Seit 2019 arbeitet Niedersachsen an der Fortschreibung seines Landesraumordnungsprogramms (LROP). Die bisherige Fassung war unter anderem in die Kritik geraten, da sie eine Regelung enthielt, wonach auf sogenannten Vorbehaltsflächen Landwirtschaft – auch in benachteiligten Gebieten – keine Photovoltaik-Freiflächenanlagen gebaut werden dürfen. Die Klimaschutz- und Energieagentur des Bundeslandes hatte erst kürzlich darauf hingewiesen, dass das LROP daher die Spielräume für den Bau von Solarparks massiv einschränke.
Wie der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) Niedersachsen/Bremen e.V. am Dienstag mitteilte, hat die niedersächsische Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung das neue Landesraumordnungsprogramm verabschiedet, wonach die Vorbehaltsflächen Landwirtschaft nun durch die Kommunen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen beplant werden können. „Wir erkennen den Erhalt landwirtschaftlicher Flächen für die Ernährungssicherung, aber auch als raumbedeutsamen und die Kulturlandschaft prägenden Wirtschaftszweig ausdrücklich an“, so LEE-Geschäftsführerin Silke Weyberg. „Gleichzeitig ist deren Nutzung im Energiesektor für die Energiewende notwendig und für die landwirtschaftlichen Betriebe und den ländlichen Raum eine Chance, Wertschöpfung gerade auf ertragsschwachen Standorten zu erhalten.“
Wie der LEE weiter mitteilte, wird künftig auch die Errichtung von Windenergieanlagen in niedersächsischen Forsten möglich sein. Durch die behutsame Öffnung der Wälder werde das für die Energiewende notwendige Flächenpotenzial deutlich erhöht. Da das neue LROP jedoch sogenannte historische alte Waldstandorte als Windkraftstandorte kategorisch ausschließe, werde das Potenzial dieser Energiequelle nicht ausgeschöpft. „Da dieser unscharf definierte Begriff selbst auf vollversiegelte Flächen angewendet wird, fordern wir eine zügige Nachbesserung im LROP“, so Weyberg.
In der Novelle seines Klimaschutzgesetzes vom Juli 2022 hat Niedersachsen verankert, dass bis 2035 insgesamt 65 Gigawatt Photovoltaik installiert sein sollen. Diese Zahl findet sich auch in dem Entwurf zur Änderung der Verordnung über das neue LROP, der im Mai dem Landtag übergeben wurde. Diesem Entwurf zufolge sollen davon mindestes 50 Gigawatt vorrangig auf bereits versiegelten Flächen sowie Flächen auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand oder sonstigen baulichen Anlagen errichtet werden. Die übrige Leistung soll auf Freiflächen gebaut werden. In dem Papier heißt es zwar, dass Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft hierfür nicht in Anspruch genommen werden sollen. Ein Abweichen von dieser Regelung ist aber möglich. Demnach „können Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft für raumverträgliche Anlagen der Agrar-Photovoltaik vorgesehen werden“.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Ausnahmen nur bei Agro PV ?
Scheinbar haben sich die Landvolksverbandsvertreter ,die oft auch Biogaserzeuger sind durchgesetzt.
Deren Interessen bestehen darin,daß die hohen Biogasstrom Vergütungen ihrer Anlagen verlängert werden.
Freiflächen Solar ist da nur eine unliebsame Billigkonkurenz die klein gehalten werden soll.
Aussage von Herrn Oestmann , Ausschuss für Erneuerbare Energieen des Landvolkverbandes ,Niedersachsen zur möglichen Aufhebung des Landwirtschafts Vorbehalts :
“ Die Pandora wird geöffnet“
Wer glaubt , Landwirtschaftliche Flächen sind zu schade für die PV Nutzung , weiß nicht, daß lediglich ca. 0,5 % der Weltweit zur Verfügung stehenden Landwirtschaftlichen Nutzflächen hierfür notwendig sind um eine Vollversorgung zu erreichen.
