Der Elektronik-Spezialist Katek und das Berliner Start-up Indielux kooperieren bei Stecker-Solar: Die beiden Unternehmen wollen Steca-Wechselrichter von Katek und den Stromwächter ready2plugin von Indielux zu einer Komplettlösung für Kleinanlagen kombinieren.
Der Wächter soll es möglich machen, Module mit einer Gesamtleistung von bis zu 1,8 Kilowatt anzuschließen. Erlaubt ist in Deutschland eine Einspeiseleistung von 600 Watt. Das Indielux-Produkt misst permanent die Einspeiseleistung der Photovoltaik-Anlage und den Strombedarf im Haushalt. Aus diesen beiden Werten errechnet er, wieviel Solarstrom laut der geltenden Norm noch eingespeist werden darf – und drosselt den Wechselrichter bei Bedarf.
Konkret arbeitet ready2plugin mit dem coolcept fleX StecaGrid 1511 und dem coolcept fleX StecaGrid 2011 sowie dem kommenden coolcept fleX Hybrid-Wechselrichtern von KATEK zusammen.
Die maximale Modulanschlussleistung hängt dabei von der Eingangsleistung des Wechselrichters ab. So können an den coolcept fleX StecaGrid 1511 Module mit einer Gesamtleistung von 1.540 Watt angeschlossen werden. Mit dem coolcept fleX StecaGrid 2011 ist es möglich, eine Maximalleistung von 1.800 Watt anzuschließen. Das Gleiche gilt für den coolcept fleX Hybrid, der im Frühjahr 2023 auf den Markt kommt. Diese Wechselrichter kommunizieren über ihre Modbus-Schnittstelle mit dem Stromwächter.
„Balkon-Solaranlagen erschließen ganz neue Anwenderkreise für die Photovoltaik“, erklärt Werner Gut, Bereichsleiter Vertrieb Solar & Energie von Katek. „Besonders für Mieterinnen und Mieter sind sie oft die einzige Möglichkeit, um eigenen Solarstrom zu erzeugen. Mit dem Stromwächter von Indielux sind nun auch wesentlich größere Leistungen möglich als bisher – das ist ein wichtiger Beitrag zur persönlichen Energiewende.“
Um die Weiterentwicklung und Produktion von ready2plugin zu finanzieren, hatte Indielux vor einigen Wochen eine Crowdfunding-Kampagne auf Kickstarter gestartet. Das Unternehmen hatte eine Summe von 50.000 Euro anvisiert, eingeworben wurden bislang knapp 530.000 Euro.
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Wir dürfen unser Geld zwar in eine PV Anlage mit bis zu 1,8 kW investieren. Die wird dann aber auf die zugelassenen 600 W begrenzt. Was macht denn das noch für einen Sinn?
An eine Schuko Steckdose darf ich Verbraucher mit einer Leistung von bis zu 3680 W anschließen, ohne dafür einen Antrag stellen zu müssen. Meine Waschmaschine hängt an einer Schuko Steckdose. Sie benötigt beim Aufheizen ca. 2000 W. Diese Leistung darf ich aber um Gottes Willen auf keinen Fall selbst erzeugen. Ich soll sie brav beim Energieversorger teuer einkaufen. Durch solche Regeln werden Balkonkraftwerke völlig unrentabel gemacht.
Wir haben ein Klimaproblem. Wir brauchen Untergrenzen und keine Obergrenzen. Wir müssen endlich soviel Energie wie möglich am Verbrauchsort erzeugen. Dadurch vermeiden wir die erheblichen Verluste von Energie bei der Umwandlung und dem Transport über weite Strecken. Das ist bei der Politik immer noch nicht angekommen, sonst wären viele Hürden längst beseitigt worden, die solche Anlage verhindern.
Sehe ich ganz genauso. Es ist schon auffällig, wie beim einspeisen limitierende Regeln im Weg stehen, die im völligen Gegensatz zur erlaubten Anschlussleistung von Verbrauchern stehen.
@ R.Eichhorn:
Lesen sie den Artikel noch mal.
Sie duerfen nicht mehr als 600W ins oeffentliche Netz einspeisen mittels Steckersolar.
Aber Sie duerfen so viel PV-Strom installieren wie Sie wollen, das haben Sie nicht verstanden.
Die im Artikel angefuehrte Technologie macht das moeglich, ist aber nicht einzigartig.
