wie sich dann ein Preis für die Erneuerbaren bilden soll. Ihre Grenzkosten sind jedenfalls kein geeigneter Preis, und irgendetwas staatlich dekretiertes, wie Einspeisevergütungen auch nicht.
Im Kommentar oben bin ich noch die Antwort auf die Frage schuldig geblieben, wie das Verhältnis von alter zu neuer Börse aussehen sollte. Die Antwort ist einfacher, als ich zunächst gedacht hatte: Wenn mehr Erneuerbarer Strom zur Verfügung steht, als es dem unflexiblen Verbrauch entspricht, dann wird der Preis an der neuen Börse gebildet. Der unflexible Verbrauch wird zu dem Preis, den auch die Speicherbetreiber zahlen müssen, abgerechnet. Wenn aber weniger Erneuerbarer Strom zur Verfügung steht, als von den unflexiblen Verbrauchern benötigt, wird der Preis an der alten Börse gebildet. Dort treten dann die Speicherbetreiber und H2-Rückverstromer als Anbieter auf. Der Verbrauchspreis macht dabei einen relativ harten Sprung vom Einspeicher- zum Ausspeicherpreis.
JCW schreibt.
Die von Ihnen favorisierte Lösung wird nie kommen, weil sie europarechtlich nicht durchsetzbar wäre.
@ JCW.
Vordergründig geht es mir auch nicht „Nur“ um die Lösung, sondern insbesondere um die Tatsache, dass Sie nun auch erkannt haben, dass mit den EE was geschehen muss. Meine Hinweise auf die Regelung von vor 2010 – wo die EE noch Energiewende gerecht gehandelt wurden
— haben Sie doch immer als lästige Wiederholungen bezeichnet und ignoriert.
Übrigens, haben Sie eine Begründung dafür, dass das europarechtlich nicht durchsetzbar ist ??
Dann würden die Akteure im Folgenden ja schon eine ganze Weile gegen Europarecht verstoßen.
Siehe hier.
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/80-prozent-erneuerbare-sind-kein-problem-6619315.html
Wir verstehen uns als Labor der Energiewende. Unser Netzgebiet umfasst mit dem Nordosten etwa ein Drittel Deutschlands. Im vergangenen Jahr lag der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch rechnerisch bei 49,5 Prozent. Wir werden in diesem Jahr deutlich oberhalb von 50 Prozent liegen. Es gibt keine andere Region, die vergleichbar viel nicht stetige Energien, wie Solar- und Windstrom, sicher ins System integriert hat. Die Versorgungssicherheit ist derweil sogar noch gewachsen. Zitat Ende.
Das ist jetzt aber ziemlich wirr, was Sie da schreiben. Um Ihre Gedanken etwas zu ordnen:
Vor 2010 galt in Deutschland eine Vermarktungsregel für Erneuerbaren Strom, die deutsche Energieversorger zwang, diesen Strom zu Preisen zu übernehmen, die über den Börsenpreisen lagen. Damit waren diese Versorger gegenüber ausländischen Unternehmen benachteiligt, die ihren Strom dort kaufen konnten, wo sie ihn am billigsten bekamen, insbesondere an der Börse. So lange der Anteil an Erneuerbarem Strom klein war, war diese Benachteiligung tragbar, aber es fing an, schmerzhaft zu werden. Bei dem heutigen Anteil wäre die alte Regelung eine Katastrophe für die deutschen Unternehmen. Die Konkurrenzsituation mit den ausländischen Unternehmen konnte man den deutschen aus europarechtlichen Gründen nicht ersparen, denn es ist politischer Wille in Europa, einen gemeinsamen offenen Markt für Strom zu haben.
Seit 2010 wird der Erneuerbare Strom deshalb über die Börse verkauft, wo für alle die gleichen Regeln gelten.
