Noch fehlt das finale Go aus Brüssel. Die EU-Kommission muss die mit dem EEG 2023 beschlossenen höheren Tarife für Photovoltaik-Anlagen noch genehmigen. Wenn dies der Fall ist, profitieren alle Betreiber, die ihre Photovoltaik-Anlage seit dem 30. Juli in Betrieb genommen haben. Die Verbraucherzentrale NRW hat die wichtigsten Neuerungen nochmal für die Anlagenklasse zwischen 3 und 20 Kilowatt zusammengetragen. „Die EEG-Novellierung enthält deutliche Verbesserungen, die neue Anlagen erheblich attraktiver machen und vieles vereinfachen“, erklärt dazu Jörg Sutter, Photovoltaik-Experte der Verbraucherzentrale NRW.
Die neuen Vergütungssätze sehen vor, dass Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung für die Eigenversorgung eine Förderung von 8,2 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Jedoch kann der Betreiber, wenn er keinen Photovoltaik-Eigenverbrauch nach kann oder will, für den Volleinspeiser-Tarif optieren und erhält dann einen Bonus von 4,8 Cent pro Kilowattstunde. Bei Anlagen bis 40 Kilowatt Leistung liegt der neue anzulegende Wert bei 7,5 Cent und der Volleinspeiser-Bonus bei 3,8 Cent pro Kilowattstunde. „Der Betrieb wird wirtschaftlicher, insbesondere bei größeren Anlagen können nun zwischen verschiedenen Betriebsmodellen wählen“, sagt Sutter weiter. Damit dürften auch Dächer für die Photovoltaik-Nutzung attraktiv werden, die bisher nicht genutzt wurden, da wenig oder kein Eigenverbrauch möglich ist. Bei Volleinspeise-Anlagen gilt zusätzlich, dass dies vor Inbetriebnahme und später jährlich dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden muss, wie die Verbraucherzentrale NRW erklärt. Im Zuge der jährlichen Meldung an den Netzbetreiber ist auch ein Wechsel zwischen den Tarifen möglich. Zudem können zwei Anlagen auf einem Dach betrieben werden, eine für den Eigenverbrauch und eine für die Volleinspeisung.
Als weiteren wichtigen Punkt sieht die Verbraucherzentrale NRW den Wegfall der EEG-Umlage an, weshalb ab 2023 der Erzeugungszähler auch bei bestehenden Photovoltaik-Dachanlagen entfallen könne. Die vom Netzbetreiber angemieteten Geräte könnten dann voraussichtlich ausgebaut werden, was Kosten spare, heißt es weiter. Zudem vereinfache sich die Abrechnung beim Stromverkauf deutlich. Abzuwarten bleibt allerdings, wie schnell die neuen Regelungen in der Praxis ihre Wirkung entfalten. Fachbetriebe für die Installation von Photovoltaik-Anlagen seien ausgebucht, weshalb Privathaushalte langfristig planen sollten. Im neuen EEG 2023 ist die Degression der Vergütungssätze allerdings auch bis Ende Januar 2024 ausgesetzt. Heißt: Bis dahin werden die höheren Tarife gelten, sofern die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission erfolgt.
Neu ist in dem Gesetz geregelt, dass nun auch Photovoltaik-Anlagen auf Carports oder im Garten gefördert werden. Sie dürfen maximal 20 Kilowatt Leistung haben. Voraussetzung für die Förderung sei ein Nachweis, dass sich das dazugehörige Hausdach nicht für eine Photovoltaik-Anlage eignet. Konkrete Vorgaben dazu sollen in einer Verordnung festgelegt werden, die jedoch noch erarbeitet werden muss. Die Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen weisen allerdings auch daraufhin, dass für Photovoltaik-Anlagen auf Garagen oder im Garten das Baurecht gelte, also eine entsprechende Genehmigung der Gemeinde erforderlich sei
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Ist es möglich eine Kombination aus Dach- und Garagensolar zu installieren und dafür die gesamten 8,2 Cent Einspeisevergütung zu erhalten? Begründung läge darin, dass das Dach südlich etwa 5 kWp ausmachen kann und die Garage die andere Hälfte mit ebenso ca. 5 kWp. So wäre es deutlich wirtschaftlicher, als nur das Dach auszunutzen. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass das nicht erlaubt sein sollte (bei vorhandener Baugenehmigung der Gemeinde).