Es gibt aus Spanien guenstige „Nacht-„Speicherheizungen die mit PV betrieben werden und die funktionieren aehnlich.
https://www.pv-magazine.com/2022/07/01/solar-powered-residential-heating-system-based-on-storage-heaters/
Ueberfluessiger PV-Strom von der Balkonanlage wird genutzt um die Speicherheizung aufzuladen die dann verzoegert oder auch direkt die Waerme abgibt.
Mit der noetigen Untergrenze an PV pro Gebaeude oder Bewohner haben Sie voellig recht.
Das Energieplusgebaeude muss Vorschrift werden.
Ist es nicht technisch korrekt, dass beim Einspeisen von Solarstrom über eine Steckdose die Sicherung „blind“ liegt da diese nur in die Gegenrichtung also Richtung eines angeschlossenen Verbrauchrer auslöst? Wird von „hinten“ additiv die Leitung mit Strom belegt, erkennst das die Sicherung nicht und somit besteht Brandgefahr. Es ist mein Verständniss, dass die 600 Watt Obergrenze auch die physikalische Begrenzung der max thermischen Belastung der Leitung darstellt. Würde diese thermische Last zum Schutz von Überhitzung gemessen, z.Bsp. mit Temperatursensoren, dann liese sich das Stromkabel auch mit wahrscheinlich bis ca 3000 Watt oder mehr belegen, einerseits. Werden verschiedene Stromkreise im Haushalt mit je 600 Watt belegt entfällt wahrscheinlich die allgemeine Begrenzung durch die Regulierungsbehörde.
Um bei Ihrem Beispiel zu bleiben: Mit dem System könnten Sie 1800W der 2000W zum Aufheizen der Waschmaschine über ihren Solarertrag einbringen, die restlichen 200W kommen vom Stromnetz. Aber natürlich nur dann wenn der Sonnenstand es hergibt. Die anderen Einwände sind aber richtig, es wird am Monopol der EVN mit dem Vorwand/Argument der ungewissen/nicht steuerbaren Zuschaltungen festgehalten und obenauf nochmal eine Menge Bürokratie draufgestellt. Über elektronische Regelungen und Vorhersagemodellen aus vielen Einspeisepunkten und Zwischenspeichern ein Stromnetz zu schaffen scheint für unsere Konstrukteure zu komplex.
Alles nur Gerede, in Wirklichkeit wollen unsere Politiker weder Balkonanlagen noch Elektrofahrzruge.
Bei Balkonanlagen werden einem so viel Steine in den Weg gelegt dass es sich eigentlich gar nicht mehr rentiert dafür Geld auszugeben.
Ich hab ein Elekromotorrad, darf in meiner Eigentumswohnung nicht mal eine Steckdose an meinen gekauften Stellplatz anbringen.
Somit bin ich gezwungen vom dritten Stock ein Kabel nach unten zu legen um es zu laden, am liebsten würde ich diesen Elekromüll wieder verkaufen, leider kauft keiner den Dreck.
Hallo Klaus,
doooch…… du darfst seit der Neuregelung des WEG-Gesetzes an deinem Parkplatz eine Lademöglichkeit anbringen.
Wenn z.B. ein Flachdach vorhanden ist, dürfstest du sogar deinen Anteil an der Dachfläche mit Solarmodulen vollpacken.
Die Technik gibts es schon von anderen Herstellern.
Einen Elektriker braucht man auch, da jemand den Einspeisewächter installieren muss. Rechtlich gesehen ist die Leistung des Wechselrichters bei einer Anmeldung der PV Anlage maßgebend, nicht eine gedrosselte Leistung.
Dann kann man auch eine normale PV Anlage anmelden und den Überschuss komplett einspeisen mit entsprechender Vergütung.
Ein Gerät das Geld kostet und keinen Mehrwert für den Anwender hat.
@ Hans:
Sie schreiben: “ Rechtlich gesehen ist die Leistung des Wechselrichters bei einer Anmeldung der PV Anlage maßgebend, nicht eine gedrosselte Leistung.“
Das ist nicht korrekt.
Informieren Sie sich bitte.
Dürfte denn hinter den Wechselrichter eine Batterie, die überschüssige Leistung speichert und am Abend wieder abgibt? Dann könnte mit 1,8kW im Sommer ein sehr großer Anteil des Verbrauchs eines normalen Haushalts abgedeckt werden. Ggf. Könnte dann auch auf 0 W Einspeisung geregelt werden.
Ja, solche Steuerungen fuer zB. Batterien sind schon am Markt erhaeltlich.