Die derzeitige Börse ist allerdings schlecht vorbereitet für die Überschusssituation. Die dummdreiste Lösung, den Direktvermarktenden dann einfach nichts zu bezahlen, ist keine Dauerlösung, wenn das öfter auftritt. Auch für den Überschussstrom muss es marktwirtschaftliche Lösungen geben, wie er auf Speicherbetreiber und flexible Verbraucher aufgeteilt wird.
Ich verstehe nicht, wie sie darauf kommen, dass nach 2010 gegen Europarecht verstoßen worden sein soll. Der Verkauf des Erneuerbaren Stroms über die Börse ist ja gerade die Voraussetzung, dass deutsche und ausländische Unternehmen gleichberechtigt unter Einhaltung des Europarechts handeln können. Oder ist das für Sie zu komplex, um es nachzuvollziehen?
Eine Rückkehr zu rein nationalen Strommärkten halte ich nicht für durchsetzbar aber auch gar nicht für wünschenswert.
@ JCW schreibt.
Vor 2010 galt in Deutschland eine Vermarktungsregel für Erneuerbaren Strom, die deutsche Energieversorger zwang, diesen Strom zu Preisen zu übernehmen, die über den Börsenpreisen lagen. Damit waren diese Versorger gegenüber ausländischen Unternehmen benachteiligt, die ihren Strom dort kaufen konnten, wo sie ihn am billigsten bekamen, insbesondere an der Börse.
@ JCW
Wo waren die deutschen Versorger denn benachteiligt. ?? Den Anteil, den sie mit Preisen über den Börsenpreisen zwingend übernehmen mussten, bekamen sie doch mit der EEG Umlage ausgeglichen.
@ JCW schreibt.
Vor 2010 galt in Deutschland eine Vermarktungsregel für Erneuerbaren Strom, die deutsche Energieversorger zwang, diesen Strom zu Preisen zu übernehmen, die über den Börsenpreisen lagen. Damit waren diese Versorger gegenüber ausländischen Unternehmen benachteiligt, die ihren Strom dort kaufen konnten, wo sie ihn am billigsten bekamen, insbesondere an der Börse.
@ JCW
Wo waren die deutschen Versorger denn benachteiligt. ?? Den Anteil, den sie mit Preisen über den Börsenpreisen zwingend übernehmen mussten, bekamen sie doch mit der EEG Umlage ausgeglichen.
JCW schreibt.
Seit 2010 wird der Erneuerbare Strom deshalb über die Börse verkauft, wo für alle die gleichen Regeln gelten.
@ JCW
Auch da sind Sie leider nicht genug mit der Sache vertraut. Der Strom wird zwar an der Börse verkauft, aber nicht mehr als Strom aus Erneuerbaren, sondern als Graustrom. Dadurch wird Ökostrom diskreditiert, was gegen Europäische Richtlinien verstößt.
Das alles war vor 2010 nicht möglich, weil Strom aus Erneuerbaren damals zwingend im Portfolio der Versorger „Grün“ enthalten war. Er war Grün enthalten, entsprechend dem Anteil, den die Versorger vergüten mussten. Heute ist das nicht mehr der Fall, Versorger machen aber noch Werbung mit dem Grünen Anteil den sie vergüten müssen.
JCW schreibt.
Das ist jetzt aber ziemlich wirr, was Sie da schreiben. Um Ihre Gedanken etwas zu ordnen:
@ JCW
Um meine wirren Gedanken etwas deutlicher zu machen, nehme ich den Kannibalisierung Prozeß dem die Erneuerbaren ausgesetzt sind zu Hilfe.