Hallo Thomas,
soweit ich das Gesetz verstehe, geht das nicht, denn Sie erhalten die Vergütung nur, wenn ihr Wohngebäude nicht für eine PV-Anlage geeignet ist. Zudem gibt es für diese Anlagen auch nicht die 8,2, sondern 7.0 Cent pro Kilowattstunde (§48 EEG 2023).
(Bin keine Juristen, von daher eher Laienverständnis.)
Viele Grüße,
Sandra Enkhardt
Danke Sandra!
Darf ich denn für den Eigenverbrauch eine Garagen-Solaranlage installieren (Haus + Speicher), dann ohne Einspeisevergütung bei Überschussstrom, und auf dem Dach dann aber mit Vergütung?
PV-Anlagen auf Carports waren auch bisher schon EEG-förderfähig, siehe
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/haeufige-rechtsfrage/89.
Neu kann eigentlich nur die Regelung sein, dass auch Anlagen im Garten als „Anlagen auf oder an Gebäuden“ gefördert werden können, wenn das Gebäudedach dafür nicht geeignet ist.
Welche Rolle wird die staatliche Einspeisevergütung in Zukunft noch spielen? Ich kann den von meiner Anlage erzeugten Strom doch verkaufen an wen ich will. Ich denke bei steigenden Energiepreisen wird die kWh Solarstrom einen deutlich höheren Marktwert besitzen als 11 Cent. Schließlich kann nicht jeder Strom erzeugen. Sofern meine Dachfläche groß genug ist könnte ich den überschüssigen Strom auch meinem Nachbarn liefern. Mehr Energiegenossenschaften könnten entstehen. Dezentral und regional könnte der Energiehandel in Zukunft aussehen. Dass die großen Energiekonzerne ihre Felle davon schwimmen sehen ist klar.
Pack den Strom in einen Karton und verkaufe, oder per kabel an den Grundversorger. Die Möglichkeit en bestehen
Verstehe nicht was der ganze Unsinn soll, mit wenn und dann und nur….
Ich dachte wir brauchen vieeeel Erneuerbare Energien!
Garage nur wenn? Was soll das? Garagen sind super einfach, jeder kann da eine Anlage aufbauen.
Und das ist es doch was wr brauchen oder nicht?
Diese Regelungswut von Bürokraten die trotz Krieg nicht verstanden haben was nötig ist, ist zum davonlaufen.
Hier in der Schweiz ist es übrigens völlig egal, solange die Gemeinde es erlaubt.
Warum es immer „Förderung“ genannnt wird, wenn der Staat eine Einspeisevergütung festlegt, die deutlich unterhalb der durchschnittlichen Produktionskosten privater Solaranlagen liegt, habe ich immer noch nicht verstanden. Die Solaranlagen, man sich heute auf sein Einfamilienhaus setzen würde, produzieren Strom zu ca. 12 Cent Gesamtkosten pro Kilowattstunde. D.h. ich mache mit jeder eingespeisten KwH knapp 4 Cent Minus. Da wäre ich doch bescheuert, wenn ich mehr Kapazität plane, als ich für den in naher Zukunft absehbaren Eigenverbrauch plane. Eine „Föderung“ wäre es doch nur, wenn es die Einspeisung attraktiv machen würde. Dafür müsste die Vergütung aber mindestens bei 14 oder 15 Cent liegen, so dass nach Abzug der Investitions- und Betriebskosten auch noch was überbleibt, und zwar nicht nur bei den Energieversorgern, sondern bei dem, der sein Privatvermögen und sein Haus für die Stromproduktion zur Verfügung gestellt hat.