Habeck lässt Übergewinnsteuer auch für Strom aus erneuerbaren Quellen prüfen

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Zu einer zweitägigen Kabinettsklausur trifft sich das das Bundeskabinett ab Dienstag auf Schloss Meseberg in Brandenburg. Neben der geplanten nationalen Sicherheitsstrategie wird es auch um die Sicherheit der Energieversorgung gehen – und in diesem Zusammenhang wahrscheinlich auch um das geplante dritte Entlastungspaket wegen der hohen Energiepreise. Für dessen Finanzierung wird innerhalb der Koalition über die Einführung einer sogenanten Übergewinnsteuer gestritten. Dass Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) ein Befürworter dieser Übergewinnsteuer ist, ist kein Geheimnis. „Die Übergewinnsteuer ist aus meiner Sicht notwendig, so lange wir den Strommarkt nicht reformiert haben“, sagte er zuletzt am Dienstagmorgen im Deutschlandfunk. Eine solche Reform sei ein sehr komplexes Vorhaben, und bis sie abgeschlossen sei, sei es eine gangbare Bgrücke, Übergewinne abzuschöpfen.

Gegen eine Übergewinnsteuer, so Habeck weiter, lasse sich schwer argumentieren „in einer Zeit, in der viele Menschen Not leiden, in der wir wirklich Geld brauchen, um sozialen Ausgleich zu schaffen“ – zumal einige Unternehmen Habeck zufolge exorbitante Gewinne machen, „auch die erneuerbaren Energien“. Einem Spiegel-Bericht zufolge prüft das Bundeswirtschaftsministerium die Einführung einer Übergewinnsteuer auf Strom aus Braunkohle und Erneuerbaren. Demnach wird überlegt, staatlich einen fixen Preis für die Kilowattstunde Strom aus diesen Quellen festzulegen, den die Erzeuger noch maximal bekommen dürfen. Darüber hinaus gehende Erlöse müssten dann an den Staat abgetreten werden. Das Magazin beruft sich dabei auf „Informationen aus dem Umfeld des Ministeriums“.

Dass die Bundesregierung von hohen Gewinnen in der Energiewirtschaft ausgeht, auch im Bereich der erneuerbaren Energien, zeigt eine aktuelle Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. „Die Großhandelspreise für Strom und Brennstoffe sind bereits vor und nochmals verstärkt seit dem russischen Angriff auf die Ukraine stark gestiegen“, so Staatssekretär Patrick Graichen. „Deutlich gestiegene Gewinnmargen“ gibt es demnach „beispielsweise für die Stromerzeugung aus Wind, Photovoltaik und Kernkraft, in geringerem Maße (aufgrund der gestiegenen Kosten für Kohle und CO2) auch für Stromerzeugung aus Kohle.“

Wie Graichen weiter ausführte, sind aufgrund der komplexen Handelsverflechtungen im Energiesektor gestiegene Unternehmensgewinne oftmals nicht ohne weiteres zuordenbar, insbesondere aufgrund der üblichen Absicherungs- und Termingeschäfte. Je nach Konstellation würden die gestiegenen Gewinne dann nicht beim Stromerzeuger anfallen, sondern beispielsweise bei einem Zwischenhändler oder einem Vertrieb. Aber „je länger der Hochpreis-Zustand andauert, desto mehr wird es auch bei den Energieversorgern zu deutlich erhöhten Gewinnen kommen, da die aktuellen Börsenstrompreise bei allen neu abgeschlossenen Verträgen als Maßstab angelegt werden“, so Graichen.

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