Rund 615 Megawatt Photovoltaik-Zubau im Juni

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Die Bundesnetzagentur meldet für Juni einen Zubau von 573,8 Megawatt an EEG-geförderten Photovoltaik-Anlagen, davon entfielen 364,5 Megawatt auf Photovoltaik-Anlagen außerhalb der Ausschreibungen. Für etwa 60 Projekte mit knapp 210 Megawatt sind Zuschläge aus den Auktionen eingelöst worden. Den Tiefststand in diesem Jahr verzeichneten Freiflächenanlagen bis 750 Kilowatt Leistung, die außerhalb von Ausschreibungen gebaut wurden – sie erreichten eine Gesamtleistung von 6,78 Megawatt. Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 2,424 Megawatt sind für den Photovoltaik-Mieterstromzuschlag im Juni bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden.

Neben den EEG-geförderten Anlagen gibt es jedoch noch Photovoltaik-Kraftwerke, die ohne den staatlichen Zuschuss entstehen. Im Juni sind 15 Projekte zu finden, die sich insgesamt auf 39,1 Megawatt summieren. Schaut man in den kompletten Auszug des Marktstammdatenregisters lag die Gesamtleistung, der im Juni neu gemeldeten Photovoltaik-Anlagen bei 618,7 Megawatt. Allerdings muss man davon wohl noch einige falsch gemeldeten Anlagen abziehen, drunter etwa 3 Stecker-Solar-Geräte, die mit Leistung von 780 oder 790 Kilowatt im Marktstammdatenregister verzeichnet sind. Dies dürften dann doch eher Watt als Kilowatt sein. Damit kommt man auf einen Gesamtzubau von etwa 615 Megawatt für Juni.

Im ersten Halbjahr liegt der Photovoltaik-Zubau nach den von der Bundesnetzagentur angegebenen Daten für die EEG-geförderten Anlagen bei knapp 3218 Megawatt, wovon 1923 Megawatt außerhalb der Ausschreibungen realisiert wurden. Zählt man allerdings die im Marktstammdatenregister mit dem Vermerk „Verdacht auf fehlerhafte Leistungsdaten bzw. nicht nach dem EEG-geförderte Anlage“ noch hinzu, lag der Zubau um bis zu 570 Megawatt höher. Dies bedeutet, dass der reale Photovoltaik-Zubau zwischen 3700 und 3800 Megawatt im ersten Halbjahr in Deutschland lag. Bleibt es bei diesem Tempo, ist ein neuer Rekordzubau in diesem Jahr möglich. In den Jahren 2010 bis 2012 lag die neu installierte Leistung zwischen 7500 und 8000 Megawatt.

Höhere Vergütung für Dachanlagen noch unter EU-Vorbehalt

Seit Samstag (30. Juli) gelten für alle neu in Betrieb genommenen Photovoltaik-Anlagen auch die höheren Einspeisevergütungen nach dem EEG 2023. Allerdings muss die EU-Kommission diese noch beihilferechtlich genehmigen. Darauf verweist auch die Bundesnetzagentur bei der Veröffentlichung der anzulegenden Werte für Photovoltaik-Anlagen von August bis Oktober. Zudem gilt die erhöhte Solarförderung zunächst auch nur für „Solaranlagen auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand“, nicht aber für Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Künftig könnten Betreiber von Photovoltaik-Anlage zwischen Volleinspeiser- und Eigenverbrauchstarif wählen oder auch beide mit Anlagen auf ihrem Dach in Anspruch nehmen. Für Volleinspeiser gibt es dabei einen Bonus auf die Einspeisevergütung und bei kleinen Photovoltaik-Anlagen ist damit eine Vergütung von bis zu 13,4 Cent pro Kilowattstunde möglich. Die Degression der Vergütungssätze soll zudem zunächst ausgesetzt werden. Der Volleinspeiser-Bonus ist für Photovoltaik-Anlagen bis 300 Kilowatt Leistung beschränkt.

Bei Freiflächenanlagen müsste es vorerst bei den anzulegenden Werten bleiben, die die Bundesnetzagentur veröffentlicht und eine monatliche Degression von 1,4 Prozent aktuell vorsieht. Für sonstige Anlagen bis 750 Kilowatt gilt im August ein anzulegender Wert von 4,60 Kilowatt. Für alle Photovoltaik-Anlagen ab 100 Kilowatt ist die Direktvermarktung verpflichtend. Dabei lassen sich angesichts der hohen Marktwerte deutlich bessere Erlöse erzielen. Ab dem 1. Januar 2023 soll die Vergütung für Solarstrom aus Freiflächenanlagen gemäß des novellierten EEGs dann auf 7,00 Cent pro Kilowattstunde erhöht werden.

Für den Fall, dass die EU-Kommission die neuen Einspeisetarife nicht genehmigt, läge die feste Einspeisevergütung für die kleinen Photovoltaik-Dachanlagen bis 100 Kilowatt im August zwischen 4,66 und 6,15 Cent pro Kilowattstunde. Der anzulegende Wert aus der Direktvermarktung sieht einen Aufschlag von 0,4 Cent pro Kilowattstunde vor.

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