Im Rahmen des Energiesicherungspaketes will die Bundesregierung den Beitrag der erneuerbaren Energien zur Begegnung der Gasmangellage erhöhen. Die verschiedenen darin vorgesehenen Maßnahmen sollen nach der Sommerpause schrittweise umgesetzt werden. Der baden-württembergischen Umweltministerin Thekla Walker (Bündnis 90/Die Grünen) dauert das offenbar zu lang. „In der aktuellen Situation müssen alle verfügbaren Ressourcen zur Begegnung der Gasmangellage mobilisiert werden, insbesondere sollten auch die erneuerbaren Energien ihren Beitrag leisten“, schreibt sie in einem Brief an ihren Parteikollegen und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, der pv magazine vorliegt.
Auch die Strombereitstellung der Photovoltaik-Anlagen soll nach dem Willen der Ministerin gesteigert werden. „Analog zu dem ab Januar 2023 geltenden Wegfall der 70-Prozent-Kappungsgrenze für Neuanlagen sollte diese Grenze auch für Bestandsanlagen dauerhaft entfallen. Sinnvollerweise sollten beide Regelungen (für bestehende und neue Photovoltaikanlagen) zeitlich vorgezogen werden, sodass sie so schnell wie möglich, noch in diesem Kalenderjahr ihre Wirkung entfalten können“, heißt es in dem Brief weiter.
Aktuell unterliegen Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt Leistung der Regelung, dass am Netzverknüpfungspunkt die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzt wird. Mit dem EEG-Osterpaket entschieden Bundestag und Bundesrat Anfang Juli, dass diese Regelung ab dem 1. Januar 2023 für Neuanlagen entfällt. Im Zuge des Energiesicherungspakets strebt die Bundesregierung an, die 70 Prozent-Kappungsregel auch für Bestandsanlagen zu streichen.
Der Verband für Wirtschaft und Umwelt und der Landesolarverband Rheinland-Pfalz haben sich am Montag ebenfalls mit der Forderung zu Wort gemeldet, „schnellstens die unnötigen Einspeisebegrenzungen bei Wind- und Solarenergie abzuschaffen“. Statt über problematische Laufzeitverlängerungen bei Atomkraftwerken zu debattieren, müssten bürokratische Hemmnisse bei den erneuerbaren Energien beseitigt werden, um jede Kilowattstunde Strom aus Photovoltaik und Windenergie den Verbrauchern zur Verfügung stellen zu können. Die Verbände begrüßten erste Signale aus dem Bundeswirtschaftsministerium, die Abregelung von Solar- und Windstrom ab 2023 streichen zu wollen. Dass die Streichung dieser Regelung nicht früher komme und gerade in der jetzigen Hochphase der Solarstromerzeugung nicht mehr greife, sei jedoch unverständlich.
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In dem Zuge könnte man sich auch die ganzen Kappungen anschauen, die im Rahmen von diversen separaten Förderprogrammen (z.B. 60% bei KfW 40 plus Häusern, 50% bei Heimspeichern) gefordert wurden. Da hätte die Landesregierung in BaWü direkt die Möglichkeit, beispielsweise die 50% Reduzierung beim landeseigenen Förderprogramm aufzuheben. Sicherlich nicht der gleich große Hebel wie bei der 70% Kappung, dennoch auch wieder ein Puzzlestück das hilft.
Mir ist schleierhaft, wie Sie zu der Annahme kommen, dass die 50% auf 70% nicht ein so großer Hebel seien wie die 70%. Das gegenteil ist das Fall, die Aufhebung der 50% (hin zu 70%) hätte einen deutlich größeren Impakt. Ich empfehl Sich die Zahlenwerten mal anzusehen, die 3 bis 5% Jahresertrag der 70% sind fast vernachlässigbar.
@Apfel: in der Betrachtung stimmt das, mir ging es um die Anzahl der Anlagen. Das sind sicherlich deutlich mehr, die auf 70% begrenzt sind als auf 50% oder 60%. Im Hinblick auf den Ertrag haben Sie natürlich recht.
Noch besser: adäquate Bezahlung der Einspeisung…..Der Grossbauer mit 100kWP auf dem Dach bekommt 50ct/kwh (Epex Strombörsenpreis), der kleine Hausbauer mit kleiner PV bekommt 6ct (weniger als ein Achtel) mit der EEG Erstattung.
Auch hier sollte dem Gedanken der Investitionsförderung und nicht der Investitionsverhinderung gehuldigt werden und die Kleinanlagen erheblich messergestellt werden; das Ganze wird noch garniert durch die bei Direktvermarktung bestehende Notwendigkeit eines RLM-Zaehlers sowie Datenloggers.
Kann ich nur zustimmen!!!
Es kann doch nicht sein, daß der „kleine Hausbesitzer“, der etwas für die Umwelt tun will/macht, mit ein paar mikrigen Cents abgespeist wird und derjenige, der nur auf Profit aus ist, bis zu 50 Cent dafür bekommt!
Nach dem Desaster um das Osterpaket warten manche mit der PV Anlage lieber noch auf das Frühjahr 2023, damit die 70% Regelung sicher entfällt. Das ist eine bittere Pille auch mit Hinblick auf den Übergang weg von der Atomkraft.
Durch die 50% Abregelung meiner 10 kWp Ost-/West-Anlage finden selbst noch im August täglich 1 bis 2 kWh nicht ihren Weg ins Netz.
Nach 22 Jahren Energiewende ist es ein Trauerspiel deutscher Gesetzgebung und Ingenieurskunst, wenn bei einer Netzfrequenz von 49,89 Hz der Wechselrichter eine Leistung von 2,5 kW nicht einspeisen darf.
Da kann ich Ihnen nur ganz und gar Recht geben. Leider sind wir auch von der 50% Reglung bei Heimspeichern betroffen, diese werden wohl eh nicht angetastet auch wenn die 70% Reglung wegfällt. Da schaut man dann also weiterhin wo ich die sonst verlorenen KW im Haus loswerde.
Mit einem Elektroauto und Homeoffice sollte das ja eigentlich kein Thema mehr sein. 🙁
Nun, viele die jetzt eine Anlage bestellen, werden sie eh nicht mehr dieses Jahr bekommen.
Thea hat Recht.
Es Ist unglaublich, wie sich eine Regelung aus den Anfängen der Erneuerbaren Energieen, die offensichtlich zur Vergällung von PV-Installationen gedacht war, weiterhin resoluten Bestand hat.
Kann sich die BRD leisten, je ein KW PV- oder Windenergie-Produktion abzuregeln, das heißt wegzuschmeißen, oder liegt es nicht eher am Unvermögen der technischen Entscheider, vehemt für ein zu etablierendes Regelungskonzept oder auch Speichemanagement einzutreten?
Gibt es einen Tarif für eine zonenbezogene Ein- oder auch Ausspeicherung?
Es kann nicht sein, dass wir auf der einen Seite ein sündhaft teures Instrument der Regelenergie unterhalten und auf der anderen Seite mit einer Begrenzung der Erzeugungskapazität argumentieren!
Gäbe es nicht bessere Antworten?