Maßnahmen zur schnellstmöglichen Erhöhung der Winterstromproduktion hat die Energiekommission des Schweizer Ständerates bei ihrer jüngsten Sitzung beschlossen. Entsprechende Anträge soll der Ständerat nach der Sommerpause behandeln. Zum einen spricht sich die Kommission dafür aus, dass ab 1. Januar 2024 sämtliche Neubauten verpflichtend mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet werden müssen. Denn dadurch könne die Produktion von Solarenergie ohne zusätzliche Eingriffe in die Landschaft erheblich gesteigert werden. Unter bestimmten Bedingungen soll es für die Kantone aber möglich sein, Ausnahmen von dieser Pflicht zu erlassen.
Außerdem befürwortet das Gremium, eine rechtliche Grundlage für die schnelle Realisierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu schaffen und diese zudem mit einem Investitionsbeitrag zu fördern. Dabei gehe es um Anlagen mit einer hohen Winterstromproduktion, wie es insbesondere im alpinen Gelände der Fall ist, und einer jährlichen Stromerzeugung von mehr als 20 Gigawattstunden. Unter anderem soll es für diese Anlagen keine Planungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht geben, und das Interesse an ihrer Realisierung soll vorrangig vor anderen Interessen von nationaler und kantonaler Bedeutung sein. Voraussetzung soll lediglich die Zustimmung der Grundeigentümer und Standortgemeinden sein.
Neben der Beratung im Ständerat will die Energiekommission sicherstellen, dass auch der Nationalrat und seine Energiekommission die Vorlage noch in der Herbstsession behandeln können. In der Form eines dringlichen Bundesgesetzes könnten die Bestimmungen dann kurzfristig in Kraft treten.
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Eine PV-Pflicht, die praktisch ein Solarthermie-Verbot bedeutet, wäre für die Wärmewende ein Schuss ins Knie.
Mag sein, dass Wärmepumpen viel PV-Strom nutzen können, um Wärme zu produzieren. Aber die Wärmepumpen laufen auch dann, wenn keine Sonne scheint – und verschärfen in diesen Stunden zusätzlich die Abhängigkeit von Stromimporten.
Wer eine angemessen dimensionierte Solarthermieanlage für Warmwasser und Heizungsunterstützung auf dem Dach hat, muss von der PV-Pflicht befreit sein.
… laufen auch dann, wenn keine Sonne scheint …. Zum Glück und immer öfter auch mit Batterien, die sich dadurch deutlich schneller amortisieren.
Eine Wärmepumpe kann am Tag effizient den Boiler aufheizen oder den Estrich, eine Solarthermie Anlage tendenziell mehr den Boiler. Dafür wird er heisser, aber es bleibt heisses Wasser. Beide können nachts nichts leisten, also was ist das Problem? Eine PV Anlage kann aber auch höherwertige (transformierbare) Energie liefern als nur heisses Wasser, ist also im Vorteil. Heisses Wasser speichern für die Gebäudeheizung wäre auch ineffizient. Die Pflicht ist meiner Meinung nach sinnvoll, auf dem technischen Stand und zukunftsgerichtet. Es geht übrigens auch nur um Neubauten ab 2024, nicht um „… wer Solarthermie hat…“. Ich sehe da nur eine Ablenkung
Nicht zu vergessen-es gibt auch sehr leistungsfähige Hybridkollektoren! Diese erhöhen den Wikungsgrad auf ca. 60% ( elektrisch und thermisch) auf der Fläche der Fotovoltaik.
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