Eines steht doch wohl unbestritten fest. Die Energielieferanten haben doch den Daumen drauf und beschneiden die Endverbraucher bei der Einspeisung bzw. Produktion von PV Strom zum Eigenverbrauch um möglichst VIEL von Ihrem Teuerstrom zu verkaufen……das sind die Lobbyisten BASTA!!! Da werden Klauseln bzw. Gesetze aus dem Boden gestampft um Endverbraucher abzukassieren wenn Sie über die mickrigen 600 Watt produzieren. Dabei bekommen Sie doch zumeist den überschüssigen ( nicht verbrauchten) Strom der kleinen Leute geschenkt!!! Das muss man man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen !!!
Das ist so nicht korrekt.
In D bekommt der lokale Netzbetreiber den ueber die Steckeranlage eingespeisten Strom geschenkt.
Nicht der Energielieferant („Versorger“).
In Irland wird auch fuer den Strom von Kleinstanlagen vom Versorger („Energielieferant“) bezahlt sofern die Anlage beim Netzbetreiber angemeldet ist:
https://www.energiezukunft.eu/erneuerbare-energien/solar/pv-anlagen-bis-drei-kilowatt-leistung-einfach-anschliessen/
Bei meinem Versorger Airtricity sind das 14 cents/kWh, scrollen Sie runter und lesen Sie die Kommentare/updates.
Bin momentan in den Niederlanden, hier funktioniert das was in Deutschland technisch nicht möglich ist.
Fast jedes dritte Dach hat im Durchschnitt 12 PV Module auf dem Dach verteilt, diese speisen über den Inverter in öffentliche Stromnetz ein und der Zähler läuft rückwärts. (Wenn der erzeugte Strom nicht ganz verbracht wird). Ganz einfach, erstaunlich da das Europäische Stromnetz doch zusammen geschlossen ist müsste dies auch beim Vorreiter funktionieren.
D
re. Saldierungsregel Niederlande:
die Saldierungsregelung wird zum 1.1. 2023 abgeschafft:
https://solarmagazine.nl/nieuws-zonne-energie/i24980/afbouw-salderingsregeling-zonnepanelen-amvb-biedt-harde-garantie-voor-redelijke-vergoeding-opgewekte-stroom
Es soll dann vom Versorger fuer den eingespeisten Strom ‚ein fairer Preis bezahlt‘ werden. Prompt werden diese teilweise schon bezahlten Preise stark reduziert:
https://solarmagazine.nl/nieuws-zonne-energie/i27782/salderingsregeling-eneco-verlaagt-terugleververgoeding-voor-zonnepanelen-naar-9-eurocent
Hier die Einspeisetarife vom Juni, wie gesagt haben die besten 2 gerade den Tarif massiv abgesenkt:
https://cloudfront.consumentenbond.nl/binaries/content/assets/cbhippowebsite/homepage/onderzoek-consumentenbond-terugleververgoeding—update-juli-2022.pdf
Ich kann nicht glauben, dass die beschriebene Technik in Deutschland unter die Regel der Balkonsolarmodule fallen.
Die Balkonsolarmodule dürfen maximal 600Watt in einen Endstromkreis einspeisen, damit diese von Laien installiert werden können. (Ein durch einen Sicherungsautomaten abgesicherten Stromkreis auf dem durchaus mehrere Steckdosen hängen können.) Hintergrund ist, dass im Fehlerfall durch den zusätzlichen Solarstrom ein unzulässig großer Strom in der Installation fließen kann.
Dem Ansinnen nach, könnte man also pro Sicherungsautomat ein 600Watt-Modul anschließen.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Laie nicht die Korrekte die Zuordnung der Sicherungsautomten zu den Steckdosen hinbekommt und hat festgelegt, dass maximal ein 600Watt Modul für eine gesamte Installation zulässig ist. Also 600Watt auf einen Zähler angemeldet werden dürfen.
Die Idee, dass eine größere PV-Anlage durch eine Einspeisebgrenzung am Zähler auf maximal 600Watt zu einem Balkonkraftwrrk wird, ist schlicht falsch. (Viel Spaß bei der Anmeldung) Zumal die Installation des dafür notwendigen Messgerätes nicht durch einen Laien erfolgen kann und damit die eigentlich vereinfachte Installation eines Balkonkraftwerks torpediert. Hinzukommt, dass die Eispeisung bei Balkonanlagen nicht vergütet wird und dadurch erst recht sinnlos ist. Hier zählt nur der Eigenverbrauch.