Siehe hier:
https://www.bdew.de/media/documents/5016_PPA.pdf
Insgesamt steigt durch den Ausbau dargebotsabhängiger erneuerbarer Energien die Volatilität des Strompreises. In Zeiten niedriger Einspeisung sind hohe Preise zu erwarten und in Zeiten hoher Einspeisung wird der Strompreis durch das hohe Angebot gesenkt. Wenn viele Anlagen..“ unabhängig von der Nachfrage“.. gleichzeitig einspeisen, erwirtschaften alle Anlagen auf dem Spotmarkt weniger. Diese sog. Preis-Kannibalisierung kann einen rein marktwirtschaftlich basierten EE-Ausbau bremsen. Mit dem Abschluss von green PPAs können Anbieter wie auch Käufer sich gegen diese Preisrisiken absichern und zu dem die Versorgung mit erneuerbarem Strom gewährleisten. Zitat Ende.
Fazit, die EEG geförderten Erneuerbaren, der „Kleinen“ entwerten sich selbst, und gleichzeitig bieten sich die PPA finanzierten Anlagen der „Großen“ als Alternative an. Das ist die Entwicklung, die ich hier im Forum die Energiewende der „Alt Gedienten“ nenne.
Und genau vor diesem Kannibalismus waren die Erneuerbaren bis 2010 geschützt, als sie noch „physisch“ gewälzt, den Versorgern zwingend zugeteilt wurden.
Dass das in der heutigen Situation „keine“ Katastrophe wäre, wie Sie der Meinung sind, beweist das Folgende.
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/80-prozent-erneuerbare-sind-kein-problem-6619315.html
Zitat:..Wir verstehen uns als Labor der Energiewende. Unser Netzgebiet umfasst mit dem Nordosten etwa ein Drittel Deutschlands. Im vergangenen Jahr lag der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch rechnerisch bei 49,5 Prozent. Wir werden in diesem Jahr deutlich oberhalb von 50 Prozent liegen. Es gibt keine andere Region, die vergleichbar viel nicht stetige Energien, wie Solar- und Windstrom, sicher ins System integriert hat. Die Versorgungssicherheit ist derweil sogar noch gewachsen. Zitat Ende.
Wenn die bei 50 Hertz gegen EU Recht verstoßen würden, wäre das bestimmt schon mal jemand aufgefallen.
Zugegeben, die Materie ist komplex und stellenweise „Verwirrend“ Deshalb habe ich Verständnis dafür, dass Ihnen meine Gedanken etwas „wirr“ erscheinen.
Beschäftigen Sie sich mal tiefer damit und wir kommen uns unweigerlich näher.
Björn Peters schreibt am 20 Sept um 11.11 Uhr.
Auch der Graustrom wirkt indirekt an den Preisbildungsmechanismen mit. Die momentane Nachfrage ist eine wenig inelastische externe Größe für den Strommarkt und deren Akteure. Diese müssen sich dann jede Stunde auf eine neue Situation einstellen. Die an der Strombörse gehandelten, überwiegend thermischen Kraftwerke haben die Produktion wetterabhängiger Erzeuger (Graustrom) jederzeit zu berücksichtigen und von ihrer physischen Einspeisung abzuziehen.
@ Björn Peters.
Stimmt was Sie schreiben,. Diese Nachfrage die Sie meinen geht aber leider zu Lasten der Erneuerbaren,
Dazu siehe hier das Ergebnis einer Hochschulrecherche.
Zitat: Diese zwei Artikel beantworteten sehr gut unsere Frage, wer eigentlich an der Strombörse einkauft. Denn es wurde immer nur von Versorgungsunternehmen, Stromhändlern, industriellen Großkunden und Banken gesprochen. Nun wissen wir dazu gehören auch die Stadtwerke und Unternehmen, wie E.ON, RWE usw. Es gibt also keinen Zwischenhändler mehr. Der Grund dafür, dass Unternehmen wie RWE auch an der Börse einkaufen, obwohl sie selbst rund 30 Kraftwerke besitzen und somit eigentlich genug Strom produzieren, ist einfach. Es gibt Tage, da ist der Strompreis an der Börse so günstig, dass eine Eigenproduktion viel teurer wäre. Daher werden dann die Kraftwerke gedrosselt und lieber günstig eingekauft. Zitat Ende.