Vorrausgesetz der Windkraftausbau wird auch vorrangetrieben.
0,5% erscheint mir etwas wenig, aber über die weltweiten Verhältnisse habe ich keinen Überblick. Da ist natürlich auch viel nur extensiv durch Weidewirtschaft nutzbares Land dabei. Wichtiger sind folgende Zahlen:
1. In Deutschland würden für PV 3% der Landesfläche benötigt, weniger, als die EU ohnehin stilllegen wollte (5% der landwirtschaftlich genutzten Fläche).
2. Biogas benötigt mehr als das 20-fache der Fläche, wenn man den gleichen Jahresertrag wie mit PV erzielen will. Und diese Fläche muss intensiv bewirtschaftet werden mit Bodenverdichtung durch die Bearbeitungsmaschinen, hohem Pestizideinsatz und künstlicher Düngung, die einen ausgelaugten, humuslosen Boden hinterlässt.
3. Biogas wird derzeit bei dem üblichen 24/365-Betrieb (wie ein Kern- oder Braunkohlekraftwerk) mit 18ct/kWh vergütet. Würden die Biogaswerke netzdienlich betrieben (was oft als Argument für ihren möglicherweise heilbringenden Einsatz herhalten muss), würde das ihre Kosten nochmal vervielfachen, weil sie bei Teilzeit-Einsatz ihrer Generatoren diese um das Reziproke der Teilzeit vergrößern müssten. 1/3 der Zeit im Einsatz bedeutete also eine Vergrößerung auf das dreifache, was ziemlich direkt in die Stromkosten eingeht. Die Brennstoffkosten blieben zwar im wesentlichen die gleichen, aber Lagerkosten und Steuerungskosten für die Netzdienlichkeit kämen noch hinzu.
Biogas ist ein gutes Geschäft für die beteiligte Industrie, an vorderster Front die Pestizid- (euphemistische Selbstbenennung „Pflanzenschutz-„) und Düngemittelproduzenten. Die Bauern merken nicht, dass, obwohl sie oberflächlich das gleiche tun, wie bei der Lebensmittelproduktion, nämlich Feldbearbeitung zum Pflanzenanbau, es ein Riesenunterschied ist, ob sie das für Lebensmittel oder eben fürs Biogas machen. PV wäre die bessere Alternative. An den Anblick müsste man sich freilich gewöhnen. Wir haben uns aber auch an Autobahnen, Mülldeponien, Braunkohleabbaugebiete und Gewerbeparks gewöhnt. PV-Anlagen sind demgegenüber eine wesentlich verträglichere Flächennutzung.
Wir haben ein globales Klimaproblem.
Das erfordert eine Globale Sichtweise.
6% der Weltweiten Landwirtschaftlichen Nutzflächen werden für den Energiepflanzenanbau genutzt.
Hierbei handelt es sich um gute Böden, nicht um Weideflächen.
1% der Landwirtschaftlichen Nutzflächen der Welt würden Öl ,Gasund Kohle komplett ersetzen,wenn wan darauf Solarmodule installieren würde.( Energy Whatch Group).
Somit würden 5 % Punkte für die Nahrungsmittelproduktion frei werden.
Wenn es denn nicht immer nur um den Gewinn gehen würde, wären wir schon viel weiter.
Gülle mit seine extremen CO2 Belastung für uns alle wird schonungslos auf die Felder gebracht. Das Ganze wird nicht einmal kontrolliert, nein das machen die Verursacher selber.
Gülle und Mist gehört ohne lange Transportwege in eine Biogasanlage, in der damit Methan erzeugt wird, das zum einen Als Treibstoff für den Straßenverkehr genutzt werden sollte und für die Einspeisung ins Gasnetz.
Der Gärrest ist ein idealer Dünger, der von den Landwirten dann zum Düngen genutzt werden könnte.
Aber leider ist die Politik von der Wirtschaft abhängig. (zumindest glaubt sie das und handelt so.)