Wenn schon eine Elektrofachkraft nötig ist, dann kann diese einen Sicherungsabgang und separates Kabel zum Wechselrichter legen. – Wie bei richtigen PV-Anlagen üblich. Dann ist man zumindest auf technischer Seite von den Ketten der Balkonanlage befreit.
Nochmal in Kurz zum Mitschreiben:
Der Wechselrichter eines Balkonkraftwerkes darf maximal eine Leistung von 600W abgeben – Die Leistung der PV-Module kann deutlich größer sein.
Dafür darf der Laie diesen in eine vorhandene Steckdose stecken. (Ob jetzt Schuko- oder spezielle Wieland-Dose ist nochmal ein anderes Thema)
Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden, kann man die PV-Anlage nicht anmelden.
Wer eine PV-Anlage ohne Anmeldung betreiben möchte, braucht sich darüber erst recht keine Gedanken machen, benötigt dann aber auch nicht die in dem Artikel beschriebene Lösung.
Es ist doch schon immer klar, das die Monopolisten die Gesetzlichen Konditionen auf ihre Seite haben.
Power to the People
Also ein Balkonkraftwerk rechnet sich immer, auch wenn bürokratische Hürden vorhanden sind. Man braucht ein Balkonkraftwerk weder anmelden noch sonst irgendwas und kann es mit dem Schukostecker über die Steckdose anschließen. Nach EU Recht müsste Deutschland mehr Einspeicheleisung zulassen, sie tun es aber nicht und lassen sich lieber verklagen. Warum soll sich dann der Anlagenbauer überkorrekt verhalten? Normalerweise müsste die Einspeiseleistung genauso hoch sein wie die maximale Verbrauchsleistung. Das ist nicht statthaft und deswegen versuchen einige Firmen Auswege zu finden. Das geht von höherer Leistung der Anlage mit Null-Einspeisung bis zur Abregelung bei 600 Watt. Es gibt auf dem Markt Micro Wechselrichter für vier Module. Für 12 00 bis 1500 € kann man hier 1, 5 kWh erzeugen. Mit dem Anschluss über die Steckdose bewegt man sich in einer Grauzone. Bisher existiert aber noch kein Strafbefehl über dieses Handeln. Der zusätzliche Anschluss zu einer Anlage mit Einspeisevergütung ist zu unterlassen, denn dann ist Betrug im Spiel. Ein Akku kann jederzeit eingeschlossen werden, aber die Wirtschaftlichkeit ist hier schon begrenzt.
@ E.Gruber:
Sie schreiben “ Nach EU Recht müsste Deutschland mehr Einspeicheleisung zulassen, sie tun es aber nicht und lassen sich lieber verklagen.“
Welches EU Recht meinen Sie? Und wer klagt dagegen?
Sie schreiben weiterhin:“ Es gibt auf dem Markt Micro Wechselrichter für vier Module. Für 12 00 bis 1500 € kann man hier 1, 5 kWh erzeugen.“
Ich bestelle gerade die Hoymiles 1500 fur 4 Panele (2 MPPT) und die kosten je nach Anbieter zw. € 350.- und € 500.- fuer 12 Jahre Garantie.Bei Amazon zB. € 389.- … Eine verlaengerte Garantie kostet unwesentlich mehr.
Ab Oktober sollen neue Preise kommen, ich weiss nicht was sie dann kosten. Aber sicher nicht € 1200.-+ die Sie darstellen.
Hallo Juri. Wo was steht weiß ich nicht. Die EU lässt 800 Watt Leistung zum Einspeisen zu. Bei meinen Preis von 1200 bis 1500 € sind natürlich die Module inklusive.
Die beste Situation ist sowieso zumindest das Licht im Haus mit Gleichstrom zu nutzen ,dafür reicht eine Minibatterie und Led s gibt es in allen Ausführungen .Inselanlage ist anders.als balkonkraftwerk und unterliegt keiner Gesetzlichen bestimmung.wer dann noch umspannen möchte für den Rest muss Inverter Verluste hinnehmen.aber machbar.
Diese Dinger sind illegal, und das wird sehr schnell jemandem auffallen. Wenn man Pech hat, dann erst nachdem einem die Bude abgefackelt ist, und die Versicherung keinen Cent zahlt.