Die Nachfrage die Sie meinen findet ja erst nach der Preisfindung statt.
Nach gegenwärtiger Gesetzeslage auf P1 auf der Grafik. Wenn die EE noch zwingend den Versorgern zugeteilt würden hätten wir auf der Grafik P2 als Preis. Das heißt der Merit Order Effekt wäre zwingend bei den Erneuerbaren. Bei der Nachfrage die Sie meinen dient der Merit Order Effekt ausschließlich der Gewinnoptimierung der Versorger.
Hier noch mal die Grafik.
https://de.wikipedia.org/wiki/Merit-Order
Erneuerbare Enrgien haben in der Regel niedrige Grenzkosten und hohe Fixkosten. Das EEG dient dazu, dass diese Fixkosten in dem Maße übernommen werden, wie es mit dem Marktpreis (noch) nicht möglich ist bzw. war.
Unzutreffend damit: „Die sehr hohen Grenzkosten der erneuerbaren Energien (Photovoltaik erhielt zum Beispiel mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde zu Beginn der 2000er Jahre) wurden aus der Preisbildung der Merit-Order herausgenommen, um den Marktpreis nicht steigen zu lassen.“
Das Problem bei Herrn Diehl ist nicht, dass er die Grenzkosten der Erneuerbaren nicht kennt, sondern dass er nicht weiß, was Grenzkosten sind. Den Unterschied von Kosten und Preisen hat er nie verstanden. Das geht immer wild durcheinander. So ist es dann nur Wortgeklingel, was er schreibt. Oben steht auch wieder einer seiner Lieblingssätze: „Denn es wurde immer nur von Versorgungsunternehmen, Stromhändlern, industriellen Großkunden und Banken gesprochen. Nun wissen wir dazu gehören auch die Stadtwerke und Unternehmen, wie E.ON, RWE usw.“. Man kann ihm das noch so oft sagen, dass dieser Satz sinnlos ist, er schreibt ihn immer wieder.
Ohne ihm zu nahe treten zu wollen, muss man wahrscheinlich feststellen, dass er zu alt ist (nach meiner Schätzung um die 80), um noch etwas dazuzulernen. Auf die Länge des Lebens gesehen ist das schon hart: Da braucht man Jahrzehnte, um sich etwas Überblick zu verschaffen, und dann hat man nur wenige Jahre, bis die geistige Flexibilität so eingeschränkt ist, dass man mit diesem Überblick nichts mehr anfangen kann. Die einzige Beruhigung ist: Die nachfolgende Generation schafft es schneller zu dem Überblick zu kommen, für den wir so lange gebraucht haben, und wenn sie ihre Zeit nutzt, kommt sie dann auch weiter. Jede Generation ist dadurch etwas schlauer, als ihre Vorgänger.
Wesentliche Irrtümer:
1. Die Börse ermöglicht nicht „diesen Produzenten höhere Verkaufspreise, als sie eventuell in einer direkten Lieferbeziehung hätten durchsetzen können“, weil auch bei einer direkten Lieferbeziehung der Wert der Ware und die Konkurrenzsituation maßgeblich sind und nicht die variablen Kosten. Bei „pay-as-bid“ wird gerade nicht mehr nach den Kosten geboten, sondern höher, die Markträumung kommt bei suboptimalen Verhältnissen zustande.
2. Solar- und Windstrom haben und hatten niedrige variable Kosten. Die höheren Erlöse werden zur Deckung der Fixkosten, v.a. der Investitionskosten benötigt.
3. Das Zitat meines Ururgroßvaters würde hier korrekt angewendet lauten: „Für den augenblicklichen Gewinn“ durch niedrigere Strompreise für Erdgasstrom „verkaufe ich nicht die Zukunft“ des Ausbaus erneuerbarer Energien, der durch die Beschlagnahmung der Erlöse gefährdet würde.