Es gibt nämlich gar keine wie auch immer geartete 600W Einspeisegrenze in das öffentliche Netz. Es gibt aber eine 600W Einspeisegrenze via Steckdose in ein Hausnetz hinter dem Stromzähler, und zwar aus sehr gutem Grund. Diese Geräte versuchen die existierende Regelung in etwas umzudeuten was gar nicht da ist.
Man darf, zu *keinem* Zeitpunkt, mehr als 600W Leistung via Steckdose in ein Hausnetz einspeisen.
Das Argument, man dürfe ja 3680 Watt an einer Steckdose abnehmen, also sollte man gefälligst auch soviel da einspeisen dürfen, dass hier gebracht wird, denkt natürlich nicht zuende. Wenn man an einem Stromkreis mehr als 3680W Leitung abruft, fliegt irgendwann die Sicherung raus. Denn da muss der gesamte Strom durch. Wenn jetzt an dem gleichen Stromkreis gerade ein solches Teil 1800W einspeist, können dort plötzlich 5480W aus der gleichen Schukosteckdose der Waschmaschine gezogen werden, ohne dass die Sicherung fliegt, denn durch die Sicherung kommen immernoch nur 3680W. Die Steckdose der Waschmaschine brennt aber jetzt trotzdem.
Es ist absolut erschreckend, wie selbst hier anscheinend kaum irgendjemand auffällt, was für ein gefährlicher Nonsens einerseits erzählt, und andererseits hier tatsächlich möglicherweise gebaut wird. Wobei ich darauf wetten würde, das diese Geräte niemals auf den Markt kommen. Jedenfalls nicht legal.
Der indielux einspeisewaechter arbeitet mit einem leistungssensor im elektrokasten. D. H. Das Gerät stellt sicher dass nie mehr als die zulässigeleistung hinter der Sicherung unterwegs ist. Kann man auf der Seite von indielux aber gut nachlesen. Also es wird permanent kontrolliert wieviel Strom man zusätzlich einspeisen kann. Dynamisch. Viele Grüße
So ist die Theorie. Und wie genau macht der das, und wie ist sichergestellt, dass das niemals (z.B. wg. eines Defektes) nicht doch passiert? Der „Einspeisewächter“ muss ja mit dem Wechselrichter (Chinaböllerware!) kommunizieren, und diesem „Befehlen“ dynamisch die Leistung zu vermindern. Was wenn der WR nicht darauf hört? (Ja, klar, Softwarefehler oder Abstürze von so Dingern passieren ja nie, genausowenig wie VErbindungsprobleme bei Modbus oder Wlan o.ä…).
Und das soll jemand zulassen? Die VDE? HAHAHAHAHAHA….
Marc Blumen. Schreibt.
So ist die Theorie. Und wie genau macht der das, und wie ist sichergestellt, dass das niemals (z.B. wg. eines Defektes) nicht doch passiert?
@ Marc Blumen.
Wie ist sichergestellt, dass wegen eines Defektes, an Ihrem Auto die Bremsen plötzlich nicht mehr funktionieren. Wegen „Defektes“ könnte man beliebig fortsetzen, wenn man etwas negativ bewerten will.
Hallo Marc, warum denn so aggressiv?
Kannst viele sich selber nachlesen ohne hier pauschal alles in Frage zu stellen.
Soweit ich verstanden habe ist das Gerät zwischen Wechselrichter und Stecker angeschlossen, also selber für die Abregelung zuständig. Der LeistungSensor ist ein robustes kommerzielles Bauteil und wenn die Kommunikation abbricht gehen halt nur noch 600 W durch. Wo ist das Problem? Der Einspeisewaechter ist patentiert und da müsste ich noch recherchieren, aber ich meine vde hat er schon in der Tasche Gruß Wolfgang
Danke für die precise Darstellung.
Die meisten Pseudofachleute kennen
die Unterverteilung in ihren Buden nicht.
Bin mal gespannt ,wieviele Deppen ihre Hütten abfackeln.
@Hans Diehl.
Das ist einfach: Dewegen haben Autos mindestens 2 getrennte Bremskreise. Im Ernst, der Vergleich taugt gar *nichts* Wie oft fallen Bremskreise tatsächich aus, und wie oft die hier notwendige VErbindugn zwschen dem Einspeisewächter und dem WR?
Ich bleibe dabei: Das ist eine komplett blödsinnige udn hochgefährliche Totgeburt. Wer eine PV will und sowieso schon einen Elektriker dafür benötigt, der zeit eine eigenen Leitung zu dem WR und hat eie ganz normale PV Anlage ohne all die doofen Nachteile eines BKW.
Marc Blumen schreibt.
Das ist einfach: Dewegen haben Autos mindestens 2 getrennte Bremskreise.
@ Marc Blumen.
Die Möglichkeit eines Defektes ist doch das Kriterium, weshalb Sie das System nicht zulassen wollen. Deshalb meine Frage, könnte der zweite Bremskreis beim Auto nicht auch defekt sein, wenn er lange nicht in Betrieb war. Oder bremst man da eine Woche mit dem einen und die andere Woche mit dem anderen. ??
Dann wird das ganze Potential der Mieter ausgeblendet. Die können schließlich nicht einfach eine Leitung ziehen.
Und der Wächter kann bestimmt auch mit sichere Qualität und redundanter Leistungs Reduzierung gebaut werden.
Du scheinst einfach jemand zu sein der immer was gegen Neuerungen hat.
Vielleicht ein Troll der Energie Wirtschaft? Ein Schelm der Böses denkt. Viele Grüße Wolfgang
Sorry, die Antwort war für Marc gedacht. Etwas habe ich vergessen. Illegal sind diese Anlagen mit Sicherheit nicht und wetten will hier mit Ihnen sicherlich keiner! Diesem Gerät werfen Sie das Brandrisiko vor, aber eine normale Solaranlage würden sie bauen . Auch da sind zu 90% Teile aus China verbaut und sowas brennt wohl nicht?
Hallo Marc. An Lobbyismus habe ich mich gewöhnt, aber was ich gar nicht leiden kann sind Angstmacher welche Fake News verbreiten. Sie zählen die verbrauchte Leistung und die eingespeiste Leistung zusammen und kommen so auf über 5 kW. Soll ich alle meine Großverbraucher mittels fünffach Steckdose und Verlängerungskabel an einen Stromkreis hängen damit ich die 5 kWh, welche sie vorrechnen überhaupt erreiche? Selbst wenn ich Wasserkocher und Waschmaschine in einem Stromkreis betreibe fließt durch die Einspeisung von diesen 1800 Watt nicht mehr Strom in diesem Stromkreis, da die eingespeiste Leistung den Strom aus dem Netz sofort verdrängt. Laut Physik sucht Strom sich den kürzesten Weg zum Verbraucher. Jedes Haus was die letzten 50 Jahre gebaut wurde hat mindestens 20 Strompreise mit Absicherung. Dadurch fliegt auch 50 Jahre keine Sicherung heraus. Wenn sie natürlich einen Altbau haben mit aluminiumleitungen, dann sollten Sie sicher einen Fachmann zu Rate ziehen. Ich halte auch nicht so viel von diesen neuen Geräten, da man hier einfachere und preiswertere Lösungen finden kann.
@Ernst Gruber: Von defekten Elektrogeräten die z.B einen veritablen Kurzschlus haben, und „nur“ durch den Sicherungsautomaten mitsamt des Hauses drumrum „gerettet“ werden haben sie sicher schonmal gehört, oder?
Und ich bin der letzte, der wegen irgendwas angst macht, oder generell alle Regeln die wir uns hier völlig übertrieben geben gut findet. Aber das hier ist ein in allen Belangen sinnfreies und gefährliches Gerät, das mal wieder nur irgendeine Tasche füllen soll.
Hallo Marc. Es gibt Steckdosen mit Sicherungsautomat. Wenn ich jetzt die überhöhte Leistung von 1800 Watt über diese Steckdose einspeise, dann wären ihre Sorgen vor einem Großbrand doch nicht mehr relevant.@ Dieter Lahme. Wer andere in dieser Frage als Deppen bezeichnet ist meist selber nicht wenig dumm.
@ Ernst Gruber
26. August 2022 um 21:50 Uhr
Hallo Juri. Wo was steht weiß ich nicht. Die EU lässt 800 Watt Leistung zum Einspeisen zu
Es ist der Netz Kodex !! alles unter 800W wird als nicht signifikant bezeichnet.
Noch ein technischer Nachtrag: ein Einspeisewächter KANN NUR die eingespeiste Energie bewerten ( z.B. mit einem auslesbaren Zähler ) und dann den „Erzeuger“ runterregeln. d.h. der Wechselrichter MUSS steuerbar sein !! Ein Mikroinverter ist das NICHT. Also keine Aufregung bitte. Mehr Wissen aneignen wäre besser.